
Bürgerfragestunde
Bürgermeisterin Schokatz gab aus der Bürgerfragestunde vom 24.9.025 Folgendes bekannt:
Ein Bürger konkretisierte eine Anfrage aus der Bürgerfragestunde vom 26.3.2025 bezüglich der Nutzung der Deutschmeisterhalle dahingehend, dass dargestellt werden solle, wie hoch die Nutzungsentschädigung der Deutschmeisterhalle zum damaligen Zeitpunkt war und welchen Betrag der Karnevalsverein tatsächlich bezahlt habe.
Bürgermeisterin Schokatz antwortete, dass die Abrechnung der Kampagne 2023/2024 an den GCV entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Entgeltübersicht berechnet wurde. Die Reduzierung einer Veranstaltung um 50 % wurde, wie bei jedem örtlichen Verein, berücksichtigt. Die Kinder- und Seniorensitzungen wurden nicht in Rechnung gestellt.
Die Nennung der Summe unterliege grundsätzlich dem Datenschutz. Aufgrund der Zustimmung des 1. Vorsitzenden des Vereins können diese jedoch genannt werden:
Kampagne 2023/2024 2.980,00 €
Kampagne 2024/2025 3.500,00 €
Seitens der Bürgerschaft wurden in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2025 folgende Fragen gestellt
Ein Bürger informierte darüber, dass ein Hydrantenschild gegenüber dem Friedhof am Fußweg an der Gabionenwand falsch angebracht worden sei und erkundigte sich, wann dies entfernt werde.
Die Information wurde aufgenommen und werde entsprechend bearbeitet.
Weiter fragte der Bürger, was gegen den Heckenwuchs, teilweise bis zu 0,5 m bzw. 1 m, von privaten Grundstücken auf öffentliche Gehwege und Straßen unternommen werde.
Hauptamtsleiter Sprenger antwortete, dass entsprechende Einwohner vom Ordnungsamt angeschrieben und zum Rückschnitt der Hecken aufgefordert werden.
Gemeinderatssitzung vom 19.11.2025
- Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse
- Protokoll
Die Vorsitzende Schokatz gab bekannt, dass in der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.11.2025 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
Böttinger Hof; Kündigung des Gebäudenutzungsvertrags
In Ermangelung der Wirtschaftlichkeit der zur Ertüchtigung des Hauptdachs am Böttinger Hof erforderlichen Maßnahmen und angesichts einer Vertragsdauer von über 36 Monaten seit Vertragsabschluss beschloss der Gemeinderat den Rücktritt vom Grundstücksnutzungsvertrag (Gebäudenutzung) Böttinger Hof bzw. kündigte diesen Vertrag.
Solarpark Ilgenberg, Gemarkung Höchstberg
- mögliche städtische Erweiterungsfläche
- Pachtvertrag
1. Der Gemeinderat schloss sich der Stellungnahme des Ortschaftsrats Höchstberg an und lehnte die Erweiterung des Solarparks Ilgenberg auf städtischer Fläche ab.
2. Es werde deshalb der Pachtvertrag „Variante Wege“ mit der enerparc abgeschlossen.
Aschenbahn auf dem Sportgelände
- Beratung über die Sperrung aufgrund von Unfallgefahren und Verletzungsrisiko
- Teilnahme am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS)
1. Der Gemeinderat beschoss die schnellstmögliche Sperrung der Aschenbahn.
2. Der Gemeinderat stimmte der Teilnahme am Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) zu und ermächtigte die Verwaltung, am Interessenbekundungsverfahren teilzunehmen.
3. Sollte keine Förderung (nach 2.) möglich sein oder genehmigt werden, wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Kosten für die Sanierung einer Strecke von 150 m zu ermitteln.
Masterarbeit „Ableitung eines Prozessleitfadens für Kommunen zur Durchführung von Vergabeverfahren“
- Vorstellung Handlungsempfehlungen
Der Gemeinderat stimmte den Handlungsempfehlungen bei zukünftigen Ausschreibungen der Stadt Gundelsheim zu.
Gegen die Protokolle der Gemeinderatssitzung vom 19.11.2025 wurden keine Einwände erhoben.
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule
- Vergabe der Arbeiten Ausschreibungspaket 1
- Weiteres Vorgehen Tiefhof
- Weiteres Vorgehen Stromversorgung
Beschluss:
1. Vergabe der Rohbauarbeiten an die Firma GHT GmbH aus Neckarsulm auf Grundlage des Angebots in Höhe von 594.647,09 € (brutto).
2. Vergabe der Abbruch- und Rückbauarbeiten an die Firma Leis Abbruch und Recycling GmbH aus Walldürn auf Grundlage des Angebots in Höhe von 136.211,24 € (brutto).
3. Vergabe der Zimmererarbeiten an die Firma Erwin Bechtold GmbH aus Roigheim auf Grundlage des Angebots in Höhe von 57.336,63 € (brutto).
4. Vergabe der Metall- und Verglasungsarbeiten an die Firma Vorndran Metallbau GmbH aus Kleinwenkheim auf Grundlage des Angebots in Höhe von 260.126,92 € (brutto).
5. Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten an die Firma MKS Bedachungen GmbH aus Fellbach auf Grundlage des Angebots in Höhe von 90.958,71 € (brutto).
6. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Wärmeversorgungsanlagen an die Firma Armin Flicker aus Fahrenbach auf Grundlage des Angebots in Höhe von 280.303,05 € (brutto).
7. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der sanitärtechnischen Anlagen an die Firma Armin Flicker aus Fahrenbach auf Grundlage des Angebots in Höhe von 194.159,40 € (brutto).
8. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der lufttechnischen Anlagen an die Firma ESW Luft- und Klimatechnik GmbH aus Ellwangen auf Grundlage des Angebots in Höhe von 539.903,62 € (brutto).
9. Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen an die Firma Gebrüder Peters Heilbronn GmbH aus Talheim auf Grundlage des Angebots in Höhe von 462.839,91 € (brutto).
10. Vergabe der Arbeiten zum Einbau einer maschinenraumlosen Personenaufzugsanlage an die Firma Kone GmbH aus Hannover auf Grundlage des Angebots in Höhe von 38.794,00 € (brutto).
11. Der Gemeinderat sprach sich aufgrund der Kostenersparnis für die Realisierung des Tiefhofs aus.
12. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, die Beauftragung der Netze BW zur Sicherstellung einer ausreichenden Stromversorgung an der Grundschule vorzunehmen.
Erneuerung Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung Kirchbergstraße, Bachenau
- Bericht
- Vergabe der Arbeiten
Beschluss:
Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung in der Kirchbergstraße in Bachenau an die Firma Gebrüder Demirbas GmbH auf Grundlage des Angebots in Höhe von 154.462,60 € (brutto.)
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
Beschluss:
1. Kenntnisnahme
2. Der Gemeinderat beschloss die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben.
5. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Gundelsheim am Neckar vom 25. November 2015
- Anpassung der Fälligkeitstermine für Vorauszahlungen
Beschluss:
1. Kenntnisnahme
2. Der Gemeinderat beschloss die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Stadt Gundelsheim am Neckar vom 25. November 2015.
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) vom 25.11.2015
- Anpassung der Fälligkeitstermine für Vorauszahlungen
Beschluss:
1. Kenntnisnahme
2. Der Gemeinderat beschloss die 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) vom 25.11.2015.
Gewährung eines Kassenkredits an den Eigenbetrieb Wasserversorgung
Der Gemeinderat beschloss die Gewährung eines Kassenkredits an den Eigenbetrieb Wasserversorgung für die Dauer eines Monats in Höhe von 250.000 € gemäß den im Rahmen der GPA-Prüfung beschlossenen Zinsregelungen.
Entscheidung über die Aufnahme eines Darlehens im Eigenbetrieb Wasserversorgung 2024
Der Gemeinderat beschloss, für den Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Jahr 2024 ein Darlehen i.H.v. 160.000 € aus der genehmigten Kreditermächtigung 2024 i.H.v. 411.000 € aufzunehmen.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat beschloss gemäß § 78 (4) GemO über die Annahme folgender Spenden:
1) NUSSBAUM Stiftung gemeinnützige GmbH, Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot:
Sachspende i.H.v. 6.750,00 € für Baumpflanzen in Kooperation mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.
2) Spender, der nicht genannt werden möchte:
Geldspende i.H.v. 50,00 € für die Feuerwehr.
3) VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG, Allee 20, 74072 Heilbronn:
Geldspende i.H.v. 250,00 € für Ausstattung Naturkindergarten.
Gemeinsamer Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn
- Zustimmung zur Änderung der Vereinbarung
Der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 Baugesetzbuch (BauGB – Wertermittlung) von den beteiligten Gemeinden auf die Stadt Bad Friedrichshall (siehe Anlage) wurde zugestimmt.
Des Weiteren beriet der Gemeinderat über vier Baugesuche.
Weitere Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Sitzung des Gemeinderats vom 17.12.2025 finden Sie im Bürgerinformationssystem unter folgendem Link: ratsinfo.gundelsheim.de/bi/info.asp
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am 4.2.2026 statt.