Anwesend: Vorsitzender Bürgermeister Vogl, 12 Gemeinderäte und 3 Besucher
In der nicht öffentlichen Sitzung am 28. März 2025 wurde über den Zuschussantrag eines Cleebronner Vereins sowie über eine Personalangelegenheit Beschluss gefasst.
Die bestehende Friedhofsmauer entlang der Hauptstraße weist in zwei Teilabschnitten starke Verformungen auf. Die sichtbaren Verformungen vom südlichen Abschnitt (nördlich vom Zugang) haben eine Länge von ca. 10 m. Weiter nördlich haben die sichtbaren Verformungen eine zusammenhängende Länge von ca. 25 m. Ob die angrenzenden Mauerteile von der Ursache der aufgetretenen Verformungen ebenfalls betroffen sind, lässt sich voraussichtlich erst im Rahmen der Bauausführung abschließend klären.
Die Verformungen beeinflussen die Statik, wodurch mit einem Einsturz der Mauer zu rechnen ist. Um einem möglichen Einsturz entgegenzuwirken, benötigen wir ein planendes und die Maßnahme begleitendes Ingenieurbüro. Hierfür hat die Gemeinde ein Angebot vom Ingenieurbüro i-motion aus Ilsfeld erhalten.
Grundlage des Angebotes ist die Durchführung der Sanierung mittels Einbringen eines verlorenen statisch wirksamen Spundwandverbaus mit vorgesetzter Natursteinmauer.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig das Ingenieurbüro i-motion aus Ilsfeld mit der ingenieurtechnischen Planung und Betreuung der genannten Baumaßnahmen zur Sanierung der Friedhofsmauer entlang der Hauptstraße. Maßgeblich ist das Honorarangebote vom 31.03.2025. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Die EnBW bietet den Kommunen in ihrem Netzgebiet ein finanzielles Beteiligungsmodell mit interessanten Konditionen an. Dieses wurde den Gemeinderäten durch Herrn Schweiker und Herrn Huber von der Netze BW in der Sitzung vorgestellt.
Voraussetzung der Beteiligung ist, dass die Netze BW GmbH zum 01.04.2024 zugleich Eigentümerin und Betreiberin des örtlichen Strom- und/oder Gasverteilnetzes ist.
Die Haftung ist auf das eingezahlte Kapital begrenzt; eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die garantierte Ausgleichszahlung beträgt 4,38 %.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, sich mit 400.000 € an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG und damit mittelbar an der Netze BW GmbH zu beteiligen.
Ferner wurde Herr Bürgermeister Thomas Vogl berechtigt, die zugehörigen Verträge im Namen der Kommune Cleebronn zu unterzeichnen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.12.2024 bereits den Satzungsbeschluss für diese Deckblattänderung gefasst. Das Landratsamt Heilbronn vertrat im Nachgang die Meinung, dass dieser Beschluss nur gefasst werden darf, wenn eine zusätzliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Cleebronn abgeschlossen wird. Das Planungsbüro vertrat und vertritt die Meinung, dass dies nicht erforderlich ist. Um das Bebauungsplanverfahren endlich abschließen zu können, wird der Satzungsbeschluss unter Hinzufügen besagter Vereinbarung wiederholt. Auf das genehmigte und sich bereits in Bau befindliche Großbauvorhaben des Wildparadieses hat dieser Vorgang keine Auswirkung.
Einstimmig erging folgender Beschluss
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander stimmt der Gemeinderat gemäß beigefügter Zusammenstellung der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB zu.
2. Der Bebauungsplan „Erlebnispark Tripsdrill Erweiterung Wildparadies – 1. Deckblattänderung“ in der Fassung vom 13.12.2024 besteht aus dem Planteil mit
textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Begründung, inklusive der Anlagen zur Begründung: Anlage 1 „öffentlich-rechtlicher Vertrag“, Anlage 2 „Umweltbericht“, Anlage 3 „Artenschutzrechtliche Prüfung“, Anlage 4 „Natura 2000-Vorprüfung“ inklusive der Formblätter zur Natura 2000-Vorprüfung wird gebilligt. Die Satzung des Bebauungsplans vom 13.12.2024 wird beschlossen. Die Verwaltung wird mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Cleebronn beauftragt.
