Gemeindeverwaltung
71093 Weil im Schönbuch
Gemeinderat

Bericht GR 08.04.2025

Sitzung des Gemeinderats am 08.04.2025 In der letzten Sitzung des Gemeinderats vor den Osterferien standen erneut Kinderbetreuungsthemen im Vordergrund....

Sitzung des Gemeinderats am 08.04.2025

In der letzten Sitzung des Gemeinderats vor den Osterferien standen erneut Kinderbetreuungsthemen im Vordergrund. Nach einer Ortsbesichtigung der sich im Bau befindlichen Kindertagesstätte Troppel, beschloss das Gremium über die Ausweitung des Tagepflegeangebots „TAKKI plus“. Weitere Themen des Sitzungsabends waren die Vergabe der Geothermie/Umsetzung einer Erdwärmesondenanlage für das neue Bürgerhaus am Feuerwehrsee und die jährlich wiederkehrende Genehmigung der Spenden aus dem Vorjahr.

Besichtigung der sich im Bau befindlichen neuen Kindertagesstätte Troppel

Zum Beginn der Sitzung trafen sich das Gemeinderatsgremium, die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, die zuständigen Architektinnen des Planungsbüros härtner architekten PartGmbH, Frau Härtner und Frau Blatz, Herr Schmidt von der Presse und einige Zuhörer bei einem Vor-Ort-Termin, um die neue, zweigeschossige Kindertagesstätte Im Troppel in Augenschein zu nehmen und um sich über den bisherigen Bauablauf und die noch zu Teilen ausstehende Erschließung der Außenanlage zu informieren.

Einleitend informierte die pädagogische Gesamtleiterin Frau Thelen-Boigs aus ihrer Sicht über den Neubau. Das Ziel eines Neubaus einer Kindertagesstätte im Troppel existiert schon weit über fünf Jahre. Ziel eines Neubaus an dieser Stelle war es von Anfang an, die Betreuungskapazität im Gebiet Troppel, auf demselben Grundstück, auf dem bereits der Kindergarten stand, zu erweitern. Sehr schnell stand fest, dass ein viergruppiges Haus entstehen soll: zwei Gruppen im Kleinkindbereich für Kinder unter drei Jahren und zwei Gruppen für die Betreuung der Kinder ab drei Jahren bis zum Schulantritt. Dennoch soll die Betreuung so flexibel wie möglich gestaltet werden, um auch auf andere Bedarfe wie Altersmischung und verschiedene Betreuungszeiten so gut und flexibel wie möglich reagieren zu können. Daher war es gut, dass die Pädagoginnen Frau Gall, als künftige Einrichtungsleitung und Frau Thelen-Boigs, als pädagogische Gesamtleiterin von Anfang an in das Bauvorhaben mit einbezogen wurden, was durchaus nicht in allen Kommunen üblich ist.

Geschaffen werden soll ein offenes Haus, ein Ort der Begegnung der Familien, ein „Anker im Quartier“. Neben dem gesetzlichen Raum-Pflichtprogramm gab es daher für die Pädagoginnen weitere erstrebenswerte Räume, um die bisweilen hart gekämpft werden musste. Aber auch hier wurden in der eigens einberufenen Projektgruppe immer gute Kompromisse gefunden. Die Räume sollen Bildungsprozesse zulassen, indem sie den Kindern die Möglichkeit geben, sich selbst mit verschiedenen Spielthemen und -orten auseinanderzusetzen. Sie sollen Anreize bieten für eigenaktives Handeln und anregen.

Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels ist es wichtig, auch für das Personal ausreichend Räume zur Verfügung zu haben; Räume, die ein gutes Arbeiten ermöglichen. Laut Frau Thelen-Boigs das, was die Fachkräfte tatsächlich suchen. Es ist wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen später gerne in der Einrichtung arbeiten.

Anschließend an die Einleitungen von Bürgermeister Lahl und Frau Thelen-Boigs, gingen die Architektinnen Frau Härtner und Frau Blatz auf die Lage des Gebäudes, den Zuschnitt des Grundstücks und die Eingangssituation ein, bevor sie die Interessierten durch das Haus führten. Im Haus informierten die Damen anhand der Grundrisse und Schnitte des Gebäudes über den Neubau und gingen auf die Gestaltung und die eingesetzten Materialen ein.

