Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Vogl, 12 Gemeinderäte und 6 Besucher
93. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse aus der Sitzung vom 23.07.2024
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Gemeinderat nicht öffentlich über den Verkauf eines Gemeindegrundstücks Beschluss gefasst.
94. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Erlebnispark Tripsdrill Erweiterung Wildparadies, 1. Deckblattänderung“
• Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der ortsüblichen Bekanntmachung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange
• Billigung des geänderten Entwurfs
• Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und Anhörung Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für den o.g. Bebauungsplan gefasst und gleichzeitig den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt, sowie die ortsübliche Bekanntmachung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 24.05.2024, die Auslegung erfolgte vom 27.05.2024 bis 30.06.2024. Gleichzeitig erfolgte die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ab dem 23.05.2024.
Die Ergebnisse der erfolgten Beteiligung wurden behandelt und eingearbeitet. Die Ergebnisse dieser Verfahren wurden in der Sitzung durch Frau Katharina Hagel vom Planungsbüro Pustal vorgestellt.
Einstimmig erging folgender Beschluss:
1. Den im Entwurf des Bebauungsplans Erlebnispark Tripsdrill Erweiterung Wildparadies“ – 1. Deckblattänderung (Datum 13.09.2024) mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Begründung, inklusive der Anlagen zur
Begründung: Anlage 1 Umweltbericht, Anlage 2 Artenschutzrechtliche Prüfung und Anlage 3 Natura-2000 VP und erfolgten Änderungen/Ergänzungen wird zugestimmt.
2. Der Entwurf besteht aus dem Lageplan, dem Textteil und der Begründung vom 13.09.2024 inklusive der Anlagen zur Begründung: Anlage 1 Umweltbericht, Anlage 2 Artenschutzrechtliche Prüfung und Anlage 3 Natura-2000 VP
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird nach ortsüblicher Bekanntgabe in Form der Auslegung des Entwurfs beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
95. Straßenbenennungen im künftigen Wohngebiet „Lindenhof“
Für das künftige Wohngebiet „Lindenhof“ sind für die neu entstehenden Straßen Namen zu vergeben. Diese Zuständigkeit obliegt dem Gemeinderat. Die Benennung von Straßen ist nur wenigen rechtlichen Vorschriften unterworfen, ausgeschlossen sind z.B. verfassungsfeindliche oder diskriminierende Straßennamen. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass es nicht mehrere Straßen mit demselben Namen in einem Ort gibt oder eine erhebliche Verwechslungsgefahr besteht. Weitere
praktikable Erwägungen sind die Länge eines Straßennamens oder dessen Aussprache, Klang und Schreibweise.
Für das Wohngebiet Lindenhof wurden folgende Straßennamen vorgeschlagen:
Planstraße grün: „Zeisolfstraße“
Zeisolf von Magenheim war eines der bekanntesten Mitglieder des Adelsgeschlechtes derer von Magenheim. Zwischen dem
12. und 14. Jahrhundert prägte das Adelsgeschlecht von Magenheim die Entwicklung der Zabergäus maßgeblich. Sichtbarstes Erbe derer von Magenheim ist Schloss Magenheim oberhalb Cleebronns.
Planstraße pink: „Kapuzinerstraße“
Mitte des 18. Jahrhunderts wurde auf dem Michaelsberg ein Kapuzinerhospiz errichtet, das heute noch in Form des Tageshauses Michaelsberg erhalten ist. Von der Kapuzinerstaffel auf der Südseite des Michaelsberges abgesehen, wird diesem für Cleebronn prägenden Ereignis kaum öffentliche Beachtung geschenkt. Von der künftigen Kapuzinerstraße besteht der Blick auf das ehemalige Hospiz auf dem Michaelsberg.
Planstraße gelb: „Stauferstraße“
Das heutige Schloss Magenheim wurde um 1250 als Stauferburg Niedermagenheim errichtet. Schloss Magenheim ist heute eine der am besten erhaltenen staufischen Burganlage in Deutschland. Mit der Benennung Stauferstraße, von der eine direkte Blickbeziehung zum Schloss bestehen wird, wird diesem Umstand besonders Rechnung getragen.
