Eine Einwohnerin aus Weiden verwies auf das Funkfeuer in Sulz-Kastell und wollte wissen, welcher Abstand von Windkraftanlagen eingehalten werden muss.
Eine Einwohnerin aus Weiden appellierte an das Gremium, sich selbst zu fragen, ob die hohen Pachteinnahmen für die Windkraftanlagen vertretbar sind.
Robin Miller von der offenen Jugendarbeit Dornhan stellte das Programm Feripro vor.
Feripro ist eine Homepage, auf der alle Angebote für Kinder und Jugendliche im Stadtgebiet Dornhan ersichtlich sind.
Derzeit gibt es folgende Kategorien:
In einer Übersicht sieht jeder, was alles angeboten wird, für welches Alter die Veranstaltung ausgelegt ist und ob noch Plätze frei sind. Das Programm ist sehr simpel und übersichtlich gestaltet und soll eine Vereinfachung für die Eltern, Vereine, Kirchen und die Stadt sein.
Beispielsweise kann ein Kind über Feripro für mehrere Angebote gleichzeitig angemeldet werden.
In ein bis zwei Jahren hat sich Feripro hoffentlich etabliert und alle Veranstaltungen sind im Programm eingegeben.
Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Was muss ein Verein machen, damit man daran teilnehmen kann?
Ist das Programm lediglich für einmalige Veranstaltungen gedacht oder können auch regelmäßige Veranstaltungen eingetragen werden?
- Aufstellungsbeschluss
- Feststellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Der Bebauungsplan „Busenweiler Weg, 1. Erweiterung“ wurde im Jahre 2016 mit einem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Am 10.10.2023 wurde der Bebauungsplan vom Gemeinderat der Stadt Dornhan als Satzung beschlossen. In der Zwischenzeit kam Netto auf die Stadt Dornhan zu und bat um Unterstützung einer Filialansiedlung in den Bereich des Bebauungsplans „Busenweiler Weg, 1. Erweiterung“, da Netto mehr Platz benötigt und der bisherige Netto-Markt zu klein ist für das Sortiment, welches angeboten werden soll. Daher soll nun der Bebauungsplan „Netto-Markt“ aufgestellt werden.
Der Vorsitzende informierte, dass das Gutachten zum Standort noch nachgebessert werden muss, da es seitens des Regierungspräsidiums eine Beanstandung gab. Der Planer und der Projektträger haben der Verwaltung empfohlen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
- Aufstellungsbeschluss
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Das Gebiet des Bebauungsplans „Netto-Markt“ ist im bestehenden Flächennutzungsplan als gewerbliche Fläche ausgewiesen. Damit steht die künftige Nutzung als Sondergebiet nach § 11 BauNVO zunächst den Vorgaben des Flächennutzungsplans entgegen, weshalb eine 5. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet durchzuführen ist.
In dieser soll die bauliche Nutzung von gewerbliche Fläche in ein Sondergebiet großflächiger Einzelhandel mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.100 m² abgeändert werden. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.
Da dieser Tagesordnungspunkt mit dem vorherigen Tagesordnungspunkt „Bebauungsplan Netto-Markt, Dornhan“ zusammenhängt, beschloss der Gemeinderat einstimmig den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Im Zuge der Errichtung eines neuen Netto-Marktes ist die Vergabe eines Straßennamens erforderlich.
Der Beratende Ausschuss wurde mit einer E-Mail zu diesem Thema angehört und die möglichen Straßennamen mitgeteilt. Folgende Vorschläge wurden von Seiten des Ausschusses favorisiert:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Namen „Max-Planck-Straße“ für die Straße im Bereich des Nettomarktes festzulegen.
- Änderung des Satzungsbeschlusses
In der Sitzung am 19.02.2024 wurde der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Eine öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist aber noch nicht erfolgt.
Im Zuge der Vorbereitungen des Bauvorhabens ist aufgefallen, dass das Baufenster verschoben werden muss, weshalb der Satzungsbeschluss erneut gefasst werden muss. Die Zuwegung zum Baugrundstück verkürzt sich hierdurch.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
1. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
2. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der erneuten Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
3. Beschluss des Bebauungsplans „Naturkindergarten“ vom 24.02.2023 / 24.07.2024 / 13.05.2024 als Satzung
4. Beschluss der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Naturkindergarten“ vom 24.02.2023 / 24.07.2023 als Satzung
Abbau des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (Hinterhaus) mit 5 altersgerechten Wohnungen, 1 Büro und Tiefgarage, Rottweiler Straße 24/1, Dornhan
Für den betroffenen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan und somit ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Dornhan sind für das geplante Mehrfamilienhaus
9 Stellplätze erforderlich. In der geplanten Tiefgarage befinden sich 7 Stellplätze. Des Weiteren sind zwei offene Stellplätze vorhanden, die von der Zollstockstraße her angefahren werden. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden somit eingehalten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück soll über die L 412 erfolgen, weshalb die Verkehrssituation verkehrsrechtlich geprüft werden muss.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Neubau eines Mehrfamilien-Wohnhauses (Vorderhaus) mit 5 altersgerechten Wohnungen und 4 eingebauten Garagen, Rottweiler Straße 24, Dornhan
Für den betroffenen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan und somit ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Dornhan sind für das geplante Mehrfamilienhaus 7 Stellplätze erforderlich. Geplant sind 4 Garagen sowie 5 offene Stellplätze. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden somit eingehalten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück soll über die L 412 erfolgen, weshalb die Verkehrssituation verkehrsrechtlich geprüft werden muss.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Umbau des bestehenden Wohnhauses mit Ausbau zu zwei getrennten Wohnungen und mit Errichtung von Dachgauben und dem Anbau eines Carports, Aischfeld 97, Busenweiler
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Abrundungssatzung Aischfeld.
Das Baurechtsamt Rottweil hat eine Stellungnahme mit folgendem Hinweis angefordert:
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Gebäude wird durch die Dämmung um 43 cm höher.
Das Einvernehmen ist erforderlich, § 36 BauGB.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Erweiterung Grundschule Marschalkenzimmern-Weiden mit Teilabbruch, Sulzer Straße 13, Weiden
Die Stadt Dornhan beabsichtigt, die Grundschule Marschalkenzimmern-Weiden zu erweitern. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich der „Ortsbauplanerweiterung Breitwiesen“. Der Gemeinderat der Stadt Dornhan hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.06.2023 einer Überschreitung der Baulinie vom 20.05.1938 nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. Zudem wurde das Einvernehmen zum Bauantrag erteilt.
Das Planungsbüro buerohauser GmbH & Co.KG aus Altensteig hat in einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag erhalten, der Verwaltung einen Verbesserungsvorschlag der Gebäudeaufteilung unterbreitet und diesen auch in der vergangenen Sitzung dem Gremium vorgestellt. Ggfs. werden weitere Befreiungen von der „Ortsbauplanerweiterung Breitwiesen“ und das erneute Einvernehmen zum Bauantrag erforderlich. Damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt und es zu keinen Zeitverzögerungen kommt, schlug die Verwaltung vor, dass diese ermächtigt wird, evtl. notwendigen Befreiungen zum Bauantrag im Rahmen des vorgestellten Konzeptes zuzustimmen und das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, im baurechtlichen Verfahren alle notwendigen Stellungnahmen abzugeben und evtl. notwendigen Befreiungen zum Bauantrag zuzustimmen sowie das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Anbau eines Bürogebäudes, Gutenbergstraße 3, Dornhan
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
Neubau Carport UG und Erweiterung Terrasse im EG, Albstraße 6, Weiden
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.01.2024 die Vergaberichtlinie der Stadt Dornhan für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen beschlossen. Die Eröffnung des Vergabeverfahrens erfolgte am 01.02.2024 und die Bewerbungsfrist endete am 02.05.2024, 12 Uhr.
Im oben genannten Zeitraum sind 3 Bewerbungen bei der Verwaltung eingegangen.
Die Bewerbungen wurden von der Stadtverwaltung anhand der Vergaberichtlinie für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen und den darin enthaltenen Wertungskriterien ausgewertet. Zwei Bewerbungen scheiden aus, da die Zulassungsvoraussetzungen nicht vollständig eingehalten werden.
Die Vergabe musste förmlich durch Beschluss des Gemeinderats in öffentlicher Sitzung erfolgen (vgl. § 2 Nr. 6 Vergaberichtlinie der Stadt Dornhan für Photovoltaikanlagen).
Alle Bewerber werden anschließend von der Stadtverwaltung über die Zuteilung bzw. das Ausscheiden der Bewerbung informiert.
Bewerber 1 könnte im Anschluss an die Vergabeentscheidung angeboten werden, eine Teilfläche von ca. 7,5 ha im Bereich der Vorbehaltsflur II ebenfalls in eine Planung aufzunehmen, um das Flächenziel von 15 ha auszuschöpfen.
Es wurden folgende Anregungen gemacht und Fragen gestellt und beantwortet:
Ein Gremiumsmitglied war dafür, die Fläche 3 zu vergeben und über die Fläche 1 erst zu entscheiden, wenn die Flurneuordnung abgeschlossen ist.
Der Vorsitzende fragte, ob die restlichen 7,5 ha dem Bewerber 1 zur Verfügung gestellt werden sollen.
Ein Gremiumsmitglied erkundigte sich, ob an Bewerber 1 die Flächen vergeben werden können, wenn dieser bei einer erneuten Ausschreibung die erforderlichen Punkte erfüllt.
Ein Gremiumsmitglied regte an, dass eine Ausschreibung erfolgt ist. Bewerber 1 hat sich nicht an die Vorgaben gehalten. Fraglich ist nun, ob er eine erneute Chance bekommen soll.
Ein weiteres Gremiumsmitglied sprach sich dafür aus, dass wenn eine Ausschreibung gemacht wird, diese auch eingehalten werden muss.
Das Gremium war sich einig, dass es unfair gegenüber den anderen Bewerbern wäre, wenn in einem persönlichen Gespräch lediglich mit Bewerber 1 nachgearbeitet wird. Das Gremium plädiert dafür, die Restfläche von 7,5 ha nochmals auszuschreiben.
Gab es in Bezug auf das Ausschreibungsverfahren auch Abstimmungsgespräche mit den Bewerbern?
Auf Grund der Diskussion war der Beschlussvorschlag Nr. 3 passe.
Dafür stand folgender Beschluss zur Abstimmung:
Soll die weitere Vergabe aussetzen werden, bis die Flurneuordnung abgeschlossen und das Grundbuch berichtigt ist?
Alternativ kann eine neue Ausschreibung vorbereitet werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
1. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe an Bewerber 3 mit einer Fläche von ca. 7,5 ha.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Regelungen mit dem Bewerber zur entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplanverfahren zu klären und vorzubereiten.
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen, die weitere Vergabe von Freiflächen für Photovoltaikanlagen nicht auszusetzen, bis das Flurneuordnungsverfahren abgeschlossen und das Grundbuch berichtigt ist.
Ein weiteres Vergabeverfahren soll ausgeschrieben werden.