Der bei der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024 gewählte Daniel Kammerer wurde auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten verpflichtet.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 beschlossen die Stellen für die Ortsvorsteher/innen öffentlich auszuschreiben. Die Veröffentlichung der Stellenanzeige erfolgte im Mitteilungsblatt und im Internet am 14.06.2024.
Innerhalb der Bewerbungsfrist (bis 26.06.2024) gingen folgende Bewerbungen ein:
Bettenhausen-Leinstetten: keine Bewerbung
Fürnsal: Martin Weigand
Marschalkenzimmern: Jochen Roth
Weiden: Ines Wößner
Die neuen Ortschaftsräte haben in ihren jeweiligen konstituierenden Sitzungen der Ortschaften einen Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsvorsteher/in sowie deren Stellvertreter/in an den Gemeinderat unterbreitet.
Folgende Vorschläge werden von den Ortschaftsräten unterbreitet:
- Bettenhausen-Leinstetten:
> Ortsvorsteher: Georg Bronner
> Stellvertretender Ortsvorsteher: Patrik Bloch
- Fürnsal:
> Ortsvorsteher: Martin Weigand
> 1. Stellvertretender Ortsvorsteher: Jürgen Reich
> 2. Stellvertretende Ortsvorsteherin: Gerhild Hamberger
- Marschalkenzimmern:
> Ortsvorsteher: Jochen Roth
> Stellvertretende Ortsvorsteherin: Elke Schlabe
- Weiden:
> Ortsvorsteherin: Ines Wößner
> Stellvertretender Ortsvorsteher: Ralf Maier
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Wahl der Ortsvorsteher/innen und deren Stellvertreter/innen entsprechend den Vorschlägen der Ortschaftsräte.
Der Stiftungsrat der Hospitalpflege Leinstetten (Kommunale Stiftung) besteht aus insgesamt fünf Mitgliedern: Bürgermeister und Ortsvorsteher der Ortschaften Bettenhausen-Leinstetten kraft Amtes, einem aus dem Kirchengemeinderat der kath. Kirchengemeinde Leinstetten zu bestellenden Mitglied und folgenden weiteren 2 Personen.
Dies sind:
1. einem/einer aus den Stadtteilen Dornhan-Leinstetten oder Dornhan-Bettenhausen nach Anhörung des Ortschaftsrats Bettenhausen/Leinstetten vom Gemeinderat der Stadt Dornhan im Turnus von 5 Jahren zu bestellenden Einwohner/Einwohnerin, welcher/welche vom Bürgermeister analog zur Rechtsstellung eines Gemeinderates (§ 32 GemO BW) öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Amtspflichten verpflichtet wird.
2. einem/einer aus den Stadtteilen Dornhan-Leinstetten oder Dornhan-Bettenhausen nach Anhörung des Ortschaftsrats Bettenhausen/Leinstetten vom Gemeinderat der Stadt Dornhan im Turnus von 5 Jahren zu bestellenden Einwohner/Einwohnerin
Der Ortschaftsrat hat hier ebenfalls ein entsprechendes Vorschlagsrecht für die Mitglieder und deren Stellvertreter/innen. Der Gemeinderat entscheidet über die Bestellung.
Der Ortschaftsrat Bettenhausen wurde in seiner Sitzung am 16.07.2024 angehört und unterbreitet folgenden Vorschlag:
Mitglieder (2 Mitglieder) | ||
1. | Arnulf Bronner | Fritz Peter (Stv.) |
2. | Stefan Alt | Jürgen Haibt (Stv.) |
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter entsprechend des Vorschlags des Ortschaftsrats Bettenhausen-Leinstetten.
Die letzte Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wurde zum 1. Dezember 2015 vorgenommen. Diese erfolgte wegen der Einführung des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 28.10.2015.
Auf Grund der fortschreitenden Digitalisierung, der Einführung eines Ratsinformationssystems (RIS) im Jahr 2019 und der Kommunalwahlen 2024 ist eine Aktualisierung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat erforderlich.
Die Neufassung wurde mit der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg und der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) abgeglichen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat gemäß der vorliegenden Beratungsvorlage.
- Baubeschluss
Das Ingenieurbüro Kirn Ingenieure aus Freudenstadt hat für den zweiten Bauabschnitt der Straße „Im Angel – östlicher Bereich“ in Marschalkenzimmern eine Planung erstellt. Vorgesehen ist der Austausch der Wasserleitung und der Mischwasserkanalisation mit Pumpwerk sowie der Hausanschlüsse und die Herstellung der Straße.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich laut der Kostenberechnung des Ingenieurbüros auf 757.232,15 € brutto.
Veranschlagt im Haushaltsplan:
Haushaltsplan | 2024 | 2025 | 2026 | Gesamt |
Straße+Kanal brutto | 125.000,00 € | 275.000,00 € | 195.000,00 € | 595.000,00 € |
Wasser netto | 4.000,00 € | 30.000,00 € | 85.000,00 € | 119.000,00 € |
714.000,00 € |
Beantragter Zuschuss Städtebauförderung: 228.000 EUR
Bürgermeister Huber erläuterte, dass das Land Baden-Württemberg es begrüßt, wenn Straßen in historischen Gebieten, wie es dort der Fall ist, saniert werden. Die Wasserleitungen müssen dringend erneuert werden und auf den neusten Stand der Technik gebracht werden. Im gleichen Zug soll die Straße saniert werden. Die Obergrenze der Förderung hierfür beträgt 250 €/m². Der erste Teil des zweiten Abschnitts soll ohne Erschließungsbeiträge gebaut werden. Für den zweiten Teil des zweiten Bauabschnitts werden Erschließungsbeiträge anfallen. Die Finanzierung ergibt sich je nach Fläche.
Herr Bradt von Kirn Ingenieure erläuterte, dass die geplante Maßnahme die Sanierung aller drei Straßen in zwei Teilen umfasst. Die Sanierung des ersten Teils ist für nächstes Jahr terminiert. Es kann nicht noch dieses Jahr mit den Maßnahmen begonnen werden, da im Winter kein Wasser vorgehalten werden kann. Die Ausschreibung der Maßnahme wäre dann zum richtigen Marktzeitpunkt. Herr Bradt erklärte außerdem, dass gegebenenfalls eine Umlegung nötig sein könnte, da die neue Straße breiter werden soll.
Es wurden folgende Anregungen hervorgebracht und Fragen gestellt und beantwortet:
Warum wurde die Grenze für den ersten und zweiten Teil des zweiten Bauabschnitts so gewählt wie auf dem Plan abgebildet?
Sind die angegebenen Kosten nur die Kosten für den ersten Teil?
Was bedeutet es, dass die Baumaßnahme finanziert ist?
Kommt das Altmaterial der abgerissenen Straße wieder zum Einsatz für den Unterbau der neuen Straße?
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Planungsauftrag und die Ausschreibung der Baumaßnahmen für den östlichen Teil der Straße „Im Angel“ an das Ingenieurbüro Kirn Ingenieure aus Freudenstadt zu vergeben. Die Maßnahme wird im Herbst 2024 ausgeschrieben und soll im Frühjahr 2025 zur Umsetzung kommen.
- Einleitungsbeschluss
- Feststellungsbeschluss
- Offenlagebeschluss
Am 11.10.2021 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzungen beschlossen. Mit Veröffentlichung am 22.10.2021 wurde der Bebauungsplan „Hungerbühl, 4. Abschnitt “ rechtskräftig.
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans „Hungerbühl – 4. Abschnitt“ wurde am 21.10.2022 ein Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) eingereicht.
Nach weiterer ausführlicher Prüfung der Planunterlagen schlägt die Verwaltung vor, ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 1-4 BauGB einzuleiten. Die entsprechenden Unterlagen sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Es wurde insbesondere die verkehrliche Situation im „Mühlweg“ nochmals näher betrachtet und eine gutachterliche Untersuchung durchgeführt. Neben dem vorliegenden Verfahren wurde auch die künftige verkehrliche Situation aufgrund der Planung „Leizental“ bereits mitbehandelt. Neben der Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen wurde zusätzlich noch die Lärmbelastung durch die zusätzlichen Fahrzeugbewegungen ermittelt und in der Planung berücksichtigt. Dadurch haben sich weitere Erkenntnisse und Festsetzungen im Bebauungsplan und in den Örtliche Bauvorschriften ergeben.
Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil (Az. 4 CN 3/23) zum § 13b BauGB, der Erleichterungen für die Aufstellung von Bebauungsplänen enthält, wegen Verstößen gegen das Europarecht für unanwendbar erklärt. Diese Entscheidung hatte weitreichende Folgen für laufende Bauleitplanverfahren ebenso, wie für bereits in Kraft getretene Bebauungspläne und die auf dieser Grundlage erteilten Baugenehmigungen. Nach längerer politischer Diskussion hat hier der Gesetzgeber schließlich eine Möglichkeit der Weiterführung bereits begonnener Verfahren beschlossen. Dazu wurde eigens der § 215a in das BauGB aufgenommen, um bereits begonnenen und abgeschlossene Verfahren zu „heilen“. Hier wird geregelt, dass bei der Weiterführung des Verfahrens eine sogenannte umweltrechtliche Vorprüfung erstellt werden muss. In dieser soll geprüft werden, ob Anhaltspunkte für erhebliche Umweltauswirkungen bestehen. Nur dann wäre eine Umweltprüfung erforderlich.
Aufgrund der rechtlichen Situation hat die Stadt Dornhan eine solche Vorprüfung in Auftrag gegeben. Diese hat ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen bestehen.
Der Vorsitzende begrüßte Herr Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro zu diesem Tagesordnungspunkt.
Herr Leopold stellte den Bebauungsplan vor.
Es wurden folgende Anregungen hervorgebracht und Fragen gestellt und beantwortet:
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass der Gehweg in der Goethestraße schmaler ist als der neue Gehweg, der gebaut werden soll.
Ist der Schallschutz verpflichtend?
Bezieht sich das Lärmschutzgutachten ausschließlich auf die neue Bebauung?
In der Bestandsbebauung wird kein erheblicher Lärm erwartet, aber wenn das Baugebiet kommt schon?
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass am Wagnerplatz ein Kreisverkehr nötig ist, hier besteht hohe Unfallgefahr.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
1. Einleitung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB i.V. § 215a BauGB für den Bebauungsplan „Hungerbühl – 4. Abschnitt“ vom 25.11.2019 / 02.11.2020 / 01.03.2021 / 14.06.2021 / 22.07.2024
2. Feststellung des Entwurfs des Bebauungsplans „Hungerbühl – 4. Abschnitt“ vom 25.11.2019 / 02.11.2020 / 01.03.2021 / 14.06.2021 / 22.07.2024im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB i.V. § 215a BauGB.
3. Feststellung des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Hungerbühl – 4. Abschnitt“ vom 25.11.2019 / 02.11.2020 / 01.03.2021 / 14.06.2021 / 22.07.2024im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB i.V. § 215a BauGB.
4. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans „Hungerbühl – 4. Abschnitt“ sowie der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach § 3 (2) i.V. §§ 214 Abs. 4 sowie 215a und 13a (2) und (3) BauGB.
5. Beschluss zur Benachrichtigung der Behörden und TöB über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Hungerbühl – 4. Abschnitt“ sowie der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach § 4 (2) i.V. §§ 214 Abs. 4 sowie 215a und 13a (2) und (3) BauGB.
- Feststellungsbeschluss
- Offenlagebeschluss
Da die Stadt Dornhan im Teilort Marschalkenzimmern mittlerweile über wenige eigenen Baugrundstücke bei hoher Nachfrage verfügt und somit die Eigenentwicklung nicht gewährleisten kann, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2022 beschlossen, für das Gebiet Bühlstraße III einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Dadurch soll die entsprechende Wohnbauentwicklung für den kurzfristigen Bedarf gesichert werden.
Da die Rahmenvorgaben für ein beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB gegeben sind, wurde dieses beschleunigte Verfahren nach §13b BauGB im vorliegenden Falle angewandt.
Bezüglich der Verfahrensweise wird auf die Erläuterungen zu § 13b BauGB beim Bebauungsplan „Hungerbühl, 4. Abschnitt“, Dornhan verwiesen.
Nun kann der Feststellungs- und der Offenlagebeschluss gefasst werden.
Im Ortschaftsrat Marschalkenzimmern wurde der Entwurf des Bebauungsplans beraten. Der Ortschaftsrat empfiehlt eine Zufahrt über die Betonstraße einzuplanen. Um die Bühlstraße von weiterem Verkehr zu entlasten, soll ein Durchgang für Pkws in den Birkenweg (Betonstraße) geschaffen werden. Zudem sollen die Baugrundstücke im nördlichen Bereich auf mindestens 500 m² vergrößert werden.
Da die Anregungen seitens der Verwaltung und des Planers noch geprüft werden mussten, konnte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.06.2024 den Feststellungs- und der Offenlagebeschluss noch nicht fassen und hat daher den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt.
Die Verwaltung und der Planer haben wie vom Ortschaftsrat empfohlen eine Zufahrt über die Betonstraße geplant und die Baugrundstücke im nördlichen Bereich auf mindestens 500 m² vergrößert. Auf den Bauplätzen Nr. 12 – Nr. 16 soll eine dreigeschossige Bebauung ermöglicht werden, weshalb in diesem Bereich auch noch ein Gehweg miteingeplant wurde. Zudem ist eine Retentionsfläche vorgesehen, die nur für die Straßenentwässerung vorgehalten werden muss.
Der Vorsitzende begrüßte Herr Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro zu diesem Tagesordnungspunkt.
Herr Leopold stellte den Bebauungsplan vor.
Herr Huber erklärte, dass im Baugebiet „Ochsengarten 1. Bauabschnitt“ schon relativ viele Bauplätze verkauft sind. Das Baugebiet „Bühlstraße III“ lässt sich mit geringerem Aufwand als der Ochsengarten 2. Bauabschnitt erschließen.
Gegebenenfalls wird für die Umsetzung eine Umlegung nötig sein.
Es wurden folgende Anregungen hervorgebracht und Fragen gestellt und beantwortet:
Warum sind die Bauplätze 4 und 5 zweigeschossig und nicht dreigeschossig?
Wieso ist ein Haus schon gebaut?
Warum hat man sich hier für die Festsetzung einer dreigeschossigen Bebauung entschieden?
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
1. Feststellung des Entwurfs des Bebauungsplans «Bühlstraße III» vom 28.11.2022 / 22.07.2024im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB.
2. Feststellung des Entwurfs der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan «Bühlstraße III» vom 28.11.2022 / 22.07.2024im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB.
3. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans «Bühlstraße III» sowie der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach § 3 (2) i.V. §§ 13b und 13a (2) und (3) BauGB.
4. Beschluss zur Benachrichtigung der Behörden und TöB über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans «Bühlstraße III» sowie der dazugehörigen Örtlichen Bauvorschriften nach § 4 (2) i.V. §§ 13b und § 13a (2) und (3) BauGB.
An den A-Bau des Schulzentrums Dornhan soll ein neues Vordach angebaut werden.
Das Baurechtsamt in Rottweil hat eine Stellungnahme mit folgendem Hinweis angefordert:
Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Einvernehmen ist erforderlich, § 36 BauGB.
Die Art und Größe des Vordachs wurde vom Gemeinderat in einer vergangenen Sitzung bereits beschlossen und der Auftrag wurde vergeben. Entgegen der Annahme der Verwaltung ist für dieses Bauvorhaben jedoch eine Baugenehmigung erforderlich.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Das Vorhaben wurde bereits am 24.06.2020 vom Landratsamt Rottweil genehmigt und der Gemeinderat der Stadt Dornhan hat in seiner Sitzung am 24.04.2020 das Einvernehmen zum Bauvorhaben bereits erteilt. Das Bauvorhaben wurde vom Bauherr verändert ausgeführt. Es musste daher nochmals ein neuer Bauantrag gestellt werden, welcher mit kleineren Ergänzungen eingereicht wurde. Das Bauvorhaben ist als Grenzbebauung zulässig.
Das Landratsamt Rottweil hat eine Stellungnahme mit folgendem Hinweis angefordert:
„Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und beurteilt sich nach §34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich ein. Das Einvernehmen ist erforderlich, § 36 BauGB.“
Es wurden folgende Anregungen hervorgebracht und Fragen gestellt und beantwortet:
Ein Gemeinderat führt an, dass es sich bei dem Bauvorhaben um ein ständiges Streitthema handelt. Der Bauherr legt viele Dinge so aus, dass sie zu seinem Vorteil sind.
Wie hat der Gemeinderat damals beschlossen?
Warum darf das Gremium hier nicht mitentscheiden?
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich mit zwei Gegenstimmen das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hungerbühl, 3. Abschnitt“.
Der Bauherr benötigt hinsichtlich der maximalen Zufahrtsbreite über 6 m im Bereich der Pflanzfestsetzung PFF 2 eine Befreiung um 2 m von 6 m auf 8 m. Als Begründung hat er folgendes angegeben: Zusätzlicher Fußweg neben den Stellplätzen der Garage.
Die Verwaltung schlug vor die Befreiung nicht zu erteilen. Die Zufahrtsbreite wurde bewusst festgelegt und wenn eine Befreiung erfolgt, werden noch mehr Anträge auf Befreiung der Pflanzfestsetzung eingehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Befreiung im Bereich der Pflanzfestsetzung nicht zu erteilen.
Das Baugrundstück liegt innerhalb der Abrundungssatzung Leinstetten und beurteilt sich nach § 34 BauGB, dem Einfügen in die Umgebungsbebauung.
Herr Huber erläuterte, dass sich die Dachgaube in die Umgebung einfügt und dem somit auch nichts entgegenzusetzen ist.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Das Baugrundstück liegt innerhalb der Abrundungssatzung Marschalkenzimmern, 1. Änderung und beurteilt sich nach § 34 BauGB, dem Einfügen in die Umgebungsbebauung.
Herr Huber wies darauf hin, dass das Vorhaben im Ortschaftsrat beraten wurde und dieser der Ansicht ist, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis
Für die eingegangenen Spenden im 1. Halbjahr 2024 bedarf es gem. § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO BW) der Zustimmung des Gemeinderats.
lfd. Nr. | Spender | Ort | Betrag | Art der Spende | Datum | begünstigte Einrichtung | Bemerkungen |
521 | Bropack Bronner Packmittel GmbH | Dornhan | 250,00 € | Geldspende | 22.01.2024 | Grundschule Leinstetten | Tretroller |
522 | Rudi Pfau | Dornhan | 300,00 € | Geldspende | 22.03.2024 | Kinderhaus Dornhan | Anschaffung Picknicktasche Krippengarten |
523 | Rainer Stark | Dornhan | 200,00 € | Geldspende | 18.06.2024 | Freizeiteinrichtung Dornhan (FRED) | |
524 | Kreissparkasse Rottweil | Rottweil | 200,00 € | Geldspende | 18.06.2024 | Grundschule Weiden | Autorenlesung |
Der Gemeinderat beschloss einstimmig der Annahme der Spenden zuzustimmen. Die Spender erhalten eine Spendenbescheinigung.
Nach § 28 Gemeindehaushaltsverordnung BW (GemHVO) ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die Haushaltsplanzahlen basieren auf der Oktober-Steuerschätzung 2023. Mittlerweile liegt die Mai-Steuerschätzung vor, auf deren Grundlage die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer fortgeschrieben werden.
Stadtkämmerer Gramlich stellte die finanzielle Entwicklung des Haushaltsjahres 2024 nach aktueller Hochrechnung vor.
Es wurden folgende Anregungen hervorgebracht und Fragen gestellt und beantwortet:
Wie werden die 600.000 € Verschlechterung im Finanzhaushalt ausgeglichen?
Wie viele Anfragen gibt es für die Bauplätze im „Hungerbühl, 3. Abschnitt“?
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
- Beauftragung Fachingenieur
Im Zuge der Sanierung des Schulzentrums Dornhan ist der Austausch der Lüftungsanlage im D-Bau/Lehrschwimmbecken vorgesehen. Die bestehende Lüftungsanlage muss aufgrund eines Defekts bzw. auch aus energetischen Gründen ersetzt werden. Aus fördertechnischen Gründen und aufgrund der Komplexität der Anlage muss ein Fachplaner hinzugezogen werden. Aufgrund der bisherigen guten Zusammenarbeit in den letzten Jahren wurde ein Angebot für die Planungsleistungen beim Büro Hausconsult in Simmersfeld eingeholt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme wurde auf ca. 300.000 € inklusive Planungsleistungen geschätzt. Das Honorarangebot der Firma Hausconsult beläuft sich auf 62.594,01 €.
Herr Huber erklärte, dass die Kosten sein Budget übersteigen, weshalb der Gemeinderat die Beauftragung beschließen muss.
Es wurden folgende Anregungen hervorgebracht und Fragen gestellt und beantwortet:
Ist die Lüftungsanlage für das gesamte Gebäude oder nur für das Lehrschwimmbecken?
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Kosten sehr hoch scheinen. Das Verhältnis von Gesamtkosten und Planungskosten passt nicht.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Büro Hausconsult aus Simmersfeld mit der Planung der Lüftungsanlage sowie der Ausschreibung zu beauftragen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde nichts vorgetragen.
Herr Huber gab bekannt, dass im Gewerbegebiet Süd, Dornhan eine Teilfläche des Grundstückes Flst.-Nr. 1375 verkauft wurde.
Die Sanierung der Wege im Bereich Alte Reute Marschalkenzimmern (380 m), Friedhofweg Leinstetten (150 m) und Blumentäle in Marschalkenzimmern (280 m) wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Wege sollen jeweils abgefräst und mit Frostschutz-, Tragdeck- und Asphaltschicht neuaufgebaut werden.
Das Leistungsverzeichnis wurde von 9 Fachfirmen angefordert. Zur Angebotseröffnung am 25.06.2024 lagen 8 Angebote vor.
Das günstigste Angebot wurde eingereicht von der Firma Strohäker aus Jettingen. Der Angebotspreis lag bei 155.429,27 €.
Die Verwaltung wurde in der Gemeinderatssitzung am 18.03.2024 zur Vergabe der Arbeiten ermächtigt, sofern das günstigste Angebot die Kostenschätzung in Höhe von 266.376,74 € nicht übersteigt. Der Auftrag wurde daher an die Firma Strohäker, Jettingen vergeben.
Zeitgleich wurden die Jahresbauarbeiten für die Jahre 2024 – 2026 öffentlich ausgeschrieben. Es handelt sich hierbei um Arbeiten auf Abruf im gesamten Stadtgebiet für die Sparten Straßenbau (Kleinmaßnahmen), Wasserleitungsbau (Eigenbetrieb) und Kanalbau. Grundlage für die Ausschreibung war die durchschnittliche Anzahl von Wasserrohrbrüchen bzw. die durchschnittliche Anzahl von Hausanschlüssen im Bereich Wasser/Kanalisation sowie kleinere Straßenbauarbeiten der letzten drei Jahre.
Das Leistungsverzeichnis wurde von 8 Fachfirmen angefordert. Zur Angebotseröffnung am 25.06.2024 lagen 3 Angebote vor.
Das günstigste Angebot wurde von der Firma Jäkle Bau, Loßburg eingereicht. Der Angebotspreis lag bei 399.012,71 €.
Der Auftrag wurde an die Firma Jäkle Bau, Loßburg, vergeben.
Die Firma Jäkle Bau war in den letzten drei Jahren bereits mit diesen Arbeiten beauftragt.
Der Gemeinderat nahm die Vergabe der Straßenbauarbeiten und der Jahresbauarbeiten zur Kenntnis.
Stellenbesetzung Jugendsozialarbeit
Herr Huber gab bekannt, dass in der Jugendsozialarbeit eine Stelle mit Frau Wellhäuser besetzt werden konnte. Sie wird 25 % in der Schulsozialarbeit arbeiten. Weitere 25 % besetzt Frau Wellhäuser in der offenen Jugendarbeit. Außerdem ist die Stelle für ein FSJ im Bereich offene Jugendarbeit ebenfalls besetzt.
Angebot EnBW
Bürgermeister Huber informierte, dass für die Windenergieanlage im Bereich Schopfloch seitens des Betreibers die Kommunalbeteiligung von 0,2 ct/kWh an die umliegenden Kommunen ausgeschüttet werden soll. Hierzu wurde ein Vertrag mit der ENBW abgeschlossen. Dornhan ist entsprechend dem Radius mit 23,9 % betroffen. Die jährliche Leistung und Höhe der Zahlung muss zuerst noch ermittelt werden.
Der Vertrag beinhaltet keine Belastung für uns. Die erste Zahlung wird am 30.06.2025 erfolgen.
Öffnungszeiten Rathaus KW 33
Herr Huber gab bekannt, dass das Rathaus in KW 33 nur vormittags geöffnet ist.
Wie ist der aktuelle Stand der Rechts-vor-links-Regelung in der Betzweiler Straße?
Es sieht so aus als ob die Baumaßnahmen im Hungerbühl 3 fertig sind. Wann wird die Sperrung aufgehoben?
Hinweis: Die Sitzungsvorlagen und Unterlagen zur Gemeinderatssitzung sind auf der Homepage der Stadt Dornhan (www.dornhan.de) unter der Rubrik Ratsinformationssystem abrufbar.