Planstraße blau: „Walter-Zink-Straße“
Walter Zink war ab 2004 bis zu seinem Tod 2019 Ehrenbürger der Gemeinde Cleebronn. Durch sein unternehmerisches Wirken hat er Cleebronn weit über die regionalen und nationalen Grenzen hinaus bekannt gemacht. Ohne die von ihm lange geleitete Firma Zink hätte sich Cleebronn auch wirtschaftlich nicht so positiv entwickeln können wie dies der Fall war. Mit der Straßenbenennung wird nicht nur ihm, sondern auch der Feuerwerkerei in Cleebronn eine würdige Erinnerung gesetzt.
Aufgrund der schwierigen Schreibweise der „Zeisolfstraße“, schlug das Gremium als Ersatz die „Johanna-Hölderlin-Straße“ vor.
Einstimmig erging folgender Beschluss:
Im künftigen Wohngebiet „Lindenhof“ erhalten die Straßen folgende Namen:
Planstraße grün: Johanna-Hölderlin-Straße
Planstraße pink: Kapuzinerstraße
Planstraße gelb: Stauferstraße
Planstraße blau: Walter-Zink-Straße
96. Angebots- und Gruppenstruktur in der künftigen Kindertagesstätte „Michaelszwerge“
Die Eröffnung der neuen Kindertagesstätte „Michaelszwerge“ steht bald bevor. Die Kindertageseinrichtung wurde als dreigruppige Einrichtung konzipiert und gebaut. Die Gruppenstrukturen und die angebotenen Betreuungszeiten sind essenzielle Grundsteine für den späteren Ablauf in der Kindertagesstätte. Laut der Bedarfsplanung der Gemeinde Cleebronn, wird ersichtlich, dass die drei Gruppen notwendig sind, um den Bedarf abzudecken.
Cleebronn ist ein kinderreicher Ort. Viele Eltern müssen auch hier Vollzeit arbeiten gehen und benötigen einen Betreuungsplatz für ihr Kind, oftmals auch einen Ganztagsplatz. Aktuell können wir im besten Fall (bedingt durch Krankheiten der Fachkräfte etc.) in der Kindertagesstätte „Villa Kinderbunt“ eine Ganztagsbetreuung anbieten. Diese Plätze reichen jedoch nicht für den Wunsch der Elternschaft aus.
Durch den Neubau an der Grundschule Cleebronn ergeben sich neue Möglichkeiten, VÖ-Betreuungszeiten und auch GT-Betreuungszeiten abzudecken. Das Haus wurde so konzipiert und gebaut, dass eine Ganztagsbetreuung räumlich jederzeit gewährleistet werden kann. Eine Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte „Michaelszwerge“ wurde bereits bei dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) beantragt. Dieser Antrag liegt aktuell vor und wird bearbeitet. Eine Rückmeldung wird in den nächsten Wochen bei uns eingehen. Der Fachbereichsleiter für Bildung und Betreuung ist im stetigen Austausch
mit dem KVJS. Eine Begehung vor Ort mit der Unfallkasse Baden-Württemberg steht noch an. Beim KVJS wurde von der Gemeindeverwaltung Cleebronn die maximale Kapazität der neuen Einrichtung beantragt. Dies bedeutet, dass eine Betreuungsform aller Gruppen in GT/VÖ-gemischt mit einer Betreuungszeit von bis zu 50 Stunden pro Woche/10 Stunden pro Tag beantragt wurde. Somit ergibt sich die Möglichkeit, dass die Gemeinde Cleebronn ohne erneute Genehmigung vom KVJS die Betreuungsformen freier gestalten kann.
Folgende Planung wurde vorgenommen
Der Kindergarten Steuppergzwerge soll als dauerhafte Kindertageseinrichtung erhalten bleiben. Gespräche für eine Entfristung der Einrichtung laufen aktuell bereits mit dem KVJS und dem Landratsamt Heilbronn.
Der aktuelle Kindergarten Michaelszwerge zieht mit der bestehenden Gruppe ab Tag X in den Neubau um. Die Kindertagesstätte Michaelszwerge wächst nach und nach mit den Kindern als dreigruppige Einrichtung. Erste Anmeldungen für die Krippengruppe sind ebenfalls schon vorhanden.
