Die am 09.06.2024 stattgefundene Wahl der Gemeinderäte wurde vom Amt Kommunales und Prüfung des Landratsamtes Heilbronn geprüft und mit Schreiben vom 25.06.2024 für gültig erklärt. In der ersten Sitzung des neuen Gemeinderates wurden alle anwesenden Gemeinderäte nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg durch den Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten verpflichtet.
Hierfür ist folgende Verpflichtungsformel vorgesehen:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl, sowie das der Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Diese Verpflichtung ist für die Gemeinderäte Florian Schoch und Steffen Manske noch durchzuführen. Die Verpflichtung gilt für die Dauer der Amtszeit der Gemeinderäte von 5 Jahren. Auch die wiedergewählten Gemeinderäte sind neu zu verpflichten.
Mit der vollständigen Verpflichtung aller Gemeinderäte ist es vorgesehen, dass das Verpflichtungsprotokoll von allen neu verpflichteten Gemeinderäten unterzeichnet wird.
Die bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 neu gewählten und bei der konstituierenden Sitzung nicht anwesenden Gemeinderäte werden zur gewissenhaften Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verpflichtet.
1. Sanierung und Ausbau der Schozacher Straße
In der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2009 wurde der aktuelle Planungsstand zum Allgemeinen Kanalisationsplan (AKP) mit Regenwasserentlastungskonzept und der Schmutzfrachtberechnung vorgestellt. In der Klausurtagung am 19.11.2022 wurden die ersten Vorentwürfe zur Sanierung und zum Ausbau der Schozacher Straße für die Kanalhaltungen, die Wasserleitungen und die Straßenbauarbeiten dem Gemeinderat vorgelegt. Im Bauabschnitt 1 zur Sanierung und zum Ausbau der Schozacher Straße sollen die Kanalhaltungen gemäß den Vorgaben des AKP, Studie Oktober 2009, teilweise erneuert und aufdimensioniert werden. Die hierfür berechneten Baukosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von brutto 317.746,71 €. Zuzüglich zu der Erneuerung der Kanalhaltungen ist es geplant, eine Entlastungsleitung für Starkregenereignisse gemäß dem Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Talheim am Tiefpunkt der Schozacher Straße zur Schozach hin herzustellen. Diese geplante Baumaßnahme wird nach Abstimmung und Genehmigung durch den Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal mit Sitz in Abstatt durchgeführt. Die hierfür berechneten Baukosten sind in der Kostenberechnung enthalten.
Für die Aufdimensionierung der Wasserleitungen von DN 100 auf DN 150 bzw. deren Erneuerung in der Schozacher Straße, von der Bergstraße aus bis zum Ende des Bauabschnittes 1, wurden Kosten mit einem Betrag in Höhe von brutto 130.273,19 € berechnet. Insgesamt sollen in der Schozacher Straße in mehreren Bauabschnitten rund 500 m neue Wasserleitungen bis zur Einmündung in die Straße „In den Forstwiesen / Jungholzstraße“ hergestellt werden.
Für die vorgesehenen Straßenbauarbeiten, die Erneuerung der Beleuchtung und kleinere Begrünungsarbeiten im Bauabschnitt 1 wurden Kosten mit einem Betrag in Höhe von brutto 539.384,23 € berechnet. Auf der Grundlage der vorgestellten Kostenberechnung ist nach den bestehenden Ing.-Verträgen mit Honorarkosten in Höhe von rund 164.900,81 € brutto zu rechnen.
Erschließung und Ausbau der Hetzelgasse
In der Gemeinderatssitzung am 24.04.2023 wurde das Ing.-Büro i-motion GmbH, König-Wilhelm-Straße 75, 74360 Ilsfeld, mit den Ingenieurleistungen zu der Erschließung und dem Ausbau der Hetzelgasse beauftragt.
Nach Prüfung der örtlichen Kanalhaltung in der „Hetzelgasse“ mittels TV-Kanalfernsehuntersuchung incl. der Kanalhausanschlüsse wird vonseiten des Ing.-Büros
i-motion GmbH, Ilsfeld, empfohlen, die gesamte Kanalhaltung mit ca. 42 m Länge incl. der Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich zu erneuern.
