1.1 Ausscheiden von Herrn Rainer Epple aus dem Ortschaftsrat
Gemäß § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung scheidet ein Ortschaftsrat aus dem Gremium aus, wenn er seine Wählbarkeit verliert. Herr Rainer Epple hat mit der Verlegung seines Erstwohnsitzes zum 28.05.2025 nach Dießen seine Wählbarkeit verloren und scheidet daher nach den Bestimmungen der GemO aus dem Ortschaftsrat aus. Eine entsprechende Feststellung war im Ortschaftsrat zu treffen.
Der Ortschaftsrat bestätigte das Ausscheiden Herr Epples mit einstimmigem Beschluss.
1.2 Mögliches Nachrücken von Frau Anke Brett
Aufgrund des Ausscheidens von Rainer Epple rückt gem. § 31 Abs. 2 GemO die nächste vom Gemeindewahlausschuss nach der Kommunalwahl als Ersatzperson festgestellte Person nach. Dabei kann das Nachrücken nach § 16 GemO aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden, des Weiteren muss geprüft werden, ob für diese Person ein Hinderungsgrund für das Eintreten in den Ortschaftsrat gegeben ist. Die schriftliche Abfrage zum Nachrücken war schon bei der ersten Ersatzperson mit 9 erreichten Stimmen, Frau Anke Brett, erfolgreich. Sie fand sich zur Übernahme des Amtes bereit und erklärte des Weiteren, dass ihr keine Umstände bekannt seien, die sie an der Ausübung des Amtes behindern.
1.3 Feststellung eventueller Hinderungsgründe bei Frau Anke Brett zum Nachrücken in den Ortschaftsrat
Der Ortschaftsrat hatte für die Nachrückerin Anke Brett festzustellen, ob für das Eintreten in den Ortschaftrat Hinderungsgründe gem. § 29 Abs. 1 vorliegen, wie diese beispielsweise für Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde, eines Gemeindeverwaltungsverbands, eines Nachbarschaftsverbands oder Zweckverbands gegeben sind.
Der Ortschaftsrat stellte mit einstimmigem Beschluss fest, dass für die Nachrückerin Anke Brett keine Hinderungsgründe für das Eintreten in den Ortschaftsrat vorliegen.
Die formelle Verpflichtung Frau Bretts muss in einer separaten Sitzung erfolgen, die voraussichtlich im September stattfindet.
1.4 Verabschiedung von Ortschaftsrat Rainer Epple
OV Walz würdigte Herr Epple zum Abschied mit einer Ansprache:
Die Gründe für das Ausscheiden von Rainer Epple nach seiner Heirat im April und der Geburt seiner Tochter im Juli seien ja eigentlich erfreulich. Bedingt durch den Wegzug zu seiner Familie nach Dießen sei aber eine weitere Mitgliedschaft im Ortschaftsrat nach der GemO rechtlich nicht zulässig, da ein Ortschaftsrat nicht nur im Stadtgebiet, sondern in der Ortschaft wohnen müsse.
Er bedaure sein Ausscheiden sehr, zumal sich Herr Epple in der Zeit im Ortschaftsrat von Juni 2021 bis Juli 2025 sehr gut eingebracht habe und er gehe davon aus, dass Herr Epple auch künftig mit Dettlingen verbunden bleibe, sei es über die Familie, die Landwirtschaft oder als örtlicher Bauhofmitarbeiter. Er hoffe weiter auf seine baldige Rückkehr nach Dettlingen.
Zum Zeichen der Anerkennung und des Dankes überreichte OV Walz abschließend eine Dankesurkunde und ein Weinpräsent der Stadt Horb sowie ein Präsent zur Hochzeit und Geburt der Tochter von den Ratskollegen.
Rainer Epple bedankte sich seinerseits und äußerte, die Tätigkeit im Ortschaftsrat, bei der man immer gut und zielführend zusammengearbeitet habe, sei eine schöne Zeit gewesen.
Bekanntgabe Baugenehmigung:
Fremdmittel 24.695,46 €
Bauhofmittel 31.074,27 € (1. Quartal eingebucht)
Immo-Konto 23.051,93 €
Es besteht nach wie vor eine Haushaltssperre.
Vor der Beschlussfassung im Gemeinderat im September/Oktober werden die Ortschaftsräte angehört.
Schlechte Einsehbarkeit beim Ausfahren aus der Stichstraße Dornstetter Straße (bei Gebäude Dornstetter Str. 37) in die L 398 und beim Ausfahren aus dem Feldweg Täle (eingezäuntes Grundstück) in die L 398.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.