Aus den Rathäusern

Bericht der Gemeinderatssitzung am 24.09.2024

TOP 1 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderats vom 17.09.2024 In der nichtöffentlichen Sitzung am 17.09.2024 wurden...

TOP 1

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse des Gemeinderats vom 17.09.2024

In der nichtöffentlichen Sitzung am 17.09.2024 wurden keine Beschlüsse gefasst, die gemäß § 35 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg öffentlich bekannt zu geben sind.

TOP 2

Bebauungsplan "Masselstraße III - Erweiterung":

a) Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Kenntnisnahme geänderter Planentwurf

c) Beschluss der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Frau Herbstreuth und Frau Agner vom Ingenieurbüro Gfrörer erläutern den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Bisherige Beschlusslage

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 19.09.2023

- Beteiligung nach § 4(2) BauGB und Beteiligung nach § 3(2) BauGB vom 22.01.2024 bis

23.02.2024

Das Plangebiet befände sich im nördlichen Siedlungsbereich von Loßburg-Rodt und grenze unmittelbar südlich an die „Äußere Masselstraße“ an. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,701 ha beinhalte die Flurstücke 621 (Äußere Masselstraße), 214/6, 215/3. 215/5, 216/4, 216/2 (Teilfläche), 216/6, 219/1 (Teilfläche) und 219/7.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer innerörtlichen Freifläche zur Schaffung weiterer auch gemeindeeigener Wohnbauplätze in der Gemeinde Loßburg geschaffen werden.

Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange:

Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom 22.01.2024 bis 23.02.2024 durchgeführt, die TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 22.01.2024 bis 23.02.2024. Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken habe der Bebauungsplanentwurf – neben kleineren Ergänzungen und Anpassungen – insbesondere in folgenden Punkten geändert werden müssen:

Abgrenzungsplan:

  • Reduzierung Geltungsbereich.

zeichnerischer Teil:

  • Reduzierung Geltungsbereich.
  • Fläche für Trafostation.
  • Anpassung von zwei EFH-Festsetzungen an die aktuelle Straßenplanung.

Örtliche Bauvorschriften:

  • Rechtsgrundlagen aktualisiert.
  • Ziffer 2.1.1 Dachform und Dachneigung angepasst:

Für Wohngebäude, Garagen, Carports und Nebenanlagen alle Gebäude gilt: [...]

  • Ziffer 2.1.2 Fassaden- und Dachgestaltung angepasst:

Auf geneigten Dächern sind diese Aufbauten zur Nutzung der Sonnenenergie nur in gleicher Dachneigung und gleicher Ausrichtung wie das Hauptdach zulässig.

  • Es sind nur für Anschläge bestimmte Werbeanlagen sowie Werbeanlagen an der Stätte der Leistung zulässig Werbeanlagen und nur für Anschläge bestimmte Werbeanlagen sind nur an der „Stätte der eigenen Leistung“ zulässig, vgl. § 11 Abs. 4 LBO.

Planungsrechtliche Festsetzungen:

  • Rechtsgrundlagen aktualisiert.
  • Die Wandhöhe wird gemessen vom tatsächlichen umgesetzten Bezugspunkt (= Bezugspunkt inkl. möglicher Abweichungen) in Meter üNN bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Unterkante der Dachkonstruktion, gemessen an der Sparrenunterkante.
  • Bei Flachdächern wird die Wandhöhe an der Unterkante der Tragkonstruktion (z.B. Sparren oder Massivdecke) gemessen.
  • Bei Abweichungen unter der im zeichnerischen Teil festgesetzten EFH ist im Rahmen der Bauantragstellung zu prüfen, ob für die Entwässerung des UG eine Hebeanlage für Schmutzwasser erforderlich wird.
  • Die Flächen für notwendige Versorgungseinrichtungen und -anlagen werden entsprechend den Eintragungen im zeichnerischen Teil festgesetzt und dort näher bestimmt.
  • Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten stellen grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 (1) Satz 1 LBO dar.
  • Bei kleineren Baugrundstücken kann die Anzahl der zu pflanzenden Bäume von den Darstellungen im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes abweichen.
  • Hinweise zu Oberboden und Erdarbeiten, Geologie, Geotechnik und Baugrund, Denkmalschutz, Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen, Löschwasserversorgung und Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz angepasst.

Begründungen:

  • Reduzierung Geltungsbereich und Anpassung der Flurstücke.
  • Ziffer 3.1 Maßgebliche Faktoren für die Wahl des BPlan-Verfahrens angepasst.
  • Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord aufgenommen.
  • im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Loßburg wird die Fläche als geplante und bestehende Wohnbaufläche dargestellt.
  • Bauliche Konzeption:

Die Flurstücke Nrn. 215/3, 215/5, 216/2, 216/4, 2166, 216/6, 219/7 und eine Teilfläche von Flst.Nr. 219/1 stehen künftig für eine bauliche Nutzung zur Verfügung.

Die verbleibenden Grundstücksflächen, die nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung stehen, werden als private Grünflächen dargestellt (Teilfläche Flst. 215/7).

  • Ziffer 6.2 Einbeziehung der Bestandsbebauung Gebäude Äussere Masselstraße 1 aufgenommen.

Umwelt- und Artenschutzbelange (biologische Vielfalt – Biotope) angepasst: Erhalt von Wirtschaftsgrünland und Gartenflächen im südöstlichen Teil des Plangebiets sowie der Bestandsbebauung im nordöstlichen Teil.

Bürgermeister Enderle bedankt sich bei Frau Agner für ihre Ausführungen zum Bebauungsplan.

Auf die Frage von Gemeinderätin Uta Schumacher erklärt Frau Agner, dass man die visuellen Dimensionen der aufgestellten Solaranlagen reduzieren wollte und man deshalb einen höheren Abstand zur Grundstücksgrenze gewählt habe.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Markus Beilharz erklärt Bürgermeister Enderle, dass man hier sechs neue Bauplätze schaffen wolle, wovon drei in privatem und drei in kommunalem Besitz seien.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangene Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen.