Auf dieser Grundlage wurde die Kostenberechnung für die Erschließung und den Ausbau der „Hetzelgasse“ mit der Erneuerung der Kanalhaltung, der Erneuerung der Wasserleitungen mit einer Länge von rund 50 m und der erstmaligen Herstellung der Fahrbahnoberflächen mit Straßenbeleuchtung erstellt. Außerdem wird von dem planenden Ing.-Büro i-motion GmbH, Ilsfeld, empfohlen, einen Teilbereich der Sonnenstraße im Einmündungsbereich der Hetzelgasse mit rund 175 qm in diesem Zuge zu sanieren, da in diesem Bereich nach dem vorliegenden Baugrundgutachten ein mangelhafter Straßenaufbau vorhanden ist und die Ver- und Entsorgungsleitungen eingebunden werden müssen.
Vonseiten des Ing.-Büros i-motion GmbH, Ilsfeld, wird vorgeschlagen, in der Hetzelgasse die Fahrbahnoberflächen, die Gehwege und die Pkw-Abstellplätze mit einer Pflasteroberfläche und einem haftwasserfähigen Fahrbahnunterbau herzustellen. Dies entspricht der Art des Fahrbahnaufbaus, der bereits im Baugebiet „Graben/Vorderer Tiefer Graben“ ausgeführt wurde. Diese Art der Herstellung des Fahrbahnaufbaues soll das örtliche Kleinklima verbessern und die öffentliche Kanalisation im Regenwasserfall entlasten.
Vonseiten des Ing.-Büros i-motion GmbH, Ilsfeld, wurden mögliche Steinoberflächen und Materialien überlegt. Über eine farbliche Herstellung der Oberflächen in der Hetzelgasse soll beraten werden.
In die berechneten Gesamtbaukosten ist die Erneuerung des Hydranten W 2149 in der Keltergasse eingeflossen, da dieser Hydrant nach Prüfung und Mitteilung der HNVG nicht mehr funktionsfähig, aber für die innerörtliche Löschwasserversorgung erforderlich ist.
Nach der Kostenberechnung des Ing.-Büros i-motion GmbH, Ilsfeld, sind für die Erneuerung des W 2149 anteilige Baukosten in Höhe von brutto 36.102,41 € in den berechneten Gesamtbaukosten enthalten.
Die voraussichtlichen Ingenieurleistungen wurden auf der Grundlage der bestehenden Ing.-Verträge mit einem Betrag in Höhe von rund 68.192,26 € brutto ermittelt.
Für die Erneuerung der Kanalhaltung in der Hetzelgasse und die Erneuerung des Hydranten W 2149 sind im Haushaltsplan 2024 keine Planansätze eingestellt. Die Vergaben dieser Arbeiten sollen als außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 bzw. als Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt werden.
Art der Ausschreibung
Mit Schreiben des Innenministeriums vom 21.05.2024 wurden die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen im kommunalen Bereich für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb auf 1.000.000 € (ohne Umsatzsteuer) angehoben.
Auf der Grundlage der Kostenberechnungen des Ing.-Büros i-motion GmbH, Ilsfeld, vom 09.09.2024, können die Leistungen zur Lieferung und Verlegung der Wasserleitungen (Rohrlegearbeiten) in der Schozacher Straße und der Hetzelgasse einschließlich des Hydranten W 2149 beschränkt ausgeschrieben werden. Die Bauleistungen für die Tief- und Straßenbauarbeiten sind öffentlich auszuschreiben.
Herr Jung, Ing.-Büro i-motion, Ilsfeld, wird zur Gemeinderatssitzung anwesend sein und die Planungen zu den Baumaßnahmen und die Kostenberechnungen erläutern.
Der Sachverhalt ergibt sich zunächst aus der beiliegenden Konzeption nebst Anlagen (Anlage zur Vorlage), auf die insoweit vollumfänglich verwiesen wird. Zusammenfassend bietet die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft des Gemeindetags Baden-Württemberg, Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an. Die Ausschreibung der Erdgaslieferung erfolgt auf Grundlage eines Auftrags für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren.
In der Gemeinderatssitzung am 21.01.2019 wurde die Verwaltung bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH dauerhaft mit der Ausschreibung der Stromlieferung zu beauftragen. Mit Verweis auf die extremen Entwicklungen am Strom- und Gasmarkt und den entsprechenden Folgen bei den Ausschreibungsergebnissen hat die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH die erteilte Dauerbeauftragung für die Ausschreibungen von Strom zum 30.11.2024 gekündigt, sodass wieder Einzelbeauftragungen erteilt werden müssen.
Die Stromlieferung wird nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) europaweit ausgeschrieben. Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH wird für die Beschaffung ein dynamisches Beschaffungssystem nach §§ 22 und 23 VgV aufsetzen und einrichten. Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommune bzw. des Zweckverbandes oder der kommunalen Gesellschaft durch. Sie erteilt dabei im Rahmen der einzelnen Ausschreibungen, die unter dem dynamischen Beschaffungssystem durchgeführt werden, stellvertretend für die Teilnehmer, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss ihres Aufsichtsrates. Für den einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Ausschreibung erfolgt in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, d. h. die Preise der Liefermengen für die feste Vertragslaufzeit werden nicht zu einem Stichtag gebildet, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an mehreren Stichtagen (ggf. handelstäglich). Dadurch soll insbesondere das Risiko vermindert werden, dass die Preisbildung an einem einzigen Stichtag in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für den gesamten dreijährigen Lieferzeitraum ist.
Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung. Als Vertragsmenge (kWh) wird die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen verstanden. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächliche Verbrauchsmenge von 95 % - 105 % der Vertragsmenge. Unter- oder überschreitet die tatsächliche Verbrauchsmenge diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft. Diese Regelung geht einher mit einer Flexibilisierung des Zeitraums zur Anmeldung von Eigenerzeugungsanlagen.
Es werden technische Lose (Sondervertrags-, Tarif-, Wärmestrom-, Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen) und Lose für Ökostrom (mit und ohne Neuanlagenquote) gebildet. Bei sehr großen Losen erfolgt gegebenenfalls eine regionale Losaufteilung (SLP). Nach Bedarf erfolgt eine Zuschlags- und/oder Loslimitierung.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes Lieferjahr der Vertragslaufzeit durch die
Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Der Gemeinderat nahm die Ausschreibungskonzeption der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH nebst Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung für die Gemeinde Talheim ab 01.01.2026 bis 31.12.2028 im Rahmen des Konzepts zu Ziffer 1 zu beauftragen, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
3. Der Gemeinderat bevollmächtigt den Aufsichtsrat der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen in der Ausschreibung nach Ziffer 1 und Ziffer 2, namens und im Auftrag der Gemeinde Talheim, vorzunehmen. Zugleich wird der Aufsichtsrat mit Erteilung einer Untervollmacht dazu ermächtigt, einen Dritten mit der Zuschlagserteilung zu beauftragen.
4. Die Gemeinde Talheim verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für alle Abnahmestellen Strom mit der Qualität von 100-prozentigem Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote im Rahmen der Bündelausschreibung Strom über die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH auszuschreiben.
Die Gemeinde Talheim ist seit 01.01.2024 Mitglied beim gemeinsamen Gutachterausschuss der großen Kreisstadt Eppingen.
Der gemeinsame Gutachterausschuss bei der großen Kreisstadt Eppingen beabsichtigt die Neuerstellung eines qualifizierten Mietspiegels für alle 28 Mitgliedsgemeinden des gemeinsamen Gutachterausschusses. Für die Gemeinde Talheim existiert derzeit kein qualifizierter Mietspiegel, bei Anfragen erfolgte in der Vergangenheit eine Orientierung am Mietspiegel der Stadt Heilbronn.
Seitens des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gibt es ein Förderprogramm zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels. Ob das Förderprogramm im Jahr 2025 aufgelegt wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Soweit es die Möglichkeit ergibt, im Jahr 2025 Fördergelder aus dem Förderprogramm zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels zu generieren, wird der gemeinsame Gutachterausschuss dies beantragen.
Die Schätzung der Kosten zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für alle 28 Mitgliedsgemeinden beläuft sich auf der Grundlage eines ersten Angebotes auf
62.000 € brutto. Die Kostenverrechnung soll anhand der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden erfolgen, sodass für die Gemeinde Talheim Kosten in Höhe von rd. 1.572 € brutto anfallen würden. Eine mögliche Landesförderung ist hiervon noch nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung hält die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Talheim für sehr sinnvoll und hat dem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der großen Kreisstadt Eppingen bereits das Interesse signalisiert.
Der Beauftragung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Talheim durch den gemeinsamen Gutachterausschuss bei der großen Kreisstadt Eppingen wurde zugestimmt.
In der Informationstagung am 24./25.11.2023 wurde dem Gemeinderat die Kindergartenbedarfsplanung in Verbindung mit denkbaren Raumerweiterungsmöglichkeiten vorgestellt.
Die Gemeindeverwaltung und das Gemeinderatsgremium waren so verblieben, dass die beiden zur Diskussion stehenden Varianten zur Einrichtung einer Kindergartengruppe gegenübergestellt werden. Zum einen handelt es sich hierbei um Räumlichkeiten im 2. OG des Neuen Schlosses und zum anderen um die Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten im Pflegeheim Alexander-Stift.
Vonseiten des Alexander-Stifts, Dienste für Senioren gGmbH, wurden der Gemeindeverwaltung mittlerweile die Kosten für eine mögliche Anmietung von Räumlichkeiten genannt. Die Warmmiete für die aufgeführten 199 m² nutzbarer Fläche inkl. eingebauter Wirtschaftsküche beläuft sich demnach auf einen Betrag in Höhe von 3.518,- €/Monat. Darin enthalten sind jegliche Energiekosten für Heizung und Warmwasser, Strom sowie allen weiteren Nebenkosten. Die Kosten würden sich für die vorgenannte Warmmiete in drei Jahren auf ungefähr 127.648,- € belaufen. Dies würde einer Nettokaltmiete in Höhe von rund 100.000 € entsprechen.
Entsprechend der Kindergartenbedarfsplanung, welche sich aufgrund von mehreren Wegzügen und wenigen Zuzügen etwas entspannt hat, würde bereits ab Januar 2025 ein Mehrbedarf an Kindergartenplätzen entstehen, welchem die Gemeinde Talheim mit dem derzeitigen Platzangebot nicht gerecht werden könnte.
Im Nachfolgenden sind zunächst tabellarisch die Vorteile und Nachteile der beiden diskutierten Varianten zur Unterbringung einer Kindergartengruppe zusammengefasst.
Eine Besichtigung der Räumlichkeiten im Alexander-Stift durch den Gemeinderat hat bereits am 13.05.2024 stattgefunden.
In der Gemeinderatssitzung am 13.05.2024 wurden diese Ergebnisse bereits vorgestellt und diskutiert.
In der Diskussion mit dem Gemeinderat wurden als weitere mögliche Räumlichkeiten zur Unterbringung einer Kindergartengruppe der Zwischenbau des Schulhauses einschließlich Werkraum oberhalb der Gemeindebücherei angeführt. Daraufhin wurden auch diese Räumlichkeiten auf Ihre Geeignetheit untersucht. Ebenfalls hat die Gemeindeverwaltung eine Stellungnahme des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales sowie bei Frau Seliger, Rektorin der Schlossbergschule, und bei Frau Just, Leiterin der Gemeindebücherei, eingeholt.
Dabei wurden im Wesentlichen Gründe aufgeführt, welche gegen die Einrichtung einer Kindergartengruppe im Schulgelände sprechen.
Die Gemeindeverwaltung favorisiert nach all den Überlegungen und den damit verbundenen Kosten und Nutzungsänderungen, die Anmietung von ohnehin leerstehenden Räumlichkeiten im Pflegeheim Alexander-Stift für 3 bis maximal 5 Jahre.
Eine Gegenüberstellung notwendiger Investitionskosten für Umbaumaßnahmen zu den Varianten wird derzeit vervollständigt und ausgearbeitet. Ergänzend wird diese Aufstellung nachgereicht bzw. in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und erläutert.
Das Gremium hat die Entscheidung vertagt und wird zunächst die Räumlichkeiten im 2. OG der Kinderkrippe Schlossmäuse besichtigt.
Eröffnung Radweg B27
Arbeitskreis Radtouren
Radausfahrt