Im Heininger Rathaus wurde für die Sachbearbeitung Kindergartenverwaltung zur Entlastung des Hauptamts eine Stelle neu geschaffen, die seit 1. April mit Frau Lena Haas aus Eislingen besetzt ist. Frau Haas bringt bereits Erfahrungen in der Kindergartenverwaltung beispielsweise mit der Platzvergabe mit und freut sich nun Ansprechpartnerin für alle Kindergartenthemen für die vier Kindergärten und auch die Kindertagespflege Starenschar zu sein. Alle Einrichtungen hat sie bereits besucht und ist im täglichen Kontakt mit den Leitungen. Für ihre Arbeit ist ihr die aktuelle Information der Eltern und eine gute Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besonders wichtig. Als ihr nächstes Projekt steht die endgültige Einführung eines Online-Verfahrens für die zentrale Platzvergabe an, diese besteht schon, benötigt aber eine Testphase.
Inklusion in Kindertageseinrichtungen bedeutet, dass alle Kinder unabhängig von ihren persönlichen Besonderheiten, ihren Stärken und Schwächen, an Bildung möglichst wohnortnah teilhaben können. Der Landkreis Göppingen hat deshalb ein Modellprojekt „Eine Kita für alle – Auf dem Weg zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen“ initiiert, in dem auch das Kinderhaus Kleine Strolche teilnimmt. Hier ist eine heilpädagogische Fachkraft zusätzlich zum üblichen Personalschlüssel beschäftigt, der Landkreis übernimmt 2/3 der Personalkosten. Zu den Kernaufgaben der Inklusionsfachkraft gehören eine intensive Beschäftigung, Beobachtung und/oder Förderung (z. B. Entwicklungsförderung, heilpädagogische Spieltherapie) für die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf der gesamten Kindertageseinrichtung und der dazugehörigen Krippe. Sie arbeitet mit den Kindern auch in Kleingruppen, ist Ansprechpartnerin für Eltern und unterstützt das Team in der Arbeit am Inklusionsprozess.
Seit 01.01.2025 ist nun wieder eine qualifizierte Fachkraft von SOS Kinder- und Jugendhilfen mit einem Stellenumfang von 50 % für die Inklusion im Kinderhaus Kleine Strolche tätig, sie wurde vom Team sehr gut aufgenommen und hat sich schnell eingearbeitet. Nach ihren Erkenntnissen haben derzeit 32 Kinder in der Einrichtung einen erhöhten Begleitungsbedarf.
Dabei reicht die Spanne von Kindern mit gesundheitlichen Einschränkungen über Entwicklungsverzögerungen, Sprachproblemen bis zu Verhaltensauffälligkeiten. Diese gesellschaftliche Entwicklung von einer steigenden Zahl von Kindern mit Unterstützungsbedarfen zeigt sich im Übrigen in allen Einrichtungen, auch in anderen Gemeinden und Städten.
In einem Jahresgespräch tauschen sich Inklusionskraft, Kita-Leitung, die projektzuständige pädagogische Fachkraft beim Kreissozialamt und die Gemeindeverwaltung regelmäßig über den Stand in der Einrichtung aus. Hier wurde nun aufgrund des hohen Unterstützungsbedarfs festgestellt, dass eine 50%-Stelle eigentlich für die anstehenden Aufgaben nicht ausreichend ist, vergleichbare Einrichtungen haben in der Regel eine volle
Stelle dafür zur Verfügung. Der Sozialausschuss folgte dieser Auffassung. Zwar ist dieses zusätzliche Personal eine freiwillige Leistung der Gemeinde, aber man war sich einig, dass eine Förderung im Kindergartenalter für Kinder und Familien wichtig ist und damit spätere Probleme verhindert oder reduziert werden können. Auch für das Team stellen zusätzliche Inklusionskräfte eine große Unterstützung dar.
Der Sozialausschuss beauftragte daher die Verwaltung, einen Förderantrag für eine weitere 50-%-Stelle beim Landratsamt einzureichen. Sofern die Bezuschussung bewilligt wird, soll die zusätzliche Stelle ebenfalls in Kooperation mit der SOS Kinder- und Jugendhilfe besetzt werden.
Für die Sprachförderung in den Heininger Kindergärten beschäftigt die Gemeinde Heiningen derzeit eine pädagogische Fachkraft mit einem Stellenumfang von 25 %. Im wöchentlichen Wechsel besucht die Sprachförderkraft die Kindergärten und arbeitet dann mit den Kindern in Kleingruppen von 4 bis 5 Kindern. Dabei werden spielerisch verschiedene Aktivitäten durchgeführt, bei denen Sprache eine große Rolle spielt und die Kinder zum richtigen Sprechen motiviert werden.
Deutschlandweit wird seit Jahren festgestellt, dass die Sprachfähigkeit der Kinder im Durchschnitt immer mehr abnimmt, was sich dann später in den Leistungen in der Schule niederschlägt, siehe z. B. die PISA-Studien. Auch in Heiningen wird das ganz konkret wahrgenommen, das vorhandene Förderangebot reicht bei weitem nicht mehr aus.
Die Landesregierung hat diese Probleme erkannt und festgestellt, dass Sprachförderung also früh ansetzen und durchgängig sein muss von der Kita bis in die Schule. Das Programm „SprachFit“ setzt dies mittels fünf Säulen um und wird sukzessive auf- und ausgebaut. Für diesen schrittweisen Aufbau, der zum kommenden Schuljahr beginnt, wird die Regierungskoalition unter Einbeziehung vorhandener Ressourcen für die Haushaltsjahre 2025/2026 Mittel bereitstellen. Die Förderung der Kinder ist ab dem Zeitpunkt des Vollausbaus in der Fläche verbindlich.
Vor dem Hintergrund der Veränderungen der politischen Vorgaben durch das Konzept Sprach-Fit und der gestiegenen Bedarfe hat sich die Verwaltung mit den Kindergärten und der Fachkraft für die Sprachförderung zusammengesetzt und Gedanken gemacht, wie die Sprachförderung in unseren Kindergärten weiterentwickelt werden könnte. Festgestellt wurde dabei übereinstimmend:
• Die bestehende Sprachförderung ist eine große Unterstützung für die Kindergärten und arbeitet erfolgreich.
• Der Bedarf an Sprachförderung allgemein ist in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen deutlich gestiegen.
• Das einzelne Kind kann derzeit nur alle drei Wochen außerhalb der Ferien Förderstunden erhalten. Bei Krankheit, Urlaub oder sonstigem Fehlen reduziert sich die Förderung weiter. Um deutliche Verbesserungen zu erzielen, ist das zu wenig.
• Eine Aufstockung des Stellenumfangs der vorhandenen Fachkraft ist aus persönlichen Gründen nicht möglich.
Die Kindergärten wünschen sich einen Ausbau der Sprachförderung und damit verbunden eine Umorganisation. Vorgesehen ist, dass die vorhandene Sprachförderkraft sich mit ihrem Beschäftigungsumfang auf eine Einrichtung konzentriert. Im Kinderhaus Kleine Strolche haben zwei pädagogische Fachkräfte Interesse am Thema bekundet und würden gerne entsprechende Weiterbildungen besuchen. Wenn das erfolgt ist, müssten sie eine anteilige Freistellung für die Sprachförderung erhalten, die ggf. durch zusätzliches Personal ausgeglichen werden muss. Für die anderen beiden Einrichtungen könnte eine weitere Fachkraft z. B. auch mit einem Stellenumfang von 25 % für die Sprachförderung eingestellt
werden.
Auch der Sozialausschuss sah einen großen Bedarf und sprach sich für einen Ausbau der Sprachförderungen in Heiningen aus. Interessierte eigene Fachkräfte sollen die Möglichkeit zu entsprechenden Weiterbildungen erhalten, außerdem soll eine weitere Sprachförderkraft mit einem Stellenumfang von 25 % eingestellt werden.
a) Anpassung der Öffnungszeiten am Nachmittag
Für Ganztagesschüler in der Ernst-Weichel-Schule wird bisher noch ein Betreuungsblock montags bis donnerstags von 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr angeboten, für Regelschüler geht der Nachmittagsblock am Mittwoch ebenfalls bis 16:30 Uhr. Diese letzte Stunde wird von den Familien sehr wenig angenommen und auch beim Team ist diese Arbeitszeit unbeliebt, da man wegen einer Stunde zusätzlich eine gesonderte Zeit da sein muss. Wenn Kinder krank sind oder aus sonstigen Gründen fehlen, verbleiben manchmal auch nur ein oder zwei Kinder, was für diese Kinder aufgrund der fehlenden Spielpartner ebenfalls nicht sehr schön ist.
