Im Rahmen des Mietvertrags wurde geregelt, dass Firma ALDI die begrünte Dachfläche erstellen lässt und der Gemeinde für den Außenbereich des Kindergartens Tonweg zur Verfügung stellt. Die Gemeinde ist nur für die Beschaffung und Installation der Spielgeräte mit den dazugehörigen Fundamenten und für den Sonnenschutz zuständig. Es wurde entschieden, dass eine gemeinsame Ausschreibung der Firma ALDI und der Gemeinde sinnvoll ist, damit alles in einem Zug gebaut werden kann und nicht unter Umständen bereits angelegte Dachflächen für Fundamente von Spielgeräten wieder beschädigt werden. Grundsätzlich ist bei der Auswahl der Materialien größter Wert auf Langlebigkeit, Wetterresistenz und Funktionalität gelegt worden, sodass die Herausforderung des Unterhalts dieser neuen Anlage auf dem Dach auf ein Minimum reduziert werden kann. Zur Ausstattung gehören Spielgeräte, Sonnenschutz, Bepflanzung, Lager für Spielgeräte/Werkzeug und ein Trennzaun für den U3 und Ü3-Bereich. Aufgrund der besonderen Situation auf dem Dach des Discounters wurde aufgrund fehlender Bäume hoher Wert auf eine Beschattung des Außenbereichs gelegt. Sämtliche Leistungen werden von ALDI als beschränkte Ausschreibung, gemäß VOB ausgeschrieben. Dies ist das gleiche Verfahren, welches auch von der Gemeinde gewählt werden müsste. Die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung liegen in der Verantwortung von ALDI. Die Gemeinde erhält über die besagten Positionen eine Ersatzrechnung.
Der Technische Ausschuss beschließt einstimmig die Zustimmung zur Planung und zur Ausschreibung der Außenanlagen durch die ALDI SÜD Immobilienverwaltungs-GmbH & Co. oHG.
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Im allgemeinen Kanalisationsplan werden die Kanäle der Gemeinde Leutenbach auf deren Einzugsbereich und Fassungsvermögen überprüft. So können Überlastungen und kritische Punkte im Kanalnetz festgestellt und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation gemacht werden. Im allgemeinen Kanalisationsplan wird mit angenommenen Niederschlagswerten gerechnet, um die Belastung des Kanalsystems zu erheben. Das Ingenieurbüro Weber Engineering, Kornwestheim, hat den allgemeinen Kanalisationsplan für den Wohnbezirk Leutenbach neu überrechnet. Das derzeit geltende technische Regelwerk sieht vor, dass in Wohngebieten die Kanalisation so ausgelegt ist, dass ein dreijähriges Regenereignis (ein Regenereignis, das statistisch gesehen einmal in 3 Jahren eintritt) ohne Überstau abgeleitet werden kann. Für Gewerbegebiete wäre ein fünfjähriges Regenereignis maßgebend. Ohne Überstau heißt, dass das Wasser im Kanalschacht bis zum Deckel stehen darf. Bei der Untersuchung wurden Kanalhaltungen festgestellt, die aufdimensioniert werden müssen, damit bei einem dreijährigen Regenereignis kein Überstau entsteht. Hierzu zählen beispielsweise Abschnitte in der Gartenstraße und in der Seestraße.
Der Technische Ausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die Mittel für die Auslegung der Kanalisation im Wohnbezirk Leutenbach auf ein dreijähriges Regenereignis in den kommenden Haushaltsjahren einzuplanen.
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Die Gemeinde Leutenbach war wie der gesamte Rems-Murr-Kreis Anfang Juni 2024 von Hochwasserereignissen betroffen. Es wurden bereits einige Maßnahmen für den Hochwasserschutz umgesetzt. Für eine klare Arbeitsgrundlage für den Bauhof wurde das Büro Roosplan zusätzlich mit der Ausarbeitung eines Gewässerunterhaltungsplans beauftragt. Mit diesem liegt der Gemeinde ein umfassendes Instrument zur Pflege und Entwicklung des Buchenbachs vor. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ökologie und Hochwasserschutz ist Schwerpunkt des Unterhaltungsplans. Bei Begehungen des Baches wurden auch mögliche Verstöße gegen Regeln am Ufer und im Überschwemmungsgebiet festgestellt; die Verwaltung prüft diese Punkte, weil einige ältere Anlagen Bestandsschutz haben könnten. Das Ziel des Gewässerunterhaltungsplans ist ein möglichst naturnahes und strukturreiches Gewässer. Im Innenbereich ist eine naturnahe Gestaltung im urbanen Kontext das Ziel, mit besonderem Augenmerk auf die Abflussleistung und Hochwassersicherheit. Zu den regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die durch den Bauhof durchgeführt werden, zählen u. a. die Böschungsmahd, die Gehölzpflege und regelmäßige Kontrollen von Bäumen, Pflanzen und Bauwerken. Hinzu kommen noch Arbeiten, die je nach Bedarf umgesetzt werden, wie die Entwicklung von Gehölzen oder der Einbau von Strömungslenkern.
Der Gemeinderat nimmt den Gewässerunterhaltungsplan zur Kenntnis.
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Ein Gemeinderat wurde aus der Elternschaft der Gemeinschaftsschule darauf angesprochen, warum die Sanierungsarbeiten in der Brücke, die Gebäudeteile verbindet, noch nicht abgeschlossen wurden. Teilweise sind an der Decke noch Kabel sichtbar. Die Arbeiten wurden wegen eines Wasserrohrbruchs notwendig. Die Arbeiten sind aktiv gestoppt worden. Bei dem Amokprobealarm, der standardmäßig einmal jährlich im September durchgeführt wird, haben sich Probleme an der technischen Anlage aufgezeigt. In der Decke liegen Leerrohre, die gut für eine neue Verkabelung genutzt werden können. Deshalb wurde die Decke noch nicht geschlossen.