Am Ende der Besichtigung erläuterte Ortsbaumeister Ehmann auf dem wunderschönen und großzügig gestalteten, überdachten Balkon im ersten Obergeschoss über die Freianlagenplanung. Ähnlich wie in der Kindertagesstätte Weil Mitte ist das Außengelände eher knapp bemessen und es befinden sich viele befestigte Flächen im Garten. Der Spielbereich für die Kinder ist daher altersunabhängig weitgehend zusammengelegt im Hauptgarten. Lediglich im nördlichen Bereich befindet sich eine kleine Spielinsel exklusiv für die kleinsten Einrichtungsbesucher. Im Westen des Gartens entsteht nun ein Balancier- und Naschgarten. Im Norden, im Bereich unter der Treppe, entsteht ein Außenessbereich und im östlichen Teil des Gartens, dem Hauptgarten, sollen Möglichkeiten zum Balancieren, Schaukeln und Trampolinspringen entstehen. Des Weiteren soll ein Sandspielgerät mit Wasser zum Spielen und Matschen gebaut werden und ein kleines Häuschen in einem Busch. Auch ein begehbares Gartengerätehaus ist geplant.

Anschließend ging Herr Ehmann auf die Erschließung der Außenanlage mit Treppen, einer Rampe zum Haupteingang, dem Kinderwagenraum und der Kuchenandienung ein. Auch wurde bei der Planung an die weiteren Funktionsbereiche wie drei PKW-Stellplätze, Fahrradabstellplätze und eine Müllüberdachung gedacht.

Am Ende erläuterte der Ortsbaumeister die verschiedenen Interessen der Projektgruppe. Die pädagogische Seite achtete darauf, dass die Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend- und Soziales (KVJS) eingehalten wurden, ein hoher Spielwert besteht, zusätzliche Räume, wie bspw. der Kinderwagenabstellraum, ein Bewegungsraum oder auch eine s.g. Schmutzschleuse errichtet werden. Die Architektinnen waren immer bemüht, durch eine gute Gestaltung des Gebäudes einen Ort des Wohlfühlens zu schaffen. Der Schwerpunkt des Bauamtes lag auf der Bautechnik und einer späteren soliden und dauerhaften Wartung des Gebäudes. Und die Kämmerei hatte stets die Kosten im Blick. Die einzelnen Teilnehmer der Projektgruppe haben sich mit ihren sehr verschiedenen Stärken immer gut ergänzt, konstruktiv zusammengearbeitet und gute Kompromisse erzielt.

Nach einem Vergleich der Kinderbetreuungseinrichtungen untereinander, wurden abschließend noch die Finanzen thematisiert. Zum Sitzungszeitpunkt lagen die Kosten leicht unter der Berechnung von 6,35 Mio. Euro.

Nach den Sommerferien, d.h. der regulären dreiwöchigen Schließzeit der Weiler Kindergärten und Kindertagesstätten, soll es dann so weit sein: Die neue Kindertagesstätte Troppel soll eröffnet werden. Das Einweihungsfest selbst soll dann etwas zeitversetzt im Herbst gefeiert werden.

Ausweitung des Kinderbetreuungsangebots „TAKKI plus“ für Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr

Das achte Sozialgesetzbuch regelt in § 24 Abs. 1 den Anspruch für Kinder unter drei Jahren auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Im Landkreis Böblingen wurde im Modell TAKKI (Kommunale Tagespflege für Kleinkinder) die Durchführung der Kindertagespflege für unter dreijährige Kinder mittels Delegationsvertrag an die Städte und Gemeinden übertragen. Seit vielen Jahren profitieren die Familien somit davon, dass sie für den Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung einen einheitlichen Ansprechpartner im örtlichen Rathaus haben, egal ob sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreuen lassen.

Bei der Kindertagespflege zahlt die Kommune die laufende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson aus. Für die betreute Zeit erhebt die Kommune bei den Eltern einen Kostenbeitrag gemäß der örtlichen Gebührensatzung. Hierdurch wird das zweite wesentliche Merkmal von TAKKI erfüllt, dass die Eltern den gleichen Kostenbeitrag zahlen, egal ob ihr Kind in Kindertagespflege oder in einer Einrichtung betreut wird.

