Zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger waren anwesend als die Gemeinderatsitzung eröffnet wurde.
Ein Mitbürger informierte, dass die Aussegnungshalle aktuell saniert werde. Auch in anderen Gemeinden wäre die Leichenhalle bereits einige Jahre alt. Aufgrund damaliger Bauweise ist die Halle nicht verschlossen und viele Gemeinden verändern ihre Gebäude, indem diese geschlossen werde, oft durch Glas oder andere Elemente. Ob dies auch in Schlaitdorf umgesetzt werde? Herr Richter bestätigte die Sanierungsarbeiten. Man lege aktuell Wert auf den Erhalt des Bestandsgebäudes. Hier sind vorrangig die Fenster auszutauschen, der Sanitärbereich zu modernisieren und Teile des Gebäudes neu zu streichen. Man habe sich bereits über die bauliche Ergänzung informiert. Angebote von circa 300.000 Euro liegen vor. Man beabsichtige in den nächsten Jahren, dieses Projekt anzugehen.
Gemeinsam mit Herrn Klaus Rau, der für das DRK an der Ehrung teilgenommen hatte, wurde Herr Oliver Saur geehrt. Herr Richter bedankte sich für die freiwillige Leistung und sagte, dass sich Personen, die Blut spenden, meistens auch darüber hinaus ehrenamtlich engagieren. Er dankte Herrn Saur für seine Leistung beim Förderverein der Grundschule und bei allen weiteren kleinen und großen ehrenamtlichen Tätigkeiten für die Gemeinde. Herr Rau zollte große Anerkennung für 150 geleistete Blutspenden. Ein Mann darf maximal sechsmal im Jahr Blut spenden. „Jetzt kann man sich ausrechnen, wie lange Herr Saur bereits Blut spendet“. Blut kann nicht künstlich hergestellt werden, man sei auf Spenden angewiesen. Er bedankte sich und gemeinsam wurde die Ehrennadel und ein Danke-Präsent überreicht.
über die Erhebung von Grundsteuer
Änderung der Hebesätze zum 01.01.2025
Die Leitung des Steueramtes Frau Matzka-Mascitto und für die Steuerreform zuständige Mitarbeiterin Frau Kneule informierten gemeinsam mit Herrn Richter über die Änderung. Seit Jahrzehnten erfolgte die Berechnung der Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten aus dem Jahr 1964. Für die Berechnung der Grundsteuer stand hier die Wertigkeit der Bebauung des Grundstücks im Vordergrund. Die Grundstücksgröße spielte nur eine untergeordnete Rolle. Im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass dieses Vorgehen zukünftig als verfassungswidrig gilt. 2019 wurde das Grundsteuerreformgesetz beschlossen, eine bundesgesetzliche Neuregelung, von der mittels Landesgesetz abgewichen werden darf. Das Land Baden-Württemberg beschreitet einen Sonderweg und hat sich für das Bodenwertmodell entschieden. Hierbei muss zunächst der Bodenrichtwert festgelegt werden. Dies erfolgt durch den Gutachterausschuss. Im zweiten Schritt hat der Eigentümer zu seinem Grundstück eine Feststellungserklärung gegenüber dem Finanzamt zuzusenden. Frau Kneule informierte hierzu, dass 80% der Grundsteuerbescheide vorliegen würden und es sein kann, dass es Eigentümer gebe, die noch keine Feststellung abgegeben haben. Frau Matzka-Mascitto informierte, dass für die Grundsteuer B fast alle Bescheide vorliegen würden und sie geprüft habe, dass sich an der Höhe des aktuell berechneten Hebesatzes keine großen Veränderungen ergeben würden, wenn alle Bescheide vorliegen. Gemeinderätin Frau Brändle informierte, dass der Rücklauf ein guter Wert sei und lobte die Arbeit des Steueramtes. Herrn Lenz war es wichtig, dass die noch offenen Bescheide den aktuell berechneten Hebesatz nicht völlig verändern, ansonsten wäre der heutige Zeitpunkt hierüber zu beschließen der falsche. Er betonte, dass man an Aufkommensneutralität festhalte. Herr Richter informierte über die Pflicht der Erhebung aufgrund der Gesetzgebung. Frau Matzka-Mascitto erklärte, dass wir für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 185% und für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 132% errechnet haben. Herrn Zipp und Herrn Lenz war es sehr wichtig, dass die Einnahmen durch die Änderung im Gesamten gleichbleiben. Man wolle zeitnah über die Höhe erneut beraten. Es kann nicht sein, dass es eine Ungleichheit gebe aufgrund der noch ausstehenden Bescheide. Aus diesem Grund wurde zunächst beschlossen, die Hebesatzsatzung nur für ein Jahr zu beschließen und dann erneut zu beraten. Herr Reimer und Frau Rehle argumentierten für einen längeren Zeitraum. Sie zweifeln an, dass bereits innerhalb eines Jahres Bescheide vorliegen, die eine Änderung rechtfertigen.
