Beschluss:
Gemeinde Seewald
Jahresabschlusses 2022
Feststellungsbeschluss
Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 15.05.2025 den Jahresabschluss für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:
EUR | ||
1. | Ergebnisrechnung | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 7.029.649,55 |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 6.722.391,02 |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 307.258,53 |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 13.898,79 |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | 0 |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 13.898,79 |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 321.157,32 |
2. | Finanzrechnung | |
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 6.305.729,46 |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 5.212.918,99 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 1.092.810,47 |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 604.269,43 |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.702.057,50 |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -1.097.788,07 |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -4.977,60 |
2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 0,00 |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | -4.977,60 |
2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 46.298,52 |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 4.521.466,00 |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | 41.320,92 |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) | 4.562.786,92 |
3. | Bilanz | |
3.1 | Immaterielles Vermögen | 1.607,52 |
3.2 | Sachvermögen | 32.857.014,92 |
3.3 | Finanzvermögen | 5.476.167,71 |
3.4 | Abgrenzungsposten | 2.500.864,98 |
3.5 | Nettoposition | 0,00 |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) | 40.835.655,13 |
3.7 | Basiskapital | 20.015.709,08 |
3.8 | Rücklagen | 1.745.740,83 |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 |
3.10 | Sonderposten | 17.853.702,82 |
3.11 | Rückstellungen | 181.915,66 |
3.12 | Verbindlichkeiten | 401.036,33 |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 637.550,41 |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) | 40.835.655,13 |
4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
§ 49 Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO)
Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Verwendung des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses zu. Beide Ergebnisse werden den jeweiligen Rücklagen aus Überschüssen zugeführt.
Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | |
EUR | EUR | EUR | EUR | ||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
1. | beim ordentlichen Ergebnis | ||||
1.1 | Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis | ||||
1.2 | Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | 449.732,2 | 435.562,31 | 217.902,17 | 307.258,53 |
1.3 | Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts | ||||
1.4 | Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses | ||||
1.5 | Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses | ||||
1.6 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | ||||
1.7 | Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre | ||||
1.8 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital | ||||
2. | beim Sonderergebnis | ||||
2.1 | Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | 61.442,41 | 118.335,04 | 130.126,58 | 13.898,79 |
2.2 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses | ||||
2.3 | Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital |
5. Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt.
6. Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht zustimmend zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Auf Basis der durch Angebotseröffnung vom 29.04.2025 ermittelten und nach Prüfung als annehmbarst befundenen Angebote der Bieter wird in öffentlicher Sitzung der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Unternehmerleistungen wie folgt erteilt:
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Auf Basis der durch Angebotseröffnung vom 25.03.2025 ermittelten und nach Prüfung als annehmbarst befundenen Angebote der Bieter wird in öffentlicher Sitzung der Auftrag zur Ausführung der angebotenen Unternehmerleistungen wie folgt erteilt:
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 1 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat hebt den Beschluss über die Festlegung eines Entgelts für die Nutzung des Gemeindewalds durch den Ruhehain Besenfeld auf und beauftragt die Verwaltung, die Höhe der inneren Verrechnung in Zukunft über interne Vereinbarungen zu regeln.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Seewald beschließt:
1. Die Beauftragung des Ingenieurbüros Gfrörer Ingenieure, Hohenzollernweg 1, 72186 Empfingen, mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Flurstück 196 in Seewald-Besenfeld im Regelverfahren gemäß BauGB zum Angebotspreis von 17.295,21 € brutto.
2. Zusätzlich wird das Ingenieurbüro Gfrörer Ingenieure mit der Erstellung des erforderlichen Umweltberichts und der Artenschutzprüfung für denselben Bebauungsplan beauftragt. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage des vorliegenden Angebots in Höhe von 15.710,61 € brutto.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Die Gemeinde nimmt folgende Zuwendungen an:
Hans Ziefle, Wasenbrunnen 8, 72297 Seewald-Hochdorf, Spende für die Grünanlagen der Gemeinde Seewald in Höhe von 100,00 €.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 LBO. Die Überprüfung der erforderlichen baurechtlichen Vorschriften durch die Baurechtsbehörde bleibt hiervon unberührt.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 LBO. Die Überprüfung der erforderlichen baurechtlichen Vorschriften durch die Baurechtsbehörde bleibt hiervon unberührt.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen, 0 Befangen
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse:
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass in der nicht öffentlichen Sitzung am 10.04.2025 folgende Beschlüsse gefasst wurden:
Einweihungsveranstaltung Breitband
Der Vorsitzende informiert, dass am 02. Juli 2025 um 14:30 Uhr eine Einweihungsveranstaltung Breitband stattfinden wird.
Der Gemeinderat nimmt den Haushaltserlass 2025 zur Kenntnis.