Sitzung des Gemeinderats am 20.05.2025
In der Maisitzung des Gemeinderats standen neben der Annahme einer Großspende für den Friedhof Hägnach viele verschiedene Themen aus dem Baubereich auf der Tagesordnung.
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Zu Beginn der Sitzung gab der Bürgermeister bekannt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 8. April 2025 über die Bezuschussung der Gemeinde zur Neugründung und Betrieb eines Natur- und Bauernhofkindergartens durch den in Gründung befindlichen Verein Schönbuch-Goissle e. V. (in Gründung) beraten und beschlossen hat. Der Gemeinderat hat mehrheitlich einer Bezuschussung der Neugründung und des Betriebs zugestimmt. Die Verwaltung wurde vom Gremium legitimiert, einen entsprechenden Vertrag mit dem Verein abzuschließen. Die Laufzeit des Vertrags soll fünf Jahre (bis August 2030) betragen. Eine Verlängerung wurde in Aussicht gestellt. Des Weiteren wurde der Übernahme einer Bürgschaft für die Kreditaufnahme der Erstinvestition des Vereins unter Vorbehalt der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde zugestimmt.
Der Beschluss über die Neugründung und den Betrieb des Natur- und Bauernhofkindergartens war wegen der vielen zu besprechenden Vertragskonditionen nicht-öffentlich zu treffen. Der Vertrag mit dem Verein Schönbuch-Goissle soll im Wesentlichen dem Vertrag mit dem Waldkindergarten Sieben Zwerge e. V. entsprechen. Auch dieser Vertrag soll zeitnah verlängert werden und wird daher in einer der nächsten Sitzungen auf der Tagesordnung des Gemeinderats wiederzufinden sein.
Errichtung einer Dachgaube (Paulinenstraße 47, Flst. Nr. 389/8)
Der Bauherr plant die Errichtung einer Dachgaube auf der Südseite des Gebäudes Paulinenstraße 47. Hierzu führte Frau Roth vom Ortsbauamt in der Sitzung aus, dass sich das Bauvorhaben nach § 34 des Baugesetzbuches beurteilt, da das Grundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt. Zulässig ist ein Vorhaben hier, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die geplante Dachgaube entspricht den Richtlinien über diverse bauliche Anlagen der Gemeinde und fügt sich städtebaulich in die Umgebungsbebauung ein.
Einstimmig erteilte das Gremium das Einvernehmen zum geplanten Vorhaben.
Umbau der bestehenden Überdachung und Einbau eines Lagers für Hackschnitzel (Obere Halde 3/1, Flst. Nr. 244/2)
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt erklärten sich die Gemeinderäte Hiller und Wolfgang Brennenstuhl befangen. Sie verließen den Sitzungsbereich und nahmen unter der Zuhörern Platz.
Der Bauherr plant den Umbau der bestehenden Überdachung und Einbau eines Lagers für Hackschnitzel in der Oberen Halde 3/1. Hierzu führte ebenfalls Frau Roth aus, dass sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Obere Halde“ befindet. Da es sich hier um einen einfachen Bebauungsplan handelt, der nur wenige Festsetzungen enthält, beurteilt sich das geplante Vorhaben im Übrigen nach ebenfalls nach § 34 des Baugesetzbuches (Einfügen in die Umgebungsbebauung).
Der bestehende Carport soll abgerissen und durch einen neuen Carport ersetzt werden. Dieser soll vergrößert werden und im Untergeschoss ist der Einbau eines Hackschnitzellagers geplant. Der geplante Carport und das Hackschnitzellager liegen im rückwertigen Bereich und treten städtebaulich nicht in Erscheinung. Beides fügt sich daher in die Umgebungsbebauung ein.
Auch für diese Vorhaben erteilte das Gremium einstimmig das Einvernehmen.
Bericht und Aktuelles zum Projekt Klärschlammverwertung Böblingen (Zweckverband kbb) und wirtschaftliche Auswirkungen
Der Bürgermeister informierte über den aktuellen Stand des Projekts der Klärschlammverwertung Böblingen. Hierbei bezog er sich auf die aktuellen Informationen aus der Verbandsversammlung des Zweckverbands kbb vom 28.04.2025.
