
Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Vogl,
12 Gemeinderäte und 6 Besucher
In der nicht öffentlichen Sitzung am 19. September 2025 wurden der Abschluss einer Ablösevereinbarung für die Erschließung des Wohngebietes „Lindenhof“, zwei Personalentscheidungen sowie über den Abschluss eines Mietvertrags beraten und Beschluss gefasst.
Die Gemeinde Cleebronn beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 7145, Gemarkung Sommerrain, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines neuen Wirtschaftsgebäudes im Bereich des Erlebnisparks Tripsdrill zu schaffen. Das bestehende, ursprünglich als Pilzzucht genutzte Gebäude soll dafür zurückgebaut werden, durch einen Neubau ersetzt werden. Ziel der Planung ist es, ein modernes Wirtschaftsgebäude zu errichten, welches künftig der Bewirtschaftung des Erlebnisparks und Wildparadieses Tripsdrill dient.
Die geplanten Nutzungen umfassen unter anderem Futter- und Spülküchen, Lager- und Kühlräume, Umkleiden, Aufenthaltsräume sowie einen Büro- und Sanitätsbereich. Durch die Lage des Vorhabens am Rand des Wildparks und in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Infrastruktur können künftig interne Betriebswege verkürzt, Verkehrsbelastungen reduziert und die betrieblichen Abläufe optimiert werden.
Da sich das Vorhaben im unbeplanten Außenbereich befindet und keine planungsrechtliche Grundlage im Sinne eines wirksamen Bebauungsplans besteht, ist die Aufstellung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogenes Verfahren. Grundlage der Planung ist der beigefügte Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der zugehörige Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger, der Erlebnispark Tripsdrill GmbH & Co. KG (Familie Fischer KG), und der Gemeinde Cleebronn.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück Nr. 7145 mit einer Gesamtfläche von ca. 2.180 m² und liegt im Gewann „Sommerrain“ südwestlich der Ortslage Cleebronn. Im Geltungsbereich ist ein Sondergebiet „Wirtschaftsgebäude“ vorgesehen. Der Bebauungsplan regelt unter anderem die zulässige Nutzung (Betriebs- und Sozialgebäude), das Maß der baulichen Nutzung, die Erschließung, die Bauweise sowie Maßnahmen zum Umwelt-, Artenschutz.
Wesentliche Inhalte sind:
• Bestandsabbruch und Bau eines modernen Wirtschaftsgebäudes mit integrierten Betriebsfunktionen.
• Sicherstellung der Erschließung über bestehende Wege sowie Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen.
• Umsetzung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere die Umwandlung angrenzender Waldbereiche in Niederwald (Maßnahme M1).
• Umweltfreundliche Niederschlagsbewirtschaftung und Maßnahmen zum speziellen Artenschutz, z. B. Ersatzlebensräume für Reptilien und Fledermäuse.
• Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2a BauGB mit integriertem Umweltbericht sowie Natura 2000-Vorprüfung.
• Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines Wasserschutzgebiets und im Bereich mehrerer europäischer Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiet „Stromberg“), weshalb besondere Schutzmaßnahmen zu beachten sind.
Einstimmig erging folgender Beschluss:
1. Für den in der Anlage gekennzeichneten Bereich wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erlebnispark Tripsdrill, Wirtschaftsgebäude Pilzzucht“ beschlossen.
2. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erlebnispark Tripsdrill, Wirtschaftsgebäude Pilzzucht“ in der Fassung vom (17.10.2025) wurde zugestimmt (Billigung des Vorentwurfs).
4. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurden beschlossen.
5. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wurde beschlossen.
Der Gemeinderat hat am 28.03.2025 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2025 beschlossen. Bereist zu diesem Zeitpunkt war absehbar, dass insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen erheblich ansteigen werden.
Da dies die gesamte wirtschaftliche Lage der Gemeinde Cleebronn auch für die folgenden Jahre ändert, legte die Verwaltung einen 1. Nachtragsplan und eine 1. Nachtragssatzung vor.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde einstimmig wie nachstehend beschlossen.
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
Bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge EUR | Änderung um (+/-) EUR | Neue festgesetzte (Gesamt- )Beträge EUR | |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 10.290.600 | 5.236.400 | 15.527.000 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | -10.365.500 | -2.298.500 | -12.664.000 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -74.900 | 2.937.900 | 2.863.000 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | 0 | 0 | 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) | -74.900 | 2.937.900 | 2.863.000 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 | 0 | 0 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 | 0 | 0 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) | 0 | 0 | 0 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) | -74.900 | 2.937.900 | 2.863.000 |
Bisher festgesetzte (Gesamt-) Beträge EUR | Änderung um (+/-) EUR | Neue festgesetzte (Gesamt- )Beträge EUR | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 10.153.100 | 5.236.400 | 15.389.500 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | -9.736.900 | -2.298.500 | -12.035.400 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts | 416.200 | 2.937.900 | 3.354.100 |
(Saldo aus 2.1 und 2.2) | |||
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.212.500 | 10.000 | 1.222.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -2.885.000 | -660.000 | -3.545.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus | -1.672.500 | -650.000 | -2.322.500 |
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | |||
2.7 Veranschlagter Finanzmittelüberschuss/-bedarf | -1.256.300 | 2.287.900 | 1.031.600 |
(Saldo aus 2.3 und 2.6) | |||
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -64.000 | 0 | -64.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/- bedarf aus | -64.000 | 0 | -64.000 |
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | |||
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | -1.320.300 | 2.287.900 | 967.600 |
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) |
Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 Eur.
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.400.000 EUR.
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 230 v. H.
b. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 230 v. H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H.
der Steuermessbeträge.
