Am Dienstag, 23.07.2024, fand im Rathaus Remmingsheim die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates statt. Bürgermeister Gunter Schmid konnte zu der Sitzung neben den Damen und Herren des Gemeinderates die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie einen Vertreter der Presse begrüßen.
zu § 1) Einsetzung und Verpflichtung der bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 gewählten Mitglieder des Gemeinderates |
Das Landratsamt Tübingen hat die Gültigkeit der Gemeinderatswahl, welche am 09.06.2024 in der Gemeinde Neustetten durchgeführt wurde, festgestellt.
Der Gemeinderat hat in einer Sitzung am 15.07.2024 festgestellt, dass bei den neu gewählten Mitgliedern des Gemeinderates keine Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung (GemO) vorhanden sind.
Demnach können die gewählten Bewerberinnen und Bewerber ihr Amt als Gemeinderätin bzw. Gemeinderat antreten. Dem Gemeinderat gehören neben dem Bürgermeister dann zukünftig folgende Mitglieder an:
Name, Vorname | Anschrift | Ortsteil |
Bangerter Dr., Ute | Untere Gärten 27 | Remmingsheim |
Bisinger, Monika | Bühlstraße 1 | Wolfenhausen |
Braun, Andreas | Waldstraße 4 | Wolfenhausen |
Breuning, Falko | Statter Weg 2 | Remmingsheim |
Dupper, Matthias | Nellingsheimer Straße 13 | Remmingsheim |
Frick, David | Römerstraße 7 | Wolfenhausen |
Hermann, Philipp | Lange Straße 62 | Nellingsheim |
Meßner, Paul | Goethestraße 29 | Remmingsheim |
Scheihing, Philipp | Hohenzollernstraße 61 | Remmingsheim |
Schimpf, Stephanie | Goethestraße 1 | Remmingsheim |
Wagner, Elke | Panoramastraße 18 | Nellingsheim |
Widmann, Jannik | Albstraße 9 | Remmingsheim |
Nach § 32 der GemO sind Gemeinderäte ehrenamtlich tätig und in der ersten Sitzung vom Bürgermeister öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.
Dabei ist auf folgende Bestimmungen hinzuweisen:
a)Wer zur ehrenamtlichen Tätigkeit bestellt wird, muss die ihm übertragenen Geschäfte uneigennützig und verantwortungsbewusst führen (§ 17 Abs. 1 GemO).
b)Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtungen und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden (§ 32 Abs. 3 GemO).
c)Ehrenamtlich Tätige dürfen weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit ihnen selbst oder ihnen nahestehenden Personen einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Die Befangenheit ist dem Vorsitzenden vor Beginn der Beratung mitzuteilen (§ 18 GemO).
d)Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. Im Verhinderungsfall ist der Vorsitzende rechtzeitig unter Angabe des Grundes vor der Sitzung zu verständigen (§ 34 Abs. 3 GemO).
e) Die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sind zur Verschwiegenheit über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten so lange verpflichtet, bis sie der Bürgermeister von der Schweigepflicht entbindet (§ 17 Abs. 2 GemO).
BM Gunter Schmid verlas die Gelöbnisformel und alle Damen und Herren des Gemeinderates legten das Gelöbnis durch Nachsprechen der Worte „Ich gelobe es“ ab, welches dann noch durch Handschlag bekräftigt wurde.
Die Gelöbnis- bzw. Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Neustetten gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
zu § 2) Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters |
Nach § 48 Abs. 1 GemO bestellt der Gemeinderat nach jeder Gemeinderatswahl aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters.
Nach § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Neustetten vom 26.04.2021 wird aus jedem Ortsteil je ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt.
Die Stellvertreter werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen des § 37 Abs. 7 GemO durchzuführen. Die Wahlen werden geheim mit Stimmzettel vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhält.
Das Amt der Stellvertretung ist eine reine Verhinderungsstellvertretung, d. h. die Tätigkeit des Stellvertreters des Bürgermeisters ist auf den Fall einer Verhinderung des Bürgermeisters (Urlaub, Krankheit usw.) beschränkt.
In Abstimmung mit den beiden Listen wurden folgende Stellvertreter vorgeschlagen:
1. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Andreas Braun (Wolfenhausen)
2. Stellvertreter: Herr Gemeinderat Matthias Dupper (Remmingsheim)
3. Stellvertreter: Frau Gemeinderätin Elke Wagner (Nellingsheim)
Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag im Wege der Einigung zu, so dass auf eine Wahl verzichtet werden konnte.
zu § 3) Besetzung von Ausschüssen und Wahl der Vertreter in die Verbandsversammlung der Zweckverbände |
Mit Beginn einer neuen Gemeinderatsamtszeit sind die Vertreter der Gemeinde in den Ausschüssen und Verbandsversammlungen der Zweckverbände neu zu wählen.
In Abstimmung mit den beiden Listen sollen die Ausschüsse und Zweckverbände wie folgt besetzt werden:
a) Ausschuss für Kindergarten-/Schulangelegenheiten und Personal (kein formaler Ausschuss)
Frau Dr. Ute Bangerter, Herr Philipp Hermann, Herr Falko Breuning
b)Zweckverband Gäuwasserversorgung (1 Vertreter, 1 Stellvertreter)
Vertreter: Herr Matthias Dupper
Stellvertreter: Herr Philipp Scheihing
c)Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Rottenburg (1 Vertreter, 1 Stellvertreter)
Vertreter: Herr Andreas Braun
Stellvertreter: Herr Falko Breuning
Der Gemeinderat stimmte diesen Vorschlägen im Wege der Einigung zu, so dass auf eine Wahl verzichtet werden konnte.
zu § 4) Bauanträge |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Flst. 4866, Schelmenäcker 31 in Remmingsheim
Der Bauantrag wurde im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO eingereicht.
Die Antragssteller beabsichtigen auf dem Grundstück Flst. 4866, Schelmenäcker 31 in Remmingsheim den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Brühl-Schelmenäcker“.
Es wird gemäß Entscheidung der unteren Baurechtsbehörde keine Nachbarbeteiligung durchgeführt.
Der Gemeinderat hat dem Bauantrag das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
Sonstiges:
Zudem hat der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt, über die Sommer-/Sitzungspause bei sämtlichen Bauanträgen zur Fristwahrung über das Einvernehmen der Gemeinde Neustetten entscheiden zu dürfen.
zu § 5) Stromkonzessionsvertrag hier: Neuabschluss (Laufzeit vom 01.01.2028 bis 31.12.2047) |
Gemäß der Beschlussfassung des Gemeinderates hat die Gemeinde Neustetten am 18.03.2024 die Bekanntmachung über die Neuvergabe der Konzession für die Stromversorgung nach § 46 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist am 18.03.2024 im Bundesanzeiger erfolgt.
In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass der mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH bestehende Konzessionsvertrag mit der Gemeinde Neustetten am 31.12.2027 endet.
Qualifizierten Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages mit der Gemeinde Neustetten haben, wurde die Gelegenheit gegeben, ihre Bewerbung innerhalb einer Frist von 3 Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Neustetten zu bekunden.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass nach dem genannten Termin bzw. nach Ablauf der Frist eingehende Interessensbekundungen nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.
Zwischenzeitlich ist die dreimonatige Frist abgelaufen und es ist nur eine Bewerbung eingegangen.
Am 12.04.2024 hat sich die Netze BW GmbH auf die ausgeschriebene Stromkonzession beworben.
Die Netze BW hat zum Neuabschluss einen Konzessionsvertrag auf Basis des aktuellen Musterkonzessionsvertrags Baden-Württemberg Version 3.0 vorgelegt (siehe Anlage).
Der Muster-Konzessionsvertrag 3.0 wurde von den kommunalen Spitzenverbänden Baden-Württemberg (Städtetag/Gemeindetag/Neckar-Energieverband) ausgehandelt, vom Innenministerium Baden-Württemberg geprüft und den Gemeinden in Baden-Württemberg zum Abschluss empfohlen.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 26.02.2024 erfolgte bereits die Umstellung des derzeit noch laufenden Konzessionsvertrages Strom auf den Musterkonzessionsvertrag Version 3.0. Dieser endet zum 31.12.2027. Die Anpassungen gegenüber der Version 2.0 waren in allen Einzelpunkten vorteilhaft für die Gemeinde.
Die Laufzeit des neuen Konzessionsvertrages beginnt am 01.01.2028 und endet zum 31.12.2047 (20 Jahre).
Die Höhe der von der Netze BW jährlich zu zahlenden Konzessionsabgabe für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege mit dem Stromleitungsnetz ändert sich durch den Neuabschluss nicht.