Die Anlage wird auf dem Gelände des Restmüllheizkraftwerks in Böblingen erstellt. Da es sich um ein sehr großes Vorhaben handelt, funktioniert dieses nur, wenn viele Kläranlagen sich beteiligen und Schlamm anliefern. Derzeit hat der Zweckverband kbb 72 Mitglieder. 85 Kommunen und über 100 Klärwerke sind beteiligt. Der Zweckverband prognostiziert ein Klärschlammvolumen von ca. 110.000 Tonnen mit einem Trocknungsgehalt von 26 %. Auch Weil im Schönbuch beteiligt sich mit den Kläranlagen Totenbach (Weil im Schönbuch), Aichtal (Schönaich) und Schaichtal (Dettenhausen).
Die Klärschlammverbrennung hat etliche Vorteile. So können Wärme und Strom zum Verkauf erzeugt werden, es könnten Stoffe für die Bauwirtschaft gewonnen werden und der Phosphor aus dem Klärschlamm kann zurückgewonnen werden.
Abschließend informierte der Bürgermeister über das geplante Finanzierungsmodell über einen kommunalen Kredit. In diesem Zusammenhang ging er auch auf die Finanzierung und die Entwicklung der Abwassergebühren in Weil im Schönbuch ein. Die geplanten Mehrkosten für den Tonnagepreis werden sich mit rd. 8 bis 12 Cent pro m³ auf den Abwasserpreis in Weil im Schönbuch auswirken.
Des Weiteren stehen derzeit in Bezug auf die Modernisierung der Kläranlage Totenbach noch Anlagen im Bau mit rd. 3,4 Mio. Euro zur Aktivierung an. Die Aktivierung kann noch nicht vorgenommen werden, da einzelne Rechnungen ausstehen. Die Abschreibungen dieser Modernisierungsmaßnahme werden ebenfalls gebührenrelevant. Hier rechnet die Kämmerei derzeit mit einer Gebührenerhöhung von rd. 16 Cent pro m³.
Zuletzt stehen noch Investitionen auf den Kläranlagen Dettenhausen und Schönaich an. Diese Kosten werden in Form einer Betriebskostenumlage an die Gemeinde Weil im Schönbuch als Beteiligte weitergegeben. Diese Betriebskostenumlage ist wiederum gebührenrelevant.
Ziel der ganzen Maßnahmen ist es, dass alle Kläranlagen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, auf dem aktuellen Stand sind und die Klärschlammverwertung gesetzeskonform durchgeführt wird.
Im Anschluss an den Vortrag des Bürgermeisters erkundigte sich Gemeinderätin Himmelein nach der Energieausbeute aus dem Schlamm. Der Bürgermeister erklärte, dass es genau bei dieser Frage noch Unsicherheiten gebe und daher der für später prognostizierte Tonnagepreis zwischen 160 und 180 Euro schwanke. Hier stehen noch Untersuchungen aus.
Beschaffung eines Hakenliftanhängers für den Bauhof
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt erklärte sich Gemeinderat Hiller befangen. Herr Hiller verließ den Sitzungsbereich und nahm im Zuhörerraum Platz.
In den letzten Jahren hat die Gemeinde entsprechend dem Fahrzeugkonzept zwei größere Traktoren beschafft. Für das Jahr 2025 steht die Beschaffung eines Hakenliftanhängers an, welcher durch beide Traktoren gezogen werden kann. Diese Kombination aus Traktor mit Hakenliftanhänger und Multifunktionsmulde ermöglicht Transportarbeiten für Baumaterialien, Maschinen, Absperrmaterial oder Gegenstände. Da die Mulde komplett auf dem Boden abgesetzt werden kann, sind auch Maschinentransporte für Bagger oder Rasenmäher mit einer sehr geringen Gefährdung für Mensch und Maschine möglich. Die einzelnen technischen Anforderungen stellte Bauhofleiter Heizmann in der Sitzung detailliert vor.
Im Anschluss an die Ausführungen zu den technischen Details und Anforderungen ging Herr Heizmann auf die Beschaffung an sich ein. Durch Änderungen im Vergaberecht können Beschaffungen bis 100.000 Euro nun über eine Direktvergabe vorgenommen werden. Zur Überprüfung einer Marktüblichkeit wurden daher drei Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von rd. 105.000 Euro wurde von der Firma Münz Fahrzeugbau aus Pliezhausen unterbreitet.
Abschließend berichtete der Bauhofleiter, dass zum Transport von Leichtschüttgütern wie Hackschnitzel oder Reisig die Beschaffung einer zweiten Mulde als Volumenmulde geplant sei. Diese Beschaffung soll aus Kostengründen separat zur Anschaffung des Hakenliftanhängers erfolgen. Die Kosten für eine solche Mulde liegen bei rund 8.000 Euro und die Beschaffung somit im Geschäftsbereich des Bürgermeisters. Im Haushalt sind für die Beschaffungen insgesamt 130.000 Euro eingeplant.
Die geplanten Mulden des Bauhofanhängers können auch von dem Hackenlift-Lkw der Feuerwehr benutzt werden. Umgekehrt ist dies nur bedingt möglich, da die Container der Feuerwehr zu lang sind und für den Einsatzfall bereitstehen müssen. Zudem sind diese im Notfalleinsatzplan des Landkreises aufgenommen.
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Beschaffung, wie von Herrn Heizmann vorgestellt, zu.
Sanierung Umleitungsstrecken nach Sanierungsmaßnahme Schönbuchstraße Neuweiler
Die Baustelle in der Schönbuchstraße in Neuweiler steckt in den letzten Zügen. Im Juni ist die Öffnung der Straße vorgesehen. Im Zuge der Sanierung der Straße musste der innerörtliche und teilweise der überörtliche Verkehr inklusive des gesamten Baustellenverkehrs und der Müllfahrzeuge mehrere Monate über die beiden Feldwege, vorbei am Aussiedlerhof Welk und dem Verbindungsstück zwischen der Berg- und Kirchwiesenstraße, umgeleitet werden. Vor der Nutzung als Umleitungsstrecken waren diese beiden Wege in einem annehmbaren Zustand. Durch die starke Nutzung in der Umleitungssituation haben die beiden Wege erhebliche Schäden erfahren, sodass bereits während der Umleitungszeit viele Stellen mehrfach großflächig mit Schotter und Asphalt ausgebessert werden mussten.
Da man bereits im Vorhinein der Maßnahme von diesen Schäden ausging, war auch von Anfang an angedacht, nach Fertigstellung der Baumaßnahme in der Schönbuchstraße die Umlegungsstrecken zu sanieren. Diesbezüglich hat die Verwaltung die ausführende Firma Brodbeck bereits im letzten Jahr um ein Nachtragsangebot für die Sanierung der Umleitungsstrecken gebeten.
Im Bereich des Feldwegabschnitts des Aussiedlerhofs Welk sollen nun die Bankette abgezogen und der Untergrund des Feldweges mit einer Fräse und Kalkzement verfestigt werden. Im nächsten Schritt soll der Weg zum Großteil mithilfe von Schotter auf das korrekte Niveau angehoben werden und anschließend eine neue Tragdeckschicht mit einem Aufbau von 10 cm aufgetragen werden.
Im Bereich des Feldwegabschnitts zwischen der Berg- und der Kirchwiesenstraße soll der Aufbau unter dem Feldweg teilweise ausgebessert und mit einer neuen Tragdeckschicht von ebenfalls 10 cm überdeckt werden. Die bisherige Muldenrinne aus Beton soll komplett entfallen, da diese die bergseitigen Niederschlagsmengen zu den Privatgrundstücken nicht verhindern konnte. Dafür soll nördlich des Feldweges auf ganzer Länge ein Randstein mit sechs Zentimetern Anschlag eingebaut werden. Das Niederschlagswasser soll am Randstein in den Graben der Kirchwiesenstraße geführt bzw. in den vorhandenen Grabeneinlauf eingeleitet werden.
Die Arbeiten wurden von der Firma Brodbeck für 340.000 Euro angeboten. Im Haushalt sind 400.000 Euro für diese Maßnahme eingeplant.
Gemeinderat Heydenreich erkundigte sich, ob die Maßnahme der Feldwegsanierung einer Landesförderung unterliegt. Dies wurde vom Bürgermeister verneint. Hier erfolgt eine Kostentragung nach Verursacherprinzip. Die Maßnahme hängt mit der gemeindlichen Maßnahme zusammen. Der Vorsitzende sagte trotzdem zu, dies nochmals zu prüfen. Allerdings wird für eine solche Förderung ein Gesamtfeldwegkonzept Voraussetzung sein.
Durch die Bauarbeiten im Gebiet Lohwiesen wurde die Lauwiesenstraße ebenfalls sehr in Mitleidenschaft gezogen. Gemeinderat Wolfgang Brennenstuhl sah hier einen ähnlichen Fall. Diesbezüglich verwies Herr Lahl auf den Erschließungsträger, der verantwortlich für die Erstellung des Gebiets Lohwiesen zeichnet. Daher muss diese Maßnahme separat betrachtet werden.
Gemeinderat Frey erkundigte sich, ob nicht vielleicht der Landkreis die Feldwegsanierung in Neuweiler finanziell unterstützen würde, da die ursächliche Maßnahme die Sanierung der Kreisstraße darstellte. Diesbezüglich ging der Bürgermeister auf den gut verhandelten Vertrag mit dem Landkreis ein. Ein weiterer Zuschuss ist daher nicht denkbar.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, die maroden Umleitungsstrecken/Feldwegabschnitte im Anschluss an die Sanierung der Schönbuchstraße ebenfalls zu sanieren.
Verkauf Leerrohre der Gemeinde zum Ausbau des Glasfasernetzes in Weil im Schönbuch
Im Zuge der letzten Straßensanierungsmaßnahmen im Vollausbau hat die Gemeindeverwaltung immer ein Leerrohr für die zukünftige Glasfasererschließung mit verlegt. (Teilweise, wie bspw. in der Wilhelm- und Bahnhofstraße, wurden auch Leerrohre, allerdings für die Wasserversorgung, mitverlegt.) Eine Mitverlegung unterliegt im kommunalen Bereich der sogenannten „Bundesrahmenregelung Leerrohre“. Das ist eine Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung. Die Leerrohrmitverlegung bietet hier die Möglichkeit, Synergieeffekte zu nutzen und die Breitbanderschließung günstiger und zügiger zu gestalten.
Im letzten Jahr hat die Gemeindeverwaltung dem Generalunternehmer NXT Netcare Services GmbH der Deutschen Glasfaser die Bestandspläne der Gemeindeleerrohre zur Verfügung gestellt und angeboten, die Gemeindeleerrohre zu einem Preis von 30 Euro je laufender Meter zu überlassen, um den Glasfaserausbau zu beschleunigen und ein unnötiges Öffnen der teilweise neuen Gehweg- und Straßenoberflächen zu verhindern. Nach längerer Überlegung hat der Generalunternehmer seine Trassenplanung für die Hauptstraße umgeplant, um den Ausbau mit Hilfe der Gemeindeleerrohre zu ermöglichen.
In einem ersten Schritt möchte der Generalunternehmer nun die Leerrohre in der Hauptstraße und der Straße In der Röte erwerben. Nach erster Schätzung liegen in den beiden Straßen Leerrohre mit einer Länge von ca. 4.000 Metern. Mit dem Verkauf der kompletten Gemeindeleerrohre in der Hauptstraße und der Straße In der Röte würde die Gemeinde somit Einnahmen von ca. 120.000 Euro generieren können. Welche Leerrohre für den Glasfaserausbau genutzt werden können bzw. benötigt werden, muss jedoch mit der Firma noch abgestimmt werden.
Weiter informierte der Bürgermeister, dass in den Neubaugebieten die Telekom das Glasfasernetz bis an jedes Haus ausgebaut hat. Nun möchte die Deutsche Glasfaser zusätzlich in diese Gebiete. Das Gewerbegebiet Lachental ist bereits seit Jahren mit Glasfaser versorgt und wird daher derzeit nicht über die Deutsche Glasfaser erschlossen.
Die Deutsche Glasfaser arbeitet mit s. g. Subunternehmern zusammen. Derzeit sind zwei dieser Subunternehmer mit mehreren Baukolonnen im Gemeindegebiet tätig. Es wird daher derzeit an etlichen Stellen in Weil gegraben und gebaut.
Die Gemeindeverwaltung strebt an, alle geeigneten und in Frage kommenden Leerrohre im Gemeindegebiet, d. h. auch Leerrohre in den Ortsteilen Neuweiler und Breitenstein, zu veräußern.
Im Vorhinein interessierte sich ein Bürger, wie viele laufende Meter an Leerrohren es in Weil im Schönbuch gibt. Diese Anfrage konnte die Verwaltung nicht in Gänze beantworten. Voraussichtlich 5.000 bis 8.000 laufende Meter, wovon nicht alle für die Erschließung mit Glasfaser geeignet sind. Daher ist bei einem Verkauf ein Erlös von 120.000 Euro für die Gemeinde realistisch, da viele Leerrohre für die Maßnahme nicht interessant sind.
Die ursprünglichen Kosten für die Leerrohre lagen in etwa bei 7 Euro/lfd. Meter netto. Hinzu kommen die Kosten für den Aushub. Die Verwaltung schätzte die Gesamtkosten auf 20 bis 25 Euro/lfd. Meter brutto. Ziel des Verkaufs ist jedoch kein finanzieller Gewinn, sondern die Tatsache, dass die Straßen nicht geschlitzt werden. Der Leerrohrverkauf ist eine gängige Methode, um Straßen zu schützen.
Nochmals wurden die Leerrohre in der Wilhelm- und Bahnhofstraße thematisiert. Hier handelt es sich um Rohre für die Wasserversorgung. Diese sind nicht für den Glasfaserausbau geeignet.
In Frage wurde auch gestellt, ob die Leerrohre an sich oder „nur“ deren Nutzung verkauft werden soll. Die Leerrohre sollen verkauft werden, da sie nur von einem Anbieter genutzt werden. Durch einen Verkauf gehen daher auch die Rechte und Pflichten an den Nutzer über. Derzeit ist ein Verkauf an die Firma NXT Netcare Service GmbH aus Düsseldorf geplant. Mit dem Kauf würde diese Firma Eigentümerin der Rohre. Ein Kaufvertrag ist noch nicht vorbereitet.
Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass ca. 35 % der Haushalte an Glasfaser angebunden werden. Entgegen der Einschätzung mancher Bürgerinnen und Bürger ist die Deutsche Glasfaser kein Monopolist in Weil im Schönbuch, weil auch andere Anbieter, wie bspw. die Telekom, diese Leistung anbietet. Daher wäre es durchaus möglich, dass auch ein anderer Anbieter die Rohre erwirbt.
Angefragt wurde auch, was in Bezug auf DSL passiert und ob DSL abgeschaltet wird. Diese Anfrage konnte die Verwaltung nicht beantworten, da dies Sache der Telekom ist.
Gemeinderat Hiller sprach an, dass in der Vergangenheit auch s. g. speedpipes verlegt wurden. Dies wurde von der Verwaltung bestätigt. Das war eine Vorgehensweise der Telekom. Die Verwaltung erläuterte hier weiter, dass bei jeder Erschließung schon früh alle Träger informiert werden und gefragt wird, ob sie sich bereits im Rahmen der Erschließung beteiligen wollen.
Gemeinderätin Himmelein sprach die aktuellen Arbeiten an, die aus ihrer Sicht sehr rücksichtsvoll stattfinden. Sie erkundigte sich, ob die Teerarbeiten, so wie sie durchgeführt werden, zulässig sind. Hierzu äußerte die Verwaltung, dass das Band, das derzeit eingebracht wird, technisch vorgeschrieben ist. Die Arbeitskonditionen an sich kann die Verwaltung nicht beurteilen. Dies ist Aufgabe der Gewerbeaufsicht,
Gemeinderat Dr. Bühler sprach die Situation in Neuweiler an. Hier wurde 2021 von der Netze BW die Gasleitung verlegt, mit dem Angebot, auch gleich Rohre für Glasfaser zu verlegen. Herr Dr. Bühler erkundigte sich daher, ob man nun frei im Anbieter sei, wenn die entsprechende Infrastruktur vorhanden ist. Dies wurde ihm bestätigt.
Am Ende der Diskussion entschied der Gemeinderat einstimmig, die Gemeindeleerohre im gesamten Gemeindegebiet an den Generalunternehmer NXT Netcare Services GmbH zu einem Preis von 30 Euro/lfd. Meter zu überlassen.
Friedhof Weil im Schönbuch, Annahme einer Sachspende
Der Gemeinde wurde für den Friedhof in Weil im Schönbuch einen Mammutbaum sowie eine Sitzbank als Spende angeboten. Die Kosten belaufen sich nach einer ersten Grobschätzung auf 4.000 bis 7.000 Euro für einen Baum (je nach Größe zzgl. Lieferung) sowie auf ca. 4.000 Euro für die Bank (je nach Ausführung). Eine Detailplanung soll erst nach einer positiven Beschlussfassung im Gremium abgestimmt werden. Der Maximalbetrag für die Sachspende wurde auf 15.000 Euro festgesetzt.
Da die geplante Sachspende einen Wert von 5.000 Euro überschreitet, ist vor der Annahme ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Der Gemeinderat stimmte mit einer Enthaltung dieser Sachspende für den Friedhof Weil im Schönbuch mit einem Wert in Höhe von max. 15.000 Euro zu.
Bekanntgaben der Verwaltung
Der Bürgermeister sprach die aktuellen „Bauwerke/Zäune“ im Bereich der Dettenhäuser Straße an. Hierbei handelt es sich um Vormaßnahmen für die geplanten Straßenbauarbeiten. Die Zäune stellen Naturschutzmaßnahmen für die dort lebenden Tiere dar, welche vor Durchführung der Maßnahme umgesiedelt werden sollen.
Weiter gab der Bürgermeister bekannt, dass die Schaichbrücke wieder geöffnet ist. Er bedankte sich in diesem Zusammenhang bei Herrn Ehmann und Herrn Oldenburger vom Ortsbauamt für die Koordination der Maßnahme.
Abschließend informierte Ortsbaumeister Ehmann über einen Wasserschaden im Neubau der Kindertagesstätte Troppel. Die Verwaltung geht diesem Schaden mit hoher Priorität nach und sucht die Ursache hierfür. Es wurden zusammen mit den ausführenden Firmen und Sachverständigen diverse mögliche Ursachen geprüft. Leider bisher ohne Erfolg. Festzustellen war bisher lediglich, dass der Bereich rund um den Heizraum deutlich durchnässter ist als der Rest. Zum Zeitpunkt der Sitzung wurde ein einmaliges Ereignis als Ursache vermutet. Nun soll eine Trocknung mit Feuchtigkeitsmessungen in Bohrlöchern zur Eingrenzung des Schadens vorgenommen werden. Hierzu wurde das Wassernetz in einem ersten Schritt abgeklemmt. Ist die Trocknung erfolgreich, soll das Trinkwassernetz wieder in Betrieb genommen werden und die Messreihe fortgesetzt werden. Falls es dann weiterhin feucht im Gebäude bleibt, muss voraussichtlich der Bodenaufbau partiell rückgebaut werden. Ggf. könnte sich dieser Schaden auf den geplanten Einzug im August 2025 auswirken.
Anfragen der Damen und Herren Gemeinderäte
Bereits 2024 hat sich Gemeinderat Kolb erkundigt, ob es möglich sei, am Friedhof Hägnach Fahrradständer, die für E-Bikes geeignet sind, anzubringen. Diese Bitte wiederholte er in der Sitzung. Bürgermeister Lahl sagte eine Prüfung zu.
Weiter sprach Herr Kolb die ungepflegten Beete im westlichen Bereich der Berliner Straße an. Auch hier sagte die Verwaltung eine Prüfung und eine Pflegemaßnahme zu.
Gemeinderat Lutz sprach eine fehlende Straßenbeschilderung im Bereich Lohwiesen an. Auch hier wird sich die Verwaltung kümmern. Des Weiteren regte er an, den Pfosten aus dem Gebiet im Bereich des Holzlagerplatzes zu entfernen.
Im Bereich des Friedhofs Hägnach fahren in den letzten Wochen vermehrt Lastwägen und lagern Erde ab. Gemeinderätin Marquart erkundigte sich diesbezüglich. Der Verwaltung war hier nichts bekannt und sagte zu, sich hier zu informieren.