Städtebauliche Entwicklung „Bottwarwiesen“
Die städtebauliche Entwicklung des neuen Quartiers „Bottwarwiesen“ schreitet mit großen Schritten voran. In den vergangenen Monaten wurden intensive Untersuchungen und Planungen durchgeführt, die nun den Weg für die frühzeitige Beteiligung im Bebauungsplanverfahren noch im ersten Halbjahr 2025 ebnen sollen. Im Fokus der Planungen standen unter anderem umfangreiche Hochwasser- und Grundwasseranalysen. Die Untersuchungen zeigten, dass in den Bauabschnitten 1 und 2 auch nach Fertigstellung der Hochwasserrückhaltebecken weiterhin Überflutungsflächen bestehen. Durch hochwasserangepasste Bauweisen und einen Retentionsraumgewinn von 1.100 m² kann hier dennoch gebaut werden. Für die Bauabschnitte 3 und 4 ist ein bedingtes Baurecht vorgesehen – mit Baubarkeit nach Umsetzung der Rückhaltebecken oder bei hochwasserangepasster Bauweise. Auch die Entwässerungsplanung spielt eine zentrale Rolle: Regenwasser soll künftig naturnah abgeleitet werden, u. a. durch wasserdurchlässige Pflasterungen und Begrünung. So wird den Anforderungen an eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung Rechnung getragen. Aufgrund des hohen Grundwasserspiegels wurde das Parkraumkonzept angepasst. Tiefgaragen sind nicht wirtschaftlich umsetzbar, daher werden Stellplätze auf Erdgeschossen sowie in neuen Quartiersgaragen – sogenannten Mobility Hubs – untergebracht. Der aktualisierte Stellplatzschlüssel sieht 1,5 Stellplätze je Wohnung vor.
Trotz aller Rahmenbedingungen soll mit gezielter städtebaulicher Nachverdichtung zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die neuen Planungsschritte basieren auf dem Siegerentwurf des Büros ARP und ermöglichen eine Weiterentwicklung ohne Verlust der städtebaulichen Qualität. Der Gemeinderat stimmte den im Sachvortrag genannten Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Hochwasserthematik innerhalb der städtebaulichen Entwicklung und dem aktuellen städtebaulichen Entwurf vom 3. April 2025 zu. Er beschloss mehrheitlich die Umsetzung des Betonsickerpflasters auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bottwarwiesen“, ausgenommen der Zulieferungsstraße für den Einzelhandel entsprechend des Lageplans des Büros ARP vom 29. April 2025. Weiter hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Umsetzung von hybriden Parkgaragen in die städtebauliche Planung und die Umsetzung von mehrgeschossigen Punkthäusern in die städtebauliche Planung mit aufzunehmen sowie einen Stellplatzschlüssel von 1,5 Stellplätzen je Wohnung festzusetzen.
Zuschlagserteilung Glasfaserausbau in weißen Flecken der Gemeinde Oberstenfeld
Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg führt stellvertretend für die Kommunen im Landkreis Ludwigsburg eine Ausschreibung zur Beauftragung eines oder mehrerer Telekommunikationsunternehmen über den Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes nach den genannten Förderrichtlinien durch. Die Ausschreibung erfolgte auf Grundlage der erlassenen vorläufigen Förderbescheide des Bundes- und des Landesfördermittelgebers. Das Verfahren wurde entsprechend der Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zweistufig durchgeführt. Der Gemeinderat der Gemeinde Oberstenfeld hat einstimmig beschlossen, den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in „weißen Flecken“ in der Gemeinde Oberstenfeld im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ an das Telekommunikationsunternehmen Telekom Deutschland GmbH zu erteilen. Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit Telekom Deutschland GmbH sollen unter der aufschiebenden Bedingung erfolgen, dass die bei den Fördermittelgebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen und der jeweilige Zuwendungsvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen final abgestimmt werden. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 947.315,02 Euro. Diese wird zu 50 Prozent durch den Bund, zu 40 Prozent durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 Prozent durch die Kommune getragen. Weiter hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberstenfeld die Kommune ermächtigt, den Zuwendungsvertrag sodann mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.
Beschaffung von 26 Digitalfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Oberstenfeld
Durch Erlass des Innenministeriums sind sämtliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verpflichtet, auf Digitalfunk umzustellen. Bereits seit einigen Jahren wird schrittweise die bisherige analoge durch digitale Funktechnik ersetzt. Vom Land wird die Umrüstung von Analogtechnik auf Digitaltechnik pro Gerät mit 250 Euro gefördert. Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, die Lieferung von 26 digitalen Handsprechfunkgeräten an die Firma KTF SELECTRIC GmbH aus 71139 Ehningen zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 31.857,35 Euro zu vergeben.
Spenden
Der Gemeinderat stimmte einzeln und jeweils einstimmig der Annahme einer Geldspende in Höhe von 1.000 Euro vom Christus-Zentrum Bottwartal Förderkreis e. V. für die Schulküche an der Lichtenbergschule, einer Geldspende in Höhe von 500 Euro von der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg (Sparda-Impülsle) für das Kinderhaus Wirbelwind, einer Geldspende in Höhe von 1.000 Euro von der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg (Sparda-Impülsle) für das Kinderhaus Gronau sowie einer Geldspende in Höhe von 1.000 Euro von der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg (Sparda-Impülsle) für das Kinderhaus Bäderwiesen zu.