Der Bauherr beabsichtigt eine Erweiterung seines bestehenden Wohnhauses durch einen Anbau mit Flachdach. Die geplante Erweiterung umfasst eine Grundfläche von 44,96 m².
Der Anbau überschreitet die erforderliche Abstandsfläche zum angrenzenden Grundstück, welches als Feldweg genutzt wird und im Eigentum der Gemeinde Tuningen steht.
Da die Abstandsflächenvorschriften auf das gemeindliche Grundstück nicht eingehalten werden können, ist für die Genehmigung des Bauvorhabens die Eintragung einer Baulast erforderlich. Mit dieser Baulast erklärt sich die Gemeinde bereit, die Unterschreitung der Abstandsfläche auf ihrem Grundstück zu dulden.
Die Fraktion Freie Liste beantragt, aufgrund noch erforderlicher weiterer Informationen zur Auswirkung einer Baulast auf die spätere Nutzbarkeit des Feldwegs, einen Beschluss über diesen Sachverhalt erst in einer der nächsten Sitzungen des Technischen Ausschusses zu fassen.
Abstimmungsergebnis zum Antrag der Fraktion Freien Liste:
Einstimmig beschlossen.