Gemeinderat

Bericht über die Gemeinderatsitzung vom 18.11.2025

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, 28 Zuhörer sowie einen Vertreter...
Ehrung von Feuerwehrmitgliedern mit der Bevölkerungsschutzeinsatzmedaille des Innenministers
Ehrung von Feuerwehrmitgliedern mit der Bevölkerungsschutzeinsatzmedaille des InnenministersFoto: M.L.

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, 28 Zuhörer sowie einen Vertreter der NWZ. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

Zunächst stellt der Vorsitzende zwei Anträge zur Geschäftsordnung. Der erste Antrag dreht sich um den Anbau an das Feuerwehrmagazin. Hier hatte man in der vergangenen Sitzung bereits grundsätzlich vereinbart, dass die notwendigen Handwerkerleistungen an örtliche Firmen vergeben werden sollen. Da bis zum heutigen Tag lediglich ein Angebot für die Erstellung der Bodenplatte vorliegt, bittet der Vorsitzende daher darum, diesen Punkt noch auf die Tagesordnung nehmen zu dürfen.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag ohne weitere Diskussion einstimmig zu.

Ebenfalls hat die Verwaltung noch eine Spende vom Alb Werk erhalten. Auch diesen Punkt würde der Vorsitzende gerne behandeln.

Das Gremium stimmt auch diesem Antrag ohne weitere Diskussion zu.

TOP 2: Ehrung von Feuerwehrmitgliedern mit der Bevölkerungsschutzeinsatzmedaille des Innenministers

Bürgermeister Schweikert erklärt einleitend, dass er an diesem Abend die Ehre habe, insgesamt 23 Feuerwehrkameraden der Freiwilligen Feuerwehr Gruibingen mit der Bevölkerungsschutzeinsatzmedaille des Innenministers auszeichnen zu dürfen. Auch erklärt er, dass es sich hierbei um eine ganz besondere Auszeichnung handelt, da diese Medaille nur den Feuerwehrmitgliedern verliehen wird, welche im Rahmen des Hochwasserereignisses im vergangenen Juni mindestens 24 Stunden im Einsatz gewesen sind.

Hiernach lässt Bürgermeister Schweikert kurz nochmals die Extremwettersituation Revue passieren. So sei Gruibingen im Vergleich zu anderen Gemeinden, welche sich im Einzugsgebiet der Fils befinden, deutlich weniger von den Wassermassen betroffen gewesen. Nichtsdestotrotz kam es damals vor allem an dem Samstag des Hochwasserwochenendes auch in Gruibingen zu kritischen Situationen. Dank des sofortigen Eingreifens der Feuerwehr konnte jedoch vielerorts Schlimmeres verhindert werden. Für Ihn selbst als „Nichtfeuerwehremann“ war es während des Hochwassereinsatzes besonders beeindruckend mit welcher Routine und „coolness“ der Feuerwehreinsatzstab trotz der brenzligen Lage die Situation bestens im Griff hatte und die verschiedenen Einsatztruppen koordinierte. Auch spricht er den Feuerwehren aus Drackenstein und Zell unter Aichelberg, welche an dem besagten Samstag zur Unterstützung nach Gruibingen anrückten, seinen Dank aus. Ebenfalls geht er kurz auf die gemeinsam den Verbandsgemeinden angeschaffte Sandsackabfüllmaschine ein. So haben hier anfangs skeptische Stimmen den Erwerb der Maschine hinterfragt. In der Hochwassersituation habe sich jedoch gezeigt, dass die Anschaffung „Gold wert war“. Zudem habe es ihn sehr gefreut, dass die Feuerwehrleute beim Befüllen der Sandsäcke so zahlreich von spontan hinzugekommen freiwilligen Helfern unterstützt wurde. Den Einsatz der Feuerwehr in Gruibingen resümiert er damit, dass sich hier ganz klar gezeigt habe, dass sich die Gruibinger auf Ihre Feuerwehr verlassen können. Nachdem die Gefahrenstellen im Ort soweit gebannt waren, war für die Feuerwehr jedoch noch längst nicht Feierabend. Auch wenn sich sämtliche Kameraden den Feierabend bereits zu diesem Zeitpunkt mehr als nur verdient hatten. So ging es hiernach für die Gruibinger Feuerwehr direkt weiter in das besonders vom Hochwasser betroffene Uhingen, um dort die örtlichen Einsatzkräfte zu unterstützen. Auch hier leisteten sie unermüdlich einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Hochwassersituation. Als die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr hiernach am Montag schließlich ihren Heimweg antraten, konnte man bei ihrer Ankunft in völlig übermüdete Gesichter schauen. Da sich das Schlafmaß der meisten Feuerwehrmänner in den vergangen zwei Tagen eher im Minutenbereich als im Stundenbereich bewegte, war dies jedoch nur zu gut zu verstehen. Bürgermeister Schweikert schließt seinen Rückblick damit ab, dass es sich über das gesamte Wochenende um eine hervorragende Mannschaftsleistung gehandelt habe, bei welcher jeder Einzelne eine herausragend wichtige Rolle eingenommen habe. Für diesen unermüdlichen Einsatz spricht er den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr im Namen sämtlicher Bürger Gruibingens seinen Dank aus.

