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Gemeinderat

Bericht über die Gemeinderatsitzung vom 09.02.2026

Herr Bürgermeister Richter begrüßte zu der öffentlichen Gemeinderatsitzung den Gemeinderat und alle Anwesenden. Die Gemeinderäte Herr Brucker und...
Breitband

Herr Bürgermeister Richter begrüßte zu der öffentlichen Gemeinderatsitzung den Gemeinderat und alle Anwesenden. Die Gemeinderäte Herr Brucker und Herr Reimer fehlten entschuldigt. Es wurde Beschlussfähigkeit festgestellt.

Anfragen aus der Bürgerschaft

Ein Bürger stellte eine Frage zu einem Schreiben des Amtsgerichts sowie zum Sanierungsvermerk im Grundbuch. Herr Richter antwortete, dass dieser im Zusammenhang mit dem Städtebauförderprogramm stehe. Mit Inkrafttreten der Sanierungssatzung wurden alle Grundstücke im Sanierungsgebiet gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit einem Sanierungsvermerk versehen. Dies ist im Baugesetzbuch § 143 geregelt. Den Eigentümern entstehen dadurch keine Kosten. Bauliche Veränderungen sind der Gemeindeverwaltung mitzuteilen, damit geprüft werden kann, ob diese förderfähig sind.

Information zum Glasfaserausbau; Aktueller Stand; veranschlagter Ausbauzeitraum

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Richter Herrn Boos von der NetCom BW. Herr Boos stellte sich selbst sowie die Firma NetCom BW vor. Er informierte über das kontinuierliche Wachstum des Unternehmens, das bereits in über 40 % der Kommunen in Baden-Württemberg sowie im angrenzenden Bundesland Bayern mit dem Glasfaserausbau aktiv sei. In Schlaitdorf endete die Vorvermarktung Mitte Dezember, wurde aber bis 9. Februar 2026 verlängert. In Schlaitdorf habe man aktuell eine Abschlussquote von 53 %. Innerhalb des Ausbaugebiets können bis zu 650 Gebäude mit Glasfaser angeschlossen werden. Der Glasfaseranschluss wird von der Hauptleitung entweder direkt bis zum gewünschten Hausanschluss oder über eine Vorstreckung bis zur Grundstücksgrenze hergestellt. Dadurch ist ein Anschluss auch zu einem späteren Zeitpunkt ohne kommunale Baumaßnahmen möglich. Im Laufe dieses Jahres erfolgen die weitere Planung und Projektierung, die Abstimmung mit den Tiefbaupartnern sowie die Genehmigungsplanung. Der Baubeginn ist für Anfang 2027 in Schlaitdorf vorgesehen.

Betriebsführung Straßenbeleuchtung; Information über die zukünftige Zusammenarbeit mit der Firma Omexom

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Richter Herrn Fischer von der Firma Omexom. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Firma Omexom mit der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung in Schlaitdorf beauftragt. Herr Fischer führte aus, dass die Firma Omexom zum Konzern Vinci Energies gehöre, einem französischen Unternehmen mit Hauptsitz in Paris. Der Schlaitdorf am nächsten gelegene Standort der Firma Omexom ist in Neuhausen, Sindelfingen und Rohrbach. Als Dienstleister mit starker Präsenz in Baden-Württemberg betreut das Unternehmen verschiedene Projekte im Bereich der Straßenbeleuchtung sowie der Lade- und Energieinfrastruktur. Herr Fischer bestätigte, dass die Firma Omexom bereits eine Störung der Straßenbeleuchtung in Schlaitdorf beheben konnte. Meldungen über Störungen werden zentral über das Rathaus koordiniert.

Betreuung der Grundschüler außerhalb des Unterrichts; Anpassung der Betreuungsmodelle und Gebühren

Herr Richter begrüßte die Leitung der Kernzeitbetreuung Frau Binder, Frau Zizelmann, sowie die Schulleitung Frau Schaal. Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist die Schulkindbetreuung außerhalb der Unterrichtszeiten nicht mehr freiwillig. Stattdessen besteht für den Träger die gesetzliche Verpflichtung, täglich eine Betreuungsmöglichkeit von acht Stunden anzubieten. Aufgrund dieser Gesetzesänderung ist eine Anpassung der bestehenden Satzung erforderlich. In diesem Zusammenhang werden die zahlreichen Betreuungsmodelle zum Schuljahr 2026/2027 neu strukturiert. Die Personalkosten haben sich in den letzten Jahren nahezu verdreifacht. Zur Deckung der steigenden Personalkosten schlägt die Verwaltung eine Erhöhung der Gebühren um circa 10 % vor. Die Gebühren für die Ferienbetreuung bleiben unverändert. Frau Abel weist darauf hin, dass die Verpflichtung zur Ferienbetreuung bereits ab der Anmeldung eines Kindes bestehe.

Beschluss – einstimmig zugestimmt:

  1. Der Satzung zur Änderung der „Satzung über die Regelung der Betreuungsangebote ‚Verlässliche Grundschule/Flexible Nachmittagsbetreuung‘ an der Grundschule in Schlaitdorf“ wird mit der Änderung der Ferienbetreuung ab ein Kind und ohne Gebührenmodell Nummer 4 zugestimmt.
  2. Grundsatzbeschluss: Die Gebührenanpassung der Betreuungsangebote und der Zehnerkarte sowie der Ferienbetreuung erfolgt ab dem Schuljahr 2026/2027 analog der Anpassungsempfehlung von Gemeinde- und Städtetag und den Kirchen in Baden-Württemberg für die Kita. Die Beträge werden auf eine Stelle nach dem Euro aufgerundet.

Schulanbau; Information zum aktuellen Stand der Planungen und Weiterbeauftragung der nächsten Leistungsphasen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Richter den Architekten Herrn Buck von der Firma Hüper Plan. Herr Buck erläuterte mithilfe einer PowerPoint-Präsentation die detaillierte Entwurfsplanung des Schulanbaus. Im Gremium wurden die Themen Sonnenschutz sowie die Gestaltungsmöglichkeiten für Fußböden, Decken und Wände beraten. Im Zusammenhang mit dem Brandschutz am bestehenden, aber auch am geplanten Neubau hat der Sachverständige Anregungen mitgeteilt, die vorgestellt wurden. Frau Rehle bat Herrn Buck zu prüfen, ob ein Rettungsweg über die Fenster auf der Nordseite des Altbaus möglich wäre. Auf Basis der nun vorliegenden Entwurfsplanung haben die Architekten und Haustechnikplaner eine Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt. Diese umfasst einen Gesamtbetrag von 1.114.267 € inklusive MwSt. Auf Grundlage der Kostenberechnung werden die Honorare der Planer (Architektur, Haustechnik und Statik) unter Berücksichtigung der vereinbarten Honorarzonen angepasst und festgeschrieben. Aktuell sind die Planer bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Für die Fortführung der Planung müssen die Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) bis 8 (Bauüberwachung) beauftragt werden.

Beschluss – einstimmig zugestimmt:

  1. Der Entwurf für den Schulanbau sowie die zugehörige Kostenberechnung werden freigegeben.
  2. Auf Basis der Kostenberechnung werden die Planer für die Leistungsphasen 5 bis 8 weiterbeauftragt.
  3. Auf Basis der Freigabe des Entwurfes und der dazugehörigen Kostenberechnung wird durch die Architekten der Bauantrag eingereicht.

Fassadenrenovierungsarbeiten; Grundschule Schlaitdorf Bestandsgebäude

Aufgrund der bevorstehenden Dachsanierung am Bestandsgebäude der Grundschule Schlaitdorf sind im Anschluss Maler- und Stuckateurarbeiten erforderlich. Unabhängig davon ist für die Fassade auf der Ostseite des Gebäudes ein neuer Anstrich notwendig. Zum Zeitpunkt der Malerarbeiten ist bereits ein Gerüst um das Gebäude angebracht, um das Dach neu zu decken und eine neue Solaranlage zu montieren. Dieses Gerüst soll für die erforderlichen Malerarbeiten mitgenutzt werden. Die Gemeindeverwaltung hat drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert und entsprechend drei Angebote erhalten. Im Verlauf der Beratung zur Vergabe wurden Fragen zur Fassadenfarbe aufgeworfen, sodass der Beschluss über die Vergabe vertagt wurde.

Verschiedenes

Parkraumkonzept

Herr Richter informierte über Gespräche mit zwei Firmen bezüglich der Erstellung eines Parkraumkonzepts für Schlaitdorf.

„Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung“

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. November 2025 wurde der Gebührenkalkulation für die Trinkwasserversorgung für das Jahr 2026 mehrheitlich zugestimmt. Der Beschluss der „Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung“ wurde jedoch nicht in der Niederschrift festgehalten. Herr Richter informierte über die nachträgliche Ergänzung der Niederschrift.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2026
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Orte
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Kategorien
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Kommunalpolitik
Politik