Aus den Rathäusern

Bericht der öffentlichen GR-Sitzung vom 10.04.2025

TOP 1: Bürgerfragestunde Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage. Es gibt keine Wortmeldungen. Beschluss: Kenntnisnahme....

TOP 1:

Bürgerfragestunde

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage. Es gibt keine Wortmeldungen.

Beschluss:

Kenntnisnahme.

Abstimmung:

Dafür: Dagegen:Enthalten:

TOP 2:

Kommunale Wärmeplanung (KWP) – Teilgebietssteckbriefe, Abschlussbericht und Maßnahmensteckbriefe – Frau Zwiener von Drees & Sommer ist zu Gast –

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-37.

Der Vorsitzende führt aus, dass sich die Gemeinde Wannweil über die vergangenen Monate gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Drees & Sommer und der Klimaschutzagentur Reutlingen intensiv mit der Durchführung einer durch das Land Baden-Württemberg geförderten freiwilligen kommunalen Wärmeplanung beschäftigt habe.

Zunächst sei eine Bestands- und Potenzialanalyse erstellt worden, deren Ergebnisse bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 3. Februar im Gemeindehaus vorgestellt worden seien und auch auf der Gemeindehomepage abrufbar seien.

Die Bestandsanalyse beziehe sich konkret auf die Ermittlung von Verbräuchen, Wohnflächenverteilung, Hauptnutzungsarten sowie die Flächen- und Wohndichte. Daraus werden Wärmedichtekarten abgeleitet, die auf gebäude- und zählerscharfen Verbrauchsdaten basieren.

Bei der Potenzialanalyse seien die Möglichkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung sowie der Stromerzeugung ermittelt worden.

Aus diesen Ergebnissen seien nun im Abschlussbericht ein Zielszenario des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien entwickelt und die dafür benötigte Versorgungsstruktur beschrieben worden. Zusätzlich seien Eignungsgebiete ermittelt und geprüft worden, ob Wärmenetze oder Einzelversorgungslösungen weiterverfolgt werden sollten.

Gemäß Wärmeplanungsgesetz habe der Wärmeplan keine rechtliche Außenwirkung und begründe keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.

Entsprechend Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg § 27, Absatz 2 seien mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb der nächsten fünf Jahre begonnen werden solle.

Nach Beschluss des Gemeinderats und Freigabe durch das Regierungspräsidium werden der Abschlussbericht und die Teilgebietssteckbriefe auf der Homepage veröffentlicht.

Frau Zwiener von Drees & Sommer ist zu Gast.

Frau Zwiener stellt die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vor; hierbei seien 5 Maßnahmen entwickelt worden. Maßnahme 1 sei die Energieberatung im Rathaus, erste Termine würden im Mai stattfinden und durch die Klimaschutzagentur durchgeführt. Die Termine würden über den Gemeindeboten angekündigt und eine Kostenpauschale von 40 Euro hierfür erhoben werden. Maßnahme 2 sei die Prüfung des Ausbaus des Wärmenetzes im Dorfkern, jedoch könne dessen Wirtschaftlichkeit noch nicht abschließend bewertet werden, außerdem habe sich noch kein Betreiber gefunden. Der nächste Schritt müsse hierbei eine detaillierte Untersuchung der Abwasserpotenziale sein, ggf. auch die Durchführung einer BEW-Machbarkeitsstudie. Bei Maßnahme 3 sollen die Energieeffizienz und die Potenziale für PV-Eignungen der Dach- und Freiflächen der Gewerbebetreibenden überprüft werden. Maßnahme 4 beinhalte Informationsveranstaltungen; diese könnten etwa das Thema PV-Anlagen, Nutzung lokaler Umweltquellen etc. beinhalten. Maßnahme 5 wird die angestrebte Ortskernsanierung 3 sein mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept.

Der Vorsitzende merkt an, dass man das Nah-Wärme-Potential im Ortskern weiter untersuchen werde, das Abwasserpotential hierfür aber eine Grundvoraussetzung sei.

GR. Dr. Treutler findet, dass zu viel Beratung und zu wenig Aktivitäten stattfinden werde. Auch wenn Beratung vor Ort sehr gut sei. Er möchte weiter wissen, warum der Wärmenetzausbau nur im Ortskern verfolgt würde.

Der Vorsitzende erklärt, dass dies entsprechend den Berechnungen des Ingenieurbüros nur an der besagten Stelle vielversprechend sei.

GR Dr. Treutler findet, dass man Unternehmen nicht nur auf Nachfragen beraten solle, sondern aktiv auf diese zugehen.

Der Vorsitzende erklärt, dass die Gewerbetreibenden aktiv informiert werden.

GR Dr. Treutler führt weiter aus, dass diskutiert werden müsse, dass das Förderprogramm ausgebaut werde; man solle nichts auf die lange Bank schieben.

Frau Zwiener merkt an, dass sich dies sicher aus den Nachfragen in der Veranstaltung ableiten lasse.

GR Paal fragt, wie alt die Heizungen der öffentlichen Gebäude im Ortskern seien.

OBM Göhner erklärt, dass dies nicht pauschal beantwortet werden könne, da dies breit gestreut sei.

GR C. Herrmann fragt zu Maßnahme 2, was die Wirtschaftlichkeit begrenzt, bzw. was wirtschaftlich heißen würde. Außerdem, ob die BEW-Studie die Machbarkeitsstudie sei.

Frau Zwiener bestätigt dies, die BEW-Studie sei die Voraussetzung für die Umsetzung. Wenn dies nicht wirtschaftlich sei, dann schließe sich niemand an das Netz an und dann fände sich hierfür kein Betreiber.

Der Vorsitzende merkt an, dass man daher auch nur eine BEW-Studie durchführen werde, sofern die Untersuchungen des Wärmepotentials aus dem Kanal vielversprechende Ergebnisse liefern.

GR Rein fügt hinzu, dass das GEG gültig sei, sobald die kommunale Wärmeplanung eingesetzt sei, dann müsse jede neue Heizung aus 65 Prozent erneuerbaren Energien bestehen.

GR E. Herrmann findet zukünftig Beratungsleistung wichtig, es sei noch unklar, ob das Stromnetz den Wandel hin zu Wärmepumpe etc. überhaupt packe.

Der Vorsitzende verweist auf die 60.000 Euro, die im HH für die BEW-Studie eingeplant seien; die Voruntersuchung sei im Vergleich hierzu günstig und man werde nur eine tiefergehende Studie beauftragen, wenn die Ergebnisse der Voruntersuchung dies nahelegen würden.

GR E. Herrmann fragt, was passieren würde, wenn man den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis umändern würde und nicht zum Beschluss.

Frau Zwiener erklärt, dass dieser dann nicht ans RP ging und es zunächst keine Förderung gebe.

GR E.Herrmann wusste nicht, dass nach Beschluss des Tagesordnungspunkts gilt, was GR Rein gesagt hat. Dann müsse man die Folgen dessen tragen. Er sei für die Wärmeplanung, dies sei die Zukunft, es sei die Frage, bis wann ein Beschluss erfolgen müsse.

GR Paal findet es hilfreich, die Bürgerschaft zu unterstützen, nicht in veraltete Technik zu investieren und fragt, ob es ein Förderprogramm für Wasserwärmepumpen für Private gebe.

Frau Zwiener erklärt, dass es das vermutlich nicht geben werde, aufgrund von Genehmigungen etc.

GR Hespeler möchte, dass festgehalten wird, dass man am Thema dranbleibe.

GR Rein möchte das Thema nicht über den Haufen werfen und lediglich aufklären.

GR C. Herrmann fragt, ob die Fördermittel weg seien, wenn in dieser Sitzung kein Beschluss gefasst werde.

Der Vorsitzende geht davon aus, dass die bereits zugesagte Förderung noch einige Zeit weiter abrufbar sei.

GR Herrmann fragt, ob die Folgen der Verwaltung bekannt seien und ob der GR in der Vergangenheit darüber informiert worden sei. Er frage sich, ob eine Verlängerung sinnvoll sei, nicht, weil man die kommunale Wärmeplanung nicht wolle, sondern viel mehr, weil man es den Bürgern nicht zumuten wolle.

Der Vorsitzende erklärt, dass es mündlich mitgeteilt worden sei, der Verwaltung aber nicht in dieser Form bekannt gewesen sei.

GR Allgaier findet, dass man im Winter die Untersuchung machen solle, man wolle das Thema, jedoch sei der politische Rahmen nicht klar.

GR Hespeler findet, dass man nicht spekulieren, sondern beschließen solle.

GR Paal findet, dass das EEG entweder endet oder nicht, dies ändere aber nichts daran, dass man eine akute Klimakrise habe, den Beschluss zu ändern, sei ein Schritt rückwärts, man müsse ein Signal setzen.

GR E. Herrmann findet es keinen Schritt rückwärts, man wolle nicht spekulieren, man müsse die Konsequenzen des Beschlusses berücksichtigen, daher lieber nochmals bis zur nächsten Sitzung nachprüfen.

Der Vorsitzende führt aus, dass sich die Verwaltung zu den Maßnahmen bekenne, den Beschluss jedoch ändere in „Zur Kenntnisnahme“, um bis zur nächsten GR-Sitzung den rechtlichen Rahmen zu prüfen und sicherzustellen, dass den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wannweil kein Nachteil entstünde.

GRin Lietz findet, dass die Änderung zur Kenntnisnahme kein Hinderungsgrund sei, um Maßnahmen umzusetzen, man müsse jedoch im Sinne der Bürger entscheiden.

Antrag der GAL-Fraktion:

Der Gemeinderat Wannweil beschließt den kommunalen Wärmeplan für die Gemeinde Wannweil. Teil des Beschlusses ist der Abschlussbericht als solcher (Anlage 1), die Teilgebietssteckbriefe (Anlage 2) und die Maßnahmen (Anlage 3).

Abstimmung:

Dafür: 3 Dagegen: 10Enthalten: 1

Angepasster Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Gemeinderat Wannweil nimmt den kommunalen Wärmeplan für die Gemeinde Wannweil zur Kenntnis und die Verwaltung prüft weitere Maßnahmen und das weitere Vorgehen.

Abstimmung:

Dafür: 10Dagegen: 0 Enthalten: 4

TOP 3:

Uhlandbad: Vergabe der Filtersanierung

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-31.

OBM Göhner führt aus, dass der 1989 in Betrieb genommene Rückspülfilter im Uhlandbad zwischenzeitig in seinem Inneren starke Korrosionserscheinungen aufweise. Des Weiteren komme es dadurch zu Ablösungen der Gummierungsbeschichtung.

Ein solches Filtersystem sei das Herzstück der Schwimmbadwasseraufbereitung. Mit seinen 292 Filterdüsen und seiner mehrschichtigen Befüllung mit Marmorkies, Quarzsand und Filterkohle bilde er die Grundlage für eine gute Beckenwasserqualität.

Er filtert Schwimmstoffe wie Haare, Fasern usw. und Trübstoffe wie Seifenreste und Hautschuppen aus dem Wasser. Er entzieht auch das gebundene Chlor mit seinen Kolloidalen, organischen und gelösten Stoffen wie Kosmetika, Mikroorganismen und Harnstoff.

Um weiterhin eine gute Beckenwasserqualität garantieren und gewährleisten zu können, bestünde aktueller Handlungsbedarf.

Nach umfangreicher Recherche und Angebotsanfragen bei mindestens 8 Fachfirmen seien 3 Bieterfirmen in die engere Wahl gekommen. Die drei Firmen können das Filtermaterial absaugen, entsorgen, den Filter sanieren und neues Filtermaterial wieder einbringen. Die anderen potenziellen Bieter hätten aufgrund der Gummibeschichtung im Inneren des Filters die Anfrage abgesagt und eine Angebotserstellung abgelehnt. Eine solche Beschichtung sei ihrer Meinung nach nicht mit einem Sand- oder Kugelstrahlverfahren zu entfernen.

Der Bieter 1 geht davon aus, dass er innerhalb von drei Arbeitstagen die Beschichtung abstrahlen könne. Das Komplettangebot belaufe sich brutto auf 86.483,49 €.

Die Bieter 2 und 3 arbeiten nach einer Grobreinigung des Behälters mit einem Anodensystem.

Das Angebot des 2. Bieters endete bei 43.004,37 € brutto, das von Bieter drei mit brutto 46.022,57 €.

Alternativ sei ebenfalls die Installation eines neuen GFK-Filters angedacht und angefragt worden. Die Kosten hierfür liegen in einer Größenordnung von mindestens 80.000,00 € brutto. Die erforderlichen Mittel seien im Haushalt 2024 bereits eingestellt worden und seien auch im Haushalt für das Jahr 2025 berücksichtigt worden.

GR Dr. Treutler findet es gut, wenn Alternativen gefunden werden.

GRin Härter fragt nach den Auswirkungen der Kunststoffbeschichtung im Kessel und wie viel Zeit man gewinnen werde.

OBM Göhner erklärt, dass versucht werde, die Beschichtung komplett zu entfernen, die Dauer sei unklar, er gehe von ca. 20 Jahren aus, dies hänge jedoch von verschiedensten Faktoren ab.

GR C. Herrmann fragt, ob man also ggf. in 10 Jahren 80.000 Euro für die Neubeschaffung in die Hand nehmen müsse.

Der Vorsitzende erklärt, dass man sich auf die Einschätzung einer Fachfirma berufe, diese sei jedoch keine Garantie. Durch den Vorschlag der Verwaltung habe man jedoch eine langfristige Perspektive.

OBM Göhner traut dem Stahlbehälter viel zu. Die größere Frage sei eher, wie dieser rein- und rauskomme.

Beschluss:

Der Vergabe an die günstigste Bieterin, die Firma AquaTec Jünger GmbH, aus 96106 Ebern, zu einem Angebotspreis von brutto 43.004,37 € wird zugestimmt.

Die Firma AquaTec gewährt 3 % Skonto (1.251,43 €) 41.714,24 €, bei einem Zahlungsziel von 7 Tagen.

Abstimmung:

Dafür: 14Dagegen: 0 Enthalten: 0

TOP 4:

Firstbach Ufersicherungsmaßnahmen – Beauftragung der Honorarangebote

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-22.

OBM Göhner führt aus, dass die Thematik im Zusammenhang mit den Uferabbrüchen entlang der westlichen Böschungsoberkanten, insbesondere am Firstbachoberlauf im Bereich der in Fließrichtung linksseitigen Bebauung am Beginn der Ortslage, bereits seit über zwei Jahrzehnten in den Akten der Verwaltung nachzuverfolgen sei.

In Abstimmung mit den Vertretern der SER sei die von der „Unteren Wasser- und der Naturschutzbehörde“ beim Landratsamt vorgegebene Böschungssicherung durch eine „Krainerwand“ im Jahr 2020 zur Ufersicherung an der Abbruchkante im Bereich von dem Gebäude in der Gottlieb Daimler Straße 51 umgesetzt worden. Mit dieser Maßnahme habe bis heute verhindert werden können, dass das Ufer zunehmend stark unterspült werde und es zu weiteren nennenswerten Abbrüchen kommt.

Das regelmäßig und aktuell wieder durchgeführte vermessungstechnische Monitoring zeige zunehmend deutliche Bewegungen in der „Krainerwand“, welche in das Gewässerbett abgleitet und keine dauerhafte Sicherung für das Ufer sowie das Wohngebäude darstellt.

Zwischenzeitig seien auch die Vertreter der „Unteren Wasserbehörde“ beim Landratsamt Reutlingen um eine Neubewertung der Situation gebeten worden. Das Ergebnis dieser Betrachtung habe zunächst das Resultat erbracht, dass die Gemeinde in der Verpflichtung zum Hochwasserschutz und zur Sicherung der genehmigten Wohnbebauung stehe. Das bedeute, dass die Gemeinde als Träger der Gewässerbaulasten hier in vollem Umfang die anfallenden Baukosten zu tragen habe, jedoch unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit bestünde, dass die privaten Anlieger an den Kosten der Maßnahme beteiligt werden könnten. Dieses Vorgehen werde durch die Verwaltung ebenso geprüft wie die noch immer laufenden Gespräche mit der Stadt Reutlingen bezüglich einer Kostenbeteiligung.

Derzeit liege lediglich ein möglicher und mit allen an der Vorplanung Beteiligten abgestimmter Vorentwurf für die Ufersicherungsmaßnahmen vor. Der nächste weiterführende Schritt sei die Beauftragung der Honorarleistungen für ein geologisches Gutachten, die Ingenieurleistungen für die Ausführungsplanung der Flussbauleistungen und die Honorarleistungen der Tragwerksplaner für die statische Bemessung des Steinsatzes.

Bei der Entscheidungsfindung sei das Thema der zu erwartenden Kosten stets eine wesentliche Größe. Im Haushalt für das Jahr 2025 seien bereits Mittel in Höhe von 314.000,00 € eingestellt.

Um eine Kostenschätzung und im Nachgang eine Kostenberechnung seriös zu erstellen, brauche es zunächst eine geologische Untersuchung der Untergrundverhältnisse im hangseitigen Erdreich. Es läge bereits ein Angebot von einem Ingenieurbüro für angewandte Geowissenschaften in Höhe von brutto 15.499,75 € vor. Ebenso sei für die Bemessung und den statischen Nachweis der Stützmauer ein Ingenieurbüro für Tragwerksplanung angefragt und ein Honorarangebot in Höhe von brutto 5.397,84 € unterbreitet worden.

Für die Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit den Gewässerbauplanungen und hydraulischen Bemessungen liege ein Honorarvorschlag in Höhe von brutto 32.973,66 € vor. Hierbei sei festzuhalten, dass das Angebot auf der Grundlage von einer Kostenannahme von 200.000,00 € geschätzter Herstellungskosten ermittelt worden sei und in Abhängigkeit von den tatsächlichen Herstellungskosten nach oben und unten variieren könne.

Alle Honorarangebote seien geprüft worden. Die Kosten für die Planungsleistungen seien im Haushalt für 2025 bereits berücksichtigt.

Um in die weiterführenden Planungen einsteigen zu können, müsse nach entsprechender Beauftragung zunächst die Baugrunduntersuchung durchgeführt werden. Mit diesen Ergebnissen werde der Vorentwurf weiterbearbeitet und in die Entwurfsplanung fortgeschrieben, um unter Berücksichtigung der statischen Bemessungsvorgaben eine Ausführungsplanung zu erstellen.

Erst nach dem Vorliegen einer konkreten Planung unter Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten und Einflussgrößen sowie den Erfordernissen aus dem Standsicherheitsnachweis sei es möglich, eine Kostenschätzung und in der Phase der Ausführungsplanung eine konkrete Kostenberechnung zu erstellen, welche wiederum die endgültige Grundlage für die Ingenieurhonorarermittlung der Flussbauplanungs-leistungen bilde.

Als Grobziel für den weiteren Einstieg in die Maßnahme sei angedacht, dass die Honorarleistungen beschlossen und beauftragt werden. In der Folge sollten die geologischen Voruntersuchungen im Sommerhalbjahr erfolgen und im Anschluss die Ausführungsplanung in Abstimmung mit den Tragwerksplanern erstellt werden, um in der Folge idealerweise die wasserrechtliche Genehmigung auf den Weg zu bringen. Es sei rein formal auch vorgesehen, dass die Maßnahme in einen genehmigungspflichtigen Teil der Herstellung des Steinsatzes und einen nichtgenehmigungspflichtigen Abschnitt der „Uferertüchtigung“ durch Geländemodulation und ingenieurbiologische Bepflanzungsmaßnahmen unterteilt werde.

Nach dem Vorliegen der notwendigen Genehmigung würde der nächste Schritt der Ausschreibung und Vergabe der Leistungen anstehen, um dann zur eigentlichen Bauausführung zu gelangen.

Verfahrensbegleitend sei die Zufahrtsmöglichkeit in dem betroffenen Gewässerabschnitt noch mit den angrenzenden Grundstückseigentümern abzustimmen. Hierbei sei vorgesehen, dass die erforderliche Baustellenzufahrt dauerhaft als Pflegezufahrt für den derzeit sehr schwer zugänglichen Uferabschnitt erhalten bleiben werde.

Im Rahmen der allgemeinen Gewässerunterhaltung seien auch im vergangenen Winter Abflusshindernisse in Form von Schwemmholzverklausungen mit Hilfe einer Seilwinde aus dem Abflussquerschnitt entfernt und sturzgefährdete Bäume entlang des östlichen Ufers der Firsthalde durch einen, durch die Verwaltung beauftragten, Forstunternehmer als Problemfällungen entfernt worden.

Der Vorsitzende merkt an, es sei wichtig, dass man handle. Gespräche mit allen beteiligten Akteuren würden laufen.

GR E.Herrmann fasst zusammen, man müsse 53.000 Euro für drei unterschiedliche Planungsbüros investieren, um ein Gewässer der 2. Ordnung auf 30 Meter Länge zu untersuchen. Dann sei noch keine Schaufel bewegt und noch unklar, wie das wasserrechtliche Verfahren laufen werde und ob ggf. noch eine Fischuntersuchung notwendig sei.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass so die Vorgaben seien und deshalb der Alltag der Verwaltung so aussehe.

GR Hespeler stimmt GR E. Herrmann zu.

Beschluss:

Der Vergabe der Honorarleistungen für die geologische Untersuchung an das Ingenieurbüro für „Angewandte Geowissenschaften Potthoff + Brütsch PartGmbB“ aus Tübingen in Höhe von brutto 15.499,75 €, wird zugestimmt.

Der Vergabe der Honorarleistungen für die Bemessung und den statischen Nachweis der Stützmauer an das Ingenieurbüro für Tragwerksplanung „Tragwerkeplus GmbH & Co KG“ aus Reutlingen in Höhe von brutto 5.397,84 € wird zugestimmt.

Der Beauftragung der Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit den Gewässerbauplanungen und hydraulischen Bemessungen durch das „Ingenieurbüro Reik Ingenieurgesellschaft mbH“ aus Pfullingen in Höhe von circa brutto 32.973,66 € wird zugestimmt.

Abstimmung:

Dafür: 14 Dagegen: 0 Enthalten: 0

TOP 5.1:

Grünanlage In der Au // Vorstellung der Ausführungsplanung

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage 2025-32.

OBM Göhner führt aus, dass aus der vertraglich festgelegten Entwurfsplanung der Grünanlage in der Au zwischenzeitig eine Ausführungsplanung mit Pflanzkonzept und ein Leistungsverzeichnis entwickelt worden sei.

Nach erfolgter Detailabstimmung zwischen den Vertretern der „Deutschen Bahn“ und der Gemeindeverwaltung befinde sich das Projekt in der Ausschreibungsphase.

Der aktuelle Terminplan der DB InfraGO, welcher auch Ausschreibungsbestandteil sei, sehe vor, dass von Mai bis August 2024 die Herstellung der Grünanlage erfolgt, und die Pflanzungen im November und Dezember eingebracht werden sollen. Die Herstellungs- und Entwicklungspflege sei, wie vertraglich vorgesehen, für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen.

Die Planung werde insgesamt in Anlehnung an den im Anhang beigefügten Ausführungsplan, dem Pflanzkonzept und der Materialbeschreibung in der Gemeinderatssitzung detailliert vorgestellt.

GRin Härter findet, dass sich das Warten gelohnt habe, alles habe Hand und Fuß und fragt, ob es im Park Treppen gebe, ob ein Hundekotspender aufgestellt werde und ob die Bänke beschattet seien.

OBM Göhner erklärt, dass im Park vier Treppen gebaut werden müssen, einen Hundekotspender werde man noch mitaufnehmen und die Bänke würden durch Holz beschattet.

GR Hespeler fragt, ob die DB die Ausschreibung mache.

Dies bestätigt der Vorsitzende.

GR Hespeler hält Stauden nicht für pflegeleicht.

OBM Göhner erklärt, es werde eine Mähkante und Rindenmulch an den Beeten geben.

GR Dr. Treutler fragt nach einem Zaun zur Bahnlinie.

OBM Göhner erklärt, dass eine Hecke und ein Zaun angebracht werden.

GR Dr. Treutler findet, dass man das Schachbrett weglassen könne, dies würde keiner nutzen.

GR Paal fragt nach einer wetterfesten Tischtennisplatte.

Der Vorsitzende erklärt, dass dies im Grieß geplant sei.

GR E. Herrmann bezweifelt, dass auf dem Boden etwas wachsen kann.

OBM Göhner erklärt, dass zunächst das Kiess wegmüsse.

TOP 6:

Verschiedenes, Wünsche, Anfragen

Der Vorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage.

GRin Härter weist auf die defekten Treppen am Weinbergweg hin.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Bauhof am Thema dran sei.

GRin Lietz erklärt, dass am Spielplatz an der Echaz selbstgemachte Schilder angebracht seien, ob dies durch die Verwaltung erfolgt sei.

Dies verneint der Vorsitzende.

GR Rein findet es schade, wenn Berufspolitiker aus dem Landtag am Bürgerempfang nur am Handy seien.

Beschluss:

Kenntnisnahme.

Abstimmung:

Dafür: Dagegen:Enthalten:

Anhang
Dokument
Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wannweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025

Orte

Wannweil

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Wannweil
28.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto