Aus den Rathäusern

Bericht GR-Sitzung 20.05.2025

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2025 Bausache Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Hauptstraße...

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20.05.2025

Bausache

Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Hauptstraße 19

Es liegt ein Antrag auf Baugenehmigung nach § 49 LBO vor. Der Bauherr beabsichtigt den Umbau des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses in ein reines Mehrfamilienhaus. Zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde liegt ein städtebaulicher Vertrag vor, der den Umbau regelt. Das nun vorliegende Baugesuch entspricht dem bis auf notwendige Änderungen aufgrund brandschutzrechtlicher Vorgaben seitens des Baurechtsamtes (andere/zusätzliche Fenster, Feuerwehr-Anleiterflächen, geänderte Stellplätze aufgrund von Feuerwehr-Anleiterflächen).

Von Seiten der Verwaltung wurde das Bauvorhaben befürwortet, da es der getroffenen Vereinbarung entspricht.

Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat mehrheitlich gefolgt und hat das Einvernehmen erteilt.

Renovierung Außenfassade Mehrzweckhalle

Das gesamte Gebäude bedarf nach nunmehr über 12 Betriebsjahren eines kompletten Neuanstrichs der Außenfassade allseits, um weitergehende Schäden am Putz zu verhindern.

Innerhalb des letzten Jahres sind auf der Westseite des Gebäudes am roten Vorbau sowie am Hauptgebäude an der Westseite kleinere Putzabplatzungen sowie Blasenbildung im Putz aufgetreten. Am roten Vorbau löst sich der Putz auf der Westseite seit dem Winter nunmehr flächig ab.

Das Gebäude wurde mit 4 örtlichen Maler- & Stuckateurbetrieben eingehend besichtigt und von diesen auch Fachberater der Putz-/Farbhersteller hinzugezogen, um den erforderlichen Sanierungsumfang zu bestimmen. Die Ergebnisse wurden mit allen Firmen geteilt, um inhaltlich vergleichbare Angebote zu erhalten.

Bis auf die beiden o. a. Bereiche ist lediglich eine Hochdruckreinigung der Fassadenflächen mit anschließendem Neuanstrich erforderlich.

Am roten Vorbau ist auf der Westseite vor einem Neuanstrich der Putz vollständig bis auf das WDVS zu entfernen und neu aufzubauen, bis auf 2 m Höhe wird zusätzlich noch ein Panzergewebe eingelegt, damit der Putz ausreichend schlag- und stoßfest ist. Die Westseite des Hauptgebäudes bedarf nach der Hochdruckreinigung einer Gewebespachtelung und anschließender Beschichtung mit Kratzputz.

Von den 4 angefragten Firmen haben 3 ein Angebot abgegeben, eine Firma hat aus Kapazitätsgründen abgesagt.

Der günstigste Bieter für die Arbeiten war die Fa. Roos GmbH aus Schorndorf-Schlichten mit einem Angebotspreis von 26.318,99 € brutto, zudem wird ein Skonto von 2 % bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen eingeräumt. Der teuerste Anbieter lag bei 29.836,39 € brutto.

Die günstigste Angebotssumme bewegt sich nur unwesentlich über der Summe von 25.000 €, die im Haushaltsplan eingestellt ist. Die Verwaltung schlug daher vor, die Arbeiten an die Fa. Roos GmbH aus Schlichten zum o. a. Angebotspreis zu vergeben.

Dem Beschlussvorschlag ist der Gemeinderat einstimmig gefolgt.

Vorbereitung Kindergarten-Gebührenkalkulation 2025–2027

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde Mitte März an alle Lichtenwalder Eltern mit Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren eine Kindergartenbedarfsabfrage versandt. Von den insgesamt 170 versendeten Fragebögen gingen 110 Rückmeldungen ein. Davon 72 von Eltern, deren Kinder bereits eine Einrichtung besuchen und 38 von Eltern, deren Kinder noch keine Einrichtung besuchen.

Die Eltern, deren Kinder bereits einen Lichtenwalder Kindergarten besuchen, sind mit dem bestehenden Betreuungsangebot zufrieden. Es gab eine Anmerkung, wonach eine stundenweise Verlängerung der Betreuungszeit vorgeschlagen wird, bzw. den Wunsch eines individuell bemessenen Betreuungsumfangs (nur 2 bis 3 Tage anstatt 5). Solche Änderungen aufgrund von Einzelwünschen stehen jedoch in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand (Gebührenveranlagungen, Personalführung, Lohnabrechnung, aufwändige Änderung der Betriebserlaubnis – kein Bestandsschutz usw.).

Eine Übersicht aller Rückmeldungen, was Anregungen / Bemerkungen / Wünsche betrifft, wurden dem Gemeinderat als Anlage zur Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt. Zusammenfassend kommt die Gemeindeverwaltung zum Ergebnis, dass es keiner Anpassung oder Veränderung des bisherigen Betreuungsangebotes in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Lichtenwald bedarf.

Die bisherigen Gebührensätze sind bis zum 31.08.2025 gültig, d.h. diese müssen mit Wirkung vom 01.09.2025 neu festgesetzt werden; hierzu ist folgender zeitlicher Ablauf vorgesehen:

- In der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2025 Festlegung des künftigen Betreuungsangebots an den Lichtenwalder Kindertageseinrichtungen.

- Erstellung der Gebührenkalkulation auf Basis der vom Gemeinderat am 20.05.2025 festgelegten Betreuungsmodelle durch das Büro Heyder + Partner, welches für die Gemeinde bereits die Gebührenkalkulationen 2021/2022 und 2023/2024 durchgeführt hat.

- Anhörung des Elternbeirats mit dem Ergebnis der Gebührenkalkulation.

- Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 29.07.2025 Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation, Festsetzung der Benutzungsgebühren und entsprechende Änderung der Kindergartengebührensatzung.

- Im Laufe des 08/2025 Anzeige der Gebührenkalkulation und der geänderten Kindergartengebührensatzung gegenüber dem Kommunalamt sowie Veröffentlichung im Reichenbacher Anzeiger als Voraussetzung des Inkrafttretens zum 01.09.2025. Der Gemeinderat hat nach Aussprache die Beibehaltung der bisherigen Betreuungsmodelle sowie die Durchführung der Gebührenkalkulation seitens der Verwaltung und dem Büro Heyder + Partner einstimmig beschlossen.

Bekanntgaben/Anfragen

Aufgrund der bereits im Amtsblatt veröffentlichten Tagesordnung erfolgte zum Thema Lärmberechnungen an den Ortsdurchfahrten Lichtenwald ein Nachtrag unter TOP 5 – Bekanntgaben/Anfragen.

Im September 2024 hat die Verwaltung mit Hinweis auf den seit Sommer 2024 vorliegenden neuen landesweiten Lärmaktionsplan mit niedrigeren Schwellenwerten für lärmbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen eine Lärmberechnung an beiden Ortsdurchfahrten vorgeschlagen. Diesem Vorschlag ist der Gemeinderat mit überwältigender Mehrheit gefolgt und die Berechnungen wurden vom Büro RW Bauphysik ausgeführt. Die Ergebnisse liegen zwischenzeitlich vor.

Mit den Ergebnissen der Untersuchung ist die Verwaltung auf die Verkehrsbehörde des Landratsamtes zugegangen, welche alle betroffenen Fachbereiche hausintern dazu angehört hat (Umweltschutz, Gesundheitsamt, ÖPNV, Straßenbauamt etc.). Nachdem alle Stellungnahmen vorlagen und ausgewertet waren, hat die Verkehrsbehörde signalisiert, dass sie dem Anliegen, auf beiden Ortsdurchfahrten aus Lärmschutzgründen flächendeckend 30 km/h zu bekommen, nachkommen würde, da das Schutzgut Gesundheit bei den vorliegenden Lärmwerten höher zu bewerten ist als andere Belange. Für den kurzen Bereich am südlichen Ortsende Hegenlohe, der bergseits auch mit Wohnhäusern bebaut ist, aber außerorts liegt, ist zusätzlich eine Zustimmung des Regierungspräsidiums erforderlich. Dort gilt derzeit 100 km/h, aus Lärmschutzgründen wird hier eine Reduzierung auf 50 km/h angestrebt.

Zahlreiche Räte zeigten sich vom Ergebnis des Gutachtens erfreut und begrüßten die Möglichkeit, so eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen zu bekommen.

Um den Prozess formell anzustoßen, ist ein Gemeinderatsbeschluss vonnöten, dass in den Bereichen, die im Gutachten von RW Bauphysik untersucht wurden, 30 km/h innerorts bzw. 50 km/h außerorts bei der Verkehrsbehörde beantragt werden.

Diesen Beschluss hat der Gemeinderat einstimmig gefasst.

Ein Gemeinderat berichtete, dass der Grünschnittsammelplatz am Höhenweg am Wochenende vor der Sitzung nicht geöffnet hatte – trotz anderslautender Angaben auf dem dort angebrachten Informationsschild. Bürgermeister Rentschler erläuterte, dass die Verwaltung dies ebenso bereits aus der Bürgerschaft mitgeteilt bekommen hat. Jedoch handelt es sich um eine Einrichtung des Landkreises (AWB ES) und man hat von dort keine Mitteilung vorab bekommen, die man ansonsten veröffentlichen hätte können. Er bat darum, dass sich die Betroffenen direkt an den AWB ES unter dessen Servicekontakt per E-Mail oder Telefon wenden, damit so etwas nicht mehr vorkommt.

Eine Gemeinderätin fragte zum Thema digitale Pass- und Ausweisfotos nach. Bürgermeister Rentschler teilte mit, dass das System bei allen Kommunen im Land bisher nicht richtig funktioniert. Das Kamerasystem für das Bürgerbüro wurde von der Bundesdruckerei zudem bisher auch erst teilweise geliefert und ist daher auch noch nicht einsatzbereit. So lange die Systeme noch nicht funktionieren, gilt landesweit eine Übergangsregelung, in der noch Papierfotos weiterverwendet werden dürfen.

Erscheinung
Hochdorfer Gemeindeanzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Gemeinde Lichtenwald
30.05.2025
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