Der Neubau bietet Platz für drei Gruppen
- 1x Krippengruppe
- 2x Kindergartengruppe
Die aktuell bestehende Kindergruppe von 20 Kindern soll geteilt werden und sich auf die zwei Kindergartengruppen aufteilen, sodass diese Gruppen nach und nach wachsen können. Die Krippengruppe soll mit zwei Kindern beginnen und ebenfalls nach und nach wachsen können. Die Eröffnung eines Neubaus stellt immer einen wachsenden Prozess dar. Dieser braucht Zeit, weil auch die Eingewöhnungen der einzelnen Kinder viel Zeit in Anspruch nehmen.
Realistische Öffnungszeiten für die neue Kindertagesstätte wären
VÖ-Betreuungszeiten (sechs Stunden am Stück) – Montag bis Freitag von 07.30 bis 13.30 Uhr
GT-Betreuungszeiten (max. neun Stunden am Stück) – Montag bis Freitag von 07.00 bis 16.00 Uhr
Bewusst soll bei der GT-Betreuung auch der Freitag bis 16.00 Uhr angeboten werden, diese Betreuungszeiten an diesem Tag sind durchaus sehr sinnvoll für berufstätige Eltern. Diese können in jedem Fall davon profitieren und beispielsweise auch Termine oder Erledigungen in diesen Zeiträumen tätigen.
Realistische Gruppenformen/Angebotsformen für die neue Kindertagesstätte
Um eine möglichste Flexibilität für die Betreuung der Kinder zu erhalten, schlug die Verwaltung vor, dass folgende Gruppenformen angeboten werden:
- Gruppe 1: Kindergartengruppe (VÖ/GT – gemischt)
- Gruppe 2: Kindergartengruppe (VÖ/GT – gemischt mit Altersmischung ab zwei Jahren)
- Gruppe 3: Krippengruppe (VÖ/GT – gemischt)
Vorteil von VÖ/GT-gemischten Gruppen
Bei der Betreuung der Kinder in einer VÖ/GT-gemischten Gruppe kann bei einer Betreuung von max. 20 Kindern pro Kindergartengruppe und bei einer Krippengruppe von max. 10 Kindern pro Gruppe flexibel gehandelt werden. Es wird ermöglicht, dass Kinder egal welcher Gruppenform VÖ oder GT in dieser Gruppe bis zur max. Zahl von Kindern 20 bzw. 10
betreut werden können.
Sollte die Nachfrage an VÖ-Plätzen in diesen Gruppenformen dominieren, kann die Gruppenstärke in den Kindergartengruppen auf 25 Kindern erhöht werden und es können dann immer noch bis zu max. 10 Kinder im GT-Model betreut werden. In der
Krippengruppe gibt es hierbei keine Veränderung. Ab dem 11. GT-Kind wird die Gruppenstärke dann wieder angepasst auf max. 20 Kinder.
Um die alltägliche Arbeit für das Fachpersonal und auch für die Kinder zu erleichtern, sollen die Kinder in der Kindertagesstätte von Montag bis Freitag angemeldet werden. Platzsharing und tageweise Buchungen werden nicht empfohlen. Eine einrichtungsbezogene Konzeption sowie auch das dazugehörige Kinderschutzkonzept wird dem Gremium Ende des
Kalenderjahres vorgestellt.
Folgende Personalanforderungen resultieren durch die Öffnungszeiten und die angegeben Gruppenformen
Die angegebenen Werte basieren auf Grundlage der Personalberechnungstabelle vom KVJS.
Für den Betrieb im kompletten Haus werden 9,73 Stellen, also 980 %, benötigt. Davon jeweils 3,19 Stellen in den Kindergartengruppen und 2,85 Stellen in der Krippengruppe.
Aktuell verfügen die Gemeinde über 410 %. Dies bedeutet, dass noch weitere 570 % bzw. 5,7 Stellen benötigt werden, wenn das Haus komplett ausgelastet ist.