Hiernach ruft er nacheinander die Namen der zu ehrenden Feuerwehrmänner auf und verleiht Ihnen die der Bevölkerungsschutzeinsatzmedaille des Innenministers sowie ein kleines Präsent von Seiten der Gemeinde.

Die Träger der Bevölkerungsschutzeinsatzmedaille in alphabetischer Reihenfolge sind: Stephan Braun, Frank Burr, Carsten Burr, Ralf Eberhard, Volker Eberhard, Gerd Goldmann, Tim Hezler, Raffael Hotzy, Stefan Keller, Christian Kielmann, Thomas Kielmann, Paul Kohn, Alexander Kretzschmar, Walter Moll, Marc Moretti, Johannes Straub, Reiner Straub, Ralf Trieloff, Maximilian Wörz, Wolfgang Zanker, Florian Zanker und Jürgen Zimmermann.

Speziell erwähnt der Vorsitzende zudem noch den Feuerwehrmann Markus Arnold. Er wurde von seinen Kameraden ausgewählt und zur persönlichen Verleihung der Bevölkerungsschutzeinsatzmedaille durch den Innenminister entsendet.

Nach der Ehrung ergreift ein Zuschauer das Wort und erklärt, dass er selbst vom Hochwasser stark betroffen war und sich daher ebenfalls bei den Feuerwehrmitgliedern bedanken möchte. Zudem regt er an, dass die Verwaltung im Blättle einen Aufruf starten könnte, um bereits vor einem eventuell neuen Hochwasserereignis potentielle zusätzliche freiwillige Helfer und Helferinnen abzufragen.

Der Vorschlag wird kurz mit Kommandant Frank Burr diskutiert. Hierbei einigt man sich darauf, dass es die Verwaltung mit dem vorgeschlagenen Aufruf im Blättle versuchen solle.

TOP 3: Vergabe der Tiefbauarbeiten im Rahmen des Anbaus an das Feuerwehrmagazin

Der Vorsitzende bittet zu diesem Tagesordnungspunkt den Feuerwehrkommandanten Frank Burr zu sich und übergibt sodann das Wort an ihn. Herr Burr erklärt, dass man ohne Erfolg ein Vergleichsangebot für die Erstellung der Bodenplatte einholen wollte. Das einzige vorliegende Angebot ist derzeit daher das Angebot der Firma Hanne Ströhle aus Gruibingen. Hier werden die Tiefbauarbeiten zur Erstellung der Bodenplatte für 30.137 € Brutto angeboten. Aufgrund der Diskussion im Gremium wurde von Kommandant Frank Burr zugesagt weitere Eigenleistungen der Feuerwehr unter Beteiligung des Bauhofs zu prüfen und mit der Firma Ströhle abzustimmen.

Der Gemeinderat stimmt bei acht Stimmen dafür und einer Gegenstimme der Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Firma Hannes Ströhle aus Gruibingen zum Angebotspreis von Brutto 30.137 zu.

TOP 4: Anpassung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer

Bürgermeister Schweikert begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal und übergibt sodann das Wort an sie. Frau Pehl erklärt dem Gremium hiernach, dass der Gemeinderat vor rund einem Jahr im Zuge der Grundsteuerreform beschlossen habe, dass die Neuerungen aufkommensneutral umgesetzt werden sollen. Dies bedeutet, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B im Gemeindegebiet vor und nach der Grundsteuerreform in etwa gleich sein soll. Da das Gesamtaufkommen in den Vorjahren bei rund 340.000 € lag, sollte dieser Betrag auch folglich nach Inkrafttreten der Reform zu Buche stehen. Da zum Zeitpunkt der letztjährigen Beratungen noch nicht alle Grundsteuermessbeträge vorgelegen haben, konnte damals lediglich eine Prognose errechnet werden. Diese kam seinerzeit zu dem Ergebnis, dass bei einem Hebesatz von 260 vom Hundert eine aufkommensneutrale Umsetzung durchgeführt werden könne. Im Laufe des Jahres 2025 hatte sich nun jedoch gezeigt, dass man mit einem Hebesatz von 260 vom Hundert rund 13.000 € unter der Aufkommensneutralität lag. Grund hierfür waren vor allem zahlreiche Einsprüche von Grundstückseigentümern, welche zum Teil auch durch das Erstellen eines Wertgutachtens auf einen niedrigeren Grundsteuermessbetrag hinwirken konnten. Frau Pehl führt weiter aus, dass durch eine Anpassung des Hebesatzes von 270 bis 275 vom Hundert die im vergangenen Jahr beschlossene Aufkommensneutralität erzielt werden könne. Sofern darüber hinaus weitere Einnahmen in diesem Bereich generiert werden sollen, so wäre auch ein Hebesatz von 280 vom Hundert möglich. Auch geht Frau Pehl kurz auf den Hebesatz der Gewerbesteuer ein. Zwar sind seit der letzten Anpassung bereits rund neun Jahre vergangen, jedoch wird eine Erhöhung in Anbetracht der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nicht für zielführend gesehen.

Im Zuge der hiernach anschließenden Gremiumsdiskussion spricht sich das gesamte Gremium gegen die Erzielung von Mehreinnahmen im Bereich der Grundsteuer B aus. Der Großteil des Gremiums kann sich jedoch mit einem Hebesatz von 270 vom Hundert und somit der im vergangen Jahr beschlossenen Aufkommensneutralität anfreunden.

Ein Gremiumsmitglied kritisiert an dieser Stelle das gesamte neue Modell zur Grundsteuer B scharf. So führe das vom Land Baden-Württemberg gewählte „Flächenmodell“ ohne die Heranziehung des tatsächlichen Immobilienwertes zum Teil zu enormen Ungleichbehandlungen. Er spricht sich daher dafür aus, den Hebesatz bei 260 vom Hundert zu belassen.

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass auch seiner Meinung nach das neue Berechnungsmodell der Grundsteuer B zu Ungerechtigkeiten führe. So werden hier vor allem die klassischen Einfamilienhausbesitzer höher besteuert. Seiner Ansicht nach sollte man dennoch die beschlossene Aufkommensneutralität erzielen, da sich dies ansonsten unter anderem auch auf Zuschussprogramme wie den Ausgleichstock auswirken könne. Bezüglich der Gewerbesteuer schlägt die Verwaltung vor, den Hebesatz zu belassen.

Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei acht Stimmen dafür und einer Gegenstimme für eine Anpassung des Hebesatzes auf 270 vom Hundert.

Einstimmig beschließt der Gemeinderat den Hebesatz für die Gewerbesteuer zu belassen.

TOP 5: Beschluss Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2023 für den Kernhaushalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Bürgermeister Schweikert erneut an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Frau Pehl präsentiert dem Gemeinderat hiernach zunächst das Jahresergebnis des Jahres 2023. Das ordentliche Ergebnis der Gemeinde Gruibingen betrug im Jahr 2023 398.005,97 €. Ein Sonderergebnis wurde nicht erzielt. Da man für das Jahr 2023 von einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von – 47.960 € ausgegangen war, stellt dies gegenüber dem Haushaltsplan eine Verbesserung um + 445.966 € dar.

Hiernach geht Frau Pehl auf einige Ertrags- und Aufwendungspositionen ein. So konnte sich die Ertragsposition „Steuern und ähnliche Abgaben“ von einem Planansatz von 3.183.480 € auf ein Ergebnis von 3.3375.262,35 € verbessern. Grund hierfür sind deutliche Mehrerträge bei der Gewerbesteuer“ sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer.

Bei der Ertragsposition „Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen“ handelt es sich vor allem um Schlüsselzuweisungen des Landes, Zuweisungen für den Kindergarten, die Gemeindeverbindungsstraßen, die Gemeindefläche und weitere kleinere Zuweisungspositionen. Der Planansatz für diese Ertragsposition betrug 1.756.890 €. Das Ergebnis hierzu liegt jedoch mit 1.807.685,70 € fast 51.000 € über dem Planansatz. Ein Grund hierfür sind erhöhte Schlüsselzuweisungen. Auch konnte man in das Bundesförderprogramm „klimaangepasstes Waldmanagement“ aufgenommen werden und erhielt hier einen Zuschuss von rund 18.000 €. Des Weiteren wurde der Gemeinde im Asylbereich ein Zuschuss von ca. 18.600 € gewährt.

Unter den Posten „Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen“ fallen unter anderem Benutzungsgebühren aus dem Kindergartenbereich, dem Hallenbad oder der Sickenbühlhalle. Auch sind unter diesem Posten die Verwaltungsgebühren angesiedelt. Hier war ein Ansatz von 809.000 € geplant. Tatsächlich wurde dieser jedoch um ca. 54.000 € unterschritten. Hierfür sind vor allem niedriger ausgefallene Entgelte im Bestattungswesen ursächlich. Ebenfalls wurde im Jahr 2023 die Lüftungsanlage im Hallenbad erneuert, wodurch es zu mehrwöchigen Schließzeiten kam.

Die Personalaufwendungen der Gemeinde Gruibingen wurden für das Jahr 2023 mit 1.549.980 € angesetzt. Aufgrund von mehreren Personalwechseln und einer nicht direkt erfolgenden Wiederbesetzung von Stellen wurde dieser Ansatz um ca. 47.000 € unterschritten.

Bezüglich der Abschreibungen erläutert Frau Pehl, dass diese um 105.500 € höher als geplant ausgefallen sind. Grund hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans wegen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) noch keine vollständige Bewertung des Vermögens vorlag und somit die Planung von Abschreibungen nur eingeschränkt möglich war.

Bei dem Posten Transferaufwendungen handelt es sich vor allem um die Umlage an den Gemeindeverwaltungsverband „Oberes Filstal“, den Zweckverband für interkommunale Zusammenarbeit, die Gewerbesteuerumlage, die FAG-Umlage sowie die Kreisumlage. Die Transferumlagen wurden im Haushaltsplan für 2023 mit 2.888.240 € angesetzt. Der Ansatz wurde im Ergebnis jedoch um rund 46.000 € unterschritten. Ein Grund hierfür ist, dass beim Abwasserverband Deggingen die Umlagen nicht in voller Höhe erhoben wurden. Es liegen beim Abwasserverband jedoch noch keine Abschlüsse nach dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) vor, somit könnte sich u.U. die Umlagehöhe für das Jahr 2023 noch ändern.

Hinsichtlich der Investitionstätigkeiten erklärt Frau Pehl, dass sich hier für das Jahr 2023 ein Finanzierungsmittelbedarf von ca. 1.760.000 € ergeben hat. Auch bei den Investitionstätigkeiten haben sich mehrere Abweichungen ergeben. So waren im Haushaltsplan beispielsweise Ansätze für Investitionen vorhanden, welche dann jedoch erst in Folgejahren begonnen bzw. durchgeführt wurden. Im Bereich der Einzahlungen werden hier unter anderem der noch nicht umgesetzte Radweg Oberes Filstal (Differenzbetrag - 324.000 €), die im Jahr 2023 noch nicht abgerufenen Zuschüsse für die Rathaussanierung (Differenzbetrag - 193.000 €) und ein niedrigerer ausgefallener Zuschuss für die Sanierung der Technik und Raumluftanlage im Hallenbad (Differenzbetrag -184.000 €) genannt.

Zudem geht Frau Pehl auf nennenswerte Abweichungen bei den Auszahlungen ein. Im Jahr 2023 wurde erst ab dem Frühjahr mit der Sanierung des Rathauses begonnen. Folglich waren lediglich Teilzahlungen fällig. Es ergibt sich in diesem Bereich eine Differenz von rund 567.0000 €. Weitere Abweichungen waren der ursprünglich nicht geplante Vollausbau der Königstraße (Differenzbetrag von + 173.715 €) sowie der Radweg Oberes Filstal aufgrund einer noch nicht erfolgten Umsetzung (Differenzbetrag - 368.496,12 €). Auch fielen die Auszahlungen aufgrund der verschobenen Erneuerung der Badewassertechnik im Hallenbad niedriger aus (Differenzbetrag - 206.700 €).

Durch den positiven Verlauf des Jahres 2023 war die geplante Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1.662.170 € nicht notwendig. Im Jahr 2024 wurde jedoch nachträglich für das Jahr 2023 ein Kredit in Höhe von 500.000 € für den Kernhaushalt aufgenommen.

Der Schuldenstand zum 31.12.2023 verringerte sich um 104.112 € auf 1.148.397 €.

Des Weiteren wird auf die Entwicklung der Rücklagen eingegangen. Zum 01.01.2023 betrugen die Gesamtrücklagen 1.836.854,71 €. Zum Jahresende 2023 stiegen diese auf 2.234.860,68 € an.

Nach der Vorstellung des Jahresabschlusses kritisiert ein Gemeinderat, dass vor einigen Jahren Kredite für Baumaßnahmen zu spät aufgenommen wurden. Seinerzeit verpasste man daher gute Kreditkonditionen, welche man heute noch in der Haushaltsrechnung zu spüren bekomme.

Ein Gemeinderat erklärt, dass er im Jahr 2023 noch nicht im Gemeinderat war. Er könne daher nicht über diesen Jahresabschluss abstimmen.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass seine Stimme in diesem Fall als Enthaltung zu werten sei.

Bei der nachfolgenden Abstimmung werden bei acht Stimmen dafür und einer Enthaltung folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Jahresrechnung 2023 wird wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben festgestellt.
  2. Den eheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird, soweit erforderlich und noch nicht geschehen, zugestimmt.
  3. Die der Jahresrechnung angeschlossenen Bilanz zum 31.12.2023, Vermögensübersicht zum 31.12.2023, Schuldenübersicht zum 31.12.2023, Liquiditätsübersicht zum 31.12.2023 sowie der Stand der Rücklagen zum 31.12.2023 wird zur Kenntnis genommen.

TOP 6: Beschluss über den Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebs „Wasserversorgung“

Dieser Tagesordnungspunkt wird ebenfalls von Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal präsentiert. Das Jahr 2023 verbesserte sich hierbei gegenüber dem Planansatz um 46.204 €. Somit steht zum Ende Jahres 2023 beim Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ ein Jahresfehlbetrag in Höhe von – 18.476 € zu Buche.

In der folgenden Abstimmung wird der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Jahr 2023, wie im vorstehenden Feststellungsbeschluss beschrieben, einstimmig festgestellt.

TOP 7: Beschluss über den Forstwirtschaftsplan für das Forstjahr 2026

Der Vorsitzende erklärt, dass im Dezember vermutlich der Forstamtsleiter gemeinsam mit dem neuen Förster zur Vorstellung in die Gemeinderatsitzung kommen werde.

Hiernach stellt er dem Gemeinderat kurz die einzelnen Positionen des Forstwirtschaftsplan vor. So sind im kommenden Forstjahr 2026 Einnahmen in Höhe von insgesamt 104.259 € geplant. Der größte Teil der Einnahmen stammt hierbei mit 73.276 € aus den Erlösen der Holzernte. Des Weiteren wird man auch im kommenden Jahr einen Zuschuss aus dem klimaangepassten Waldmanagement in Höhe von 30.983 € erhalten.

Den Einnahmen werden vermutlich Ausgaben in Höhe von 54.978 € entgegenstehen. Im Ergebnis wird somit voraussichtlich ein Plus in Höhe von 49.281 € zu Buche stehen. Des Weiteren soll der jährliche Hiebsatz 1.217 Festmeter betragen.

Hiernach beschließt der Gemeinderat einstimmig den Forstwirtschaftsplan für das Frostjahr 2026.

TOP 8: Einbringung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2026

Auch hierzu übergibt der Vorsitzende das Wort an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Frau Pehl erklärt bereits Vorweg, dass der Haushaltplan für das kommende Jahr vor allem durch die geplante Sanierung der Sickenbühlhalle dominiert werde. Auch wirke sich die schlechte gesamtwirtschaftliche Lage negativ auf den Haushaltsplan aus. Hiernach geht Sie auf die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes ein. So werden Erträgen in Höhe von 6.768.005 € vermutlich Aufwendungen in Höhe von 7.109.709 € entgegenstehen. Es ist daher mit einem negativen Ergebnis in Höhe von -341.704 € zu rechen. Detailliert geht sie hiernach auf verschiedene Ertrags- und Aufwendungspositionen ein. So setzten sich die Erträge zu 52 % aus dem Unterposten „Steuern und ähnliche Abgaben“ zusammen. Hierunter fällt unter anderem die Grundsteuer A mit rund 8.500 €, die Grundsteuer B mit 350.000 €, die Gewerbesteuer in Höhe von 1.150.000 €, der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 1.665.200 € und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 165.500 €. Rund ein Viertel der Gesamterträge setzen sich aus dem Unterposten „Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen“ zusammen. Hierbei entfällt ein großer Teil mit rund 1.235.000 € unter die Schlüsselzuweisungen des Landes. Ein weiterer großer Teil stellt mit ca. 500.000 € der Posten „Zuweisungen und Zuwendungen des Landes“ dar. Ebenfalls machen die „Entgelte für öffentliche Einrichtungen“ rund 13 % der Gesamterträge aus.

Hinsichtlich der Aufwendungen erklärt Frau Pehl, dass hier 50 % der Gesamtaufwendungen den Transferumlagen zuzurechnen sind. Unter diesem Sammelbegriff verbirgt sich unter anderem die Kreisumlage mit 1.388.000 €, die Zuweisungen an Zweckverbände in Höhe von 1.120.000 €, die Umlage nach dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von 880.100 € und die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 101.900 €. Ebenfalls stellen die Personalaufwendungen mit 1.835.664 € rund 26 % der Gesamtaufwendungen dar. Ebenfalls entfallen auf die „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ 890.630 € und somit 12 % der Gesamtaufwendungen.

Hiernach geht Frau Pehl auf die geplanten Investitionen ein. Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Sanierung der Sickenbühlhalle hier der mit Abstand größte Posten. Für das Jahr 2026 sind für die Sanierung Ausgaben in Höhe von 1.000.000 € geplant. Durch die Beantragung von verschiedenen Zuschüssen wird man für die Sanierung jedoch vermutlich Zuschüsse in Höhe von 600.000 € erhalten. Ein weiterer großer Posten ist zudem die bauliche Umsetzung des Radweges vom Oberen Filstal in das Voralbgebiet. Hier sind für das Jahr 2026 Ausgaben in Höhe von 750.000 € angedacht. Demgegenüber steht jedoch ein bereits zugesagter Zuschuss des Landes in Höhe von 593.000 €. Ebenfalls fallen für die Beschaffung des neuen MTWs Ausgaben in Höhe von 112.000 € an. Über die Fachförderung des Feuerwehrwesens ist zudem bereits ein Zuwendungsbescheid über 13.000 € vorliegend. Im Zuge der Sanierung des Hohenstaufengymnasiums in Göppingen hat die Gemeinde Gruibingen im kommenden Jahr eine Kostenbeteiligung in Höhe von 100.000 € zu leisten. Hier wird man jedoch auch einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € abrufen können.

Des Weiteren besteht im kommenden Jahr durch die zahlreichen Investitionen ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 874.250 €. Hierfür ist daher eine Kreditaufnahme in Höhe von 874.000 € geplant.

Hinsichtlich dem Stand der Verschuldung erklärt Frau Pehl, dass dieser zum Ende des Jahres 2026 im Kernhaushalt voraussichtlich auf 2.957.673 € anwachsen werde. Dies würde einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.328,69 € je Einwohner entsprechen.

Ebenfalls geht Frau Pehl kurz auf die Eckdaten zum Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ ein. Hier ist demnach mit einem Jahresüberschuss in Höhe von + 35.900 zu rechnen. Ebenfalls ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 282.000 € geplant.

Hiernach bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Pehl für die äußerst detaillierte Vorstellung des Haushaltsplanes.

In der nachfolgenden Fragerunde erklärt ein Gremiumsmitglied, dass die geplanten Kosten für die Ausschreibung des HLF 20-Fahrzeuges für die Feuerwehr in Höhe von 10.000 € als etwas hoch angesehen werden.

Der Vorsitzende erklärt, dass der Betrag zunächst einmal eine grobe Schätzung darstelle. Da die Ausschreibungen im Bereich der Feuerwehrfahrzeuge jedoch immer komplexer werden, handelt es sich hierbei durchaus um einen realistischen Betrag.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob auch Geldmittel für die Ausbesserung des schadhaften Gehwegbelages in der Maierhofstraße eingeplant seien.

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass hier derzeit mit dem Bauhof noch nach einer praktikablen Lösung gesucht werde. Ein konkreter Haushaltsansatz bestehe jedoch nicht.

Hiernach erkundigt sich Bürgermeister Schweikert, ob noch konkrete Änderungswünsche aus dem Gremium zum Haushaltsplan bestehen. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, so würde Frau Pehl auf dieser Grundlage den endgültigen Haushaltsplan erstellen. Die Verabschiedung des Haushaltsplanes könnte dann in der kommenden Sitzung erfolgen.

Mit dieser Vorgehensweise zeigt sich ein Großteil des Gremiums einverstanden. Von einem Gremiumsmitglied wird jedoch eine zweite Vorberatung bzw. eine zweite Lesung des Entwurfes gefordert.

Die Verwaltung erklärt, dass dies eigentlich nicht vorgesehen sei und dies auch bereits im Rahmen der Sitzungseinladung klar kommuniziert wurde. Ebenfalls wurde im Rahmen der Sitzungseinladung um die Mitteilung eventueller Änderungswünsche zum Haushaltsplan gebeten.

Hiernach stimmt das Gremium über den Vorschlag der Verwaltung als der am weitest gehende Vorschlag ab.

Im Rahmen der Abstimmung fasst das Gremium mit acht Stimmen dafür und einer Gegenstimme folgenden Beschluss:

  • Eine weitere Vorberatung wird nicht gewünscht
  • Die Kämmerei soll auf Grundlage der Vorberatung sowohl den endgültigen Haushaltsplan für den Kernhaushalt als auch für den Eigenbetrieb „Wasserversorgung“ erstellen.

TOP 9: Anfrage hinsichtlich der Aufstellung eines Mobilfunkmastens im Bereich des Parkplatzes „Kornbergsattel“

Bürgermeister Schweikert führt zunächst kurz in den Tagesordnungspunkt ein. Wie bereits in der vergangenen Sitzung kurz erwähnt, plant die Phoenix Tower Germany GmbH zur Verbesserung der Mobilfunkabdeckung die Errichtung eines Mobilfunkmastens im Bereich des Parkplatzes „Kornbergsattel“. Grundsätzlich hat die Phoenix Tower Germany GmbH einen Anspruch auf Genehmigung. In Frage kommen zwei Varianten. Variante 1 hätte eine Gesamthöhe von 43 m und Variante 2 hätte eine Gesamthöhe von 53 m.

In der nachfolgenden Gremiumsdiskussion ist das Gremium der Meinung, dass die Errichtung eines Mastens an dieser Stelle keine große Störung darstellen würde. Dennoch wird klar für die niedrigere Variante plädiert.

