Herr Bürgermeister Richter begrüßte zu der öffentlichen Gemeinderatsitzung den Gemeinderat und alle Anwesenden. Die Gemeinderätinnen Frau Abel und Frau Brändle sowie der Gemeinderat Herr Reimer fehlten entschuldigt. Es wurde Beschlussfähigkeit festgestellt. Zu Tagesordnungspunkt 1 „Anfragen aus der Bürgerschaft“ gab es keine Wortmeldung.
Blutspenderehrung
Gemeinsam mit Frau Svenja Franz, die für das DRK an der Ehrung teilnahm, wurde Herr Schien für zehnmaliges Blutspenden geehrt. Herr Richter hob einige Punkte hervor, die für eine Blutspende sprechen. Er betonte, dass Blut nicht künstlich hergestellt werden kann und man daher auf Spenden angewiesen sei. Frau Franz teilte mit, dass das DRK zweimal im Jahr Blutspendetermine organisiert. Diese finden abwechselnd in Neckartenzlingen und Neckartailfingen statt. In diesem Jahr gab es über 50 Erstspenderinnen und Erstspender. Frau Franz informierte außerdem darüber, dass es für eine Blutspende keine Altersbegrenzung mehr gibt. Herr Richter bedankte sich bei Herrn Schien, und gemeinsam überreichten sie ihm die Ehrennadel, eine Urkunde und ein Dankespräsent.
Feststellung Jahresabschluss 2022 Wasserversorgung
Zu diesem und den folgenden Tagesordnungspunkten begrüßte Herr Richter Frau Rist von der Kämmerei. Die Wasserversorgung der Gemeinde Schlaitdorf wird als Regiebetrieb im Haushalt der Gemeinde geführt. Der Jahresabschluss wurde in Anlehnung an die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg (EigBG BW) und der Eigenbetriebsverordnung Baden-Württemberg (EigBVO BW) aufgestellt. Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 erfolgte am 17. Oktober 2022. Aufgrund digitaler Umstellungsprozesse kann über den Abschluss für das Jahr 2022 erst jetzt, im Jahr 2025, beraten werden. Frau Rist berichtet, dass das Jahr 2022 mit einem Defizit von 11.377 Euro schließt. Der Verlust ist durch einen geringeren Wasserverbrauch im Jahr 2022, gestiegenen Personal- und Energiekosten und die Erhöhung der Bezugsrechte zustande gekommen.
Beschluss einstimmig zugestimmt:
Neufestsetzung kalkulatorischer Zinssatz ab dem Jahr 2026
Die Gemeinde Schlaitdorf hatte in der Gemeinderatssitzung am 20.09.2021 und zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 18.11.2024 über die Höhe der kalkulatorischen Verzinsung beraten und beschlossen. Dieser wurde von 3,0 % auf 2,9 % angepasst und festgesetzt. Die kalkulatorische Verzinsung soll die Verzinsung des in der Anlage langfristig gebundenen Kapitals abbilden. Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) schreibt hier vor, dass der Nutzer einer Einrichtung über den kalkulatorischen Zins an dessen Kapitalkosten zu beteiligen ist und diese damit als direkt Bevorteilter auch zu tragen hat. Des Weiteren stellt die kalkulatorische Verzinsung einen wichtigen Eckpfeiler bei der Liquiditätsausstattung einer Gemeinde dar. Datengrundlage für die Festlegung des Zinses ist der langjährige Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten; das heißt aus einer dreißig Jahre umfassenden Zeitspanne einschließlich des Vorvorjahres des Jahres, für das kalkuliert und erhoben werden soll. Die Werte werden von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Die GPA NRW errechnet nach dieser Grundlage für 2026 einen maximalen kalkulatorischen Zinssatz von 2,76 %. Die Kämmerei schlägt vor, den Zinssatz von 2,7 % ab dem Haushaltsjahr 2026 zu übernehmen. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Rehle, informierte Frau Rist, dass die Einnahmen, die durch die kalkulatorischen Zinse erzielt werden, im jeweiligen Haushaltsbereich bleiben.
Beschluss einstimmig zugestimmt:
Der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals bei den kommunalen Einrichtungen wird ab dem Haushaltsjahr 2026 auf 2,7 % festgesetzt.
