OV Walz begrüßte Frau Anke Brett recht herzlich im Gremium. Sie rückt aufgrund der erreichten Stimmenzahl für den ausgeschiedenen Ortschaftsrat Rainer Epple in den Ortschaftsrat nach und hat sich bereit erklärt, das Amt zu übernehmen.
OV Walz unterrichtete Frau Brett zunächst über ihre Rechte und Pflichten und händigte ihr hierzu die Ortschaftsverfassung und die Hauptsatzung der Stadt Horb aus.
Die anschließende Verpflichtung erfolgte mit dem Gelöbnis:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde und die der Ortschaft Dettlingen zu wahren und deren Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Dieses wurde von der Rätin mit dem Ausspruch „Ich gelobe es“ beantwortet und mit Handschlag gegenüber dem Vorsitzenden bekräftigt.
Zu diesem Tagesordnungspunkt hieß OV Walz den zu Ehrenden, Hr. Eberhard Bauer, herzlich willkommen.
Die beachtliche Leistung von 50 Blutspenden sei „aller Ehren wert“ und verdiene einen Applaus, so OV Walz.
Er richtete eine dankende Ansprache an Herrn Bauer:
„Wir möchten dich heute dafür ehren, dass du durch deine regelmäßigen Blutspenden anderen Menschen hilfst – ja man kann sogar so weit gehen zu sagen – Blutspender sind Lebensretter. Nach Aussage des Blutspendedienstes hilft eine Blutspende bis zu drei Menschen.
Deine Spende erfolgt im Stillen, daher möchten wir dich in aller Öffentlichkeit würdigen, damit jeder erfährt, was du schon seit Jahrzehnten Gutes tust.
In eine Notsituation kann jeder von uns geraten, daher sind wir dankbar, dass es Menschen wie dich gibt. Wir brauchen Menschen, die mitdenken und auch an andere denken. Denn unsere Gesellschaft kann nur funktionieren, wenn es Menschen gibt, die sich engagieren.“
Zum Zeichen des Dankes und der Anerkennung überreichte der Vorsitzende Herrn Bauer die Verleihungsurkunde und die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit Eichenkranz und eingravierter Spenderzahl 50 des Deutschen Roten Kreuzes – Blutspendedienst Baden-Württemberg/Hessen sowie ein Weinpräsent der Stadt. Horb.
Einleitend schilderte OV Walz nochmals den gesetzlichen Auftrag an die Regionalverbände, Gebiete für erneuerbare Energien im Umfang von 2 % der Flächen in der Region auszuweisen, davon 1,8 % für Windenergie und 0,2 % für Solarenergie.
Im Weiteren erläuterte er zusammenfassend die bereits im Ortschaftsrat erfolgten Beratungen zur Ausweisung von Vorrangflächen für Wind- und Solarenergie, wobei die Stadt Horb für die Ausweisung von Solarflächen einen Kriterienkatalog erstellt hat, der Ausschlusskriterien enthält, z. B. die Lage im Wasserschutzgebiet oder für hochwertige landwirtschaftliche Flächen. Im Frühjahr 2025 hatte der Ortschaftsrat im Rahmen der 2. Beteiligung zum Thema Solarenergie der vorgeschlagenen Aufnahme des „Energieparks Dettlingen“ im Gewann Rotäcker als Vorrangstandort zugestimmt und ebenso Erweiterungen in östlicher Richtung (Dettlingen) befürwortet. Erweiterungen in westlicher Richtung (Schopfloch) wurden abgelehnt.
Zum Thema Windenergie des RV Nordschwarzwald hatte der Ortschaftsrat Dettlingen im Frühjahr 2024 im Rahmen der 1. Beteiligung von den Plänen zustimmend Kenntnis genommen, da auf der Gemarkung Dettlingen keine Vorrangflächen ausgewiesen waren und das Gremium keine Betroffenheit sah.
OV Walz demonstrierte und erläuterte anhand des aktuellen Planes die Vorrangflächen Windkraft mit den Änderungen nach der Abwägung aus der 1. Beteiligung, wobei auf Gemarkung Dettlingen weiterhin keine Standorte geplant sind.
Flächen seien demnach ausgewiesen auf den Gemarkungen Talheim, Grünmettstetten, Altheim, Horb, Rexingen, Bittelbronn, Dettingen, Ihlingen und Betra und Isenburg. Der Gemeinderat favorisiere mehrheitlich die Umsetzung auf städtischen Flächen, auch um Einnahmen zu generieren. Teilweise seien auch Privatflächen betroffen. Insbesondere die Waldfläche in Rexingen „Großer Hau“ sorge für Widerstand, erklärte der Vorsitzende. Zur Fragestellung, ob städtische Waldflächen zur Nutzung für Windkraft zur Verfügung gestellt werden sollen, wird am 30.11.2025 ein Bürgerentscheid stattfinden.
Aufgrund der räumlichen Entfernung der Standorte sah der Ortschaftsrat keine Notwendigkeit, Anregungen vorzubringen, und fasste wiederum den einstimmigen Empfehlungsbeschluss:
Der Ortschaftsrat Dettlingen nimmt die vorgeschlagenen Vorrangstandorte zur Kenntnis und sieht keine Betroffenheit. Von einer weitergehenden Stellungnahme wird daher abgesehen.
OV Walz führte zum Sachverhalt Folgendes aus:
Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen gegeben sind, wurde in den Ortsdurchfahrten eine freiwillige Lärmberechnung durchgeführt. Als Grundlage dienen verschiedene Faktoren wie das Fahrzeug-/Schwerlastaufkommen und der Abstand der Gebäude zur Straße.
Die Berechnungen seien wissenschaftlich anerkannt und sofern sich eine Betroffenheit durch Überschreiten der zulässigen Lärmpegel ergebe, hätten die Anlieger einen rechtlichen Anspruch auf Abhilfe durch wirksame Maßnahmen, sprich eine Geschwindigkeitsreduzierung. OV Walz demonstrierte anhand einer Karte einige betroffene Gebäude entlang der OD, wobei die zu hohen Pegelwerte durch farbliche Abstufungen verdeutlicht wurden.
Im Rahmen der freiwilligen Lärmaktionsplanung sollen Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h als Sofortmaßnahme für folgende Streckenabschnitte/Ortsdurchfahrten aufgenommen werden: Bildechinger Steige, OD Altheim, OD Dettlingen, OD Dießen, OD Grünmettstetten, OD Mühlen, OD Nordstetten, OD Rexingen und OD Talheim.
Für Dettlingen sei die Reduzierung auf Tempo 30 vom westlichen Ortsein-/-ausgang bis zum östlichen Ortsein-/-ausgang ganztägig (tags/nachts) geplant. Man könne hier unterschiedlicher Meinung sein, auch wenn man bedenke, dass im Steigungsbereich der OD zurückgeschaltet werden müsse. Andererseits gebe es auch positive Sicherheitsaspekte in den Bereichen von Engstellen, Ein- und Ausfahrten und parkender Fahrzeuge. Er sehe aufgrund der gesetzlichen Vorgaben außerdem wenig Handlungsspielraum für andere Wünsche, so OV Walz.
In der anschließenden Diskussion äußerte OR Singer, dass Tempo 30 für ihn keine Geschwindigkeit sei, die er mittragen könne. Er erinnerte sich, dass vor Jahren ein Antrag auf 30 km/h für den Bereich Rathaus (damals noch mit Kindergarten) abgelehnt worden war, und äußerte sein Unverständnis, dass dies nun für die ganze OD Pflicht werden solle. Eine Reduzierung auf 40 km/h wäre für ihn akzeptabel. OR Thannhäuser war der Meinung, dass er Tempo 30 im Bereich der Engstelle in der Bittelbronner Straße mittragen könne, nicht jedoch für die gesamte OD. Mehrheitlich favorisierten die Räte eine „Kompromisslösung“ mit Tempo 40, auch um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
Abschließend stellte OV Walz folgenden Beschlussantrag:
Der Ortschaftsrat stimmt der Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme zu.
Dieser wurde mit 1 Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
OV Walz formulierte einen weiteren Beschlussantrag:
Der Ortschaftsrat spricht sich dafür aus, eine ganztägige Festsetzung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 40 km/h zu prüfen.
Diesem wurde mit 5 Ja-Stimmen und einer Enthaltung zugestimmt.
Bausachen lagen zur Sitzung nicht vor.
Fremdmittel: 16.284,40 €
Als größerer Ausgabeposten schlug die Gehwegverbreiterung im Bereich Bittelbronner Straße 16 mit rd. 9.000,- € zu Buche. Die in Absprache mit der Ortschaft aufgestellten Blumenkübel zum Überfahrschutz für die Sicherheit der Fußgänger bewähren sich.
Bauhofmittel: 24.403,31 € (1. + 2. Quartal eingebucht)
Immo-Konto: 23.051,93 €
Das Produkt Stadtentwässerung hat zur Behebung der Verstopfung das Einlegen neuer Rohre beauftragt.
Mitte Oktober möchte Fa. Stiegeler den Anschlussteilnehmern Einzelberatungsgespräche zum Glasfaserausbau anbieten, außerdem soll eine gemeinsame Info-Veranstaltung mit Netze BW zum Ausbau stattfinden. Informationen hierzu erfolgen rechtzeitig.
Anfragen wurden nicht vorgebracht.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.