Die Konzessionsabgabe wird betragsgleich auf Basis der gesetzlich zulässigen Höchstsätze – in Ct/kWh bezogen auf die Netzabgabe – weitergezahlt werden. Bisher beträgt die jährliche Konzessionsabgabe rd. 80.000 Euro.
Dasselbe gilt auch für den höchstmöglichen Kommunalrabatt für den gemeindlichen Strombezug in Höhe von 10 % auf den Netznutzungspreisbestandteil. Der jährliche Kommunalrabatt beläuft sich auf ca. 3.000 Euro.
Aufgrund der beschlossenen Energiewende ist zu erwarten, dass die Netze BW bis zum Jahr 2045 erhebliche Investitionen in das Stromnetz der Gemeinde Neustetten tätigen muss.
Nach unabhängigen Untersuchungen ist, nach den Einwohnerzahlen und der Fläche bei einer Kommune wie der Gemeinde Neustetten, der Investitionsbedarf für die Netzausbauentwicklung in diesem Zeitraum mit rund 30 Mio. Euro zu beziffern.
Herr Thomas Ruoff von der Netze BW hat an der Sitzung teilgenommen und anhand einer Präsentation ausführlich über den Zweck und Inhalt des Konzessionsvertrages informiert.
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:
1.Dem Abschluss des vorgelegten neuen Konzessionsvertrages Strom mit der
Netze BW GmbH durch die Gemeinde Neustetten wird zugestimmt.
2. Der Konzessionsvertrag ist der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Tübingen
zur Genehmigung vorzulegen.
3.Die Verwaltung wird zur weiteren Umsetzung beauftragt und ermächtigt.
zu § 6) Friedhöfe der Gemeinde Neustetten hier: Fortschreibung Friedhofkonzeption |
Die Friedhofkonzeption der Gemeinde Neustetten hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2025 und sollte auch im Hinblick auf die erforderliche Gebührenkalkulation fortgeschrieben werden.
Das Büro Gfrörer aus Empfingen hat die Belegungskonzeption für die Friedhöfe der Gemeinde Neustetten überarbeitet und fortgeschrieben.
Dabei wurde untersucht, ob die zur Verfügung stehenden Flächen auf den Friedhöfen unter Berücksichtigung der Grabarten und der jeweiligen Laufzeiten ausreichend sind.
In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung auch prüfen lassen, ob Rasengräber zukünftig auch als Familiengräber angeboten werden können. Hier lag ein entsprechender Antrag aus der Bevölkerung vor, welcher dem Gemeinderat nach Eingang umgehend bekannt gegeben wurde.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass auf allen drei Friedhöfen ausreichende Flächen zur Verfügung stehen:
Voraussichtliche Verfügbarkeit bis |
Nellingsheim | Remmingsheim | Wolfenhausen | |
Urnenreihen oder Urnenfamiliengrab | 2038 | 2035 | 2049 |
Urnenstele | 2032 | 2040 | 2030 |
Reihengrab Erdbestattung | 2047 | 2044 | 2058 |
Familiengrab | 2042 | 2045 | 2034 |
Rasenreihengrab oder Rasenfamiliengrab | 2038 | 2048 | 2035 |
Das fortgeschriebene Belegungskonzept wäre dann Grundlage für eine neue Friedhofsatzung und eine neue Gebührenkalkulation im Friedhofswesen der Gemeinde Neustetten. Eine Umsetzung wäre dann voraussichtlich zum Jahr 2025 möglich.
Der Gemeinderat hat der Belegungskonzeption zugestimmt und die Verwaltung beauftragt auf dieser Basis die weiteren Schritte zur Umsetzung (Gebührenkalkulation, Satzung etc.) vorzubereiten.
zu § 7) Straßenbeleuchtung (Umstellung auf LED) hier: Ermächtigung für die Auftragsvergabe |
Der Gemeinderat hat die Umstellung der vorhandenen Straßenbeleuchtung (Natriumdampflampen) auf eine LED-Straßenbeleuchtung beschlossen.
In der Sitzung am 26.02.2024 hat der Gemeinderat verschiedene Festlegungen für die erforderliche Ausschreibung getroffen (Leitfabrikat SL 11 mini/micro mit Farbtemperatur 3000 Kelvin, Zhaga-Schnittstelle etc.).
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich nach einer vorläufigen Kostenschätzung auf rd. 480.000 €. Die Höhe des Zuschusses beträgt 130.000 €.
Im Anschluss an die Festlegungen des Gemeinderates hat die Firma Netze BW die öffentliche Ausschreibung der Maßnahme vorbereitet.
Die öffentliche Ausschreibung erfolgte am Freitag, 28.06.2024, wobei die Submission am 29.07.2024 stattfindet.
Nachdem die nächste Sitzung des Gemeinderates aufgrund der Sommerpause erst am 23.09.2024 oder 30.09.2024 geplant ist, sollte die Verwaltung zur Vergabe der Arbeiten ermächtigt werden.
Die Vergabe der Arbeiten muss aus verschiedenen Gründen (Planung, Bestellung, Organisation, Fristen, Zuschuss, Kosten etc.) zeitnah erfolgen, weshalb die Ermächtigung zur Auftragsvergabe für die Verwaltung erteilt werden sollte.
Alternativ wäre eine Sitzung des Gemeinderates Anfang August 2024 in der Sommerpause erforderlich.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, den entsprechenden Auftrag gemäß den Bestimmungen der VOB zu vergeben.
zu § 8) Haushalt für das Jahr 2024 hier: Finanzzwischenbericht |
Dem Gemeinderat wurde der Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt und ausführlich erläutert.
Im Ergebnishaushalt sind derzeit bei den Erträgen und auch den Aufwendungen keine größeren Planabweichungen erkennbar.
Im Finanzhaushalt sind im Jahr 2024 Auszahlungen für Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 1,409 Mio. € enthalten. Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Höhe 1,279 Mio. € gegenüber.
Insgesamt dürfte das Jahr 2024 aus finanzwirtschaftlicher Sicht nahezu planmäßig verlaufen.
Der Gemeinderat hat den Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2024 und den Ausblick für das Jahr 2025 zur Kenntnis genommen.
zu § 9) Spenden und Zuweisungen hier: Beschluss über die Annahme (Zeitraum 01.04. bis 30.06.2024) |
Nach der Beschlussfassung des Gemeinderates wird in der Gemeinde Neustetten über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von jeweils 100 Euro periodisch oder bei Bedarf in zusammengefasster Form pauschal entschieden.
Spenden über 100 Euro müssen per Einzelbeschluss des Gemeinderates angenommen werden.
Im Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2024 sind bei der Gemeinde folgende Spenden eingegangen bzw. angekündigt worden:
Spender/in | Betrag in € | Art | Zuwendungszweck |
Kaller, Bert | 334,71 | S | Gemeindebücherei |
Der Gemeinderat hat die Annahme der Spende beschlossen.
zu § 10) Verschiedenes |
Neuer Hauptamtsleiter ab 01.09.2024
BM Gunter Schmid gab bekannt, dass Herr Sener Akcicek aus Starzach ab 01.09.2024 als neuer Hauptamtsleiter bei der Gemeinde Neustetten beginnen wird.
Baubeginn Radwege Wolfenhausen
BM Gunter Schmid teilte mit, dass am 19.08.2024 der Baubeginn für den Radwegeneubau „Beim Häule“ (südwestlich von Wolfenhausen) und „Lückenschluss Radweg Wolfenhausen“ (nördlich von Wolfenhausen) stattfinden wird.
Aktivierung Glasfaser
Die Deutsche Glasfaser teilte der Gemeindeverwaltung am Freitag, 19.07.2024 mit, dass der erste Kunde in Wolfenhausen einen aktiven Glasfaseranschluss nutzen kann.
Sukzessive werden nun die Kunden in Wolfenhausen aktiviert.
In den PoPs in Remmingsheim und Nellingsheim wird zurzeit noch die Aktivtechnik eingebaut, so dass dann nach und nach auch diese beiden Ortschaften aktiv geschaltet werden können.
Brunnen auf dem Rathausplatz
BM Gunter Schmid gab bekannt, dass der Brunnen auf dem Rathausvorplatz in Remmingsheim vorerst nicht in Betrieb gehen wird. Grund ist der Vorfall in Rottenburg, bei dem mehrere Kinder Magen-Darm-Erkrankungen erlitten hatten, nachdem sie auf einem Wasserspielplatz gespielt hatten.
Das Büro Gfrörer wurde bereits beauftragt, zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten es gibt, den Brunnen wieder ohne ein Haftungsrisiko für die Gemeinde in Betrieb nehmen zu können.
Nächste Sitzung des Gemeinderates
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am 23.09.2024 oder 30.09.2024 statt.
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.