Jahresbericht der Gemeindebücherei
Die Gemeindebücherei erstattet auch im 40. Jahr ihres Bestehens wie gewohnt einen Jahresbericht. Das Jubiläum bietet einen guten Anlass, die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ehren, die mit viel Herzblut für die zahlreichen Leserinnen und Leser jede Woche die Türen öffnen und dazu beitragen, dass die Bücherei eine ungemeine Akzeptanz im Ort genießt.
Haushaltsjahr 2026 - Finanzbericht 1. Quartal 2026
Der Gemeinderat hat den Finanzbericht des 1. Quartals zur Kenntnis genommen.
Kostenfeststellung Waldkindergarten
Der Gemeinderat hat die Kostenfeststellung und Schlussabrechnung vom Neubau des Waldkindergartens einstimmig beschlossen.
Talstr. 50/1: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 BauGB für die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der westlichen Baugrenze durch die Terrasse auf dem Flst.Nr. 237/4, Talstr. 50/1 einstimmig erteilt.
Bauplatzvergaberichtlinien der Gemeinde Mötzingen
Der Gemeinderat der Gemeinde Mötzingen beschließt einstimmig die Bauplatzvergaberichtlinien für das Reservierungsverfahren und schafft damit ein einheitliches, flexibles und marktgerechtes Vergabeverfahren für alle Bauplatzarten.
Mit Inkrafttreten der neuen Vergaberichtlinien treten alle bisherigen Regelungen zur Vergabe von Bauplätzen außer Kraft.
Ausschreibung von kommunalen Einfamilien- und Doppelhausbauplätzen in den Baugebieten Röte II und III
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, die Vergabe der 18 Einfamilien- und Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Röte III“ über ein Reservierungsverfahren nach den Richtlinien der Gemeinde Mötzingen und entsprechend des Ausschreibungsentwurfs durchzuführen.
Im Kaufvertrag sind folgende Regelungen zu verankern: Selbstnutzungspflicht 10 Jahre, Veräußerungsverbot 10 Jahre sowie Baubeginn innerhalb von 2 Jahren und Fertigstellung innerhalb von 4 Jahren; Ausnahmen können nach Einzelfallprüfung genehmigt werden.
Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, die in der ersten Verkaufsrunde nicht veräußerten Grundstücke aus „Röte II“ entsprechend der Ausschreibung zu den Bauplätzen im Gebiet Röte III erneut anzubieten und geeignete Werbung für die Vermarktung zu schalten.
Ausschreibung von kommunalen Doppelhausbauplatzpaaren in den Baugebieten Röte III
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, die Vergabe der 6 Doppelhausbauplatzpaare im Baugebiet Röte III über ein Reservierungsverfahren nach den Richtlinien der Gemeinde Mötzingen und entsprechend des Ausschreibungsentwurfs durchzuführen.
Im Kaufvertrag sind folgende Regelungen zu verankern: Selbstnutzungspflicht 10 Jahre, Veräußerungsverbot 10 Jahre sowie Baubeginn innerhalb von 2 Jahren und Fertigstellung innerhalb von 4 Jahren; Ausnahmen können nach Einzelfallprüfung genehmigt werden.
Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, geeignete Werbung für die Vermarktung zu schalten.
Änderung des Vergabeverfahrens für die nicht verkauften Geschosswohnungsbauplätze im Gebiet Röte III
Der Gemeinderat der Gemeinde Mötzingen hat einstimmig beschlossen, die nach Abschluss des Losverfahrens nicht verkauften Bauplätze für den Geschosswohnungsbau im Baugebiet „Röte III“ im Reservierungsverfahren auszuschreiben. Die Vergabe erfolgt gemäß den Richtlinien der Gemeinde Mötzingen für die Vergabe von Wohnbauplätzen im Reservierungsverfahren. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Eine Eigennutzungspflicht besteht nicht, es können auch mehrere Bauplätze reserviert werden.