Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 einstimmig zu und beschließt die Haushaltssatzung wie folgt:
der
Gemeinde Mötzingen
für das
Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der aktuell gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 10. Dezember 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf3.775.000 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf0 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf2.000.000 €
§ 5 Steuersätze (nachrichtlich)
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf425 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf235 v.H.
der Steuermessbeträge,
2. für die Gewerbesteuer auf385 v.H.
der Steuermessbeträge.
§ 6 Stellenplan
Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestandteil dieser Haushaltssatzung.
Mötzingen, den 11. Dezember 2024
Benjamin Finis
Bürgermeister
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Wahlbezirk, der Wahlraum und der Wahlvorstand, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, gebildet werden.
Die Entschädigung des Wahlvorstands und des Briefwahlvorstands sowie der Wahlhelfer erfolgt auf Grundlage der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Mötzingen.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen:
1. Die Eventlocation Lindenhof wird als Trauzimmer für standesamtliche Trauungen gewidmet.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Betreiberin eine Vereinbarung über die standesamtlichen Trauungen in der Eventlocation zu schließen.
3. Die Gebühr für eine Trauung in einer gewidmeten Location außerhalb der regulären Diensträume wird auf 200 € festgesetzt.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das städtebauliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Flst.Nr. 1680 im Gewann Winterhalde, Gemarkung Mötzingen gemäß § 36 i.V.m. § 35 BauGB erteilt wird.
Der Gemeinderat hat den Antrag einstimmig angenommen.
Die Verwaltung legte daraufhin ein Angebot für hängende Lärmschutzmodule der Firma Schlotterbeck aus Aichwald in Höhe von 4.244,14 € vor. Vorteil dieses Produktes ist die Wiederverwendbarkeit an anderer Stelle.
Der Gemeinderat hat daraufhin einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung ermächtigt wird, die Firma Schlotterbeck aus Aichwald mit der Montage der Schallschutzelemente zu beauftragen.
Bürgermeister Finis gibt bekannt, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen hat, die Verwaltung zu ermächtigen, die Stelle der pädagogischen Gesamtleitung auszuschreiben.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird nach dem aktuellen Sachstand zum Baugesuch Brühlstraße 1 gefragt.
Bürgermeister Finis teilte mit, dass das Bauvorhaben im Januar erneut im Gemeinderat behandelt wird.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde mitgeteilt, dass sich in Mötzingen wieder ein Gewerbeverein gebildet hat, der die Interessen der Gewerbetreibenden in Mötzingen vertreten und präsentieren möchte.
Weitere Infos finden Sie auf der Gemeindehomepage.