Einstimmig erging folgender Beschluss:
1. Für die drei Gruppen werden folgende Gruppenformen festgelegt:
Gruppe 1: Kindergartengruppe (VÖ/GT – gemischt)
Gruppe 2: Kindergartengruppe (VÖ/GT – gemischt mit Altersmischung ab zwei Jahren)
Gruppe 3: Krippengruppe (VÖ/GT – gemischt)
2. Die Öffnungszeiten der neuen Kindertagesstätte „Michaelszwerge“ werden von Montag bis Freitag von 07.00 bis 16.00 Uhr für einen GT-Platz und von 07.30 bis 13.30 Uhr für einen VÖ-Platz festgelegt.
97. Bausache: Wohnhausneubau mit Garage, FlSt. 4995/6, Pfefferklinge 8, Cleebronn
Die Bauherren planen den Bau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlSt. 4995/6, Pfefferklinge 8, Cleebronn.
Bereits in der Sitzung vom 28.06.2022 war ein auf diesem Grundstück geplantes Bauvorhaben im Gremium. Der damalige Bauherr hat das Grundstück inzwischen veräußert und die neuen Eigentümer haben einen Bauantrag eingereicht. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist durch den Gemeinderat der Gemeinde Cleebronn nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Verwaltung empfahl das Einvernehmen nach § 34 BauGB zu erteilen. Allerdings ist derzeit die technische Erschließung des Objektes noch nicht gesichert.
Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar. Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen zum Bau des Wohnhausneubaus mit Garage in der Pfefferklinge 8, FlSt. 4995/6.
98. Bausache: Errichtung Gastro- und Seminargebäude, Empfangsgebäude mit Wellness und Lagergebäude im Wildparadies Tripsdrill
Der Bauherr beantragt die Errichtung Gastro- und Seminargebäude, Empfangsgebäude mit Wellness und Lagergebäude im Wildparadies Tripsdrill, FlSt. 6489/2, 6489/3, 6490/1, 6490/2, 6491/1, 6491/2, 6492, 6493, 6494, 6495/1, 6495/2 und 6501/1, Cleebronn.
Das Bauvorhaben liegt im Gebiet des Bebauungsplans „Erlebnispark Tripsdrill Erweiterung Wildparadies“. Für diesen Bebauungsplan ist derzeit eine Deckblattänderung vorgesehen. Das Bauvorhaben ist daher nach § 33 BauGB zu beurteilen: Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung. Das geplante Vorhaben entspricht den Vorgaben des o.g., im
Verfahren befindlichen Bebauungsplans. Die Verwaltung empfahl das Einvernehmen zu erteilen.
Das Einvernehmen für das Bauvorhaben „Errichtung Gastro- und Seminargebäude, Empfangsgebäude mit Wellness und Lagergebäude im Wildparadies Tripsdrill, FlSt. 6489/2, 6489/3, 6490/1, 6490/2, 6491/1, 6491/2, 6492, 6493, 6494, 6495/1, 6495/2 und 6501/1, Cleebronn wird nach der Zulässigkeit eines Vorhabens während der Planaufstellung
einstimmig erteilt.
99. Bausache: Errichtung Werbeanlage, FlSt. 1520, Ranspacher Straße 1
Die WG Cleebronn-Güglingen plant den Bau einer Werbeanlage auf dem Grundstück FlSt. 1520, Ranspacher Str. 1, Cleebronn. Geplant ist ein freistehender Werbepylon, beleuchtet mit Info-Anzeige.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Das Bauvorhaben wird beurteilt nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 und ist zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist, öffentlichem Belang nicht entgegenstehen und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die Verwaltung empfahl unter diesen Gesichtspunkten das Einvernehmen zu erteilen.
Für das Bauvorhaben einer Werbeanlage auf dem FlSt. 1520, Ranspacher Str. 1, Cleebronn wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.
100. Sanierung Außentreppen Bürgerhaus Alte Schule Vergabe außerplanmäßiger Arbeiten
Die Steinfliesen im unteren Außenbereich des Bürgerhauses haben sich mit der Zeit gelockert und liegen größtenteils nur noch locker auf. Um eine mögliche Beschädigung zu verhindern, sollten die Steinfliesen schnellstmöglich wieder befestigt werden. Ersatzplatten können nicht mehr beschafft werden. Entsprechend bedarf es einer fachmännischen Sanierung.
Aufgrund der Komplexität können keine Vergleichsangebote von verschiedenen Firmen eingeholt werden. Die Firma Schüdi GmbH kennt die Problematik im Außenbereich des Bürgerhauses und könnte eine fachmännische Sanierung durchführen. Die Arbeiten müssen auf Stundenbasis durchgeführt werden. Eine Kostenberechnung im Vorfeld ist nicht möglich.
Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 10.000 Euro. Die Stundensätze befinden sich im handelsüblichen Rahmen.
Die Firma Schüdi GmbH wurde einstimmig mit der Sanierung der Steinfliesen im Außenbereich des Bürgerhauses auf Stundenbasis zu einem Preis von 64,50 Euro netto beauftragt.
101. Erneuerung und Sanierung der Wasserleitungen, Kanäle und Verkehrsflächen in der Friedhofstraße, Mörikestraße, Hofäckerstraße und Uhlandstraße – Abschluss Ingenieurvertrag
Die Siedlungsgebiete „Hinter dem Friedhof“, „Hofweingärten“ und „Auf dem Winter“ wurden in den 60er- und den 70er-Jahren erschlossen. Demzufolge sind die dortigen Erschließungsanlagen circa 55 bis 65 Jahre alt und am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt.
Größere substanzerhaltende Maßnahmen wurden in dem dortigen Bereich nicht durchgeführt, sodass eine grundlegende Erneuerung der Wasserleitungen, Kanäle und Verkehrsflächen erforderlich ist.
Die Durchführung dieser Maßnahmen kann aus finanziellen und aus infrastrukturellen Gründen nur auf mehrere Jahre verteilt erfolgen. Das erste Maßnahmenpaket sieht die grundlegende Erneuerung der Infrastruktur in der Friedhofstraße, Mörikestraße,
Hofäckerstraße und Uhlandstraße vor. In einem zweiten Maßnahmenpaket werden vsl. gegen Ende der 2020er-Jahre dann die westlich davon gelegenen Bereiche saniert.
Aktuell ist für die genannten Straßen der Ingenieurvertrag mit dem planenden und die Maßnahme begleitenden Ingenieurbüro abzuschließen. Für den Bereich der Wasserleitungen und des Straßenbaus wurde das in Cleebronn seit vielen Jahren sehr
zuverlässige und bekannte Ingenieurbüro i-motion aus Ilsfeld vorgeschlagen. Der Bereich der Abwasserbeseitigung wird ingenieurtechnisch von den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen begleitet.
Einstimmig erging folgender Beschluss
Die Gemeinde beauftragt das Ingenieurbüro i-motion aus Ilsfeld mit der ingenieurtechnischen Planung und Betreuung der genannten Baumaßnahmen im Bereich Wasserversorgung und Straßenbau. Maßgeblich sind die Honorarangebote vom 24.08.2024.
102. Bekanntgaben
102.1 Zensus 2022
Der Zensus 2022 hat dazu geführt, dass die Gemeinde laut dem Zensus zukünftig 96 Einwohner weniger hat. Die amtliche Einwohnerzahl beläuft sich auf 3.125 Personen.
102.2 Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde Cleebronn hat sich zwecks kommunaler Wärmeplanung mit den Nachbarkommunen Güglingen, Pfaffenhofen und Zaberfeld zu einem so genannten Konvoi zusammengeschlossen. Die Stadt Güglingen hat nun gemeldet, dass die gemeinsame kommunale Wärmeplanung als förderungsfähig beschieden wurde.
102.3 Elektronische Schließanlage kommunale Gebäude
Die elektronische Schließanlage für die kommunalen Gebäude wird sukzessive komplett erneuert, da die bestehende Anlage aus dem Jahr 2007 am Ende ihrer Nutzungszeit angelangt ist und dadurch vermehrt Ausfälle auftreten, die zu erhöhten Reparaturen führen. Außerdem müssen zwei neue Gebäude (Kindergarten und Feuerwehr) mit Schließanlagen ausgestattet werden.
103. Anfragen
103.1 Grundstücke Kleingärtenanlage
Ein Ratsmitglied fragte, ob die Grundstücke in den Kleingärten bis zu einer neuen Nutzung wieder verpachtet werden könnten.
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Freitag, 18. Oktober 2024 im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden.