Zu diesem Tagesordnungspunkt waren keine Bürger*innen anwesend.
OV Walz führte aus, dass sich der Ortschaftsrat bereits 2024 in der ersten Beteiligungsrunde mit der Thematik beschäftigt habe.
Bezüglich der Standorte für Windenergie stellte der Ortschaftsrat damals fest, dass die Standorte auf den Hochflächen in Dürrenmettstetten, Haidenhof, Kaltenhof und Priorberg die Ortschaft Dettlingen nicht tangieren und gab deshalb keine Stellungnahme ab.
Im Rahmen der Ausschreibung von kommunalen Flächen zur Nutzung von Windenergie gab es in der Sitzung des Gemeinderats am 06.05.25 neuerliche Überlegungen zur Ausweisung von Vorranggebieten im Stadtgebiet Horb nördlich/südöstlich von Talheim, nordwestlich von Grünmettstetten, nördlich/südlich des Industriegebiets, westlich von Rexingen und südöstlich von Betra, über die im weiteren Verfahren des Regionalverbands Nordschwarzwald eine Beschlussfassung erfolgen soll. Auch hier sah der Ortschaftsrat keine Betroffenheit, die eine Stellungnahme erfordert.
Zur Ausweisung von Standorten für Solarenergie schilderte OV Walz, dass der Gemeinderat im Rahmen der ersten Beteiligung angeregt hatte, den Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Energiepark Dettlingen“ auf Flst.Nr. 1831 im Gewann Rotäcker als Vorrangstandort aufzunehmen und dort die Erweiterungsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Rückblickend stellte OV Walz fest, dass der Ortschaftsrat überrascht war, da er im Vorfeld nicht in diese Überlegungen mit einbezogen wurde. Der Regionalverband hat nun im Rahmen des Abwägungsverfahrens mitgeteilt, dass dieser Vorschlag weiter verfolgt werden solle. Der Ortschaftsrat hat die Möglichkeit, einen Empfehlungsbeschluss zur Stellungnahme des Gemeinderats abzugeben.
Nach kurzer Beratung fasste der Ortschaftsrat den einstimmigen Empfehlungsbeschluss:
Der Aufnahme des „Energieparks Dettlingen“ als Vorrangstandort wird zugestimmt. Erweiterungen in östlicher Richtung (Dettlingen) werden befürwortet. Erweiterungen in westlicher Richtung (Schopfloch) werden wegen der Einsehbarkeit kritisch gesehen.
Im Weiteren demonstrierte OV Walz die Standorteignungskartierung Solarenergie für das Stadtgebiet Horb anhand eines Planes, auf dem die Gemarkung Dettlingen weiträumig als Eignungsfläche grün dargestellt war. Allerdings werden jedoch die von der Stadt Horb festgelegten Ausschlusskriterien für die Planung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen, wie z. B. die Lage im Naturschutz- und FFH-Gebiet sowie in der Wasserschutzzone II, die tatsächliche Planung von Maßnahmen weitgehend einschränken. Fast die gesamte Gemarkung Dettlingen liege in Wasserschutzzone II, lediglich die Ortslage und die landwirtschaftlichen Grundstücke im Gewann Berg/Rotäcker liegen in Zone III, so OV Walz.
Der Obst- und Gartenbauverein Dettlingen e. V. nimmt sich der Pflege und Unterhaltung der Waldblickhütte an. Belegungsanträge sind bei der Ortschaftsverwaltung zu stellen. Ein Pate des OGV wickelt die Belegungen der Waldblickhütte mit den Nutzern ab.
Der OGV hat die abzuschließende Benutzungsvereinbarung ansprechend überarbeitet. Ein Entwurf ging den Räten mit der Sitzungseinladung zu. In diesem Zusammenhang wurde vom Verein angeregt, die seit Jahren geltende pauschale Nutzungsgebühr in Höhe von 40,-- € nach oben anzupassen.
Auf Vorschlag des Vereins soll die Gebühr künftig auf 60,- € angehoben werden für Nicht-Mitglieder des OGV, für Mitglieder des OGV soll die Gebühr weiterhin 40,- € betragen. Zusätzlich soll wie bisher eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben werden.
Der Ortschaftsrat stimmte dem vorgelegten Entwurf sowie der Gebührenanpassung einstimmig zu. Die neue Benutzungsvereinbarung soll ab Datum des Ortschaftsratsbeschlusses für alle Neuanträge verwendet werden.
OV Walz gab den vorläufigen Haushaltsabschluss für das Jahr 2024 bekannt:
Im Fremdmittelbereich stand ein Planansatz in Höhe von 22.580,-- € zur Verfügung. Unter Berücksichtigung eines Defizits aus 2023 in Höhe von -14.235,62 € und verfügter Mittel in Höhe von 6.539,15 € (Saldo Einnahmen/Ausgaben) verbleibt zum Jahresende ein (vorläufiges) Guthaben in Höhe von 1.805,23 €, das ins Folgejahr übertragen wird.
Auf der Ausgabeseite waren an größeren Posten die Beschaffung von Heizöl (rd. 3.000,-- €) und die Ausgaben für Straßenunterhaltungsmaßnahmen durch die Fa. Straßen- und Tiefbau Horb GmbH (rd. 4.500,-- €) zu verzeichnen. Auf der Einnahmeseite schlug die Einmalzahlung für die Pacht Mobilfunkmast auf dem Hochberg mit 12.375,-- € zu Buche.
An Bauhofmitteln betrug der Planansatz 45.590,-- €. Leider konnten die Mittel, auch mangels Kapazität beim Bauhof, nicht komplett verbraucht werden. Verfügt wurden 31.960,01 €, die Restmittel in Höhe von 13.629,99 € werden nicht ins Folgejahr übertragen.
Das Immo-Konto steht nach wie vor bei 23.051,93 €.
Zum aktuellen Stand der Mittel teilte OV Walz mit:
Der Planansatz im Fremdmittelbereich betrug wiederum 22.580,-- €. Unter Berücksichtigung des Haushaltsrestes aus 2024 und bereits verfügter Mittel steht das Budget aktuell bei 18.941,70 €. Größerer Ausgabeposten war die Beschaffung von Heizöl (rd. 3.500,-- €).
Aufgrund der Haushaltssperre dürfen nur die dringendsten Maßnahmen umgesetzt werden.
Als „Altfall“ soll im Juni die bereits 2021 im Rat beschlossene Gehwegverbreiterung an der Engstelle der L398 im Bereich des abgebrochenen Gebäudes Bittelbronner Str. 16 erfolgen.
Bauhofmittel stehen in Höhe von 45.590,-- € zur Verfügung. Die Daueraufträge für das 1. Quartal sind noch nicht eingebucht.
Bekanntgabe eines Bauantrages:
Bekanntgabe einer Baugenehmigung:
Anfragen wurden nicht gestellt.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.