Gebührenkalkulation Trinkwasserversorgung für den Zeitraum 2026
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Richter Herrn Moll vom Büro „m-Kommunal“. In der Gemeinderatssitzung am 17. Oktober 2022 wurden die Gebühren für das Trinkwasser für den Zeitraum der Jahre 2023 bis 2025 beschlossen. Aufgrund Kostensteigerungen zum Beispiel beim Wasserbezugspreis, bei der inneren Leistungsverrechnung der Personalkosten und der Energie erhöht sich der Wasserpreis. Mit diesen Kostensteigerungen haben alle Wasserversorgungsbetriebe umzugehen, sodass auch in anderen Kommunen die Vorauskalkulationen durchgeführt werden müssen und die Gebühren für Frischwasser angepasst werden müssen. Herr Moll erläuterte die Grundlagen der Neukalkulation. Ein Hausanschluss mit dem kleinsten Wasserzähler kostet die Gemeinde 270,00 Euro pro Jahr. Bisher berechnet die Gemeinde lediglich 60,00 Euro pro Jahr für diesen Anschluss. Er schlägt vor, die Grundgebühr auf 120,00 Euro zu erhöhen. Das würde bedeuten, dass ein leeres Haus, das kein Wasser verbraucht, die Gemeinde trotzdem 150 Euro pro Jahr kosten würde. Um die Kosten für die Trinkwasserversorgung decken zu können, muss auch die Wasserverbrauchsgebühr von 2,87 Euro/m³ auf 3,71 Euro/m³ erhöht werden. Herr Moll betonte, dass die bisherigen Gebühren sehr verbraucherfreundlich waren, aber es ist wichtig für die Gemeinde, handlungsfähig zu bleiben. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung sind mitzuberücksichtigen. Gemeinderat Lenz gibt zu denken, dass die Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühr zusammen eine Erhöhung von 40 % auf den Kubikmeter Wasser bedeutet. Gemeinderat Zipp ist sehr unzufrieden mit der Erhöhung. Anstelle von Kostenerhöhung wünscht er sich eine Steigerung der Effizienz, um Kosten zu reduzieren, und stellt die Frage, wie man darauf hinarbeiten könnte.
Beschluss:
Mehrheit zugestimmt: Verwaltung (Herr Bürgermeister Richter), CDU (Herr Lenz), LUBS (Frau Rehle), FMS (Herr Brucker), AWV (Herr Dellin, Herr Sihler, Frau Bronni)
Enthaltung: Herr Zipp
Neue Photovoltaikanlage auf dem Schuldach der Grundschule; Vorstellen der Simulationsergebnisse
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Richter Herrn Dr. Zinßer von der Firma Bastizi. In der Gemeinderatssitzung am 22. September 2025 hatte Herr Dr. Zinßer Möglichkeiten einer zukünftigen Dachnutzung mit einer PV-Anlage und eine Vorrechnung mit Standardbelastung eines Kommunalgebäudes vorgestellt. Er hat erneut eine Simulation mit realen Messdaten von der Schule berechnet. Das Ergebnis der erneuten Simulation war, dass die Ferienzeit Auswirkungen auf den Verbrauch und Stromgewinn hat. Herr Zinßer simulierte den Lastgang mit und ohne Batteriespeicher. Eine eigenständige Versorgung ohne Batteriespeicher und Belegung des Süddaches mit PV würde 52 % bedeuten, mit Batterie könnte eine Autarkie von 84 % erreicht werden. Herr Dr. Zinßer schlägt vor, zuerst das Süddach des Bestandsgebäudes mit einer PV-Anlage von 35 kWp zu belegen und einen neuen Zählerschrank erst mit dem neuen Anbau zu installieren. Dieser wird dann notwendig, wenn eine weitere PV-Anlage auf dem Neubau errichtet wird. Eine Amortisation der Anlage ohne Batterie wird in acht bis neun Jahren erfolgt sein. Herr Richter gibt in diesem Zusammenhang bekannt, dass die Gemeinde mit der Planung der neuen Schulgebäude vorangekommen ist. Nach Sanierung des bestehenden Gebäudes ist vorgesehen, den Neubau Mitte Juli 2026 zu beginnen.
Zur Kenntnisnahme
Beauftragung der Fachplanung und Ausschreibung für eine neue PV-Anlage auf dem Schuldach
Die Firma Bastizi hat ein Angebot nach HOAI für die Fachplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung einer PV-Anlage auf dem Dach der Grundschule zugesendet. Dieses Angebot basiert auf einer Kostenschätzung von 62.000 Euro für die PV-Anlage mit Batterie. Ohne Batterie reduziert sich die Kostenschätzung auf circa 50.000 Euro. Die Grundlagenermittlung (LPH 1) und Vorplanung (LPH 2) wurden bereits erbracht. Herr Dr. Zinßer erläuterte die weiteren Leistungsphasen und seine Grundlagen zur Honorarberechnung.
Beschluss einstimmig zugestimmt:
Die Firma Bastizi wird beauftragt, die Fachplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung für die PV-Anlage ohne Batteriespeicher durchzuführen.
Anpassung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige; Satzung zur Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Richter unseren Feuerwehrkommandanten Herrn Abel, den Stellvertretenden Kommandanten Herrn Belle und Herrn Schulz. Die Feuerwehrentschädigungssatzung regelt unter anderem pauschal, wie ehrenamtliche Mitglieder und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr für ihren Aufwand entschädigt werden. Ziel ist es, finanzielle Nachteile für die ehrenamtlichen Helfer auszugleichen und so die Motivation und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr zu sichern. Die Entschädigung der Feuerwehrkameraden bei Einsätzen wurde letztmalig am 17. Juni 2024 auf 15,00 €/Stunde angepasst. Letztmalig wurden die Entschädigungssätze für Funktionsträger im Jahr 2021 angepasst. Basis für die Höhe der Entschädigung ist das gemeinsame Schreiben von Gemeindetag, Städtetag und Landesfeuerwehrverband. Die darin gemeinsam verabschiedeten Orientierungswerte zur Aufwandsentschädigung wurden mit Schreiben vom 05.08.2025 angepasst. Für die Größe der Gemeinde Schlaitdorf wurde deshalb folgende Entschädigung beschlossen:
§ 4 Feuerwehrentschädigungssatzung; Zusätzliche Entschädigung
| 1.Kommandant: 2.Stv. Kommandant: 3.Jugendfeuerwehrwart: 4.Stv. Jugendfeuerwehrwart: 5.Gerätewart: | neu: 1200 €/Jahr, alt: 960 €/Jahr neu: 600 €/Jahr, alt: 480 €/Jahr neu: 400 €/Jahr, alt: 320 €/Jahr neu: 200 €/Jahr, alt: 160 €/Jahr neu: 13 €/Stunde, alt: 10 €/Stunde |
Beschluss einstimmig zugestimmt:
Der Gemeinderat stimmt der „Satzung zu Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung“ zu.
Vorbereitende Maßnahmen für die Sanierung der Webergasse und Weinbergstraße; Inspektion und Ortung Abwasserkanal
In der Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2025 hatte Herr Walter vom Ingenieurbüro Walter über den Zustand der Abwasser- und Wasserleitungen, Straßenbeschaffenheit und weiterer in die Jahre gekommener Leitungen in der Friedhof- und Vogelsangstraße informiert. Der Gemeinderat hatte einstimmig beschlossen, das Ingenieurbüro Walter mit der Ausschreibung der gesamten vorgestellten Baumaßnahme zu beauftragen und Angebote für eine Kanalbefahrung einzuholen. Das Ingenieurbüro Walter hat zwei Firmen für eine Befahrung angeschrieben, die auch jeweils ein Angebot abgegeben haben.
Umfang der Maßnahme:
„Anbieter B“ hatte für die Arbeiten einen Gesamtpreis von 19.357,73 Euro mitgeteilt. Der Anbieter Firma Elmar Müller GmbH hat die Arbeiten für 14.891,66 Euro angeboten. Diese Firma ist bekannt und hatte in der Vergangenheit die Kanäle in der Weinbergstraße befahren.
Beschluss einstimmig zugestimmt:
Die Gemeindeverwaltung beauftragt die Firma Elmar Müller GmbH gemäß Angebot Nummer 8695, die Arbeiten für 14.891,66 Euro auszuführen.
Betriebsführungsvertrag Straßenbeleuchtung
Der Betriebsführungsvertrag zwischen der Gemeinde Schlaitdorf und der Netze BW endet am 31. Dezember 2025. Für die zukünftige Betreuung haben zwei Firmen unterschiedliche Angebote abgegeben. Die „Netze BW“ haben aufbauend auf dem seitherigen Vertrag die Preise angepasst und pauschal netto 9.163,66 Euro angeboten, zuzüglich Aufgaben nach Aufwand und nach gesondertem Aufwand. Das Angebot der Firma „Omexom“ beinhaltet Abrechnung nach Aufwand. In der Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2025 wurden die Angebote vorgestellt. Aufgrund offener Fragen wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass ein direkter Vergleich aufgrund nicht identischem Inhalt nicht möglich ist. Es besteht die Möglichkeit der Angebotsannahme pauschal oder nach erteiltem Auftrag. Sollte das Arbeitsaufkommen gering sein, würde die Gemeinde mit dem Angebot der Firma Omexom besser gestellt sein, sollte das Arbeitsaufkommen entsprechend groß sein, wäre ein Pauschalvertrag für die Gemeinde günstiger. Die Verwaltung spricht sich aus Gründen des Wettbewerbs für das Angebot der Firma Omexom aus.
Beschluss einstimmig zugestimmt:
Der Gemeinderat stimmt dem neuen Betriebsführungsvertrag / Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde Schlaitdorf und der Firma Omexom, Angebot A12323A25134, zu.