Am Montag, 16.12.2024, fand im Rathaus Remmingsheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Bürgermeister Gunter Schmid konnte zu der Sitzung neben den Damen und Herren des Gemeinderates einen Zuhörer sowie einen Vertreter der Presse begrüßen.
Bevor der erste Tagesordnungspunkt aufgerufen wurde, überreichten Herr Oliver Fuhrer und Herr Karl-Dietrich Baur von der Kreissparkasse Tübingen der Gemeinde einen Scheck über 5.000 Euro für gemeinnützige Zwecke innerhalb der Gemeinde. BM Gunter Schmid bedankte sich auch im Namen der Damen und Herren des Gemeinderates für diese großzügige Spende.
zu § 1) Fragestunde für Kinder, Jugendliche und erwachsener Einwohner |
Im Rahmen der Fragestunde wurden keine Fragen an die Verwaltung gerichtet.
zu § 2) Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse |
Die Verwaltung hat bei diesem Tagesordnungspunkt den in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschluss bekannt geben:
zu § 3) Bauantrag |
Wohnhausneubau mit Doppelcarport, Flst. 351/12, Tannenring 7 in Wolfenhausen
Der Bauantrag wurde im Kenntnisgabeverfahren nach §51 LBO eingereicht. Die Antragssteller beabsichtigen auf dem Grundstück Flst. 351/12, Tannenring 7 in Wolfenhausen einen Wohnhausneubau mit Doppelcarport zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Ergenzinger Straße Süd“.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Kenntnis genommen.
zu § 4) Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025 hier: Einbringung |
Die Gemeindeverwaltung hat den Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 aufgestellt und diesen in der Sitzung formgemäß eingebracht.
Mit folgender Rede hat Herr BM Gunter Schmid den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 eingebracht:
„Meine sehr geehrten Damen und Herren,
in der heutigen Sitzung dürfen wir den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 einbringen. Leider muss ich Ihnen sagen, dass wir schon bessere Jahre in der Gemeinde Neustetten hatten.
Bereits beim Haushalt 2023 und beim Haushalt 2024 habe ich darauf hingewiesen, dass es immer schwieriger wird, Ihnen einen ordentlichen Haushalt zu präsentieren.
Diese Tendenz setzt sich im Jahr 2025 fort, da sich die politischen Rahmenbedingungen nicht verbessert haben.
Zu hohe und zusätzliche Standards, individuelle Rechtsansprüche und die immens hohen staatlichen Leistungszusagen, tragen dazu bei, dass die Kommunen immer mehr in eine finanzielle Schieflage geraten.
Die Kommunen sind oft nicht mehr in der Lage, die politischen Vorgaben und Ansprüche zu erfüllen. Selbst wenn sie es möchten, schaffen sie es nicht. Die Realität spricht dagegen und unsere Politik weigert sich, diese Realität zu berücksichtigen.
Lassen Sie mich Ihnen ein paar wenige Stichworte nennen, um Ihnen die Probleme zu erläutern:
• Arbeitskräftemangel:
Die Verwaltung bekommt immer mehr Aufgaben, mehr Berichtspflichten oder auch Dokumentationspflichten, obwohl überall Personalmangel herrscht. Im Grundschulbereich wird ein Ganztagesanspruch geschaffen, wobei wir bereits im Kindergartenbereich im ganzen Land erheblichen Personalmangel haben. Freibäder schließen, weil es keine Bademeister mehr gibt, Busse fahren nicht mehr, weil Busfahrer fehlen.
• Konnexität:
Auf Schwäbisch: Wer bestellt, bezahlt!
Bund oder Land bestellen und prellen immer mehr die Zeche!
Die Kommunen müssen die politischen Vorgaben und Aufgaben erfüllen, und müssen immer mehr kommunales Geld dafür noch einsetzen.
• Sozialleistungen:
Der Sozialstaat in Deutschland ist einzigartig, aber derzeit unter finanziellen Gesichtspunkten eines unserer größten Probleme. Ein Sozialstaat in dieser Ausprägung ist in wirtschaftlich schlechten Zeiten dem Grunde nach nicht leistbar, wenn man nicht dazu bereit ist, in anderen Bereichen zu kürzen. Man kann das Geld nur einmal verteilen! Hinzu kommt, dass die Sozialleistungen zwischenzeitlich ein Niveau erreicht haben, welches dazu führt, dass im Niedriglohnbereich noch mehr Arbeitskräfte verloren gehen.
Oft hört man, dass sich Arbeit nicht mehr lohnt! Keine gute Entwicklung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
man könnte noch einige weitere Bereiche anführen und das ist eines der größten Probleme.
Es sind nämlich zwischenzeitlich viele Bereiche unseres Staates, in denen enorme Defizite vorhanden sind.
Die politischen Vertreter bei Bund und Land müssen sich endlich der Realität stellen und sie anerkennen.
Die Schieflage wird immer mehr offenkundig und wir müssen aufpassen, dass es zu keinem dauerhaften und strukturellen Problem wird und eine Umkehr nicht mehr gelingt!
Die Hinweise der Kommunen auf die Schieflage und die fortschreitenden Verschlechterungen werden von der Politik ignoriert und dies, obwohl die Unzufriedenheit und der Unmut in der Bevölkerung deutlich zu spüren ist.
Ohne einen Sinneswandel in der großen Politik bewegen wir uns mittelfristig auf den Punkt zu, an dem die Finanzhoheit der Kommunen und damit auch die Selbstverwaltungsgarantie gefährdet ist!
Die Gefahr diesen Punkt zu erreichen, steht auch der Gemeinde Neustetten bevor, was ich Ihnen anhand der Finanzplanung bis zum Jahr 2028 später aufzeigen werde.
Meine Damen und Herren,
beim Haushalt 2023 habe ich Ihnen gesagt, dass
„Die Luft dünner wird und wir darum kämpfen müssen, dass uns auch für die Zukunft noch genug Luft zum Atmen bleibt!“
Den Haushalt 2024 habe ich Ihnen dann wie folgt umschrieben
„Wir leiden unter Atemnot und wir drohen zu ersticken!“
Für das Jahr 2025 kann ich Ihnen sagen, dass
„Wir jetzt schon die Luft anhalten müssen“
Damit Sie das nachvollziehen können, lassen Sie uns jetzt konkret zum Haushaltsplanentwurf der Gemeinde Neustetten für das Jahr 2025 kommen:
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025
Ein paar allgemeine Zahlen:
Durch den Zensus 2022 haben wir 78 Einwohner verloren, was uns ein dauerhaftes Minus bei den Erträgen in Höhe von rd. 140.000 Euro beschert.
Die Steuerkraft in der Gemeinde Neustetten liegt bei 1.453 Euro/EW.
Wir bewegen uns weit unter dem Landesschnitt, der bei 2.046 Euro/Einwohner liegt.
Wir liegen auch unter dem Schnitt im Landkreis Tübingen, welcher sich auf 1.932 Euro/Einwohner errechnet.
Im Ergebnishaushalt müssen wir im Jahr 2025 mit einem NEGATIVEN ordentlichen Ergebnis in Höhe von rd. 405.000 Euro rechnen.
Das Ergebnis verbessert sich zwar durch die am 11.12.2024 beschlossene Kreisumlage etwas, aber wir werden immer noch in der Größenordnung von rd. 350.000 Euro im Minus liegen.
Eine Verschlechterung mit rd. 100.000 Euro gegenüber dem Jahr 2024, wo wir mit einem Minus von 250.000 Euro gerechnet haben.
Lassen Sie uns den Ergebnishaushalt für das Jahr 2025 im Detail anschauen:
Den Erträgen mit rund 11,03 Mio. Euro stehen Aufwendungen mit rund 11,44 Mio. Euro entgegen.
Die Erträge steigen im Vergleich zum Jahr 2024 geringfügig, aber die Aufwendungen steigen stärker.
Das ist letztendlich der Grund, weshalb das Minus im ordentlichen Ergebnis größer wird.
Unsere Erträge aus kommunalen Steuern, nämlich die Grund-, Gewerbesteuer und Hundesteuer, belaufen sich auf rd. 1,1 Mio. Euro. Das sind gerade mal 10 % unserer Einnahmen.
Wir können es unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht zumuten, den Haushaltsausgleich über Steuererhöhungen herbeizuführen!
Die Haupteinnahmequelle der Gemeinde Neustetten sind die Erträge, welche wir im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs mit dem Land bekommen.
Der Einkommensteueranteil, die Schlüsselzuweisungen und die Betriebskostenförderung für die Kindertagesbetreuung belaufen sich auf eine Summe mit rd. 7,47 Mio. Euro. Das sind ca. 68 % unserer gesamten Erträge im Ergebnishaushalt.
Diese Erträge unterliegen dem Finanzierungsmechanismus des FAG ohne jegliche Einflussmöglichkeit für uns.
Weitere Erträge sind:
Entgelte für öffentliche Leistungen 1.454.530 Euro
Darunter fallen die Gebühren für Wasser, Abwasser, Friedhöfe und auch die Kinderbetreuungsgebühren.
Mehr denn je ist das Gebot der Stunde, unsere Erträge in diesen Bereichen zu prüfen und nach Möglichkeit anzupassen.
Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus der Gemeindeordnung, die eigenen Einnahmemöglichkeiten auszunutzen.
Das müssen wir machen, aber hier sind auch gewisse Grenzen gesetzt, welche sich aus dem Zumutbaren für unsere Bürgerinnen und Bürger ableiten.
Die Entgelte für private Leistungen belaufen sich auf rund 360.000 Euro und spielen eine untergeordnete Rolle. Hier sind die Mieteinnahmen veranschlagt.
Mit 326.000 Euro lösen wir die Investitionszuweisungen auf, welche als Erträge dargestellt werden müssen. Hier findet kein Mittelfluss statt.
Sie sehen, meine Damen und Herren,
dass wir die Erträge nach eigenem Ermessen nur punktuell anpassen können und diese Anpassungen nur marginalen Einfluss auf die Finanzsituation unserer Gemeinde haben.
So ist es letztendlich auch bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt. Auch auf die Aufwendungen haben wir keine großen Einflussmöglichkeiten.
Die Transferaufwendungen sind im Haushalt mit rd. 3,9 Mio. Euro enthalten, das entspricht 34 % der gesamten Aufwendungen.
Unter den Transferaufwendungen sind die FAG-Umlage, die Kreisumlage, die Umlagen für die Kläranlagen und die Umlagen an die Zweckverbände veranschlagt.
Die Kreisumlage wurde im Entwurf mit einem Hebesatz i.H.v 33,67 v.H. und einem Betrag in Höhe von 1,87 Mio. Euro kalkuliert.
Der Kreisumlagehebesatz wurde vom Kreistag 11.12.2024 beraten und i.H.v. 32,53 v.H. beschlossen.
Das sind für uns dann rund 60.000 Euro weniger Aufwendungen.
Die Personalaufwendungen sind in diesem Jahr mit 34,69 % der größte Posten und letztendlich auch einer der Gründe für die weitere Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses.
Die Tarifsteigerungen der letzten Jahre kommen das komplette Jahr 2025 zum Tragen und wir haben im Jahr 2025 zusätzlich noch einmalige Zahlungen aus dem Versorgungslastenausgleich zu leisten.
Die Personalkosten sind mit 3.967.900 veranschlagt!
Hier möchte ich erwähnen, dass wir keine zusätzlichen Stellen schaffen!
Rd. 65 % der Personalkosten entfallen auf den Kinderbetreuungs- und Schulbereich. In diesen Bereichen müssen wir die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und einhalten, welche sich aber immer mehr erhöhen.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit rd. 2,0 Mio. Euro veranschlagt.
Hier sind in der Hauptsache die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für unsere Grundstücke und Gebäude enthalten.
Die Abschreibungen liegen bei knapp über 1,0 Mio. Euro und betragen damit 9 % an den Aufwendungen.
Unsere Aufwendungen im Ergebnishaushalt belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 11,437 Mio. Euro.
Unsere Erträge abzüglich der Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergeben ein ordentliches Ergebnis in Höhe von rd. 400.000 Euro bzw. unter Berücksichtigung der geringeren Kreisumlage auf rd. 350.000 im Minus!
Kein gutes, aber ein für kurze Zeit akzeptables Ergebnis.
Schwierig wird es, wenn das Minus im Ergebnishaushalt bei über 700.000 Euro liegt, weil dann verlieren wir aus dem laufenden Betrieb an Liquidität und verlieren an Substanz!
Diese Situation haben bereits mehrere Städte und Gemeinden im Landkreis Tübingen erreicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
lassen Sie uns gemeinsam den Finanzhaushalt anschauen.
Im Finanzhaushalt sind Auszahlungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 2.870.00 Mio. Euro veranschlagt.
Die Einzahlungen belaufen sich auf rd. 950.000 Euro.
Die Finanzierung der Investitionen erfolgt aus unserer Liquidität, wir werden keine Kredite aufnehmen müssen.
Der größte Posten im Finanzhaushalt ist die erste Rate für den Neubau des Feuerwehrmagazins mit
1 Mio. Euro.
Die Aufstockung der Beteiligung bei Netze BW wurde gemäß der Beschlussfassung des Gemeinderates mit 300.000 Euro veranschlagt.
Als Auszahlungen mit 320.000 Euro, sind die Zuschüsse für private Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet „Remmingsheim Ortsmitte II“ ausgewiesen.
Die bereits vergebenen Kanalsanierungen in Nellingsheim und Wolfenhausen mussten mit 240.000 Euro in den Finanzhaushalt 2025 aufgenommen werden, da die Maßnahme nicht wie geplant im Jahr 2024 umgesetzt werden konnte.
Für den Abbruch des Gebäudes Hauptstraße 94 planen wir 250.000 Euro ein.
Auf diesem Grundstück soll ja die neue Mensa entstehen, welche wir zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule bauen müssen.
Für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges, welcher Sie im Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt haben, haben wir eine Anzahlung mit 200.000 Euro eingestellt. Hier wurde der Gemeinderat in der Sitzung am 21.10.2024 bereist ja ausführlich unterrichtet.
Diese Maßnahmen ergeben eine Summe mit 2,3 Mio. Euro und sind dem Gemeinderat bekannt.
Die restlichen 500.000 Euro sind insgesamt kleinere Beträge, wie zum Beispiel für die Umsetzung „DigitalPakt Schule“ und auch zahlreiche Pauschalansätze.
2.870.000 Euro sind im Finanzhaushalt bei den Auszahlungen veranschlagt.
Bei den Einzahlungen stehen 956.000 Euro im Haushalt, wobei wir mit rund 400.000 Euro aus Grundstücksverkäufen rechnen. Die restlichen Einzahlungen sind Zuschüsse und Zuwendungen für einzelne Maßnahmen.
Eine detaillierte Auflistung der Investitionen finden Sie in aller Ausführlichkeit auf den Seiten 24 und 25 im Vorbericht.
Wie bereits erwähnt, sind Ihnen alle Maßnahmen bekannt bzw. wurden bereits von Ihnen beschlossen.
Daher möchte ich es mit dem Finanzhaushalt bewenden lassen.
Lassen Sie mich noch auf den Finanzplan bis zum Jahr 2028 eingehen.
Der Finanzhaushalt der nächsten Jahre ist durch den Neubau des Feuerwehrmagazins und den Neubau der Mensa für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule bestimmt.
Weitere Investitionen oder größere Maßnahmen werden seitens der Verwaltung nur auf ausdrücklichen Beschluss des Gemeinderates aufgenommen, da weitere Investitionen eine Kreditaufnahme auslösen würden.
Was mir viel mehr Sorge bereitet, ist die Entwicklung im Ergebnishaushalt, welche sich bis zum Jahr 2028 aufzeigt.
Ich möchte Ihnen diese Zahlen zeigen, da es dann keiner großen Worte mehr bedarf:
Haushaltsjahr | Veranschlagtes ord. Ergebnis | Verschlechterung | |
2023 | (Planansatz) | + 119.925 € | |
2024 | (Planansatz) | - 247.003 € | -366.928 € |
2025 | (Planansatz) | - 404.815 € | -157.812 € |
2026 | (Planansatz) | - 805.750 € | -400.935 € |
2027 | (Planansatz) | - 1.086.081 € | -280.331 € |
2028 | (Planansatz) | - 1.105.144 € | -19.063 € |
Sicherlich stellen Sie sich die Frage, woher kommt das?
Auch das möchte ich Ihnen zeigen!
Haushaltsjahr | Kreisumlage | Steigerung zum Vorjahr | |
2023 | (Ist) | 1.383.075 € | |
2024 | (Ist) | 1.829.677 € | + 446.602 € |
2025 | (Planansatz) | 1.871.880 € | + 42.203 € |
2026 | (Planansatz) | 2.441.844 € | + 569.964 € |
2027 | (Planansatz) | 2.612.989 € | + 171.145 € |
2028 | (Planansatz) | 2.637.976 € | + 24.987 € |
Und jetzt schauen wir uns die beiden Tabellen in der Kombination an!
Haushaltsjahr | Veranschlagtes ord. Ergebnis | Verschlechterung | Kreisumlage Steigerung | |
2023 | (Planansatz) | 119.925 € | ||
2024 | (Planansatz) | -247.003 € | -366.928 € | 446.602 € |
2025 | (Planansatz) | -404.815 € | -157.812 € | 42.203 € |
2026 | (Planansatz) | -805.750 € | -400.935 € | 569.964 € |
2027 | (Planansatz) | -1.086.081 € | -280.331 € | 171.145 € |
2028 | (Planansatz) | -1.105.144 € | -19.063 € | 24.987 € |
Über die Kreisumlage werden die Städte und Gemeinden finanziell zur Aufgabenerfüllung des Landkreises herangezogen.
Beim Landkreis schlagen insbesondere die explodierenden Kosten für unsere ganzen Sozialleistungen oder die Kosten der Jugendhilfe auf. Der Reinaufwand für diese beiden Bereiche beträgt beim Landkreis zwischenzeitlich rd. 170 Mio. Euro. Die Steigerung vom Jahr 2024 zum Jahr 2025 beträgt 22 Mio. Euro, was über 5 %-Punkte Kreisumlage bedeutet!
Bund und Land gewähren über die Gesetzgebung hohe Ansprüche für die Menschen, was ja zunächst grundsätzlich nicht schlecht ist.
Allerdings gibt weder der Bund noch das Land den Landkreisen und damit auch den Städten und Gemeinde das erforderliche Geld dazu.
Daher finanzieren die Städte und Gemeinden immer mehr staatliche Aufgaben mit kommunalem Geld, was diese Schieflage bei Kommunen bewirkt. Weit mehr als 60 % der Kommunen stehen ohne ausgeglichenen Haushalt da und diese Zahl wird die nächsten Jahre rasant steigen, wenn der Sinneswandel in der Politik bei Bund und Land jetzt nicht endlich kommt. Die Leistungsfähigkeit und Selbstverwaltungshoheit der Kommunen ist in höchstem Maße gefährdet!
Wollen wir hoffen, dass mit der Bundestagswahl im Jahr 2025 die Trendwende eingeläutet wird und sich die Aussichten verbessern!
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit diesen Worten wäre der Haushalt 2025 eingebracht und Sie haben jetzt die nächsten Wochen Zeit, sich mit diesem Werk auseinander zu setzen.
Die abschließende Beratung und Beschlussfassung wird dann in der nächsten Sitzung im Januar 2025 erfolgen.
Falls Sie in der Zwischenzeit Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich gerne an uns wenden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld.“
Der Gemeinderat hat den Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis genommen.
zu § 5) Verschiedenes |
Umsatzbesteuerung nach § 2 b Umsatzsteuergesetz (UstG)
BM Gunter Schmid teilte mit, dass das Jahressteuergesetz 2024 am 18. Oktober 2024 durch den Bundestag beschlossen wurde und der Bundesrat diesem Gesetz am 22. November 2024 zugestimmt hat. Mit dem Gesetz wurde der Übergangszeitraum zur Anwendung des § 2b UStG auf den 1. Januar 2027 verlängert. Die Gemeinde Neustetten wird die Optionsmöglichkeit zur Verlängerung der Einführung bzw. Anwendung von § 2b UstG nutzen und nach derzeitiger Rechtslage erst zum 01.01.2027 einführen.
Dank
Gemeinderat Andreas Braun sprach stellvertretend für die Damen und Herren des Gemeinderates
einen großen Dank an die Verwaltung aus. Er freut sich auf die Zusammenarbeit im nächsten Jahr und wünschte allen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025.
Bürgermeister Gunter Schmid bedankte sich bei den Damen und Herren des Gemeinderates für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Seinen besonderen Dank richtete er auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde. Er wünschte abschließend allen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2025.
Nächste Gemeinderatssitzung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet voraussichtlich am Montag, 27.01.2025, statt.
Im Anschluss fand eine kurze nicht öffentliche Sitzung statt.