Als finanziellen Ausgleich für die Delegation leitet der Landkreis die Landeszuschüsse der Kleinkindförderung nach dem Finanzausgleichsgesetz an die Kommunen weiter und gewährt einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten.

Weiter regelt das achte Sozialgesetzbuch, dass ab Vollendung des dritten Lebensjahres die Kosten der Kindertagespflege nur noch ergänzend oder bei besonderem Bedarf zu gewähren sind. Manche Kommunen können nicht unmittelbar mit Vollendung des dritten Lebensjahres einen Betreuungsplatz in einer Einrichtung zur Verfügung stellen. Die meisten Landkreise regeln für diesen Fall, dass das Kind dann übergangsweise maximal noch weitere drei bis sechs Monate in Kindertagespflege betreut werden kann, dann aber die Kindertagespflege endet.

Der Landkreis Böblingen geht hier einen nicht ganz so strengen Weg. Mit Vollendung des dritten Lebensjahres kann das Kind zwar unbefristet in der Kindertagespflege verbleiben, jedoch wechselt die Zuständigkeit mit Auslaufen der Delegation auf das Jugendamt. Dies hat zur Folge, dass neue Betreuungsverträge geschlossen werden müssen, der Betreuungsfall beim Jugendamt neu angelegt wird und die Auszahlung der Geldleistung an die Kindertagespflegeperson vom Jugendamt übernommen wird. Die Eltern werden aufgefordert, ihr Einkommen offenzulegen, weil die Satzung des Landkreises zur Kindertagespflege eine am Einkommen orientierte Erhebung des Kostenbeitrags vorsieht. Der Wechsel der Zuständigkeit von Kommune zu Landkreis geht daher einher mit einem immensen Bearbeitungsaufwand bei Eltern, Tagespflegeperson, Tagespflegeverein und Jugendamt. Auch die Kommune, die die Kindertagespflege im Modell TAKKI plus subventioniert, hat weiteren Verwaltungsaufwand.

Erfahrungsgemäß können die meisten Kinder im Laufe des vierten Lebensjahres in eine Kinderbetreuungseinrichtung wechseln. Die Kindertagespflege für über Dreijährige hat somit meist nur einen Überbrückungscharakter aufgrund fehlender Betreuungsplätze in der Einrichtung. Die Vertreter aller beteiligten Partner haben sich daher im vergangenen Jahr Gedanken gemacht, ob der Bürokratieaufwand für meist nur kurze Zeiträume gerechtfertigt ist. Abschließend haben sie sich nach Abwägung der Argumente dafür ausgesprochen, die Ausweitung von TAKKI um ein weiteres Jahr bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres zu empfehlen. Schön wäre es, wenn wegen der einheitlichen Vorgehensweise alle beteiligten Kommunen zustimmen.

Ergänzend wurde von der Verwaltung am Sitzungsabend auch empfohlen, die Bezuschussung für TAKKI plus für Kinder über vier Jahre auszuweiten. Die voraussichtlich sehr geringe Anzahl an Fällen rechtfertigt dies und somit wäre auch verwaltungsintern kein anderer Umgang mit Kindern unter vier Jahren gegeben.

Einstimmig stimmte der Gemeinderat einer Ausweitung des bestehenden Angebots TAKKI plus bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres des zu betreuenden Kindes zu. Des Weiteren wurde die Verwaltung ermächtig einen öffentlich-rechtlichen Vertag mit dem Landkreis zur Umsetzung abzuschließen und die Takki plus-Bezuschussung auf Kinder über vier Jahre auszuweiten.

Vergabe Bauleistungen für das Projekt Neubau Bürgerhaus (Vergabe von Geothermie – Umsetzung einer Erdwärmesondenanlage)

Beim Projekt Neubau Bürgerhaus mit Außenanlagen rund um den Feuerwehrsee stand die Vergabe der Geothermie auf der Tagesordnung. Die zweite Ausschreibung des Projekts erfolgte europaweit für die Leistung der Umsetzung einer Erdwärmesondenanlage. Die europaweite öffentliche Ausschreibung nach VOB/A erfolgte in der Zeit vom 23.01. bis 03.03.2025. Sechs Angebote wurden rechtzeitig abgegeben. Alle abgegebenen Angebote waren vollständig und konnten gewertet werden.

Das günstigste Angebot mit Kosten von 143.983,84 Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer wurde von der Firma Geopunkt Bohrtechnik GmbH aus Schönaich abgegeben. Die Firma Geopunkt ist zudem die dem Vorhaben am nächsten gelegene Bieterin. Das Angebot liegt um 47 % unter der Kostenschätzung vom Januar 2025. Die Firma Geopunkt Bohrtechnik GmbH verfügt über die notwendigen Zulassungen und Fachkunde und kann eine entsprechende Anzahl von Referenzen mit vergleichbaren Projekten vorweisen. Des Weiteren war die Firma Geopunkt Bohrtechnik GmbH schon bei verschiedenen Projekten in Weil im Schönbuch aktiv und kennt sich mit den geologischen Bedingungen aus. Ebenso sind die zu erwartenden Auflagen aus der wasserrechtlichen Erlaubnis sowie die Vorgaben der LQS (Leitlinien Qualitätssicherung Erdwärmesonden) Baden-Württemberg bekannt.

Der Planwert (Kostenberechnung) für die Geothermiearbeiten lag bei 415.905 Euro. Die Vergabesumme liegt somit um 244.564 Euro unter dem Planwert. Der Bürgermeister resümierte, dass die Maßnahme voraussichtlich soviel günstiger sei, da mittlerweile die konjunkturelle Lage durchgeschlagen sei. Dies führte er auch auf die hohe Anzahl der Angebote zurück.

Einstimmig beschloss der Rat die Vergabe an die gesamtgünstigste Bieterin, die Firma Geopunkt Bohrtechnik GmbH & Co. KG, Carl-Zeiss-Str. 13, 71101 Schönaich.

Die Bohr- und Leitungsarbeiten sind vom 16.06. bis zum 01.08.2025 geplant. In diesem Zeitplan ist die Durchführung des Seenachtsfestes inkludiert und mit der Feuerwehr abgestimmt. Die Fertigstellung des Bürgerhauses nebst allen Freianlagen ist weiterhin auf Ende 2027 terminiert.

Genehmigung von Spenden nach § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Jahr 2024

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt erklärten sich die Ratsmitglieder Armin Kolb, Thomas Speidel, Christine Himmelein, Konrad Heydenreich, Jürgen Brennenstuhl und Lara Brennenstuhl, sowie Bürgermeister Wolfgang Lahl als befangen. Sie verließen den Sitzungsbereich und nahmen unter den Zuhörern Platz. Der stellvertretende Bürgermeister Gemeinderat Klaus Finger übernahm wie in jedem Jahr routiniert die Sitzungsleitung bei diesem Tagesordnungspunkt.

Gemäß der vom Gemeinderat erlassenen Richtlinie zur Annahme von Spenden dürfen Geld- und Sachspenden bis zu 100 Euro vom Bürgermeister oder Beigeordneten vorbehaltlos angenommen werden. Sie sind nachträglich dem Gemeinderat gesammelt zur Kenntnis vorzulegen. Geld- und Sachspenden zwischen 100 und 5.000 Euro dürfen vom Bürgermeister oder Beigeordneten nur unter Vorbehalt angenommen werden. Sie sind dem Gemeinderat nachträglich und im Einzelfall zur Genehmigung vorzulegen. Geld- und Sachspenden über 5.000 Euro dürfen vom Bürgermeister oder Beigeordneten erst angenommen werden, wenn der Gemeinderat im Einzelfall die Annahme genehmigt hat. (Anm. der Red.: Die Gemeinde Weil im Schönbuch verfügt derzeit über keinen Beigeordneten). Seit dem letzten Berichtszeitraum bis zum Jahresende 2024 erhielt die Gemeinde Weil im Schönbuch Geld- und Sachspenden von insgesamt 17.968,81 Euro. Des Weiteren ging 2024 eine Sachspende über 5.000 Euro ein. Ende des Jahres wurden der Gemeinde für die Nutzung in den Kinderbetreuungseinrichtungen 16 gebrauchte Tablets der Marke Samsung Galaxy Tab S6 Lite mit einem Restbuchwert von rd. 6.650 Euro gespendet. Diese Spende wurde einstimmig vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.12.2024 genehmigt.

Gemeinderat Finger dankte den Spendern für die vielen Spenden und die beachtliche Spendensumme, die den Einrichtungen der Gemeinde zugutekommt.

Einstimmig nahm der Gemeinderat von den Spenden bis 100 Euro Kenntnis und genehmigte die Annahme der Spenden zwischen 100 und 5.000 Euro.

Bekanntgaben der Verwaltung

Bürgermeister Lahl gab bekannt, dass mit dem s.g. Haushaltserlass vom 24.02.2025 der Haushalt der Gemeinde Weil im Schönbuch und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Weil im Schönbuch 2025 von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wurde.

Mit dem Haushalterlass wird die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung (Beschluss des Gemeinderats vom 11.02.2025) nach den einschlägigen Regelungen der Gemeindeordnung bestätigt. Der im Plan vorgesehene Gesamtbetrag an Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von 9,5 Mio. Euro wird genehmigt. Von dem auf 18.263.200 Euro festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird der Teilbetrag von 6,85 Mio. Euro genehmigt, insoweit in den Jahren 2026 und 2027 Kreditaufnahmen vorgesehen sind. Der in der Haushaltssatzung auf 4,8 Mio. Euro festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist nicht genehmigungspflichtig.

Des Weiteren wird durch den Haushaltserlass die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Gemeindewerke Weil im Schönbuch 2025 (ebenfalls Beschluss vom 11.02.2025) bestätigt. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen des Eigenbetriebs in Höhe von 3,156 Mio. Euro wird genehmigt. Verpflichtungsermächtigungen sind für das Wirtschaftsjahr 2025 nicht vorgesehen. Zuletzt wird der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von einer Mio. Euro genehmigt.

Im Nachgang der Beschlussfassung des Wirtschaftsplans wurde von der Gemeindeverwaltung ein versehentlicher Rechenfehler bei den Erträgen der Abwasserbeseitigung in Höhe von 9.900 Euro festgestellt. Dieser zieht sich durch den Liquiditätsplan. Die Korrektur bewirkte im Ergebnis eine Verbesserung des Finanzierungsmittelbestandes von bislang 10.200 Euro um 9.900 Euro auf 20.100 Euro. Aufgrund der untergeordneten Größenordnung und der Tatsache, dass es sich um eine Budgetverbesserung handelte, war eine handschriftlich korrigierte Fassung den Gemeinderäten zur Kenntnis zu geben und den Auslegungsunterlagen beizulegen. Dies wurde über das s.g. RIS (Ratsinformationssystem) sichergestellt.

Im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung hat sich Gemeinderätin Himmelein für die aktuellen Anmeldezahlen der Gemeinschaftsschule interessiert. Derzeit liegen 39 konkrete Anmeldungen vor. Drei Anmeldungen befinden sich noch in „Schwebe“. Damit kann, im Gegenzug zum vergangenen Jahr, eine stabile Zweizügigkeit gewährleistet werden. Die Einrichtung einer s.g. Juniorklasse wurde nicht beantragt. Im Herbst wird der Bürgermeister dem Gremium in bewährter Weise die aktuelle Schulstatistik vorlegen.

Anfragen der Damen und Herren auf Gemeinderäte

Gemeinderat Blessing informierte, dass der Wasserhahn auf dem Friedhof in Neuweiler tropft. Er bat darum, dass sich jemand darum kümmert. Des Weiteren regte er an, auch auf dem Friedhof in Neuweiler kleinere Gießkannen bereitzustellen. Bürgermeister Lahl sagte in beiden Fällen zu, sich darum zu kümmern und die Angelegenheiten an den Bauhof weiterzugeben.

Am Nachmittag des dritten Aprils ging bei der Gemeindeverwaltung digital ein Brief des Elternbeirats des Horts ein. In diesem fünfseitigen Brief wurden diverse Fragen an die Verwaltung wegen des zukünftig vorgesehenen Betriebs des Horts gestellt. Der Verwaltung wurde in diesem Brief eine Frist zur Beantwortung der Fragen bis 08.04.2025 gesetzt. Der Brief wurde ebenfalls an alle Fraktionsvorsitzenden versandt.

Auf Grundlage dieses Briefes und um die aktuelle Entwicklung im Hort und in der Schulkinderbetreuung besser verstehen zu können, meldete sich Gemeinderat Mondry im Namen der Fraktion der Grünen zu Wort und bat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Ist-Zustand und Planung der Schulkinderbetreuung insgesamt?
  • Wie ist die aktuelle Belegung des Hortes und der Kernzeit?
  • Was waren die Anmeldungen für das laufende Schuljahr für beide Angebote?
  • Wie vielen Kindern konnte der Hort und/oder die Kernzeit nicht angeboten werden?
  • Welche spezifischen Probleme sieht das Rathaus?
  • Wie sehen die Anmeldungen und Prognosen für die nächsten Jahre aus?
  • Wie ist die Planung der Gemeinde bezüglich des Raumangebots?
  • Bleibt ein Schulkinderhaus erforderlich, um den Raumbedarf zu decken?
  • Wie ist die Personalplanung für die Schulkinderbetreuung?
  • Wie sieht das Konzept und die Planung für die Ganztagsbetreuung ab Herbst 2026 aus?
  • Wie soll diese in die bestehende Betreuung integriert werden?

Bürgermeister Wolfgang Lahl versprach eine Beantwortung der Fragen an das Gremium und den Gesamtelternbeirat im Ensemble. Eine umfangreiche Beantwortung der Fragen des Elternbeirats und der Fraktion der Grünen war in der Sitzung unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen“ so nicht möglich. Nur kurz thematisierte er die sehr unangemessene und unangebrachte Fristsetzung im Brief des Elternbeirats und merkte an, dass dem Elternbeirat der Eingang des Schreibens unverzüglich von Seiten der Verwaltung bestätigt wurde.

Nachdem Herr Mondry nochmals nachhakte, sprach der Bürgermeister den festzustellenden Wandel von der Ganztagsbetreuung hin zur Betreuung in den verlängerten Öffnungszeiten an. Dies ist in der Kleinkindbetreuung, wie auch in der Schulbetreuung auffällig.

Aufgrund einer weiteren Anfrage meldete sich auch Hauptamtsleiterin Böhringer zu Wort. Sie bestätigte, dass alle Hort- und Kernzeitanmeldungsbestätigen mittlerweile von der Verwaltung bearbeitet wurden und entweder schon versendet sind oder sich gerade im Versand befinden. Alle Kinder bekommen für die Betreuungseinrichtung (d.h. Hort oder Kernzeit) für die sie angemeldet wurden, einen Betreuungsplatz und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können weiterhin bei der Gemeinde beschäftigt werden.

Auf den Feldwegen in den Gewannen Wengert und Osterhalde wurden Radwegschilder angebracht. Gemeinderat Wolfgang Brennenstuhl bat darum, dass auch Schilder „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angebracht werden, da ansonsten die Landwirte diese Feldwege nicht mehr befahren können. Der Bürgermeister sagte zu, diese Bitte weiterzugeben. Allerdings muss erst in Erfahrung gebracht werden, wer diese Radwegschilder überhaupt aufgehängt hat. Die Verwaltung vermutet das Landratsamt.

Gemeinderat Jürgen Brennenstuhl zeigte sich verärgert über die Anfrage von Herrn Mondry und der Fraktion der Grünen. Aus seiner Sicht ziehen derartige „kommunistisch netten Themen“ lediglich die Sitzung in die Länge.

Gemeinderätin Belser erkundigte sich abermals über die Zufahrtssituation, den Roten Berg betreffend. Der Bürgermeister berichtete, dass die Baufirma nun die Arbeiten in einer anderen Reihenfolge als geplant durchführen wollte. Dieser Planänderung hat die Verwaltung nicht zugestimmt. Mitte/Ende April soll die Zufahrt für den Fahrzeugverkehr geöffnet werden. In diesem Zusammenhang berichtete Herr Lahl über einzelne Baustellenproblematiken, wie bspw. die sicherheitsrelevante Ausführung des Brückengeländers.

Mittlerweile ist das Eiscafé auf dem Markplatz in Betrieb. Gemeinderat Heydenreich sprach daher die Beschilderung der vier Parkplätze am Gemeindehaus an. Diese Schilder waren aus seiner Sicht unästhetisch. Der Bürgermeister sagte zu, dass sich die Verwaltung diese Schilder anschaut und versucht, eine ästhetischere Lösung zu finden.

Erscheinung
Weilemer Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025

Orte

Weil im Schönbuch

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeindeverwaltung
30.04.2025
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