Beschluss: Bei einer Gegenstimme (Herr Reimer) und einer Enthaltung (Frau Rehle) wurde die Satzung und neuen Hebesätze der Grundsteuer A und B mehrheitlich beschlossen.
„Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung“ der Gemeinde Schlaitdorf
Die Kämmerin Frau Rist informierte zu diesem Tagesordnungspunkt, dass das Finanzamt mitgeteilt habe, dass für die Ergebnisverwendung ein Beschluss durch den Gemeinderat gefasst werden müsse. Dieser liege noch nicht vor. Es sei eine reine Formsache. In der Praxis werden bereits die Gewinne durch die Gemeinde verwaltet und der Verlust durch die Gemeinde ausgeglichen. Beabsichtigt sei dies nicht, jedoch gebe es eigentlich kein Jahr, in dem die Vorauskalkulation auch zu 100 % mit der Nachkalkulation übereinstimme. Dies sei aber ganz normal, aus diesem Grund ist es wichtig, eine Regelung zu beschließen. Beschluss: einstimmig
Abschluss einer Kooperations-Vereinbarung mit der Netcom BW
Der Vorsitzende informiert, dass die Netcom BW eigenwirtschaftlich im Gebiet der Gemeinden Aichtal, Neckartailfingen und Schlaitdorf eine Glasfaserinfrastruktur ausbauen möchte. Der Firma ist die Zusammenarbeit mit den Gemeinden sehr wichtig. Aus diesem Grund hat sie den Verwaltungen den Abschluss eines gemeinsamen Kooperationsvertrages vorgeschlagen. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung bietet die Kooperation mit der Netcom BW als Tochterunternehmen der EnBW die Chance, möglichst zügig in die Vermarktungsphase einzutreten und – sobald die erforderliche Vorvermarktungsquote von circa 40% erreicht ist – den zügigen Glasfaserausbau im Gemeindegebiet beginnen zu lassen. Aufgrund des eigenwirtschaftlichen Angebots der Netcom BW kommen hierbei keine Kosten auf die Gemeinde zu. Für einen Ausbau mit Glasfaser sei man auf die Kooperation mit umliegenden Gemeinden angewiesen. Der Ausbau sei für Unternehmen nicht wirtschaftlich, wenn nur die Gemeinde Schlaitdorf betrachtet werde. Aufgrund der negativen Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit der GVG wurde der Kooperationsvertrag mit dieser gekündigt. Die Netcom BW werde ausbauen, wenn eine Vorvermarktung von 40 % erreicht werde. „Wir werden alles dafür tun, damit unser Ort für die Zukunft aufgestellt werde“. Herr Dellin stellte die Frage nach den privaten Endkundenverträgen. Herr Richter antwortete, dass noch keine finale Lösung mit allen Beteiligten erarbeitet wurde. Die Gemeinde werde die Verträge für die kommunalen Gebäude kündigen.
Beschluss: einstimmig zugestimmt; dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung und damit dem eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau der Netcom BW im Gemeindegebiet wird zugestimmt.
für den Lieferzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028
Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden – Württemberg (Gt-service) bietet Gemeinden, Städten, Landkreisen, Zweckverbänden und kommunalen Gesellschaften die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 01. Januar 2026, 00:00 Uhr bis zum 31. Dezember 2028 24:00 Uhr an. Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt also für eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Gemeinde Schlaitdorf hatte in den vergangenen Jahren immer an der turnusmäßigen Ausschreibung teilgenommen. Dabei wurde immer darauf geachtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen. Der Strompreis der Gemeinde ist aktuell überdurchschnittlich hoch. Je höher der Anteil an Ökostrom ist, umso teurer könnte er sein. Sollte man darauf achten, Öko-Stromlieferungen zu erhalten von Produzenten, deren Stromgewinnungsmaschinen sehr neu sind, könnte er nochmals teurer werden? Gemeinsam mit den Klimabeauftragten des GVV Neckartenzlingen ist man dabei, die Gebäude zu analysieren, um den Energiebedarf besser steuern zu können.
