Gemeinderat

Bericht der Gemeinderatssitzung am 01.07.2025

TOP 1 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderats vom 27.05.2025 1. Personalangelegenheiten Einstellung eines...
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TOP 1

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderats vom 27.05.2025

1. Personalangelegenheiten
Einstellung eines Mitarbeiters in der Kläranlage

2. Bauplatzvergabe im Baugebiet „Im Schulfeld – 1. Erweiterung“ in Loßburg-Schömberg

TOP 2

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Frau Seeger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Gemeinde Loßburg erhebe nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie gemäß der Erschließungsbeitragssatzung vom 04.12.2007, zuletzt geändert am 13.10.2009, Erschließungsbeiträge. Diese veraltete Satzung solle nun aktualisiert und der aktuellen Gesetzeslage angepasst werden.

Der Satzungsentwurf entspreche der vom Gemeindetag Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Mustersatzung. Bei den Änderungen handle es sich teilweise um redaktionelle Anpassungen und teilweise um Anpassungen an gesetzliche Neuregelungen.

Nachfolgend sei eine Übersicht zu den wesentlichen Änderungen zur bisherigen Satzung aufgeführt:

  • Aufnahme von urbanen und dörflichen Wohngebieten
  • Kosten der Herstellung von selbständigen sowie unselbständigen Kreisverkehren sind nun beitragspflichtig
  • Die höchste Zahl der Vollgeschosse ist maßgebend
  • Konkretisierung der Regelungen bei der Ermittlung des Nutzungsmaßes
  • Ergänzungen zu Rundungen bei Nachkommastellen zur Vollständigkeit

Die Satzung solle nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

Gemeinderat Werner Faulhaber merkt an, dass diese Satzung wirklich schwer zu verstehen sei und man mehrfach alles lesen müsse, um es im Ansatz zu verstehen. Er bittet darum, für die Bürger FAQs (frequently asked questions) einzurichten, um Begrifflichkeiten zu erklären. Bürgermeister Enderle stimmt dem zu und erklärt, dass es sich hierbei um einen der ungerechtesten und schwierigsten Rechtsbereiche überhaupt handle.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Stefan Burkhardt erklärt Frau Seeger, dass die Satzung erst bei endgültiger Erschließung für Straßen greife.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) in der vorgelegten Fassung.

TOP 3a

Erschließung Baugebiet Masselstraße III, BA 2

Vergabe Tief- und Straßenbauarbeiten

Herr Geßler erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Es handle sich bei dieser Maßnahme um die Verlängerung der bereits bestehenden Anne-Frank-Straße hin zur Äußeren Masselstraße.

Die oben genannten Arbeiten wurden über das Ingenieurbüro Gfrörer beschränkt ausgeschrieben. Sieben Firmen hätten die Ausschreibungsunterlagen erhalten. Zur Submission am 27.05.2025 wurden vier Angebote abgegeben.

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Jäkle-Bau aus Loßburg zum Bruttopreis von 295.059,85 EUR vorgelegt.

Die geprüfte Angebotssumme ergab folgendes Ergebnis.

Reihenfolge

FirmaUngeprüftes Submissionsergebnis Geprüftes SubmissionsergebnisProzentBemerkung

Brutto/€Brutto/€
Fa. Jäkle-Bau

1

Loßburg

295.059,85 €

295.059,85 €

100,00 %

Nebenangebot

2

Bieter 2

328.940,28 €

328.940,28 €

110,30 %

3

Bieter 3

345.150,30 €

345.150,30 €

114,51 %

4

Bieter 4

367.715,60 €

353.006,98 €

116,42 %

4 % Preisnachlass

Die Kostenberechnung belief sich auf 299.820,50 EUR. Die Vergabesumme liege somit 4.760,65 EUR unter der seinerzeitigen Kostenberechnung.

Die Firma Jäkle-Bau sei bekannt und leistungsfähig, somit werde dem Gemeinderat empfohlen den Auftrag an die Firma Jäkle-Bau aus Loßburg zu vergeben.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Werner Faulhaber erklärt Herr Geßler, dass man den Gehweg nun aus zwei Gesichtspunkten gepflastert habe. Zum einen würden alle Versorgungsleitungen unter den Gehwegen liegen und man käme bei Reparaturen schneller an diese hin, als bei Asphaltbelag. Zum anderen biete das Pflaster eine optische Abgrenzung zwischen Gehweg und Fahrbahn.

Beschluss:

Die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Erschließung Baugebiet Masselstraße III, BA2 werden an die günstigste Bieterin, Fa. Jäkle-Bau aus Loßburg, zum Bruttopreis von 295.059,85 EUR vergeben.

TOP 4

Änderung der Nutzungsentgelte kommunaler Einrichtungen

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Entgelte für die Nutzung der Bürgerhäuser, der Turn- und Festhallen, der Schutzhütten, Grillstellen und des Kinzighaus wurden zuletzt in 2018 angepasst.


Um den gestiegenen Unterhalts- und Betriebskosten der Einrichtungen Rechnung zu tragen, sei eine neuerliche Anpassung nach mehr als sechs Jahren angezeigt.

Aufgrund der energetischen Sanierung des Kinzighauses (inkl. Einbau einer Lüftungs- und Klimatisierungsanlage) sei eine Entgeltanhebung mehr als gerechtfertigt.

Es würden deshalb folgende Änderungen vorgeschlagen:

1. Sitzungssaal Rathaus und Bürgerhäuser

Nutzung
Vereine/Kirchen
Nutzung Gewerbetreibende/
Privat
KüchennutzungKaution
Einrichtung

alt

neu

alt

neu

alt

neu

alt

neu

Sitzungsaal Rathaus Loßburg

€ 60,--

€ 100,--

€ 100,--

€ 200,--

€ 20,--

€ 25,--

€ 150,--

€ 200,--

Bürgerhaus Jakobskirche

€ 60,--

€ 100,--

€ 100,--

€ 200,--

€ 20,--

€ 25,--

€ 150,--

€ 200,--

Dorfgem.Einrichtung Wälde

€ 60,--

€ 100,--

€ 100,--

€ 200,--

€ 20,--

€ 25,--

€ 150,--

€ 200,--

Bürgerhaus Lombach

€ 60,--

€ 100,--

€ 100,--

€ 200,--

€ 20,--

€ 25,--

€ 150,--

€ 200,--

Bürgerhaus Oberbrändi

€ 60,--

€ 100,--

€ 100,--

€ 200,--

€ 20,--

€ 25,--

€ 150,--

€ 200,--

Bürgerhaus Schömberg

€ 60,--

€ 100,--

€ 100,--

€ 200,--

*

*

€ 150,--

€ 200,--

Bürgerhaus
24-Höfe

€ 60,--

€ 100,--

€ 100,--

€ 200,--

€ 20,--

€ 25,--

€ 150,--

€ 200,--

ENTGELT FÜR AUF-/ABBAU FÜR ALLE GLEICH: PRO TAG ½ GEBÜHR

*Anmietung über Dorfgemeinschaft Schömberg (Eigentümer der Kücheneinrichtung)

  • Nutzung mit Angebot von Bezahlkurs: € 10,- pro Kurs/Tag (Bezahlkurse VHS, Tanzsport etc.)

2. Schutzhütten und Grillstellen

NutzungKautionEntgelt f. Auf-/Abbau
Einrichtung

alt

neu

alt

neu

Waldfestplatz Franzenrain Loßburg

€ 50,--

€ 100,--

€ 150,--

€ 150,--

Pro Tag ½ Gebühr

Grillplatz Allmandhütte Betzweiler

€ 20,--
(mit Dixi-Toilette)

€ 30,--

-

-

-

Grillplatz Einfürst
Wälde

gebührenfrei

€ 15,--

-

-

-

Wilkenbrandhütte
Lombach

€ 60,-- (ohne Dixi-Toilette)
€ 70,-- (mit Dixi-Toilette)

€ 80,--

€ 100,--

€ 100,--

Pro Tag ½ Gebühr

Schutzhütte
Schömberg

€ 300,--

€ 400,--

€ 200,--

€ 200,--

Pro Tag ½ Gebühr

Grillstelle bei der Schutzhütte Schömberg

bei einer Gruppe über 10 Personen: € 20,--

€ 30,--

-

-

-

Nachtberghütte mit Grillst.
Sterneck

gebührenfrei

€ 15,--

-

-

-

Grillstelle Linde
Wittendorf

€ 15,-- (ohne Dixi-Toilette)
€ 20,-- (mit Dixi-Toilette)

€ 30,--

-

-

-

3. Turn- und Festhallen

Nutzung
Vereine/
Kirchen
Küchennutzung Vereine/KirchenNutzung Gewerbe-treibende/PrivatKüchennutzung Gewerbe-treibende/PrivatFoyer
Einrichtung

alt

neu

alt

neu

alt

neu

alt

neu

alt

neu

Heimbachhalle

Betzweiler

€ 150,--

€ 200,--

€ 30,--

€ 50,--

€ 300,--

€ 400,--

€ 50,--

€ 80,--

€ 60,--

€ 80,--

Laiberghalle

Wittendorf

€ 150,--

€ 200,--

€ 30,--

€ 50,--

€ 300,--

€ 400,--

€ 50,--

€ 80,--

-

-

Turn- und Festhalle

Loßburg

€ 150,--

€ 200,--

€ 30,--

€ 50,--

€ 300,--

€ 400,--

€ 50,--

€ 80,--

€ 60,--

€ 80,--

Kleine Halle Grundschule LoßburgBezahlkurse (€ 75,--/ Tag)Musikverein und Initiative Eigensinn kostenfrei
Schulküche

€ 25,---

€ 50,--

Kaution € 150,--

ENTGELT FÜR AUF-/ABBAU FÜR ALLE GLEICH: PRO TAG ½ GEBÜHR

4. Kinzighaus

Aktuell:

  • Nutzung durch Vereine und Kirchen: 150 € / Tag
  • Nutzung durch Private und Gewerbe: 300 € / Tag

  • Küchennutzung durch Vereine und Kirchen: 30 € / Tag
  • Küchennutzung durch Private und Gewerbe: 50 € / Tag

  • Bestuhlung 25 € Pauschale
  • Betischung 50 € Pauschale
  • Hausmeisterbetreuung über 2 Std. 50 € / Std.
  • Kaution 150 €

Neu:

Nutzerkreis: Privat, Unternehmen, Gewerbetreibende
Nutzung 1 300 €

Zeitraum

wochentags 08:00 - 24:00

Nutzung 2 500 €

Zeitraum

Sa. 0:00 - 24:00

Nutzung 3 500 €

Zeitraum

So. 0:00 - 24:00

Nutzerkreis: Vereine, kirchl. Institutionen
Nutzung 4 150 €

Zeitraum

wochentags 08:00 - 24:00

Nutzung 5 150 €

Zeitraum

Sa. 0:00 - 24:00

Nutzung 6 150 €

Zeitraum

So. 0:00 - 24:00

Zusatzleistungen
Küche 50 € pro gemietetem Tag
Bestuhlung/Nutzung Stühle 50 € Pauschale
Betischung/Nutzung Tische 100 € Pauschale
Hausmeistertätigkeiten 50 € pro Std. ab 2. Std.
Kaution 500 €inkl. MwSt.
alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer

  • Rücktritt bis zwei Wochen vor Veranstaltung: kostenfrei
  • Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltung: 50 % des Entgelts
  • Nichtinanspruchnahme ohne Rücktritt: 100 % des Entgelts

Auf den Einwand von Gemeinderat Marco Eberhardt hin erklärt Bürgermeister Enderle, dass die Schutzhütte Schömberg sehr beliebt und auf zwei Jahre ausgebucht sei. Um es in Relation zu sehen, führt Bürgermeister Enderle den Kienbergsaal im Kurhaus Freudenstadt an, der 1.500 Euro Miete koste. Mit 400 Euro für die Hütte auf dem Schömberg brauche sich Loßburg nicht zu verstecken, denn man habe hier einen super Spielplatz, Wasser und Abwasser, Reinigung und auch Cateringservice sei hier möglich. Der Betrag für die Hütte sei für das, was man geboten bekäme, durchaus angemessen. Für Gemeinderat Marco Eberhardt seien aber außerdem die zu zahlenden Beträge für eine Nutzung am Vortag zum Richten bzw. Folgetag zum Aufräumen schwierig.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Thomas Gisonni erklärt Bürgermeister Enderle, dass er gebührenrechtlich auswertige Mieter gegenüber den Loßburgern nicht benachteiligen dürfe. Man regle es ja in der Gesamtgemeinde so, dass nur Loßburger Bürger die Einrichtungen nutzen dürften. Man sehe aber mittlerweile gehäuft eine Art „Miettourismus“, wo Loßburger für auswertige Nutzer die Einrichtungen buchen würden. Bürgermeister Enderle findet aber, dass dafür der Loßburger Steuerzahler nicht auch noch „den Kopf hinhalten müsse“.

Herr Hoffarth gibt nach der Einschätzung von Ortsvorsteher Karl Pfau zu bedenken, dass es öfter Probleme gegeben habe, wenn Mieter schon den Vortag zum Herrichten der Einrichtung nutzen wollten, denn oftmals seien an diesen Tagen noch andere Mieter drin. Deshalb mache man es nun rechtssicher und man müsse den Vortag mitbuchen, wenn man schon früher in die Einrichtung wolle. Damit sei diese dann aber auch für andere Anfragen gesperrt.

Bürgermeister Enderle ergänzt, dass man hiermit auch ein Stück weit die Möglichkeit habe, einen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. Dieses Jahr würden im Haushalt immerhin 2,9 Millionen Euro fehlen.

Gemeinderat Markus Beilharz ist der Meinung, dass man im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nun diese Maßnahmen ergreifen müsse und diese Gebühren durchaus marktgängig seien. Allerdings seien auch ihm die Gebühren für die Bürgerhäuser aufgestoßen und es seien Unschärfen in der Neukalkulation.

Bürgermeister Enderle stellt dem Gremium die Möglichkeit zur Verfügung, eigene Vorschläge zu den Gebühren zu machen, da dieses letztlich die Entscheidung treffe.

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Uta Schumacher erklärt Bürgermeister Enderle, dass es in der Gesamtgemeinde mehrere Versammlungsstätten gebe, wo man sich kostenlos als Kleingruppe treffen könne. Dies sei zum Beispiel das Foyer und der große Raum im Hehl-Stift oder der Lesesaal im Bürgerhaus Lombach. Der Musikverein oder die Trachtengruppe und andere Vereine dürften auch weiterhin kostenlos die Räumlichkeiten in der Jakobskirche nutzen - es gehe lediglich um Feiern.

Ortsvorsteher Gerd Class bringt noch einen anderen Aspekt in die Diskussion mit ein. In 24-Höfe habe man die Erfahrung gemacht, dass Feiern im Bürgerhaus oft sehr viel Lärm, auch nachts, verursachen würden. Er plädiert dafür, Vertragsbedingung zu schaffen, die solche Dinge regeln würden.

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Beate Beilharz erklärt Herr Hoffarth, dass bereits geschlossene Verträge die alten Gebühren behalten würden. Bei allen Mietverträgen nach dem 1. August würden dann die neuen Gebühren greifen. Bürgermeister Enderle ergänzt, dass es ab dem 01.08.2025 dann auch die neuen, erweiterten Vertragsbestimmungen geben werde.

Beschluss:

Die Nutzungsentgelte für kommunale Einrichtungen werden wie vorgestellt angepasst.

1. Die neuen Entgelte (Nr. 1 - 3) gelten ab dem 01.08.2025.

2. Die neuen Entgelte für das Kinzighaus (Nr. 4) gelten ab dem 01.01.2026.

TOP 5

Konzessionsvertrag Gas - Auswahlentscheidung nach Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 24. Oktober 2024 - Vergabe der Gaskonzession

Bürgermeister Enderle erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Gemeinde Loßburg führe ein Gaskonzessionierungsverfahren durch. In diesem Verfahren hätten sich der bisherige Netzbetreiber die Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG („SWF“) und die Netze BW GmbH („Netze BW“) beworben.

Die Auswertung der Angebote ergab zuletzt, dass die Netze BW mit 90,1 Punkten von 100 Punkten vor der SWF mit 87,3 Punkten den Zuschlag erhielt.

Infolgedessen beabsichtigte die Gemeinde Loßburg, den neuen Konzessionsvertrag mit den Netzen BW abzuschließen.

Diese Entscheidung wurde von den Stadtwerken Freudenstadt gerichtlich angegriffen.

Mit Urteil vom 24. Oktober 2024 bestätigte das OLG Stuttgart letztinstanzlich einen Teil der von der SWF geltend gemachten Verfahrensrügen und untersagte der Gemeinde Loßburg den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages mit den Netzen BW.

Die Gemeinde Loßburg habe infolgedessen anhand der Vorgaben des OLG Stuttgart eine Neuauswertung und -bewertung der Angebote hinsichtlich der betroffenen Auswahlkriterien vorgenommen. Dies führte bei der Bewertung von vier Auswahlkriterien zu abweichenden Punktwerten.

Infolge der Neubewertung habe die Netze BW nunmehr 89,6 Punkte, und die SWF 87,7 Punkte erhalten.

Der Gaskonzessionsvertrag solle daher weiterhin mit der Netze BW geschlossen werden.

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Uta Schumacher erklärt Bürgermeister Enderle, dass in diesem Verfahren kein Schlichtungsverfahren möglich sei, so lange sich eine Partei benachteiligt fühle. Erst, wenn das Verfahren ordentlich und richtig durchgeführt würde, sei dieses abgeschlossen. Sollte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag zustimmen, könne man den Stadtwerken mitteilen, dass man die Gaskonzession an die Netze BW vergebe. Die Stadtwerke hätten dann wiederum 30 Tage Zeit, darauf zu reagieren. Von dieser Entscheidung hänge dann ab, ob er den Konzessionsvertrag unterschreiben dürfe oder nicht.

Ortsvorsteher Gerd Class (Rechtsanwalt) erklärt, dass die Gemeinde Loßburg hier das Opfer neuer gesetzlicher Bestimmungen geworden sei. Zwei Top-Kanzleien würden nun „abklopfen“, wie das OLG auf verschiedene Punkte reagiere. Bürgermeister Enderle gibt ihm Recht und erklärt, dass neue Paragraphen rechtlich am Beispiel Loßburg durchgetestet wurden. Ob man das Verfahren beenden könne, liege an den Stadtwerken Freudenstadt.

Beschluss:

1. Der Entscheidung über den Zuschlag des künftigen Partners für einen Vertrag über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Gemeinde Loßburg (sog. Konzessionsvertrag) liegt die teilweise Neubewertung der Angebote vom Mai 2025 zugrunde.

2. Die auf die Verfahrensbriefe im Wettbewerb um die Gaskonzession der Gemeinde Loßburg hin eingegangenen Angebote werden wie folgt gewertet: Das Angebot der Netze BW GmbH erzielt 89,6, und das Angebot der Stadtwerke Freudenstadt GmbH & Co. KG erzielt 87,7 der 100 möglichen Wertungspunkte.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag für das Gaskonzessionsverfahren der Netze BW GmbH unter Beachtung der Verfahrensregeln zu erteilen.

4. Der Konzessionsvertrag für das Gasnetz in Loßburg soll mit der Netze BW GmbH geschlossen werden. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den SWF den beabsichtigten Vertragsschluss mitzuteilen.

TOP 6

Bekanntgaben und Verschiedenes / Fragen

Betrifft: Haushaltserlass

Herr Hoffarth erklärt, dass per Haushaltserlass vom 13.06.2025 der Kernhaushalt vom Landratsamt genehmigt wurde, ebenso wie die Eigenbetriebe Nahwärme und Abwasser. Der Eigenbetrieb Wasser sei jedoch nicht genehmigungsfähig, da das Landratsamt mit der negativen Liquidität nicht einverstanden sei. Am 29.07.2025 werde man diesen Haushalt nochmals einbringen.

Die Auflagen der Rechtsaufsicht seien:

1) Der Kreditrahmen sei auf die tatsächlich notwendige Höhe eingeschränkt

2) Die Prüfung des Investitionsprogramms 2025 ff. auf Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit

3) Die Erwirtschaftung des Mindestzahlungsmittelüberschusses und Erreichen des Haushaltsausgleichs

4) Die Fortführung der Arbeit an der Haushaltskonsolidierung

5) Die Berichtspflicht an das LRA bis Ende Oktober 2025

Betrifft: Volksbank Betzweiler

Bürgermeister Enderle erklärt, dass die Volksbank in der Region in Betzweiler den Geldautomaten und Kontoauszugsdrucker zum 31.07.2025 abschaffen wolle. Diese begründe ihre Entscheidung mit der Häufung von Anschlägen auf diese Geräte und dass man es als Volksbank nicht vertreten könne, wenn die darüber liegende Arztpraxis und Wohnungen Schaden durch eine solche Tat nehmen würden. Bürgermeister Enderle bedauert die Entscheidung der Volksbank in der Region sehr.

Betrifft: Radweg 24-Höfe

Herr Geßler zeigt Bilder des neuen Radweges in 24-Höfe. Die Arbeiten seien nun abgeschlossen und abgenommen. Der Anschluss „Oberer Vogelsberg“ sei gelungen und die Baustelle ohne Probleme durchgeführt worden.

Bürgermeister Enderle richtet ein herzliches Dankeschön an die beiden Eigentümer, die von dieser Maßnahme betroffen gewesen seien und für deren Kooperation er sehr dankbar sei. Außerdem bedankt er sich ausdrücklich beim Land Baden-Württemberg, das diese Baumaßnahme zu 100 Prozent finanziert habe.

Betrifft: Personalangelegenheiten

Bürgermeister Enderle verkündet, dass Frau Seeger die Gemeinde Loßburg verlasse, was ein großer Verlust sei. Sie habe hervorragende Arbeit geleistet, wofür er sich auch nochmals öffentlich im Rahmen der Sitzung bedanken möchte.

Man habe nun die Stelle der stellvertretenden Bauamtsleitung ausgeschrieben und hoffe, dass man diese kompetent nachbesetzen könne.

Betrifft: Frau Frey (Presse)

Bürgermeister Enderle teilt mit, dass Frau Frey vom Schwarzwälder Boten am 29.07.2025 das letzte Mal die Gemeinderatssitzung besuchen werde. Sie bekomme von der Redaktion kaum noch Geld für ihre gute Arbeit und der Aufwand lohne sich nicht mehr. Er bedauert diesen Schritt sehr, da er sehr dankbar für Frau Freys gute Berichterstattung sei, aber könne die Gründe durchaus verstehen. Damit werde Loßburg noch weniger in der Tagespresse wahrgenommen.

Betrifft: Vorbescheid für Windenergieanlagen

Bürgermeister Enderle erklärt, dass die Vollständigkeitserklärung durch das Landratsamt bestätigt sei und der Bauantrag für die Windkraftanlagen nun eingereicht werde.

Betrifft: Parkplatzgebühr Freibad

Gemeinderat Marco Niggel erklärt, dass er von unglaublich vielen Menschen auf die vier Euro Parkplatzgebühr am Freibad/Zauberland angesprochen worden sei. Es seien vor allem auch Hundebesitzer betroffen, die abends noch eine Runde im Wald laufen wollen würden und dafür vier Euro zahlen müssten. Außerdem würden Wohnmobile oft über Nacht auf dem Parkplatz stehen und würden mit dieser kleinen Gebühr ebenso bedacht, wie alle anderen, die nur für ein paar Stunden ins Freibad gehen würden.

Bürgermeister Enderle erklärt, dass man mit dem Förderverein besprochen hätte, eine Probephase von Mai bis September anzusetzen und danach zu evaluieren, wie sich die Situation entwickelt habe. Man habe verstärkt kommuniziert, dass man als Vereinsmitglied und mit Transponder lediglich 15 Euro Parkgebühr in der Saison bezahlen müsse. An dem Thema „Wohnmobile“ sei man bereits dran.

Ebenso sei am Schulzentrum kostenloses Parken für Spaziergänger möglich.

Er sei sich durchaus bewusst, dass die eingeführten Parkgebühren eine große Veränderung seien, für die der Gemeinderat angegangen werde.

Herr Geßler bringt den Aspekt der Rettungswege in die Diskussion ein. Seit man die Parkgebühren erhebe, sei die Schömberger Straße immer frei gewesen, was einen Einsatz am letzten Wochenende reibungslos vonstattengehen ließ. Früher sei die Straße so zugeparkt gewesen, dass kaum noch ein normaler PKW durchgepasst hätte.

Auch Gemeinderat Stefan Burkhardt hält eine Evaluierung für sinnvoll und einen guten Kompromiss. Man müsse erstmal schauen, wie die neuen Gebühren ankämen. Frau Lewandowski bestätigt, dass alle Anfragen aus der Bevölkerung beim Auswertungsgespräch berücksichtigt würden und man für das nächste Jahr eventuell ein umfassenderes Tarifmodell entwickeln könnte. Hier bei jeder Beschwerde Änderungen vorzunehmen, verunsichere die Gäste/Besucher nur noch mehr.

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Gemeinde Loßburg
10.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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