Einwohnerinnen und Einwohner können Fragen vorbringen, die die Verwaltung zeitnah über die Homepage beantwortet. In der Sitzung wurden keine Fragen gestellt.
Bei starken Regenfällen sorgen die Regenrückhaltebecken in Cleebronn dafür, dass eine Überschwemmung des Ortes verhindert wird. Mit dem Regen wird jedoch auch Erde aus den umliegenden Feldern und Weinbergen in die Regenrückhaltebecken geschwemmt.
Diese sollten alle 5 Jahre von Schlamm befreit werden. Die letzte Aktion liegt deutlich länger zurück. Entsprechend ist bei der diesmaligen Entschlammung eine erhöhte Menge zu entsorgen. Die Entsorgung wurde bereits in der Sitzung vom 18.10.24 besprochen. Damals wurde die Entsorgung abgelehnt.
Zwischenzeitlich wurde ein neues Gutachten erstellt und mit dem Landratsamt Heilbronn geprüft, ob das Material im räumlichen Umfeld verwertet werden könnte.
Das ausgekofferte Material ist nicht geeignet, um eine Bodenverbesserung und/oder eine Bewirtschaftungserleichterung zu erzielen. Grund hierfür ist die deutliche Überschreitung der Vorsorgewerte bei den Parametern Chrom und Kupfer. Da diese Überschreitung in diesem Fall deutlich gegeben ist, ist eine Verwertung im räumlichen Umfeld nicht zulässig.
Die Maßnahme war nicht geplant und ist daher außerplanmäßig zu finanzieren. Für die Entsorgung hat die Verwaltung 4 Angebote erhalten.
Die Firma Eugen Mayer GmbH & Co. KG hat uns für die Entsorgung das günstigste Angebot von 900,00 Euro Baustelleneinrichtung und 22,56 Euro pro Tonne für das Abfahren und die Entsorgung unterbreitet. Hierdurch entstehen für 351 Tonnen Schlamm Kosten in Höhe von 8.818,56 Euro netto.
Die Firma Eugen Mayer GmbH & Co. KG wurde einstimmig mit dem Abfahren und der Entsorgung des Schlamms aus den Regenrückhaltebecken in Höhe von 8.818,56 Euro netto beauftragt.
Aus dem Gemeinderat wurde der Wunsch geäußert, in den Qualitätskreis Kita ein weiteres kommunales Mitglied zu den bisherigen drei Mitgliedern zu entsenden. Seitens der evangelischen Kirchengemeinde wurden hiergegen keine Bedenken geäußert. Aus dem Gremium wurde Frau Weiß als Mitglied und Herr Beuttner als stellv. Mitglied vorgeschlagen.
Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis
– Frau Eva Weiß (CDU) wurde als weiteres Mitglied des Qualitätskreises Kita ernannt.
– Herr Benjamin Beuttner (CDU) wurde als Stellvertreter für Frau Eva Weiß im Qualitätskreis Kita ernannt.
Die Aufgaben zur Sanierung der Druck- und Fallleitung der Schiedstaffel wurde an die Firma Amos GmbH vergeben.
Ein Weinberg am Philipsberg ist derzeit ohne Pächter. Die Gemeinde versucht hierfür einen neuen Pächter zu finden. Sollte sich kein Pächter finden, müsste die Fläche gerodet werden.
Ein Gemeinderat teilte mit, dass die Mauer am Finkenweg 7 standsicherheitstechnisch bedenklich scheint.
Ein Gemeinderat teilte mit, dass ein Sandstein an der Hauptstraße beim Backhaus lose sei.
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Dienstag, 27.05.2025 im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden.