Bekanntgaben aus der Verwaltung und Verschiedenes
Friedhof Heutensbach
Hauptamtsleiterin Frau Seitz informierte, dass die Zahl der Gießkannen auf dem Heutensbacher Friedhof verdoppelt wurde und nun 10 Stück betrage.
Lichtraumprofil
Weiter gab Frau Seitz bekannt, dass die angeregten Rückschnitte des Lichtraumprofils in der Brucknerstraße/Paul-Hindemith-Straße bereits vor der Anfrage des Gemeinderates bei der letzten Sitzung umgesetzt worden seien. Die Anlieger im Bereich Hörnle sowie in den Krautgärten wurden schriftlich kontaktiert, den Rückschnitt an den Grundstücksflächen der Gemeinde nehme der Bauhof vor.
Sonnenhalde - Beschädigung des Asphaltbelags
Ein erheblicher Asphaltschaden, der sich zu einem Loch im Bereich der Sonnenhalde ausgebildet habe, sei durch die Firma Zehnder zunächst zur Absicherung mit einer Stahlplatte abgedeckt worden. Bis Ende August erfolge die Instandsetzung, so Herr Hoffmann.
SEPA-Mandat
Kämmerer Herr Hoffmann gab weiter bekannt, dass ab sofort die Erteilung eines SEPA-Mandats über die Website der Gemeinde vollständig digital erfolgen könne.
Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gremiums
Vereinsförderrichtlinien
Zur Anfrage eines Gemeinderates erläuterte die Vorsitzende, dass die unter Ortsrecht einsehbaren Vereinsförderrichtlinien auf der Homepage der Gemeinde auf aktuellem Stand seien. Nach kurzer Prüfung wurde festgestellt, dass durch eine fehlerhafte Umleitung bei der Suche im Internet in einer Suchmaschine auf ein veraltetes Dokument verwiesen wird. Hierauf habe die Gemeinde jedoch keinen Einfluss.
Antrag auf Vereinsförderung: SVA Fluchtlichtanlage Rasenspielfeld
Der SV Allmersbach im Tal 1958 e.V. hatte einen Antrag auf Vereinsförderung für den Bau einer Fluchtlichtanlage auf dem Rasenspielfeld der Fußballanlage gestellt.
Die Richtlinien für die Förderung der Vereine in der Gemeinde Allmersbach im Tal sehen bei Bauvorhaben sowie der Anschaffung von vereinseigenen, teuren und langlebigen Geräten für den Sportbetrieb eine Förderung der Gemeinde von 1/3 der Anschaffungskosten vor. Aufgrund dieser Regelung schlug die Gemeindeverwaltung eine Förderung der Anschaffung der Flutlichtanlage des SVA vor.
Die Gesamtkosten wurden durch Vorlage von Angeboten nachgewiesen und betragen 99.332,87 €, womit die Fördersumme bei 33.110,96 € liege, so die Vorsitzende.
Im Haushalt 2025 waren hierfür keine Mittel eingestellt. Da die Förderanfrage zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung der Gemeindeverwaltung nicht bekannt war. Aus diesem Grund handelt es sich im Falle einer Fördergewährung um eine überplanmäßige Ausgabe. Bei einer Auszahlung im Jahr 2026 könnten die Mittel im Rahmen der Haushaltsplanerstellung entsprechend berücksichtigt werden, dies wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde vorgeschlagen.
In einer kurzen Diskussion wurde durch die Vorsitzende zunächst die Frage, ob die Maßnahme in dieser Form gemäß der Richtlinie förderfähig sei, positiv beantwortet und erläutert. Anschließend führte die Bürgermeisterin auf Rückfrage aus, dass seitens der Gemeinde aktuell keine Überlegungen bestünden, die Höhe der Vereinsförderung grundsätzlich zu überdenken.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin einstimmig aufgrund der Richtlinie zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Allmersbach im Tal die Förderung der Flutlichtanlage des SV Allmersbach im Tal 1958 e.V. in Höhe von 1/3 der maximalen Gesamtkosten in Höhe von 99.332,87 €. Die Mittel sind im Haushalt 2026 einzuplanen.
Feststellung der Jahresrechnung 2023 - Gemeinde und Eigenbetriebe
Bürgermeisterin Patrizia Rall und Kämmerer Herr Hoffmann stellten dem Gremium die Kernpunkte der vorgelegten Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 vor und gingen anschließend auf einige Detailfragen ein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Jahresrechnung 2023 wie vorgelegt:
- Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023
- Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung.
Allgemeine Finanzprüfung durch die GPA 2019 - 2021 / Abschlussbestätigung durch das Kommunalamt
Die Vorsitzende berichtete, dass in der Zeit vom 05.08.2024 bis 18.11.2024 die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) eine allgemeine Finanzprüfung bei der Gemeinde Allmersbach im Tal einschließlich der Eigenbetriebe Wasserversorgung sowie Turn- und Versammlungshalle durchgeführt habe.
Über die wesentlichen Inhalte wurde das Gremium mit der Anlage unterrichtet.
Die Kommunalaufsicht hatte mit Schreiben vom 15.07.2025 den Abschluss des Prüfungsverfahrens bestätigt und der Verwaltung damit die ordnungsgemäße und sachkundige Arbeit bescheinigt.
Herr Hoffmann ordnete die wesentlichen Feststellungen sowie daraus abgeleitete Änderungen innerhalb der Verwaltung abschließend ein.
Der Gemeinderat nahm die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts der Finanzprüfung 2019-2021 durch die GPA zur Kenntnis. Der Unterrichtungspflicht gemäß § 114 Abs. 4 Satz 2 GemO wurde damit nachgekommen.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung ist nach erfolgter Genehmigung durch das Gremium online abzurufen unter www.allmersbach.de.