Der kommende Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 aufsteigend ab Klasse 1 umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche und gilt auch für die Schulferien außer einer Schließzeit bis zu vier Wochen im Jahr.
In die Zeit der ganztägigen Betreuung wird die Unterrichtszeit eingerechnet. Derzeit sind die Kinder montags bis donnerstags von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr, freitags bis zum Unterrichtsende betreut/im Unterricht, außerdem gibt es die Ferienbetreuung an 25 Tagen bis 13:00 Uhr (von 75 Ferientagen im Jahr insgesamt). Das bedeutet, dass in der Zukunft Personalstunden am Freitagnachmittag und in den Ferien an weiteren Tagen sowie ebenfalls nachmittags notwendig werden.
Mit einer bereits angepassten Betreuungs-/Unterrichtszeit von 07:00 bis 15:30 Uhr sind 8,5 Stunden abgedeckt, also immer noch mehr als der Rechtsanspruch künftig verlangt. Der Sozialausschuss sah auch die Notwendigkeit, das Personal bedarfsgerecht einzusetzen. Ab dem kommenden Schuljahr wird daher beschlossen, dass die letzte Stunde zwischen 15:30 Uhr und 16:30 Uhr aufgrund der mangelnden Nachfrage und des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht mehr angeboten wird.
In diesem Zusammenhang berichtete Bürgermeister Matthias Kreuzinger noch vom Umbau der Betreuungsräume und des ehemaligen Physiksaals, der in den Pfingstferien starten soll.
Die drei Betreuungsräume sollen zueinander Durchbrüche mit Türen erhalten, außerdem wird ein neuer Bodenbelag eingebaut und die Wände neu gestrichen. Auch die Möblierung und Ausstattung soll ergänzt werden, wenn die Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Leider wird es voraussichtlich keine Zuschüsse für diese Maßnahme geben, da die bereitgestellten Fördermittel für alle Gemeinden weit überzeichnet sind. Die Gemeindeverwaltung wird es dennoch weiter versuchen.
b) Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuung und Verpflegung an der Ernst-Weichel-Schule
Ohne weitere Aussprache beschloss der Sozialausschuss eine Benutzungs- und Entgeltordnung für das Betreuungsangebot und das Mittagessen an der Ernst-Weichel-Schule. Auf die amtliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe wird verwiesen. Eine Gebührenerhöhung ist damit nicht verbunden.
Zur Kenntnis nahm der Sozialausschuss den Bericht über die Flüchtlingssituation in Heiningen. Die Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises für die Erstunterbringung im Struttweg ist derzeit nicht voll belegt. Mit der neuen Hausleitung Frau Akperow findet eine sehr gute Zusammenarbeit statt.
In der Anschlussunterbringung leben im Ort insgesamt zum Stichtag 30.04.2025 80 Personen privat oder zugewiesen untergebracht, außerdem 71 ukrainische Geflüchtete. 30 Plätze aus der Erstunterkunft (40 %) werden der Gemeinde angerechnet, sodass Heiningen derzeit bei einem Soll von 192 Personen mit 11 Personen im Rückstand ist, für 11 Personen muss die Gemeinde also noch Wohnraum zur Verfügung stellen. Aktuell ist daher geplant, zwei weitere Wohnungen dafür anzumieten, neben Geflüchteten müssen immer wieder auch obdachlos gewordene Menschen untergebracht werden. Sehr dankbar ist man für die Arbeit der Ehrenamtlichen aus dem Asylkreis, die wertvolle Unterstützungsarbeit leisten. Trotzdem binden die Geflüchteten mit ihren verschiedenen Problemen auch viel Kapazität bei der Verwaltung.
Aus dem Sozialausschuss wurde nach der Halfpipe am Parkplatz der Voralbhalle gefragt, die schon vor längerer Zeit abgebaut werden musste, da sie beschädigt war. Diese ist entsorgt und steht nicht mehr zur Verfügung. Derzeit ist kein Ersatz für Skater vorgesehen, es gab aber auch keine Nachfrage danach. Im Reuschwald wird es Angebote für Jugendliche geben, der ehemalige Aschenplatz des TSV wird künftig als Bolzplatz zur Verfügung stehen, zudem wird der bestehende Dirtpark verbessert, weitere Verbesserungen sind vorgesehen.
Um Brandgefahren auszuschließen, wird eine Benutzungsverordnung erarbeitet, in der unter anderem auch ein Grillverbot ausgesprochen wird.