Nach Abschluss der Diskussionsrunde stimmt das Gremium einstimmig dafür, der Phoenix Tower Germany GmbH im Bereich des Parkplatzes Kornbergsattel die Errichtung eine Mobilfunkmastens mit einer Gesamthöhe von maximal 43 m zu gestatten.

TOP 10: Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Großer Gehren“

Da drei Gremiumsmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt befangen sind, nehmen diese im Zuschauerbereich Platz.

Hiernach geht Bürgermeister Schweikert kurz auf die Bebauungsplanänderung ein. Demnach war die Neufestlegung der Baugrenzen im Bereich des Bebauungsplanes „Großer Gehren“ dringend notwendig, da die bisherigen Baugrenzen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprochen haben. Ebenfalls wurde durch die alten Baugrenzen vielerorts eine optimale Ausnutzung der Baugrundstücke verhindert. Im Rahmen der förmlichen Auslegung des Bebauungsplanes wurden zwei Einwendungen von Privatpersonen vorgebracht.

So wird in einer Einwendung argumentiert, dass im Zuge der Neuregelung der Baugrenzen bebaubarer Raum auf seinem Grundstück entfalle. Da die beanstandete Baugrenze auf dem gesetzlich einzuhaltenden Gewässerrandstreifen beruht, besteht hier für die Gemeinde keine Änderungsmöglichkeit. Ebenfalls haben eventuell vorhandene Bauten Bestandsschutz. Es wird daher vorgeschlagen, diese Einwendung zur Kenntnis zu nehmen.

In einer weiteren Einwendung wird für ein Grundstück im südlichen Planbereich verlangt, dass die Baugrenze auf einen Grenzabstand von maximal 3,5 m festgesetzt wird. Aus Sicht der Verwaltung sollte an der geplanten Gestaltung der Baugrenzen in diesem Bereich festhalten werden. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird auf diesem Grundstück die erstmalige Möglichkeit zur Bebauung geschaffen. Um hier die Nachbarbebauung zu schützen erscheint daher ein Grenzabstand von lediglich 3,5 m als nicht angemessen. Es wird daher auch hier vorgeschlagen, die Einwendung zur Kenntnis zu nehmen.

Hiernach fasst das Gremium bei drei befangenen Mitgliedern folgenden einstimmigen Beschluss:

1.Die Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Einwendungen im Rahmen der förmlichen Beteiligung vom 11.08.2025 bis 19.09.2025 wird gemäß beiliegendem Abwägungsprotokoll beschlossen und die Ergänzungen an den Unterlagen in diesem Sinne vorgenommen.

2. Die Bebauungsplanunterlagen „Große Gehren“ - im Sinne der Vorschläge des Abwägungsprotokolls geändert - bestehend aus

a) dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1: 1000, Datum 01.07.2025 / 15.10.2025, gefertigt von VTG

Straub,

b) dem Textteil, Datum 01.07.2025 / 15.10.2025, gefertigt von VTG Straub und

c) der Begründung, Datum 01.07.2025 / 15.10.2025, gefertigt von VTG Straub

werden als Satzung beschlossen.

3. Die Gemeindeverwaltung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses beauftragt.

TOP 11: Rückwirkende Einführung des Jobrades

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass im Rahmen der Prüfung durch das Kreisprüfungsamt aufgefallen ist, dass die Einführung des Jobrades für die Mitarbeiter der Gemeinde Gruibingen seinerzeit nicht förmlich vom Gremium beschlossen wurde. Dies wäre daher noch nachzuholen. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt er zudem, dass es sich bei dem Jobradmodell um eine reine Entgeltumwandlung handelt.

Hiernach stimmt das Gremium einstimmig für die rückwirkende Einführung des Jobradmodells.

TOP 12: Verschiedenes

  • Ein Gremiumsmitglied bemängelt, dass im Rahmen einer Feldwegausbesserung im Bereich des Wolfbühlweges Erdschutt abgelagert wurde und dies optisch äußerst unansehnlich war.

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Drackenstein
Gruibingen
Hohenstadt
Mühlhausen im Täle
Wiesensteig
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto