Am Samstag, dem 12.04.2025, fand die Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bösingen-Herrenzimmern statt.
Es liegen folgende Wahlergebnisse vor:
Kommandant: Simon Vetter (Herrenzimmern)
Stellv. Kommandanten: Matthias Zillmer (Bösingen)
Heiko Bihler (Herrenzimmern)
Enrico Schaumann (Bösingen)
Laut § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist eine Zustimmung des Gemeinderats zum Wahlergebnis notwendig.
§ 8 Abs. 2 FwG BW:
Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter werden aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt.
Aussprache:
Herr Bürgermeister Schuster macht deutlich, dass die Wahl durch die Gesamtversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bösingen-Herrenzimmern ein deutlicher Ausdruck der Wertschätzung der fachlichen und personellen Kompetenz und Führungsfähigkeit ist. Es sei auch ein Vertrauensbeweis an die Führungsmannschaft.
Er bedankt sich bei der gesamten Feuerwehr für die geleistete Arbeit für die Gemeinde Bösingen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Wahl des Kommandanten und dessen Stellvertretern zu. Bürgermeister Herr Schuster wird mit der Bestellung beauftragt.
Bürgermeister Herr Schuster nahm anschließend die Bestellungen vor.
Herr Vetter bedankte sich im Anschluss für das Vertrauen. Sie freuen sich auf die weitere Arbeit als Feuerwehrkommandanten der Gemeinde Bösingen. Er bedankte sich bei der Verwaltung, dem Bürgermeister und dem Gemeinderat für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Er freue sich auf weitere fünf Jahre in dieser Position.
Neben der Stadt Rottweil hat nun auch die Gemeinde Zimmern o. R. ein Schreiben an die Gemeinde Bösingen gerichtet und macht eine finanzielle Beteiligung im Rahmen des sogenannten Schullastenausgleichs bzw. an den Investitionskosten der GWRS Zimmern o. R. geltend.
Das Schreiben der Gemeinde Zimmern vom 16.04.25 hat fristwahrenden Charakter und fordert die Gemeinde Bösingen auf, einen Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen, um im Rahmen der sogenannten Freiwilligkeitsphase an Verhandlungen mit dem Ziel einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mitzuwirken.
Unabhängig von der konkreten Anzahl an Schülern aus der Gemeinde Bösingen hat die Mitwirkung an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auch Signalwirkung auf den Schullasten-Ausgleich, den die Stadt Rottweil bereits geltend gemacht hat.
Gegenüber der Stadt Rottweil haben wir am 27.11.23 mitgeteilt, dass wir gemeinsam mit anderen Gemeinden die Rechtslage prüfen lassen und im Rahmen der Freiwilligkeitsphase bereit sind, an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mitzuwirken und diesbezüglich in Verhandlungen eintreten (Anlage 2).
Das Anwaltsbüro Heilshorn Mock Edelbluth in Freiburg hat die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Schullastenausgleichs von § 31 SchulGesetz nicht ausgeschlossen; gleichwohl ist das Zustandekommen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit einer hohen Komplexität verbunden und führt zu einer hohen finanziellen Belastung.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat zuletzt Aktivitäten mit der Zielsetzung unternommen, dass die VwV-Schulbau so geändert wird, dass alle Fälle ab
01.01.2025 als „erledigt“ betrachtet werden können. Fraglich ist noch, ob Fälle zwischen Rechtskraft des Grundsatz-Urteils und dem 31.12.2024 in eine veränderte VwV-Schulbau integriert werden können.
Zuletzt wurde vom Gemeindetag Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass bis zu dieser Klärung keine öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen abgeschlossen werden sollen, da ansonsten die Verhandlungsbasis der kommunalen Landesverbände gegenüber dem Land Baden-Württemberg verschlechtert werden würde.
Aufgrund dessen sind auch die wiederholten Bestrebungen der Stadt Rottweil nicht weiter gediehen, so dass es noch nicht zu Verhandlungen (z. B. bezüglich der Investitionskosten bei der Achert-Schule, Rottweil) gekommen ist.
Aussprache:
Bürgermeister Schuster erläutert dem Gremium den Sachverhalt und geht dabei auf die momentane Situation ein. Er macht deutlich, dass man nicht nur den Antrag der Gemeinde Zimmern o. R. auch im Zusammenhang mit dem Antrag der Stadt Rottweil, welcher weitaus größere finanzielle Auswirkungen bringen wird, betrachten muss.
Derzeit sei man in der „Freiwilligkeitsphase“ und grundsätzlich bereit, in Gespräche einzusteigen, um zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu kommen. Die vorgeschlagene Beschlusslage orientiere sich an der Beschlusslage zur Stadt Rottweil.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung grundsätzlich mit der Führung von Gesprächen auch mit der Gemeinde Zimmern o.R., also an der Mitwirkung zur Vorbereitung von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen – auch unter Berücksichtigung der Anpassung der VWV-Schulbau.
- Grundsatzbeschluss: Schließung des Rathauses im Ortsteil Bösingen
Im Rahmen der Haushaltsplanung für 2025 und in mehreren Klausurtagungen des Gemeinderats wurde eine mögliche Reduzierung der Doppelstrukturen in der Gemeinde Bösingen angesprochen.
Die Doppelstrukturen betreffen grundsätzlich folgende Bereiche:
– Rathäuser
– Grundschulstandorte
– Feuerwehr
– Bauhof
Es soll nun in Bezug auf die Rathausgebäude grundsätzlich erörtert werden, ob das Rathaus im Ortsteil Bösingen geschlossen werden kann bzw. soll.
Im Rathaus Bösingen befindet sich im Erdgeschoss das Bürgerbüro, welches zeitweise im Wechsel mit dem Bürgerbüro im Rathaus Herrenzimmern geöffnet hat (Montag- und Mittwochmittag sowie Donnerstagvormittag). Allerdings können im Bürgerbüro Bösingen aufgrund der begrenzten Infrastruktur nicht alle Dienstleistungen angeboten werden, wie z.B. die Beantragung vorläufiger Dokumente und Beantragung standesamtlicher Urkunden. Die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses kann nun ab 01.05.2025 nur noch mit einem digitalen Passbild eines zertifizierten Fotografen erfolgen. Im Bürgerbüro im Rathaus Herrenzimmern kann das Passbild zukünftig an einem hierfür eingerichteten „Self-Terminal“ erstellt werden.
Im Obergeschoss befindet sich ein großer Sitzungssaal sowie ein kleines Trauzimmer. In regelmäßigem Wechsel werden die Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal abgehalten. Es fanden im Durchschnitt der Jahre 2022-2024 ca. vier Trauungen im Ortsteil Bösingen (Gesamtgemeinde: 12 Trauungen) statt. Generell sind sowohl das Trauzimmer für kleinere Trauungen und der Sitzungssaal sowie der Gemeinschaftsraum im Haus Josefine für größere Trauungen standesamtsrechtlich gewidmet. Für den Gemeinschaftsraum im Haus Josefine wird eine Miete von 110,00
€ erhoben.
Weiter befinden sich im Erdgeschoss die Registratur, sowie im Dachgeschoss das Archiv. Derzeit werden die Registraturen in Herrenzimmern und Bösingen von einer Honorarkraft gesichtet. Dabei werden die aufzubewahrenden Dokumente von 1975 bis 2010 für die Archivierung vorbereitet. Die Arbeiten in der Registratur Herrenzimmern sind zwischenzeitlich abgeschlossen, in der Registratur Bösingen wurde mit der Sichtung aller Dokumente begonnen.
In der Vergangenheit wurde die Bürgermeister-Sprechstunde im Rathaus Bösingen regelmäßig durchgeführt. Zwischenzeitlich wird diese mit Terminvereinbarung flexibel den Wünschen des Bürgers entsprechend vereinbart.
In der Vereinbarung über die Vereinigung der Gemeinden Bösingen und Herrenzimmern würde unter § 5 die Verwaltung der „neuen Gemeinde“ Bösingen geregelt:
(1) Der Sitz der Gemeindeverwaltung der neuen Gemeinde wird im Gemeindeteil Herrenzimmern eingerichtet.
(2) Gemeinderatssitzungen werden abwechselnd in beiden Gemeindeteilen abgehalten.
(3) Im Gemeindeteil Bösingen wird eine örtliche Verwaltungsstelle eingerichtet. Das dortige Rathaus wird für diese Zwecke weiterverwendet. Im Interesse einer zweckmäßigen und bürgernahen Verwaltung verbleiben der örtlichen Verwaltungsstelle nach Möglichkeit die bisherigen Zuständigkeiten des Bürgermeisteramts Bösingen auf den Gebieten wie
• Meldewesen, (Entgegennahme von An-, Um- und Abmeldungen)
• Pass- und Personalausweiswesen,
• Ausländerwesen,
• Gewerberecht,
• Soziale Angelegenheiten aller Art,
• Ortsbehörde für Versicherungsangelegenheiten,
• Bauwesen,
• Standesamtswesen,
• Verwaltung und Vergabe der öffentlichen Einrichtungen,
• Heimatpflege (Brauchtum, Orts- und Landschaftsbild, Vereinswesen),
• und Verpachtung und Bewirtschaftung gemeindeeigener Grundstücke.
Es werden regelmäßige tägliche Sprechstunden abgehalten.
(4) Das archivwürdige Schriftgut der bisherigen Gemeinden wird zur Erhaltung der Überlieferung je in einer eigenen Abteilung des Archivs der neuen Gemeinde aufbewahrt.
Der Vereinbarung der Gemeinden Bösingen und Herrenzimmern, die im letzten Jahr ihr 50-jähriges Bestehen feierte, im heutigen digitalen Zeitalter gänzlich gerecht zu werden, bedeutet für die heutige Gemeinde Bösingen einen erhöhten Aufwand; teilweise durch gesetzliche Vorgaben und Regelungen, wie z.B. im Einwohner- und Personenstandsrecht, aber vor allem durch die begrenzten zur Verfügung stehenden liquiden Mittel.
Aus Sicht der Verwaltung stellt die vollständige örtliche Verlagerung der Rathaustätigkeiten ins Rathaus Herrenzimmern für den täglichen Ablauf eine deutliche Vereinfachung dar. Sachverhalte den Ortsteil Bösingen betreffend verzögern sich nicht selten dadurch, dass papierhafte Unterlagen aus der Registratur Bösingen zunächst nach Herrenzimmern transportiert werden müssen. Ebenso müssen jegliche für den Betrieb des Bürgerbüros Bösingen benötigten Unterlagen von Herrenzimmern nach Bösingen gebracht werden.
Für eine Verlagerung der Rathaustätigkeiten von Bösingen nach Herrenzimmern müssen zunächst u. a. folgende Regelungen geprüft und Vorkehrungen getroffen werden:
– Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Schließung des Rathauses Bösingen;
– Erfassung der Registratur und des Archivs in Bösingen, sowie Überprüfung der räumlichen Kapazitäten in Herrenzimmern,
– und mögliche Nachnutzung für das Rathausgebäude in Bösingen.
Aussprache:
Bürgermeister Herr Schuster geht auf die Sitzungsvorlage ein. Er erläutert, dass die Gemeinde Bösingen derzeit perspektivisch mehrere Aufgaben und große Investitionen zu bewältigen hat.
Er macht deutlich, dass bestehenden Doppelstrukturen, u. a. die derzeitige Doppelstruktur im Bereich der Rathäuser, zu Mehrkosten und einem Mehraufwand führen.
Für die Verwaltung sei es aufwändig, da Akten, Unterlagen und Dokumente vom Ortsteil Bösingen auch in Bösingen abgelegt sind und nicht immer verfügbar sind.
Bürgersprechstunden werden flexibel abgehalten und nach Wunsch in beiden Rathäusern angeboten. Jedoch werden die meisten Termine im Rathaus Herrenzimmern abgehalten.
Sofern es zu einer Schließung kommen sollte, werden die Öffnungszeiten im Rathaus Herrenzimmern erweitert und um die Öffnungszeiten vom Rathaus Bösingen aufgestockt.
Die Nachnutzung des Rathauses Bösingen im Rahmen einer Vermietung oder Veräußerung ist zu prüfen. Bei einer Vermietung ergibt sich ein Sanierungsbedarf, der zu beachten ist.
Seitens des Gremiums wurden folgende Punkte angesprochen:
• Bürgernähe muss weiterhin im Blickfeld sein.
• Es sei wichtig, dass auch Bösinger Bürger/innen die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Rathaus Herrenzimmern haben.
• Ein Rathausstandort würde zu einer Erleichterung der Verwaltungstätigkeit führen.
• Die Rechtmäßigkeit der unter Berücksichtigung der Vereinbarung aus dem Jahr 1974 wird mit dem Kommunal- und Prüfungsamt abgestimmt.
• Es muss geklärt werden, welche Möglichkeiten es gibt, Trauungen in Bösingen durchzuführen.
• Ältere Bürger/innen können mit dem „Bussle“ zum Rathaus Herrenzimmern gefahren werden.
• Es muss geklärt werden, wo das Archiv bzw. die Registratur und die Bauakten von Bösingen sinnvoll in Herrenzimmern untergebracht werden können.
• Die Kosten für den Betrieb des Rathauses in Bösingen sind darzustellen.
Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Das Rathaus im Ortsteil Bösingen soll grundsätzlich geschlossen werden.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Rechtmäßigkeit und Betriebswirtschaftlichkeit zu prüfen und unter einer arbeitsökonomischen Betrachtungsweise Vorkehrungen für eine Schließung, frühestens zum 01.06.2026, zu treffen.