Beschluss: der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür sich an der Bündelausschreibung zu beteiligen. Bei einer Gegenstimme (Herr Zipp) wurde beschlossen, dass Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote; Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell als Lieferung beauftragt werde.
Beratung und Beschlussfassung über den Betriebsplan 2025
Die beiden Förster Herr Scheuter und Herr Ost waren gemeinsam anwesend. Herr Scheuter informierte über den Vollzug der Maßnahmen im Jahr 2024. 860 Festmeter wurden planmäßig geerntet. Hierbei wurde die Holzernte durch den vielen Regen erschwert. Der Waldboden wird sehr rutschig und matschig. Hierbei wird aus Sicherheitsgründen bei der manuellen Holzernte mehr Zeit benötigt. Das Gelände ist mit Forstspezialfahrzeugen nur befahrbar, wenn diese Ketten aufziehen. Aus diesem Grund wurde nicht das ganze Holz geerntet, sondern 300 Festmeter wurden stehen gelassen. Dieser Hieb wird in der kommenden Einschlagsperiode durchforstet. Über 600 Festmeter des geernteten Holzes wird der zufälligen Nutzung zugeschrieben. Aus dem Gremium wurde die Frage gestellt, was man unter zufälliger Nutzung verstehe. Hier antwortete Herr Scheuter, dass dies unplanmäßige Holzerntemaßnahmen seien, zum Beispiel, wenn Kiefer und Buche aufgrund Trockenheit oder Käferbefall absterben, Bäume Pilzbefall bekommen, Insektenschäden oder umgefallene Bäume aufgrund Sturm. Herr Ost informierte über die geplanten Maßnahmen im Jahr 2025. Im Distrikt Schaichberg, nordöstlich der Gemarkung Schlaitdorf, werden Anfang nächsten Jahres Holzernte und Pflanzung mit Douglasie durchgeführt. Des Weiteren werden Kulturpflegemaßnahmen im Haierland durchgeführt, um die in den letzten Jahren gepflanzten jungen Bäume von Brombeeren freizuschneiden. Frau Rehle bittet auch zukünftig Waldführungen anzubieten. Herr Ost antwortet, dass im Saal theoretisch die Vorstellung erfolge, die Praxis im Wald aber die Maßnahmen besser verdeutlichen würde. Auch er sei für regelmäßige Waldbegehungen.
Beschluss: einstimmig; der Betriebsplan für das Jahr 2025 bestehend aus dem Nutzungsplan, dem Kulturplan sowie dem Bewirtschaftungsplan mit Einnahmen und Ausgaben wird zugestimmt.
Der Vorsitzende informierte, dass der Zaunbau am Löschwasserbehälter und Teckspielplatz erst in diesem Monat erfolgen könne, da die Firma kein Material erhalten habe. Die Baustelle in der Webergasse erfolge weiterhin nach Plan. Aktuell werden Kabelarbeiten der Telekom und NetzeBW durchgeführt. Der Standort von drei Straßenlaternen wurde final besprochen, da die Freileitung in diesem Zuge abgebaut werden soll. In den kommenden Tagen wird die Notversorgung der Wasserversorgung zurückgebaut und die Häuser an die neu verlegte Leitung angeschlossen. In der Aussegnungshalle sind die Fliesenarbeiten abgeschlossen und in den nächsten Tagen werden Maler- und Stuckateurarbeiten ausgeführt. Aufnahme von Flüchtlingen: Die Gemeinde habe noch in diesem Jahr 14 Personen aufzunehmen. Alle Unterbringungsmöglichkeiten sind belegt. Man sei im Gespräch mit dem Landratsamt eine Lösung zu finden. Auch werden regelmäßig mit den Flüchtlingen, die bereits länger im Ort wohnen und nicht mehr auf Unterbringung durch die Gemeinde angewiesen sind, Gespräche geführt und diese sensibilisiert den nächsten Schritt in Richtung Integration zu gehen.
Gemeinderätin Frau Abel stellte die Frage, ob sich die Gemeinde zur Unterstützung der Streuobstwiesen an einer sogenannten „Aufpreisaktion“ beteiligen könnte. Herr Richtet antwortete, dass die Obsternte in diesem Jahr fast abgeschlossen sei und wir uns hierüber im Zuge der Haushaltsberatungen abstimmen könnten.