Das derzeit beim gemeindlichen Bauhof eingesetzte Pritschenfahrzeug (Fabrikat: Mercedes-Benz, Baujahr 2004, zulässiges Gesamtgewicht: 3,5 t) ist mittlerweile 21 Jahre alt. Das Fahrzeug weist alters- und laufleistungsbedingte Mängel auf und verursacht zunehmend höhere Instandhaltungskosten. Zudem entspricht es in mehreren sicherheits- und umweltrelevanten Aspekten nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.
Eine wirtschaftliche Instandsetzung ist nicht mehr vertretbar. Aus Gründen der Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz ist eine Ersatzbeschaffung erforderlich.
Geplante Ersatzbeschaffung: Vorgesehen ist die Anschaffung eines neuen Pritschenfahrzeugs der 3,5-Tonnen-Klasse, Modell VW Crafter mit Doppelkabine, Allrad und einer Anhängelast von 2,8-Tonnen.
Dieses Fahrzeug bietet Platz für bis zu 6 Personen und ist für den täglichen Einsatz im kommunalen Bauhofbetrieb besonders geeignet (z. B. für Transportarbeiten, Winterdienst, Grünpflege, Baustellenfahrten etc.).
Fahrzeugdaten (geplant):
• Hersteller/Typ: Volkswagen Crafter
Variante: Doppelkabine mit offener Ladefläche
• Gesamtgewicht: 3,5 t
• Motorisierung: [Benzin, Automatik, 163 PS]
• Ausstattung: siehe Anhang
Finanzielle Auswirkungen:
Es sind drei Vergleichsangebote bei der Gemeinde eingegangen.
Die Anschaffungskosten für das wirtschaftlich günstigste Angebot belaufen sich nach vorliegendem Angebot auf 65.120,88 € brutto. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2025 eingeplant. Das Altfahrzeug kann zusätzlich für eine Summe von 1.642,00 Euro in Anzahlung gegeben werden.
Die Verwaltung wurde einstimmig beauftragt, die Ersatzbeschaffung eines neuen 3,5-t-Pritschenfahrzeugs (VW Crafter mit Doppelkabine) entsprechend der vorliegenden Angebotslage durchzuführen.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf einen Ganztagesbetreuungsplatz im Rahmen der Grundschule verbindlich und in Stufen eingeführt.
Nach heutigem Stand wird die erste Stufe des Rechtsanspruchs durch vorhandene räumliche Kapazitäten an der Grundschule abgedeckt werden können. Da dies bei der zweiten Stufe ab dem Schuljahr 2027/2028 nicht mehr möglich sein wird und zudem die vorhandenen Räumlichkeiten (Container) nicht mehr einem optimalen Betrieb entsprechen, ist die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten erforderlich.
In den vergangenen Monaten wurden verschiedene Standortlösungen erörtert. Als grundsätzlich nutzbar und sinnvoll hat sich eine Teilfläche des Grundstücks Flst. 461 westlich der Wohnanlage des Landkreises in den Mäuerlesäckern herausgestellt. Der Gemeinderat wurde wiederholt, unter anderem am 22.11.2024, hierüber informiert. Gleichzeitig wurde seitens der Verwaltung um Nennung eventueller alternativer und vor allem realisierbarer Standorte gebeten. Hierzu erfolgten keine Vorschläge, die innerhalb des gesteckten Zeitrahmens realisierbar und flächenmäßig gesichert verfügbar wären.
Für die genannte Fläche wurde grob untersucht, ob ein einfaches Gebäude in Modulbauweise dort errichtet werden könnte. Mangels rechtlicher bindender Vorgaben zum Raumprogramm konnte eine tiefere Betrachtung zu Funktionsräumen bislang nicht erstellt werden. Allerdings ist der Nachweis erbracht, dass ein Gebäude mit einem realistischen und funktionalen Nutzungsvolumen dort möglich wäre (Anlagen 1 und 2). Hierbei handelt es sich um eine Maximallösung.
Planungsrechtlich liegt die Fläche im Außenbereich, somit ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.
Das Büro Pustal aus Pfullingen hat eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung mit Habitatpotenzialanalyse durchgeführt. Demnach sind zwei Artengruppen betroffen (geschützte Schmetterlinge und Reptilien), für die Kompensationsmaßnahmen getroffen werden müssten. Die Errichtung einer weiteren Brücke wäre insofern schwierig, da hierdurch die Haselmaus und ein geschütztes Biotop betroffen wären. Hier sollte ggf. auf eine Brücke verzichtet werden.
Im derzeit in Arbeit befindlichen Gemeindeentwicklungskonzept des Büros Zoll ist im Planentwurf der Standort ebenfalls als geeignet ausgewiesen und empfohlen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, das Botenheimer Tal als weiteren potenziellen Standort zu prüfen und die Teilfläche des Flurstücks 461 planerisch als Übergangslösung vorzubereiten.
Am Mittwoch, 15.10.2025, wurden Bürgerinnen und Bürger über die Sanierung der Friedhofstraße, Uhlandstraße, Mörikestraße und Teilen der Schillerstraße in der TSV-Halle informiert.
Die Sanierung der Kreisstraße zwischen Freudental und Cleebronn soll am 3. November 2025 beginnen und bis zum 30. April 2026 andauern.
Eine Gemeinderätin informierte über vermehrte Müllablagerungen auf dem Michaelsberg.
Ein Gemeinderat teilte mit, dass das Trampolin auf dem Kinderspielplatz Lärchenstraße defekt sei.
Ein Gemeinderat schlug vor, bei Sitzungen des Gemeinderats einen Tisch mit Getränken für Besucherinnen und Besucher aufzustellen.
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Freitag, 14.11.2025, im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden