Gemeinderat

Bericht der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 06.05.2025 im Sitzungssaal des Rathauses Mötzingen

Vergabearten für die Bauplätze im Gebiet Röte II Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen: Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro „Baldauf...

Vergabearten für die Bauplätze im Gebiet Röte II

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen:

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Büro „Baldauf Architekten und Stadtplaner“ mit der Vorbereitung und Durchführung einer Konzeptvergabe für die Mehrfamilienhausbauplätze im Gebiet Röte II zu beauftragen.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Verkehrswertgutachten für die Mehrfamilienhausgrundstücke in Auftrag zu geben.
  3. Die Vergabe der untergeordneten Hausgruppenbauplätze im Gebiet Röte II soll im Rahmen eines Bieterverfahrens mit Mindestgebot erfolgen.
  4. Das Mindestgebot für die Hausgruppenbauplätze wird auf die Höhe des Quadratmeterpreises für die Einzel- und Doppelhausbauplätze festgelegt.
  5. Der Gemeinderat beschließt die Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Mötzingen für Einzel- und Doppelhausbauplätze.

Festlegung der Bauplatzpreise für Einzel- und Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Röte II“

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Bauplatzpreis für die 1. Vergaberunde im Baugebiet „Röte II“ für die Einzel- und Doppelhausbauplätze auf 450 Euro je m² festgesetzt wird.

Erweiterung Umspannwerk Wolfsberg - Vorstellung der aktualisierten Planungen durch die Netze BW

Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Netze BW zur Kenntnis.

Radwegeverbindung Mötzingen-Öschelbronn

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, eine Vereinbarung mit dem Landkreis Böblingen und der Gemeinde Gäufelden über den Neu- und Ausbau des Geh-, Rad- und Wirtschaftswegs bzw. des Geh- und Radwegs zwischen Mötzingen und Gäufelden-Öschelbronn parallel zur Kreisstraße K 1076 zu schließen und die notwendigen Arbeiten für die Radwegverbindung Mötzingen-Öschelbronn im Rahmen der Vorgaben zum Förderantrag zu vergeben. Die Gemeinde Mötzingen übernimmt den Eigenanteil der nicht förderfähigen Kosten auf Gemarkung Mötzingen in Höhe von ca. 55.000 € (brutto).

Erstellung eines kommunalen Handlungskonzepts Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Mötzingen – Auftragsvergabe

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, einen Förderantrag für die Erstellung eines kommunalen Handlungskonzepts Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Mötzingen auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots zu stellen.

Die Erstellung eines kommunalen Handlungskonzepts Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Mötzingen wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die ISW GmbH & Co. KG, unter dem Vorbehalt der Förderzusage, zum Angebotspreis von 26.851,76 Euro, vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an das Büro ISW zu erteilen, sobald die Förderzusage vorliegt.

Anpassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Mötzingen nach §16 FwG

Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Mötzingen nach §16 FwG, welche zum 01. Januar 2026 in Kraft treten soll, einstimmig zugestimmt.

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mötzingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS) – Satzungsänderung

Der Gemeinderat hat der in der 1. Änderungssatzung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) einstimmig zugestimmt.

Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, welche zum 01. Juli 2025 in Kraft treten soll, einstimmig zugestimmt, nachdem die Anpassungen zur Entschädigung für Ratsmitglieder vollständig gestrichen wurden.

Das Gremium machte deutlich, dass es eine Anpassung der Entschädigung für ihre Tätigkeit nicht für notwendig erachte.

Kreditaufnahme für den Neubau des Waldkindergartens

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Kreditaufnahme bei der L-Bank über den Betrag von 175.000 Euro für den Neubau des Waldkindergartens zugestimmt wird.

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Darlehensantrag zu stellen und mit der L-Bank einen Kreditvertrag abzuschließen.

Brühlwasserstr. 5: Errichtung einer Außentreppe, Teilabbruch Dach, 2. Eingangstür

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB zur Errichtung einer Außentreppe, Teilabbruch des Daches und Einbau einer zweiten Eingangstür im südwestlichen Dachaufbau des bestehenden Wohngebäudes Brühlwasserstr. 5, auf dem Grundstück Flst.Nr. 310, erteilt wird.

Spende an den Backhausverein

Bürgermeister Finis gibt bekannt, dass der Backhausverein Mötzingen von der Kulturstiftung der Kreissparkasse Böblingen eine Spende in Höhe von 10.000 € erhalten hat und bedankte sich dafür.

Erscheinung
Mötzinger Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
von Gemeinde Mötzingen
15.05.2025
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