2. Der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 09.09.2024 wird vom Gemeinderat gebilligt.

3. Die geänderten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 09.09.2024 werden vom Gemeinderat gebilligt.

4. Die erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute verkürzte Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

TOP 3

Tourismusbericht 2023

Karin Armbruster erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

Den Tourismusbericht für das Jahr 2023 stellt Frau Armbruster von der Loßburg Information in der Sitzung vor. Der Bericht diene als Rechenschaftsbericht des abgelaufenen Kalenderjahres und zum Erfahrungsaustausch, sowie Präsentation der Arbeit in der Öffentlichkeit.

Frau Armbruster erklärt, dass der Tourismus nach der Coronaphase wieder deutlich an Fahrt aufgenommen habe und sich die Zahlen äußerst positiv entwickelten. Man habe die Zeit genutzt, um touristische Strukturen weiter voranzubringen. Ebenso hätten Hoteliers und Gastronomen die Chance ergriffen, um Modernisierungen in Angriff zu nehmen.

Die Entwicklung der Übernachtungszahlen in Loßburg seien wieder über die 100.000er Marke hinaus gewachsen, was eine Steigerung der Übernachtungszahlen um 7,35 Prozent im Gegensatz zu 2022 bedeute und damit rund 95.000 Euro an Kurabgaben in die Gemeindekasse geflossen seien. Loßburg habe rund 76 Prozent touristische Übernachtungen, der Rest seien Geschäftsreisende.

Rund 50 Prozent der Gäste in Loßburg hätten in Hotels und Gasthöfen übernachtet und es habe wenige Wohnmobilübernachtungen gegeben. 20,1 Prozent der Übernachtungen wären auf das Mutter-Kind-Kurheim entfallen, 24 Prozent auf Ferienwohnungen und 4,3 Prozent auf das Trekkingcamp.

Die Wertschöpfung aus dem Tourismus könne sich durchaus sehen lassen. Die aufgezeigten Zahlen (Ausgaben pro Kopf und Tag) würden nicht von Frau Armbruster selbst stammen; diese seien ihr von der Schwarzwald Tourismus GmbH zur Verfügung gestellt worden. Nicht berücksichtigt seien hier die unzähligen Tagesbesucher in der Gemeinde Loßburg, die vorrangig das Zauberland besuchen würden.

Frau Armbruster erklärt, dass 85 Prozent der Gäste aus Deutschland kämen. Rund die Hälfte davon aus Baden-Württemberg, gefolgt von Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen. Diese Auswertung helfe einem beim gezielten Marketing. Ausländische Gäste kämen überwiegend aus der Schweiz, den Niederlanden und Frankreich.

Die „gute Stube Loßburgs“ – das Kinzighaus sei 2023/ 2024 komplett ausgebucht und bringe dieses Jahr voraussichtlich 18.600 Euro ein.

Das Trekkingcamp habe 2023 rund hundert Buchungen mehr als im Vorjahr gehabt. Das mache natürlich auch mehr Arbeit - hier galt Frau Armbrusters Dank dem Bauhof, insbesondere Herrn Schmid, für die Betreuung und Pflege des Camps.

Weiterhin führt Frau Armbruster aus, dass die Digitalisierung im Tourismusbereich ein Dauerthema sei. Immer mehr Touristen würden das Internet nutzen, um Urlaube zu buchen. Daher sei die Online-Präsenz der Loßburger Hotels, Restaurants und Tourismusdienstleister besonders wichtig. Ebenso seien Social Media Kanäle in der heutigen Zeit unerlässlich.

Auch könnten mobile Apps den Touristen helfen, Sehenswürdigkeiten und Attraktionen zu finden, lokale Veranstaltungen zu entdecken und Buchungen vorzunehmen. Alle Loßburger Aktionen und Veranstaltungen würden digital und über Social Media beworben. Zwischenzeitlich habe man in Loßburg einen digitalen Veranstaltungskalender, den man auch an die Gastgeber übermittele. Dies spare nicht nur Kosten, sondern auch Ressourcen und lasse die Gemeinde Loßburg einen weiteren Schritt zur Nachhaltigkeit beitragen.

Frau Armbruster erklärt, der Aufwand digitaler Arbeit werde zunehmend größer. Man habe sich auf die digitale Werbung fokussiert, da man hier eine größere Reichweite als über die Presse habe. Mit wenig finanziellem Aufwand könne man beispielsweise bei Instagram (14 Euro Budget) oder Facebook (21 Euro Budget) eine deutlich höhere Reichweite generieren, als bei “unbezahlter Werbung”. In der Auswertung der Zahlen könne man sehen, dass 75 Prozent mehr User der Plattformen auf die Veranstaltungen in Loßburg aufmerksam geworden seien. Auch sei Google eine wichtige Plattform, da man hier als Gast seinen Aufenthalt bewerten könne. Die Bewertungen für die Gemeinde Loßburg könnten sich durchaus sehen lassen, so Frau Armbruster.

Sie möchte gerne noch auf die „Guck amol“-Tour aufmerksam machen, die sich mittlerweile in Loßburg etabliert habe und für deren dritte Tour man sich aktuell in Planung befände. Die Tour sei bisher immer sehr gut angenommen worden. Diese bietet Einblicke hinter die Kulissen der Betriebe mit anschließender Einkehr.

Die Gemeinde Loßburg sei seit drei Jahrzehnten eine familienfreundliche Gemeinde. Rund 60 zumeist kostenlose Veranstaltungen pro Jahr gäbe es für Familien. Dieses Jahr habe man auf die erneute Zertifizierung des Prädikats „familienfreundlich ausgezeichnet“ verzichtet. Dennoch habe Loßburg einige neue Auszeichnungen verbuchen können. Unter anderem gäbe es seit kurzem mit dem „Solhof“ ein Restaurant in Loßburg, dass die Auszeichnung „3 Löwen“ führen dürfe. Damit habe man hier das einzige Restaurant im Landkreis Freudenstadt mit dieser Auszeichnung. Für diese Auszeichnung müssten 90 Prozent des Angebotes auf der Speisekarte aus der Region stammen.

Bürgermeister Enderle bedankt sich bei Frau Armbruster für ihren ausführlichen Bericht. Sie sei immer diejenige, die mit einem kleinen Budget bei den „Großen“ mitspielen könne. Besonders hervorheben möchte er den Prospekt der Nationalparkregion. Frau Armbruster habe als eine der ersten erkannt, dass es wichtig sei, hier die Gemeinde Loßburg miteinzubringen. Den Mehrwert werde man zukünftig sehen.

Aufgrund der finanziellen Lage könne man gerade weniger im Tourismusbereich voranbringen. Dennoch hingen hier auch Arbeitsplätze dran, die in unserer Region nicht wenige seien.

Gemeinderat Heiko Görlich bedankt sich bei Frau Armbruster für den guten Bericht. Auf seine Nachfrage, wie gut das Zauberland frequentiert sei, kann man leider keine genaue Auskunft geben, da man bisher keine Möglichkeit habe, die Besucher zu messen. Es sei jedoch an vielen Tagen im Jahr sehr gut besucht, teilweise sogar schon zu viel.

Bürgermeister Enderle verweist auf die kommenden Bezahlmöglichkeiten. Hier könne man dann auch ablesen, wie viele Besucher ins Zauberland gehen würden.

Gemeinderat Gerhard Mäder bringt vor, dass in Loßburg dringend eine Eisdiele fehlen würde.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Markus Beilharz erklärt Frau Armbruster, dass auch „Air bnb“ eine Meldepflicht bezüglich Kurtaxe habe, genauso wie die Wohnmobilisten.

Gemeinderat Werner Faulhaber betont, das Thema Digitalisierung habe seinen Charme, da man sehen könne, wie viele Touristen Loßburg habe. Das biete den Vorteil, dass man Schwerpunkte des Tourismus gezielt setzen könne.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Tourismusbericht zur Kenntnis.

TOP 4

Initiative der europäischen Kommission "Europa fängt in der Gemeinde an"

Ernennung EU-Gemeinderat

Frau Lewandowski erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Initiative „Europa fängt in der Gemeinde an“, welche von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurde, verfolge das Ziel, aus möglichst vielen baden-württembergischen Städten und Gemeinden eine/n gewählte/n Vertreter/in der Gemeinde als Europa-Gemeinderat/-rätin zu gewinnen.

Die Aufgaben des Europa-Gemeinderates sei es, auf lokaler Ebene Diskussionen zu Europa-Themen zu führen, objektiv Informationen bereitzustellen, Fragen zu beantworten, auf Sorgen einzugehen und allen, die es wollen, eine Stimme zu EU-Fragen zu geben.

Gemeinderat Thomas Gisonni habe sich bereit erklärt, das Mandat anzutreten und die Gemeinde Loßburg im BELC-Netzwerk (Building Europe with Local Councillors) zu vertreten.

Beschluss:

Der Gemeinderat ernennt Thomas Gisonni zum Europa-Gemeinderat.

TOP 5

Bezahlbarer Wohnraum in Loßburg

Frau Lewandowski erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

In der Gemeinderatssitzung am 15.11.2022 sei der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des neuen Baugebietes „Grabenhölzle“ gefasst worden. Im Zuge dessen wurden die Themen „Mehrgeschosswohnungsbau“, „klimaneutrales Bauen“ sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum thematisiert.

In der Sitzung am 23.05.2023 sei hierzu die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH eingeladen worden, um über verschiedene Möglichkeiten zur Realisierung von bezahlbarem Wohnraum in Loßburg zu informieren.

Dabei seien die Optionen der

  • Bauherrengemeinschaft,
  • Bauplatzvergabe als Investorenauswahlverfahren (Einsatz Landeswohnraumförderung Eigentumswohnungen)
  • der Bauplatzvergabe als Investorenauswahlverfahren (Einsatz Landeswohnraumförderung Mietwohnungen)
  • Bauplatzvergabe als Investorenauswahlverfahren mit Konzeptvergabe

vorgestellt worden. In dieser Sitzung wurden ebenfalls verschiedene Fördermöglichkeiten dargestellt, darunter das Förderprogramm der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg / Kompetenzzentrum Wohnen BW (Bezahlbar Wohnen – Beratung für Kommunen), in welchem verschiedene Beratungsmodule gefördert werden könnten. Die Verwaltung sei daraufhin beauftragt worden, einen sogenannten „Plausibilitäts-Quick-Check“ bei der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH zu stellen, welcher am 08.08.2023 bei der Landsiedlung eingereicht worden sei.

Am 28.11.2023 habe die Verwaltung die Zulassungsbestätigung für das oben genannte Förderprogramm erhalten und sollte den „konkreten Beratungsbedarf der Kommune“ darlegen.

Die Verwaltung habe sich hierauf auf folgende Module bzw. folgenden Beratungsbedarf verständigt:

1. Beteiligungsmodul: Beratungsleistungen

  • Konzipierung und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Bürgerworkshops zur frühzeitigen und begleitenden Bürgerbeteiligung
  • Hybride Befragung der Bürgerschaft, um konkreten Bedarf abzufragen

2. Konzeptmodul – Konzeption, Beratungsleistungen

  • Identifizierung geeigneter Flächen (Flächenanalyse)
  • Beratung, Vorbereitung und Unterstützung bei der Entwicklung und Erstellung städtebaulicher Entwürfe
  • Kalkulation / Wirtschaftlichkeitsberechnung (wie muss das Projekt gestaltet werden, um bei den aktuellen Rahmenbedingungen die Rentabilität sicherstellen zu können?)
  • Vorbereitung und flächenbezogene Ausarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit geeignetem Wohnungsmix, Einbezug gemeinschaftlicher Wohnformen, sowie Berücksichtigung einer bedarfsorientierten, flächensparenden und klimaschonenden Wohnraumnutzung
  • Durchführung einer städtebaulichen und gestalterischen Beratung / Bauberatung
  • Vorstellung im Gemeinderat

3. Konzeptmodul – Verfahren, Beratungsleistungen

  • Vorbereitung und Betreuung von Verfahren der Grundstücksvergabe (z.B. Erbbaurecht)
  • Vorbereitung, Ausschreibung, Betreuung der Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität
  • Vorstellung im Gemeinderat

Der Antrag des „konkreten Beratungsbedarfs“ wurde am 15.12.2023 bei der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH eingereicht, am 08.05.2024 erhielt die Gemeindeverwaltung die Rückmeldung, auf Basis eines Angebotes eines Beratungsunternehmens einen Kosten- und Finanzierungsplan für die einzelnen Module vorzulegen. Die Verwaltung habe daraufhin ein Angebot für die genannten Beratungsleistungen bei der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH eingeholt, welches am 21.05.2024 eingegangen sei (eine Beauftragung durfte jedoch bis zur Erteilung des Förderbescheids nicht vorgenommen werden). Am 31.05.2024 habe die Gemeindeverwaltung schließlich die Antragsunterlagen erhalten, am 21.06.2024 seien die Förderanträge wiederum bei der Landsiedlung eingereicht worden.

Nachdem sich zwischenzeitlich zum 01.07.2024 das Förderprogramm geändert habe, mussten die Anträge auf das neue Förderprogramm abgeändert und erneut eingereicht werden, was am 02.08.2024 erfolgt sei.

Am 29.08.2024 bzw. 03.09.2024 seien die Zuwendungsbescheide bei der Gemeindeverwaltung eingegangen mit folgenden Zuschusshöhen:

Beteiligungsmodul 12.000,00 €

Konzeptmodul – Konzeption 20.000,00 €

Konzeptmodul – Verfahren 20.000,00 €

_ _ _ _ _ _ _ _ _ _

52.000,00 €

Die Beratungsleistungen seien innerhalb eines Bewilligungszeitraums abzuschließen, der sich bei dem Beteiligungsmodul von 01.09.2024 – 30.05.2025, beim Konzeptmodul – Konzeption von 01.01. – 31.08.2025 und beim Konzeptmodul – Verfahren von 01.01. – 30.11.2025 erstrecke.

Die Gemeindeverwaltung würde sich nach Beschluss zur Beauftragung der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH mit dieser in Verbindung setzen und noch im Oktober mit der Auftaktveranstaltung, einer offenen Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft, beginnen.

Bürgermeister Enderle führt aus, dass man bezahlbaren Wohnraum für „Normalverdiener“ schaffen wolle und man den Bedarf unbedingt bei der Bevölkerung abfragen müsse.

Gemeinderat Werner Faulhaber betont, Wüstenrot sei keine Unbekannte und sehr seriös. In den drei Modulen von Wüstenrot nehme man 1. die Bürger mit, 2. sei die Kalkulation der Rentabilität mit eingeschlossen, was gut sei, da man bisher einen bezahlbaren Wohnraum nie wirklich umgesetzt bekommen habe und 3. eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, mit der man auf potentielle Investoren zugehen könne. Die Erhebungsdaten seien vorbereitet und man könne ein „sauberes Paket“ an die Investoren präsentieren. Er empfehle diese Maßnahme - das Geld sei gut investiert.

Gemeinderätin Uta Schumacher fragt nach, was die Konsequenz sei, wenn man Fristen nicht einhalte und ob es realistisch sei diese einzuhalten. Außerdem fragt sie, ob es Folgekosten gäbe und was das nächste Modul wäre, ebenso wo man einen Investor herbekommen könne.

Frau Lewandowski beantwortet diese Fragen. Man habe in den letzten Wochen und Monaten vorgearbeitet und sobald man das „Go“ bekäme, könne man direkt loslegen und sei mit Wüstenrot in Kontakt, die versichert habe, dass man die zeitlichen Fristen einhalten könne.

Wenn man einen Investor gefunden habe, müsse dieser mit der Landeswohnraumförderung bauen und sich dazu verpflichten. Man müsse hoffen, einen Investor zu finden da ansonsten die Förderung erlöschen würde. Sollten während der verschiedenen Phasen unvorhergesehene Kosten anfallen, werde sich die Wüstenrot bei 80 Prozent des Fördervolumens melden, um nochmals neu zu bewerten, wo man sparen könne.

Auch seien noch andere Projekte bzw. mögliche Investoren bereits angeschaut worden, die sich bei Konkretisierung in einer Sitzung vorstellen werden.

Auf die Frage von Gemeinderat Gerhard Mäder, ob man auch Altbausanierungen vornehmen könne, erklärt Bürgermeister Enderle, dass dies dann andere Förderungen seien.

Gemeinderat Marco Eberhardt spricht sich für diese Maßnahme aus, da man hier gesellschaftspolitisch eine Verpflichtung habe.

Gemeinderätin Uta Schumacher merkt an, dass ein Mietpreis von 16 Euro sehr hoch sei. Bürgermeister Enderle erklärt, dass die Kreisbau diesen Preis vor zwei Jahren ermittelt habe und Wohnraum zum damaligen Zeitpunkt pro Quadratmeter so viel ohne Förderung gekostet habe.

Gemeinderat Stefan Burkhardt spricht sich für die Maßnahme aus, da man günstigen Wohnraum fördern wolle.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH für die Durchführung der Beratungsleistungen zur Wohnraumoffensive für die drei Module Beteiligungsmodul, Konzeptmodul-Konzeption und Konzeptmodul-Verfahren zum Bruttoangebotspreis von 60.100,95 €.

TOP 6

Beitrittsbeschluss Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung Loßburg 2024

Herr Hoffarth erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Übersicht über die Liquidität des Eigenbetriebs weise wiederholt eine negative Liquidität zu Ende des Wirtschafsjahres 2024 aus. Diese betrage rund 230.000 €.

Gemäß der novellierten Regelung des § 2 V EigBVO-Doppik sei die Liquidität so zu planen, dass der Liquiditätsbestand am Ende des Wirtschaftsjahres

1. nicht negativ und

2. die Zahlungsfähigkeit jederzeit gegeben sei.

Die Kommunalaufsicht habe den Wirtschaftsplan unter der Bedingung genehmigt, dass die Gemeinde das Finanzierungsdefizit (Negativliquidität) des Eigenbetriebs in Form der mehrjährigen Inanspruchnahme von Kassenkrediten zur Investitionsfinanzierungen zugunsten langfristiger Finanzierungsvarianten abzubauen habe. Hierfür wähle die Gemeinde den vorrangigen Einsatz ihr Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel (200.580 €) zur Kassenkredittilgung. Infolgedessen erhöhe sich der Betrag der Kreditermächtigung auf 2.739.300 € inklusive nichtgenehmigungspflichtiger Umschuldungen.

Für die Erhöhung der Kreditermächtigung für Investitionskredite bedürfe es eines erneuten Beschlusses des Gemeinderats über den Wirtschaftsplan. Dieser könne zu Verfahrensvereinfachung in Form eines Beitrittsbeschlusses erfolgen, mit dem die Gemeinde ihren ursprünglichen Beschluss über den Wirtschaftsplan im Sinne der rechtsaufsichtlichen Genehmigung anpasse.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem geänderten Wirtschaftsplan gemäß den Vorgaben des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamtes für das Jahr 2024 zu.

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird entsprechend § 14 EigBG wie folgt festgesetzt:

1.im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der Erträge

1.454.500 €

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.358.870 €

1.3Veranschlagtes Jahresergebnis

95.630 €

2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit

1.403.100 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Geschäftstätigkeit

1.046.220 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss aus laufender
Geschäftstätigkeit

356.880 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

5.000 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.184.300 €

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit

2.179.300 €

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

1.822.420 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.538.720 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

716.300 €

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus
Finanzierungstätigkeit

1.822.420 €

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans

0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

2.739.300 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

70.000 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

250.000 €

TOP 7 a

Neubau Feuerwehrhaus Loßburg Wittendorf – Vergabe von Erd- und Entwässerungsarbeiten

Herr Keck erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die oben genannten Arbeiten wurden über die ARGE Feuchter beschränkt ausgeschrieben. Sieben Firmen hätten die Ausschreibungsunterlagen erhalten. Zur Submission am 28.06.2024 wurden vier Angebote abgegeben.

Das günstigste Angebot wurde von der Firma Gebr. Kaltenbach GmbH & Co. KG aus Dornstetten vorgelegt, zum Bruttopreis von 151.590,53 €.

Die geprüften Angebotssummen ergaben folgende Ergebnisse:

Firma

Geprüfte Angebotssumme

Prozent

Gebr. Kaltenbach GmbH & Co. KG, Cresbacher Str. 4, 72280 Dornstetten

151.590,53 €

100,00 %

Bieter 2

162.880,77 €

107,45 %

Bieter 3

183.393,68 €

120,98 %

Bieter 4

218.610,16 €

144,21 %

Die Kostenberechnung belief sich auf 163.296,85 €. Die Vergabesumme liege somit 11.706,32 € unter der seinerzeitigen Kostenberechnung.

Die Firma Gebr. Kaltenbach GmbH & Co. sei bekannt und leistungsfähig, somit werde dem Gemeinderat empfohlen den Auftrag an die Firma Gebr. Kaltenbach GmbH & Co. KG aus Dornstetten zu vergeben.

Beschluss:

Die Erd- und Entwässerungsarbeiten für den Neubau des Feuerwehrhauses in Loßburg Wittendorf werden an die günstigste Bieterin, Gebr. Kaltenbach GmbH & Co. KG in Dornstetten, zum Bruttoangebotspreis von 151.590,53 € vergeben.

TOP 7 b

BV Äußere Erschließung neues Feuerwehrhaus in Wittendorf – Vergabe von Tief- und Straßenbauarbeiten

Herr Keck erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die oben genannten Arbeiten wurden über das Büro Gfrörer GmbH & Co. KG, Empfingen, ausgeschrieben. Sieben Firmen hätten die Ausschreibungsunterlagen erhalten. Zur Submission am 20.08.2024 wurden fünf Angebote abgegeben.

Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach vorgelegt, zum Bruttopreis von 447.020,68 €.

Die geprüften Angebotssummen ergaben folgendes Ergebnis:

Firma

Geprüfte Angebotssumme

Prozent

Rath GmbH & Co. KG, Haiterbach

447.020,68 €

100,00 %

Bieter 2

455.912,93 €

101,99 %

Bieter 3

455.938,04 €

101,99 %

Bieter 4

496.794,98 €

111,13 %

Bieter 5

687.456,03 €

153,79 %

Die Kostenberechnung belief sich auf 426.172,32 €. Die Vergabesumme liege somit 20.848,36 € über der seinerzeitigen Kostenberechnung.

Die Kostendifferenz im Straßenbau sei der allgemeinen Lohn- und Stoffpreiserhöhung geschuldet.

Die Firma Rath GmbH & Co. KG sei bekannt und leistungsfähig, somit werde dem Gemeinderat empfohlen, den Auftrag an die Firma Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach zu vergeben.

Bürgermeister Enderle erklärt, dies sei ein neuer Bebauungsplan und es sei weder Wasser noch Abwasser vorhanden. Deswegen müssten von der Straße von Loßburg kommend Leitungen bis ganz hoch zum neu geplanten Feuerwehrhaus verlegt werden.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Werner Faulhaber erklärt Bürgermeister Enderle, dass die Gemeindeverbindungsstraße nach Ursental sicherlich vier bis acht Wochen voll gesperrt werden müsse, da komplette Leitungen verlegt werden müssten. Es werde wohl eine innerörtliche Umleitung geben.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Wilfried Vogt erklärt Bürgermeister Enderle, dass die Arbeiten bis spätestens März 2025 bewerkstelligt sein müssten. Dies wäre auch für den Sportverein positiv, da im Winter wenige Veranstaltungen am Sportheim stattfänden.

Beschluss:

Die Tief- und Straßenbauarbeiten einschl. Rohrverlegearbeiten der Wasserleitung für die äußere Erschließung des neuen Feuerwehrhauses in Wittendorf werden an die günstigste Bieterin, Fa. Rath GmbH & Co. KG in 72221 Haiterbach, zum Bruttoangebotspreis von 447.020,68 € vergeben.

TOP 7 c

Bauliche und energetische Sanierung Kinzighaus – Vergabe von Elektroarbeiten PV-Anlage

- Gemeinderat Marco Niggel erklärt sich für befangen und rückt vom Ratstisch ab. -

Herr Keck und Architekt Herr Peter erläutern den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die oben genannten Arbeiten wurden über Steffen Peter – Freier Architekt beschränkt ausgeschrieben. Fünf Firmen hätten die Ausschreibungsunterlagen erhalten. Zur Submission am 03.09.2024 wurden drei Angebote abgegeben.

Die PV-Anlage habe eine Leistung von 29,5 KWp und ein Speichersystem mit ca. 56 KWh. Der große Speicher werde dringend benötigt, da der erzeugte Strom komplett im Gebäude verbraucht werden müsse. Der Grund hierfür sei, dass der Zuschussgeber nur einer Förderung von 50% zustimme, wenn kein Strom ins Netz eingespeist werde, sondern als Eigenbedarf verwendet werde.

Das günstigste Angebot wurde von der Firma Hans Eisele GmbH aus Glatten vorgelegt, zum Bruttopreis von 89.949,40 €.

Die geprüften Angebotssummen ergaben folgende Ergebnisse:

Firma

Geprüfte Angebotssumme

Prozent

Hans Eisele GmbH, Glatten

89.949,40 €

100,00 %

Bieter 2

91.761,93 €

102,00 %

Bieter 3

131.836,20 €

146,60 %

Die Kostenschätzung belief sich seinerzeit auf 88.500,00 €. Die Vergabesumme liege somit 1.449,40 € über der Kostenschätzung.

Die Firma Hans Eisele GmbH sei bekannt und leistungsfähig, somit werde dem Gemeinderat empfohlen, den Auftrag an die Firma Hans Eisele GmbH aus Glatten zu vergeben.

Zum aktuellen Stand der Sanierung am Kinzighaus erklärt Architekt Peter, dass diese schneller vorankomme, als erwartet, was unter anderem den drei Loßburger Zimmerern zu verdanken sei, die Hand in Hand arbeiteten.

Herr Peter führt aus, dass die Sockelabdichtungen durchgehend nicht vorhanden gewesen seien. Hinter der Dämmung komme eine Dampfsperre die man nun nur nachkleben müsse, da sie für ihr Alter einen bemerkenswerten Zustand hätte. Man habe nun das Holz am Dach verstärkt, um eine gute Lattung schaffen zu können. Die neue Dämmung habe man nun für rund 3.500 Euro bekommen und diese sei sogar besser als ursprünglich ausgeschrieben, da man noch zwei Zentimeter mehr genommen habe, um den Schallschutz zu erhöhen.

Die Schalung bleibe dran, außerdem kämen 18 cm PU (Polyurethan) und 14 cm Mineralwolle als Dämmung hinzu. PU zeichne sich durch einen super Dämmwert aus und man spüre jetzt bereits eine deutlich höhere Temperatur im Kinzighaus. Man habe durch diese Maßnahme ungefähr 10.000 Euro eingespart. Die Türen innen seien ein „Totalschaden“, aber deren Erneuerung müsste ebenfalls noch im Budget liegen. Die Verglasung des Kinzighauses könne nicht ausgetauscht werden, daher bedarf es einer Kühlung für die Touristinfo und den Vorraum. Sollte man im Budget sein, könnte man auch den Saal noch mitkühlen, was dann mit der PV-Anlage problemlos möglich sei.

Der Strom müsse im Kinzighaus verbraucht werden. Mit knapp 60 KWp könne man sehr viel kühlen, im Winter könne man bei Überschuss die Kühlgeräte aber auch zum Heizen verwenden. Sollte der Strom nicht ausreichen, könne man Strom vom Rathaus holen. Der Speicher werde aber vermutlich nicht leer werden.

Gemeinderat Werner Faulhaber betont, man habe Glück, dass die ortsansässigen Firmen sich gegenseitig so gut unter die Arme greifen würden.

Auf seine Frage hin erklärt Architekt Peter, dass man nun eine bessere Dämmstärke als in einem Passivhaus habe und man somit mit Sicherheit die Amortisationszeit von 18 Jahren verringern könne.

Architekt Peter führt weiter aus, dass die Hauptträger vor dem Kinzighaus marode seien und ausgetauscht werden müssten.

Bürgermeister Enderle ergänzt, dass der Zuschuss zur Sanierung des Kinzighauses bei 51 Prozent liege. Die Erläuterungen über die Bausubstanz des Hauses zeigten, dass eine Sanierung unumgänglich sei.

Beschluss:

Die Elektroarbeiten PV-Anlage, zur Sanierung des Kinzighauses in Loßburg werden an die günstigste Bieterin, Elektro Eisele, Hans Eisele GmbH in Glatten, zum Bruttoangebotspreis von 89.949,40 € vergeben.

TOP 7 d

Wasserversorgung Loßburg, Sanierung HB Betzweiler BA2 EMSR – Vergabe der Erneuerung Schaltanlage

Herr Keck erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Es wurde nach VOB (Vergabeordnung für Bauleistungen) vom 30.07.2023 – 03.09.2024 das Gewerk EMSR-Technik für die oben genannte Baumaßnahme beschränkt ausgeschrieben.

Die Angebotsöffnung (Submission) vom Dienstag, den 03.09.2024 erbrachte folgendes geprüftes Bruttoergebnis (inkl. Mehrwertsteuer). Das LV (Leistungsverzeichnis) wurde von fünf Firmen angefordert. Abgegeben hätten:

Firma

Geprüfte Netto-Angebotssumme

Prozent

SAB GmbH, Nufringen

82.661,07 €

100,00 %

Bieter 2

83.189,94 €

100,64 %

Bieter 3

107.221,07 €

129,71 %

Bieter 4

138.607,74 €

167,68 %

Preisgünstigster Anbieter sei die Firma SAB GmbH aus 71154 Nufringen mit der Nettoangebotssumme von 82.661,07 €.

Die Kostenberechnung belief sich seinerzeit auf 88.159,61 €. Die Vergabesumme liege somit 5.498,54 € unter der Kostenberechnung.

Man empfehle, die ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma SAB GmbH zum Nettoangebotspreis von 82.661,07 € mit der Durchführung zu beauftragen.

Die Firma SAB GmbH sei bekannt und gelte als leistungsfähige Firma.

Bürgermeister Enderle erklärt, dass bisher bei einem Stromausfall das ganze Gewerbegebiet Betzweiler ohne Wasserversorgung gewesen sei. Die neue Steuerung ermögliche bei Stromausfall zusammen mit dem Notstromaggregat den Brandfall abzudecken. Bei der vorhandenen Brandlast sei dies unumgänglich. Er betont, dass man in einer Gemeinde mit so hohem Brandlastpotential wie Loßburg es habe, eine funktionstüchtige Anlage brauche. Diese Maßnahme sei allerdings nicht förderfähig.

Beschluss:

Nach Abschluss der Angebotsauswertung ergibt sich folgendes Ergebnis:

Der Bieter SAB GmbH, hat gemäß den einzelnen Wertungsstufen ein vollständiges und wirtschaftliches Angebot abgegeben.

Die ausgeschriebenen Arbeiten werden an die Firma SAB GmbH zum Nettoangebotspreis von 82.661,07 € vergeben.

TOP 7 e

Wasserversorgung Loßburg, Verbesserung der Wasserversorgung, HB Betzweiler - Vergabe von Tiefbau- und Rohrleitungsarbeiten

Herr Keck erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Es wurde nach VOB vom 29.07.2024 – 03.09.2024 das Gewerk Tiefbau- und Rohrverlegearbeiten für oben genannte Baumaßnahme beschränkt ausgeschrieben.

Die Angebotsöffnung (Submission) vom Dienstag, den 03.09.2024 erbrachte folgendes geprüftes Bruttoergebnis (incl. Mehrwertsteuer). Das LV wurde an 11 Firmen geschickt. Abgegeben haben:

Firma

Geprüfte Angebotssumme

Prozent

Flammer Rohrleitungsbau

118.333,60 €

100,00 %

Bieter 2

121.449,25 €

104,63 %

Bieter 3

177.055,36 €

129,13 %

Bieter 4

286.130,50 €

156,15 %

Es wurden insgesamt drei Nebenangebote abgegeben. Davon wurden zwei Nebenangebote gewertet und ein Nebenangebot nicht gewertet.

Gegen eine Vergabe der Arbeiten an die Firma Flammer Rohrleitungsbau, Mössingen bestünden keine Bedenken. Der pünktliche Baubeginn wurde mit Angebotsabgabe zugesagt. Als Ausführungszeitraum sei ab Oktober 2024 bis Dezember 2024 angesetzt.

Die Kostenberechnung belief sich auf 173.453,21 €. Die Vergabesumme liege somit 55.119,61 € unter der Kostenberechnung.

Das ausschreibende Büro Gfrörer Ingenieure, Empfingen, schlage deshalb vor, den Auftrag an die Firma Flammer Rohrleitungsbau, Mössingen mit der Brutto-Auftragssumme von 118.333,60 €zu vergeben.

Herr Keck führt aus, dass es beim Feuerwehrhaus Betzweiler bei der Wasserversorgung eine Engstelle gebe. Außerdem sei das in Steillage gelegene Gelände sehr unwegsam und man müsse Bäume und Sträucher entfernen, um die Tiefbau- und Rohrleitungsarbeiten vornehmen zu können. Dies solle auch zeitnah geschehen.

Auf Nachfrage von Gemeinderat Markus Beilharz erklärt Herr Keck, dass die restliche Leitung gut und groß genug sei. In Richtung Wälde bis zur Pumpstation und zum „Gelben Grund“ seien die Leitungen immer wieder erneuert worden. Außerdem könne die Versorgungssicherheit durch die Lohmühle (2. Standbein) gesichert werden.

Beschluss:

Nach Abschluss der Angebotsauswertung ergibt sich folgendes Ergebnis:

Der Bieter Flammer Rohrleitungsbau, Mössingen, hat gemäß den einzelnen Wertungsstufen ein vollständiges und wirtschaftliches Angebot abgegeben.

Die ausgeschriebenen Arbeiten werden die Firma Flammer Rohrleitungsbau zum Bruttoangebotspreis von 118.333,60 € vergeben.

TOP 7 f

Fuß- und Radwegverbindung Äußerer Vogelsberg in Loßburg - 24-Höfe – Vergabe der Bauarbeiten

Herr Keck erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Arbeiten wurden über das Ingenieurbüro Gfrörer beschränkt ausgeschrieben. Acht Firmen hätten die Ausschreibungsunterlagen erhalten. Zur Submission am 05.09.2024 wurden sieben Angebote abgegeben.

Das günstigste Angebot wurde von der Firma Rath Bau aus Haiterbach vorgelegt, zum Bruttoangebotspreis von 316.979,13 EUR.

Die geprüften Angebotssummen ergaben folgendes Ergebnis:

Firmageprüfte AngebotssummeProzent
Fa. Rath Bau, Haiterbach316.979,13 EUR100,00 %
Bieter 2347.849,55 EUR109,74 %
Bieter 3358.870,09 EUR113,22 %
Bieter 4378.983,73 EUR119,56 %
Bieter 5381.935,64 EUR120,49 %
Bieter 6400.723,41 EUR126,42 %
Bieter 7498.091,61 EUR157,14 %

Bei Bieter 3 sei ein Nachlass von 2,5%, bei Bieter 4 sei ein Nachlass von 3% und bei Bieter 5 sei ein Nachlass von 2% gewertet, was jedoch keinen Einfluss auf die Reihenfolge des wirtschaftlichsten Bieters nehme.

Die Kostenberechnung belief sich auf 346.133,52 EUR. Die Vergabesumme liege somit 29.154,39 EUR unter der seinerzeitigen Kostenschätzung.

Die Fa. Rath Bau sei bekannt und leistungsfähig, somit werde dem Gemeinderat empfohlen den Auftrag an die Fa. Rath Bau aus Haiterbach zu vergeben.

Bürgermeister Enderle erklärt, man habe hier mit dem Land und dem Regierungspräsidium eine gute Lösung erarbeitet, um eine Gefahrenstelle zu entschärfen.

Das Regierungspräsidium übernehme 100 Prozent dieser Maßnahme, man müsse als Gemeinde lediglich in Vorleistung gehen und den organisatorischen Teil übernehmen.

Beschluss:

Die Tiefbauarbeiten für die Erschließung Fuß- und Radwegverbindung Äußerer Vogelsberg in Loßburg - 24-Höfe werden an die günstigste Bieterin, Firma Rath Bau aus Haiterbach, zum Bruttoangebotspreis von 316.979,13 EUR vergeben.

TOP 7 g

Sanierung "Am Steinbruch" Loßburg - Vergabe von Tief- und Straßenbauarbeiten

Herr Keck erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Arbeiten wurden über das Ingenieurbüro Gfrörer beschränkt ausgeschrieben. Acht Firmen hätten die Ausschreibungsunterlagen erhalten. Zur Submission am 05.09.2024 wurden fünf Angebote abgegeben.

Das günstigste Angebot wurde von der Firma Rath Bau aus Haiterbach vorgelegt, zum Bruttoangebotspreis von 318.903,24 EUR.

Die geprüften Angebotssummen ergaben folgendes Ergebnis:

Firmageprüfte AngebotssummeProzent
Fa. Rath Bau, Haiterbach318.903,24 EUR100,00 %
Bieter 2333.314,54 EUR104,52 %
Bieter 3411.048,31 EUR128,89 %
Bieter 4418.039,67 EUR131,09 %
Bieter 5478.375,91 EUR150,01 %

Bei Bieter 2 sei ein Nachlass von 1,5% und bei Bieter 3 sei ein Nachlass von 2% gewertet, was jedoch keinen Einfluss auf den wirtschaftlichsten Bieter nehme.

Die Kostenberechnung belief sich auf 329.195,65 EUR. Die Vergabesumme liege somit 10.292,41 EUR unter der seinerzeitigen Kostenschätzung.

Die Fa. Rath Bau sei bekannt und leistungsfähig, somit werde dem Gemeinderat empfohlen den Auftrag an die Fa. Rath Bau aus Haiterbach zu vergeben.

Herr Keck erklärt, man habe in diesem Bereich immer wieder Probleme mit den Wasserleitungen und Abwasserleitungen. Das Kanalstück sei bei Starkregen total überlastet und dies führe dazu, dass der „Rosenweg“ überschwemmt werde.

Außerdem fehle momentan auch noch Breitband in diesem Bereich.

Beschluss:

Die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Sanierung "Am Steinbruch" Loßburg werden an die günstigste Bieterin, Firma Rath Bau aus Haiterbach, zum Bruttoangebotspreis von 318.903,24 EUR vergeben.

TOP 7 h

Vergabe der Kabelarbeiten "Breuningerweg" in Loßburg

Herr Keck erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Die Arbeiten wurden über das Ingenieurbüro Gfrörer ausgeschrieben. Zur Submission am 05.09.2024 wurde ein Angebot abgegeben.

Das Angebot wurde von der Firma Rath Bau aus Haiterbach vorgelegt, zum Bruttoangebotspreis von 124.452,58 EUR.

Die geprüften Angebotssummen ergaben folgendes Ergebnis:

Firmageprüfte AngebotssummeProzent
Fa. Rath Bau, Haiterbach124.452,58 EUR100,00 %

Im Rahmen der Nachverhandlung habe die Firma Rath im Bereich des LV-Titel 1 „Baustelleneinrichtung“ einen Preisnachlass von 50% zugesagt. Durch diesen Nachlass reduziere sich die Gesamtauftragssumme um 6.367,69 EUR auf 124.452,58 EUR.

Die Kostenberechnung belief sich auf 100.000,00 EUR. Die Vergabesumme liege somit 24.452,58 EUR über der seinerzeitigen Kostenschätzung.

Die Fa. Rath Bau sei bekannt und leistungsfähig, somit werde dem Gemeinderat empfohlen den Auftrag an die Fa. Rath Bau aus Haiterbach zu vergeben.

Beschluss:

Die Kabelarbeiten für Breitband und Straßenbeleuchtung in Loßburg werden an die günstigste Bieterin, Firma Rath Bau aus Haiterbach, zum Bruttoangebotspreis von 124.452,58 EUR vergeben.

TOP 8

Bekanntgaben und Verschiedenes / Fragen

Herr Keck erklärt, die Straßenmarkierungsarbeiten in der Alpirsbacher Straße (B294) seien nun abgeschlossen und die Straße wieder für den Verkehr geöffnet.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 40/2024

Orte

Loßburg

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Loßburg
04.10.2024
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