Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.
Alle kommunalen Bauplätze in der Kernstadt sind vermarktet und bereits überwiegend bebaut. Die letzten Bauplätze im Neubaugebiet „Hungerbühl – 2. Abschnitt“ und im Gebiet „Fürnsaler Steig III“ wurden bereits vermarktet. Anfragen und Reservierungen für weitere Wohn- und Mischbaugrundstücke liegen bereits vor.
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans „Hungerbühl, 3. Abschnitt“ wurde am 12.05.2023 ein Normenkontrollantrag (5 S 2302/22) beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eingereicht. Dieser Normenkontrollantrag wurde am 23.07.2024 beim VGH Mannheim verhandelt. Mit Beschluss vom 24.07.2024 wurde der Bebauungsplan „Hungerbühl, 3. Abschnitt“ für unwirksam erklärt.
Aufgrund des Urteils des VGH Mannheim muss der Bebauungsplan „Hungerbühl, 3. Abschnitt“ neu aufgestellt werden. Dabei sind die Themen der Urteilsbegründung des VGH Mannheim aufzunehmen und entsprechend in der Neuaufstellung der Planung zu berücksichtigen.
Der Vorsitzende begrüßte Herr Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro. Herr Leopold erläuterte die Änderungen im Bebauungsplan „Hungerbühl, 3. Abschnitt“.
Die Straßen haben sich nahezu nicht geändert. Im nordöstlichen Bereich, angrenzend an den Bebauungsplan „Hungerbühl, 2. Abschnitt“ hat sich eine Änderung ergeben. Aus einem bisherigen Fußweg wird eine Erschließungsstraße.
Nach Auffassung des Gerichts hat das bisherige Immissionsschutzgutachten nicht ausreichend die Belange der Bürger aufgenommen.
Daher wurde im überarbeiteten Bebauungsplan ein zentrales Argument aus dem Lärmschutzgutachten umgesetzt. Im östlichen Teil des Bebauungsplans wurden nun Lärmschutzwälle eingezogen. Die Wälle sind ca. 4,5 m – 5 m hoch. Damit werden die Lärmschutzerfordernisse erfüllt.
Damit hebt sich die jetzige Planung von der bisherigen Planung ab. Daraus resultiert, dass die Mischgebietsplätze nicht mehr 30 m breit sind, sondern nur noch 24 m.
Herr Leopold erläutert eine weitere Konsequenz aus dem Lärmschutzgutachten. Im ganzen Gebiet ist nur noch eine zweigeschossige Bauweise zulässig.
Auch das Staubgutachten musste neu aufgelegt werden, da hier die Belange der Bürger ebenfalls nicht ausreichend berücksichtigt worden sein sollen.
Dieses Gutachten wurde ebenfalls neu in Auftrag gegeben. Daraus resultieren jedoch keine weiteren Maßnahmen.
Außerdem musste der Umweltbericht angepasst werden. Aus der Korrektur heraus gibt es einen positiven Effekt. Bisher wurden zum Ausgleich 260.000 Ökopunkte benötigt. Auf Grund der Reduzierung und Verkleinerung des Gebiets durch den Erdwall reduzieren sich die benötigten Ökopunkte auf 206.000.
Herr Leopold informierte, dass die Anregungen und Stellungnahmen aus den öffentlichen Auslegungen aus der erste Runde des Bebauungsplans „Hungerbühl, 3. Abschnitt“ diesem Bebauungsplanverfahren nachrichtlich beigelegt werden.
Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Ist der Standort der Trafostation störend für die Errichtung des Erdwalls?
Wann kann eine Baugenehmigung erteilt werden?
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
1. Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Hungerbühl – 3. Abschnitt“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Beschluss zur Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hungerbühl – 3. Abschnitt“ gemäß § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW)
3. Feststellung des Entwurfs des Bebauungsplans „Hungerbühl – 3. Abschnitt“ vom 17.03.2025
4. Feststellung des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Hungerbühl – 3. Abschnitt“ vom 17.03.2025
5. Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden nach § 4 Absatz 1 BauGB aufgrund der bereits erfolgten Beteiligungen im ursprünglichen Verfahren zum BBP „Hungerbühl – 3. Abschnitt (durch VGH Mannheim aufgehobener Bebauungsplan)
6. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Hungerbühl – 3. Abschnitt“ sowie der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Absatz 2 BauGB
7. Beschluss zur Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Hungerbühl – 3. Abschnitt“ sowie der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach § 4 Absatz 2 BauGB
Im März 2024 hat die Stadt Dornhan der Firma Fichtner Water & Transportation GmbH, Stuttgart den Auftrag für die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements (SRRM) für die Stadt Dornhan erteilt.
Das Projekt teilt sich in drei Leistungsphasen auf:
Leistungsphase 1 Gefährdungsanalyse
Leistungsphase 2 Risikoanalyse
Leistungsphase 3 Handlungskonzept
Bisher haben in der Leistungsphase 1 die vorbereitenden Arbeiten, eine Modellerstellung und eine erste Simulation stattgefunden.
In einer Präsentation erhielt der Gemeinderat die Gelegenheit, Einsicht in die Modellberechnung zu nehmen, diese zu plausibilisieren und entsprechende Anmerkungen zu machen.
Nach Fertigstellung aller Leistungsphasen, voraussichtlich 2026, wird es eine Öffentlichkeitsveranstaltung geben, in der das Ergebnis präsentiert wird.
Die Plausibilisierung wurde mit den gemachten Änderungen bestätigt.
Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplan „Galgenbühl II“. Nach Mitteilung des Baurechtsamtes Rottweil sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich:
Das Einvernehmen ist erforderlich, § 36 BauGB. Die Überschreitung der Baugrenze mit dem Dachvorsprung beurteilt sich nach § 23 Abs. 3 BauNVO.
Auf die erteilten Befreiungen für das Nachbargebäude Martin-Luther-Straße 25, Flst. 2195/56, Dornhan wurde verwiesen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
Die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse wird erteilt. Die Befreiung zur Überschreitung des Kniestocks um 1,00 m auf 1,50 m wird erteilt. Die Befreiung zur Drehung der Firstrichtung um 90°analog zum Nachbargebäude wird erteilt. Die Befreiung zur Überschreitung der festgesetzten maximalen Garagenhöhe
um 0,15 m auf 2,65 m wird erteilt. Die Befreiung zur Erstellung einer Zufahrt im Zufahrtsverbot wird erteilt.
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Errichtung einer Lagerhalle mit Hackschnitzellager, Gutenbergstraße 3, Dornhan
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
Wohnhausneubau mit Carport und Abstellraum, Frühwiesenstraße 6, Marschalkenzimmern
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
2027 wird es in Dornhan eine 1250-Jahrfeier geben. Bereits jetzt sollen die ersten Planungen beginnen. Um die Planung auf mehreren Schultern zu verteilen, soll ein Festausschuss gebildet werden. Neben den Vereinen sollen auch die Gemeinderäte und Vertreter aus den Ortsteilen in dem Gremium mitwirken.
Am 31.03.2025 um 19:30 Uhr findet im Farrenstall -Bürgersaal-, Dornhan die erste Infoveranstaltung statt.
Zu einem späteren Zeitpunkt muss sich der Gemeinderat nochmals mit der 1250-Jahrfeier befassen und festlegen, welche finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden.
Aufgrund umfangreicher Umstellungsarbeiten auf die doppische Buchführung konnte der Jahresabschluss 2020 erst jetzt fertig gestellt werden.
Herr Gramlich, Kämmerer der Stadt Dornhan, erläuterte die Doppik und den Jahresabschluss 2020 anhand einer Präsentation.
Es wurde folgende Frage gestellt und beantwortet:
Wann liegt der Jahresabschluss für 2024 vor?
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 mit einer Bilanzsumme von 57.117.470,82 EUR gem. Feststellungbeschluss.
Für die Freiwillige Feuerwehr Dornhan wurde für 2025 ein Budget gebildet, das aber vermutlich nicht ausreichen wird.
Die Richtlinien für die Beschaffung von MTWs werden ab 2026 verschärft. So ist ein Eigenausbau von Fahrzeugen ab 2026 nicht mehr zulässig.
Die Mitgliederzahl der Jugendfeuerwehr steigt. Die Anschaffung eines weiteren MTW würde die Beförderungen der Jugendlichen aus den Stadtteilen zu den gemeinsamen Übungen nach Dornhan wesentlich erleichtern. Zudem soll der MTW bei Einsätzen und den Übungsbetrieben der aktiven Wehr eingesetzt werden.
Daher soll kurzfristig ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft und in Eigenverantwortung umgebaut werden.
Es wurden folgende Fragen gestellt und beantwortet:
Was geschieht mit dem Bürgerbus?
Wie viele Personen finden in dem MTW Platz?
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, der Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Dornhan zuzustimmen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, ein entsprechendes Fahrzeug für ca. 25.000 € zu beschaffen.
Bei der Erschließung des Baugebiets entstanden die Straßen „Im Ochsengarten“ und „Frühwiesenstraße“. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sind bereits darüber informiert, dass für das Vorhaben Erschließungsbeiträge zu entrichten sind. Nach Abschluss der Maßnahme steht nun die Beitragsabrechnung an. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats werden beide Straßen als Abrechnungseinheit im Sinne des § 37 Abs. 3 KAG zusammengefasst und als einheitliche Erschließungsanlage abgerechnet.
Es wurde folgende Frage gestellt und beantwortet:
Wie viele Bewohner sind von der Abrechnung betroffen?
Der Gemeinderat nahm die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen „Im Ochsengarten“ und „Frühwiesenstraße“ zur Kenntnis.
Bei der Erschließung des Baugebiets entstand die Straße „Plettenbergstraße“. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wurden frühzeitig darüber informiert, dass für das Vorhaben Erschließungsbeiträge zu entrichten sind. Bei rund 2/3 der beitragspflichtigen Grundstücke sind die Erschließungsbeiträge im Wege einer Vereinbarung nach § 26 KAG abgelöst worden.
Nach Abschluss der Maßnahme steht nun die Beitragsabrechnung der verbleibenden 1/3 beitragspflichtigen Grundstücke an.
Der Gemeinderat nahm die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Plettenbergstraße“ zur Kenntnis.
In der öffentlichen Sitzung am 24.07.2024 hat der Gemeinderat den Baubeschluss zur Sanierung der Straße Im Angel, 2. Bauabschnitt - östlicher Teil, mit Straßenbau, MW-Kanalbau, MW-Pumpwerk und Wasserversorgung, gefasst.
Die Baumaßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Zur Submission am 28.02.2025 lagen 5 Angebote vor.
Die Fa. Peter Groß Infrastruktur aus Bösingen (ehemals Gebr. Bantle) hat ein Angebot i. H. v. 613.876,06 € eingereicht. Die Firma ist als leistungsfähig und fachkundig bekannt.
In der Kostenberechnung des Ing.-büros Kirn wurden für die Baumaßnahme Kosten von 645.880 € brutto ohne Nebenkosten veranschlagt.
Es wurde folgende Frage gestellt und beantwortet:
Wann ist der Baubeginn geplant?
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Baumaßnahmen für den östlichen Teil der Straße „Im Angel“ an die Fa. Peter Groß Infrastruktur GmbH & Co.KG, Bösingen, zum Angebotspreis von 613.876,06 € zu vergeben.
Der Vorsitzende zeigte die Karte mit den weißen Flecken. Viele Gehöfte und Außenbereiche erhalten darüber eine Breitbandanbindung. Der Ausbau erfolgt dieses Jahr. Parallel dazu läuft die Anbindung aller Gewerbebetriebe in Gewerbegebieten.
Der Landkreis Rottweil hat zudem die Gebiete nach dem grauen Fleckenprogramm ausgeschrieben. Vor allem Bereiche, die noch keinen Anschluss über 100 Mbit/s haben, wie z. B. Fürnsal, Gundelshausen, ein Teil von Dornhan, die Alte Reute in Marschalkenzimmern profitieren von diesem Programm. Ansonsten finden punktuelle Anbindungen an das Glasfasernetz statt.
Leinstetten und Weiden profitieren nicht von den Förderprogrammen, da diese komplett durch die Telekom oder dem Programm weiße Flecken angeschlossen werden.
Bereiche, die von der KabelBW oder von Vodafone ausgebaut sind, sind von den Förderprogrammen ausgeschlossen, da diese als versorgt gelten.
Das Kerngebiet Dornhan wird mit Glasfaser Plus ausgebaut. Hierzu wurde bereits im Schwarzwälder Bote informiert. Die vier Kommunen Dornhan, Oberndorf, Deißlingen und Sulz aus dem Landkreis Rottweil haben mit der GlasfaserPlus einen Vertrag unterzeichnet. Damit soll der Eigenausbau gefördert werden.
Ziel ist es, bis 2030-2031 fast alle Häuser mit Glasfaseranschlüssen oder einem Kabelanschluss zu versorgen.
Ein Gremiumsmitglied plädierte dafür, den Glasfaserausbau zu nutzen und einen Anschluss legen zu lassen, auch wenn dieser nicht genutzt wird, da das Angebot durch die Förderung sehr lukrativ ist.
Auch bei einem Ausbau durch die Telekom können andere Anbieter gewählt werden.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.
Ein Bauplatz im Baugebiet „Ochsengarten, 1. Abschnitt“, Marschalkenzimmern wurde veräußert.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.
Hinweis: Die Sitzungsvorlagen und Unterlagen zur Gemeinderatssitzung sind auf der Homepage der Stadt Dornhan (www.dornhan.de) unter der Rubrik Ratsinformationssystem abrufbar.