Bürgermeisteramt Seewald
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Bericht für das Amtsblatt aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2025

Tagesordnung TOP 1 Jahresabschluss 2022 Beschluss: Gemeinde Seewald Jahresabschlusses 2022 Feststellungsbeschluss Auf Grund von...

Tagesordnung

TOP 1 Jahresabschluss 2022

Beschluss:

Gemeinde Seewald

Jahresabschlusses 2022

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 15.05.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:

EUR
1.Ergebnisrechnung
1.1Summe der ordentlichen Erträge

7.029.649,55

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

6.722.391,02

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

307.258,53

1.4Außerordentliche Erträge

13.898,79

1.5Außerordentliche Aufwendungen

0

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

13.898,79

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

321.157,32

2.Finanzrechnung
2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

6.305.729,46

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.212.918,99

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

1.092.810,47

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

604.269,43

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.702.057,50

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-1.097.788,07

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-4.977,60

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-4.977,60

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

46.298,52

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

4.521.466,00

2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

41.320,92

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

4.562.786,92

3.Bilanz
3.1Immaterielles Vermögen

1.607,52

3.2Sachvermögen

32.857.014,92

3.3Finanzvermögen

5.476.167,71

3.4Abgrenzungsposten

2.500.864,98

3.5Nettoposition

0,00

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

40.835.655,13

3.7Basiskapital

20.015.709,08

3.8Rücklagen

1.745.740,83

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10Sonderposten

17.853.702,82

3.11Rückstellungen

181.915,66

3.12Verbindlichkeiten

401.036,33

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

637.550,41

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

40.835.655,13


4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

§ 49 Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)

Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Verwendung des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses zu. Beide Ergebnisse werden den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen

2019

2020

2021

2022

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1.

beim ordentlichen Ergebnis

1.1

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis

1.2

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

449.732,2

435.562,31

217.902,17

307.258,53

1.3

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13

Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

1.4

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

1.5

Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses

1.6

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

1.7

Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

1.8

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

2.

beim Sonderergebnis

2.1

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

61.442,41

118.335,04

130.126,58

13.898,79

2.2

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

2.3

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital

5. Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt.

6. Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht zustimmend zur Kenntnis.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 2 Auftragsvergabe: Mulcharbeiten für die Jahre 2025 - 2028

Beschluss:

Auf Basis der durch Angebotseröffnung vom 29.04.2025 ermittelten und nach Prüfung als annehmbarst befundenen Angebote der Bieter wird in öffentlicher Sitzung der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Unternehmerleistungen wie folgt erteilt:

  • Los 1 (Mulcharbeiten mit Heckmulcher): Fa. Adams Landschaftspflege, Bannstraße 13, 75365 Calw-Holzbronn, Angebotspreis von 1.976,00 €.

  • Los 2 (Mulcharbeiten mit Seitenmulcher): Fa. Landschaftspflege Hermann Wegenast, Lohwiesen 3, 72290 Loßburg-Wittendorf, Angebotspreis von 3.812,76 €.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3 Auftragsvergabe: Winterdienstarbeiten für die Zeiträume 2025/2026, 2026/2027 und 2027/2028

Beschluss:

Auf Basis der durch Angebotseröffnung vom 25.03.2025 ermittelten und nach Prüfung als annehmbarst befundenen Angebote der Bieter wird in öffentlicher Sitzung der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Unternehmerleistungen wie folgt erteilt:

  • Los 1: Fa. Hansjörg Koch, Buchenweg 11, Seewald-Schernbach, Angebotspreis von 46.112,50 €

  • Los 2: Fa. Peter Sackmann, Freudenstädter Straße 23, Seewald-Besenfeld, Angebotspreis von 29.464,40 €

  • Los 3: Fa. Peter Sackmann, Freudenstädter Straße 23, Seewald-Besenfeld, Angebotspreis von 29.785,70 €

  • Los 4: Fa. Peter Sackmann, Freudenstädter Straße 23, Seewald-Besenfeld, Angebotspreis von 29.785,70 €

Beratungsergebnis:

11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 1 Befangen

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 4 Aufhebung des Beschlusses über die Festlegung eines Entgelts für die Nutzung des Gemeindewalds durch den Ruhehain Besenfeld vom 08.12.2009

Beschluss:

Der Gemeinderat hebt den Beschluss über die Festlegung eines Entgelts für die Nutzung des Gemeindewalds durch den Ruhehain Besenfeld auf und beauftragt die Verwaltung, die Höhe der inneren Verrechnung in Zukunft über interne Vereinbarungen zu regeln.

Beratungsergebnis:

11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltungen, 0 Befangen

Dem Beschluss wurde zugestimmt.

TOP 5 Auftragserteilung – Erstellung eines Bebauungsplans und zugehöriger Fachgutachten für das Gewerbegebiet „Besenfeld Süd“, Flurstück 196, Seewald-Besenfeld

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Seewald beschließt:

1. Die Beauftragung des Ingenieurbüros Gfrörer Ingenieure, Hohenzollernweg 1, 72186 Empfingen, mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Flurstück 196 in Seewald-Besenfeld im Regelverfahren gemäß BauGB zum Angebotspreis von 17.295,21 € brutto.

2. Zusätzlich wird das Ingenieurbüro Gfrörer Ingenieure mit der Erstellung des erforderlichen Umweltberichts und der Artenschutzprüfung für denselben Bebauungsplan beauftragt. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des vorliegenden Angebots in Höhe von 15.710,61 € brutto.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6 Annahme von Spenden

Beschluss:

Die Gemeinde nimmt folgende Zuwendungen an:

Hans Ziefle, Wasenbrunnen 8, 72297 Seewald-Hochdorf, Spende für die Grünanlagen der Gemeinde Seewald in Höhe von 100,00 €.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 7 Antrag auf Baugenehmigung

Gegenstand: Errichtung einer Infohütte und Spielstation mit Einfriedung am Waldspielplatz Kälberbronn

Baugrundstück: Flst. 96/1, Erzgrube

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 LBO. Die Überprüfung der erforderlichen baurechtlichen Vorschriften durch die Baurechtsbehörde bleibt hiervon unberührt.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 8 Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren / Bauvoranfrage

Gegenstand: Wohnhausanbau

Baugrundstück: Besenfeld, Tannenweg 13, Flst. 122/3

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 LBO. Die Überprüfung der erforderlichen baurechtlichen Vorschriften durch die Baurechtsbehörde bleibt hiervon unberührt.

Beratungsergebnis:

12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 9 Bekanntgaben und Verschiedenes

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse:

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der nicht öffentlichen Sitzung am 10.04.2025 folgende Beschlüsse gefasst wurden:

  • Erteilung eines Negativzeugnisses

Einweihungsveranstaltung Breitband

Der Vorsitzende informiert, dass am 02. Juli 2025 um 14:30 Uhr eine Einweihungsveranstaltung Breitband stattfinden wird.

TOP 9.1 Bekanntgabe des Haushaltserlasses 2025

Der Gemeinderat nimmt den Haushaltserlass 2025 zur Kenntnis.

Erscheinung
Seewald Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025

Orte

Seewald

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