Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Vogl, 12 Gemeinderäte und 1 Besucher
62. Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Sitzung am 27.05.2025 gefassten Beschlüsse
In der nicht öffentlichen Sitzung am 27. Mai 2025 wurde über einen Stundungsantrag entschieden sowie über eine Personalangelegenheit Beschluss gefasst.
63. Erneuerung und Sanierung der Wasserleitungen, Kanäle und Verkehrsflächen in der Friedhofstraße, Mörikestraße, Hofäckerstraße und Uhlandstraße – Baubeschluss
Wie in den vorangegangenen Sitzungen bereits aufgeführt, sind die Siedlungsgebiete „Hinter dem Friedhof“, „Hofweingärten“ und „Auf dem Winter“ in den 60er- und 70er-Jahren erschlossen worden. Demzufolge sind die dortigen Erschließungsanlagen circa 55 bis 65 Jahre alt und am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt. Größere substanzerhaltende Maßnahmen wurden in dem dortigen Bereich nicht durchgeführt, sodass eine grundlegende Erneuerung der Wasserleitungen, Kanäle und Verkehrsflächen erforderlich ist.
Die Durchführung dieser Maßnahmen kann aus finanziellen und infrastrukturellen Gründen nur auf mehrere Jahre verteilt erfolgen. Das erste Maßnahmenpaket sieht die grundlegende Erneuerung der Infrastruktur in der Friedhofstraße, Mörikestraße, Hofäckerstraße und Uhlandstraße vor. Der gesamte Baubereich erstreckt sich, ausgehend von der Einmündung Friedhofstraße/Hauptstraße, über die gesamte Friedhofstraße bis zum Ende der Sackgasse bei Haus Nr. 3.
Die Mörikestraße am östlichen Baubeginn unmittelbar an der Einmündung zur Hauptstraße wird vollständig erneuert. Hierbei handelt es sich um eine Sackgasse. Weiter westlich schließt sich die Uhlandstraße an. Sie verbindet die Friedhofstraße mit der Schillerstraße in gleicher Weise wie die südlich gelegene Hofäckerstraße. Die Schillerstraße befindet sich vom Kreuzungsbereich mit der Hofäckerstraße im Süden bis zur Einmündung der Querstraße im Norden gleichfalls im Baubereich.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich insgesamt auf 3.044.927,62 Euro brutto und teilen sich wie folgt auf:
Die Kosten werden sich auf die nächsten zwei Jahre verteilen.
Herr Jung vom Ingenieurbüro I-Motion erläutert anhand einer Präsentation die Maßnahme und den Ablauf der Tiefbauarbeiten.
Aus den Reihen des Gemeinderats kommt die Bitte, die Anwohner rechtzeitig über die Maßnahme und die Einschränkungen zu informieren.
Der Gemeinderat stimmt der Bauausführung einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung damit, die Ausschreibung durchzuführen.
64. Erneuerung und Sanierung der Wasserleitungen, Kanäle und Verkehrsflächen in der Friedhofstraße, Mörikestraße, Hofäckerstraße und Uhlandstraße – Abschluss Ingenieurvertrag mit den SWBB zur Kanalerneuerung
Die Sanierung der Wasserleitungen, der Abwasserkanäle und der Straßen- und Gehwegflächen in der Friedhofstraße, Mörikestraße, Hofäckerstraße und Uhlandstraße (sowie Teilflächen der Schillerstraße und der Hofäckerstraße) wird die Großbaumaßnahme der Gemeinde in den Jahren 2025 und 2026 sein.
Für den Abwasserbereich der Maßnahme ist noch der Ingenieurvertrag mit den Stadtwerken Bietigheim-Bissingen abzuschließen.
Die Gemeinde beauftragt einstimmig die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen mit der ingenieurtechnischen Planung und Betreuung der genannten Baumaßnahmen im Bereich Abwasserversorgung. Maßgeblich ist das Honorarangebot vom 11.04.2025.
65. Bausache: Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Finkenweg 1, Flst. 1160/2 – Befreiungen und Ausnahme von Festsetzungen des Bebauungsplans
Die Bauherren planen im Finkenweg 1, Flst. 1160/2 den Neubau eines Wohnhauses mit einer Garage.
Das Baugrundstück liegt im Bebauungsplan „Auf dem Winter“. Folgende Ausnahmen und Befreiungen werden beantragt:
– Garage außerhalb der Baugrenze (Ausnahme)
– Überschreitung der Baugrenze mit Wohnhaus (Befreiung)
– Überschreitung der max. zulässigen Kniestockhöhe (Befreiung)
Da der Standort der Garage von einigen Mitgliedern des Gremiums kritisch gesehen wurde, hat das Gremium über die einzelnen Ausnahmen und Befreiungen getrennt voneinander abgestimmt.
Der Gemeinderat stimmte der Garage außerhalb der Baugrenze mehrheitlich, der Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus und der max. zulässigen Kniestockhöhe einstimmig zu.
66. Bausache: Neubau überdachter Wartebereich an Attraktion „Schaukel“, Flst. 6340/2, Erlebnispark Tripsdrill
Wurde vor Beginn der Sitzung von der Tagesordnung genommen, da das Vorhaben in der Zwischenzeit vom Landratsamt Heilbronn genehmigt wurde.
67. Bausache: Nutzungsänderung der Lagerhalle für das Unterstellen von Wohnmobilen und Wohnwägen, Ruit 17, Flst. 4508
Die Bauherren beabsichtigen in der Lagerhalle fünf Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwägen zur Vermietung zu erstellen. Mit dieser Umnutzung einher geht eine Nutzung der bisherigen Pkw-Fläche als Lkw-Be- und Entladefläche.
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan „Ruit-1. Änderung“.
Stellungnahme der Verwaltung: Das Landratsamt Heilbronn fordert für das Bauvorhaben das Einvernehmen des Gemeinderats. Für die Verwaltung erkennbar ist das Einvernehmen für die Umnutzung der bisherigen Stellplätze als Be- und Entladefläche der Lkw zu erteilen, da diese über das Baufenster hinausragt. Das neue Palettenlager im hinteren Bereich liegt noch im Baufenster.
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben Nutzungsänderung der Lagerhalle für das Unterstellen von Wohnmobilen und Wohnwägen sowie Nutzung der bisherigen Pkw-Fläche als Lkw-Be- und Entladefläche.
68. Bekanntgaben
68.1 Zuschuss Tennisclub Cleebronn
Der Tennisclub Cleebronn bedankt sich für den Zuschuss der Gemeinde zur Sanierung der Spielfelder.
68.2 Breitband
Die Verwaltung informiert, dass der Landeszuschuss für den Breitbandausbau abgerechnet wurde und die Schlusszahlung eingegangen ist. In einer der nächsten Sitzungen wird dem Gemeinderat die Abrechnung der Maßnahme vorgelegt werden.
69. Anfragen
Es gab in der Sitzung keine Anfragen.
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Dienstag, 22.7.2025 im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden.