Vergabearten für die Bauplätze im Gebiet Röte II
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen:
Festlegung der Bauplatzpreise für Einzel- und Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Röte II“
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Bauplatzpreis für die 1. Vergaberunde im Baugebiet „Röte II“ für die Einzel- und Doppelhausbauplätze auf 450 Euro je m² festgesetzt wird.
Erweiterung Umspannwerk Wolfsberg - Vorstellung der aktualisierten Planungen durch die Netze BW
Der Gemeinderat nimmt die Planungen der Netze BW zur Kenntnis.
Radwegeverbindung Mötzingen-Öschelbronn
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, eine Vereinbarung mit dem Landkreis Böblingen und der Gemeinde Gäufelden über den Neu- und Ausbau des Geh-, Rad- und Wirtschaftswegs bzw. des Geh- und Radwegs zwischen Mötzingen und Gäufelden-Öschelbronn parallel zur Kreisstraße K 1076 zu schließen und die notwendigen Arbeiten für die Radwegverbindung Mötzingen-Öschelbronn im Rahmen der Vorgaben zum Förderantrag zu vergeben. Die Gemeinde Mötzingen übernimmt den Eigenanteil der nicht förderfähigen Kosten auf Gemarkung Mötzingen in Höhe von ca. 55.000 € (brutto).
Erstellung eines kommunalen Handlungskonzepts Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Mötzingen – Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, einen Förderantrag für die Erstellung eines kommunalen Handlungskonzepts Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Mötzingen auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots zu stellen.
Die Erstellung eines kommunalen Handlungskonzepts Starkregenrisikomanagement für die Gemeinde Mötzingen wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die ISW GmbH & Co. KG, unter dem Vorbehalt der Förderzusage, zum Angebotspreis von 26.851,76 Euro, vergeben. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an das Büro ISW zu erteilen, sobald die Förderzusage vorliegt.
Anpassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Mötzingen nach §16 FwG
Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Mötzingen nach §16 FwG, welche zum 01. Januar 2026 in Kraft treten soll, einstimmig zugestimmt.
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Mötzingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung - FwKS) – Satzungsänderung
Der Gemeinderat hat der in der 1. Änderungssatzung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) einstimmig zugestimmt.
Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, welche zum 01. Juli 2025 in Kraft treten soll, einstimmig zugestimmt, nachdem die Anpassungen zur Entschädigung für Ratsmitglieder vollständig gestrichen wurden.
Das Gremium machte deutlich, dass es eine Anpassung der Entschädigung für ihre Tätigkeit nicht für notwendig erachte.
Kreditaufnahme für den Neubau des Waldkindergartens
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Kreditaufnahme bei der L-Bank über den Betrag von 175.000 Euro für den Neubau des Waldkindergartens zugestimmt wird.
Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Darlehensantrag zu stellen und mit der L-Bank einen Kreditvertrag abzuschließen.
Brühlwasserstr. 5: Errichtung einer Außentreppe, Teilabbruch Dach, 2. Eingangstür
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB zur Errichtung einer Außentreppe, Teilabbruch des Daches und Einbau einer zweiten Eingangstür im südwestlichen Dachaufbau des bestehenden Wohngebäudes Brühlwasserstr. 5, auf dem Grundstück Flst.Nr. 310, erteilt wird.
Spende an den Backhausverein
Bürgermeister Finis gibt bekannt, dass der Backhausverein Mötzingen von der Kulturstiftung der Kreissparkasse Böblingen eine Spende in Höhe von 10.000 € erhalten hat und bedankte sich dafür.