Gemeinderat

Bericht über die Gemeinderatssitzung am 26.05.2025 in Remmingsheim

Am Montag, 26.05.2025, fand im Rathaus Remmingsheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Bürgermeister Gunter Schmid konnte zu der Sitzung...

Am Montag, 26.05.2025, fand im Rathaus Remmingsheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Bürgermeister Gunter Schmid konnte zu der Sitzung die Damen und Herren des Gemeinderates sowie zwei Zuhörer begrüßen.

zu § 1) Fragestunde für Kinder, Jugendliche und erwachsene Einwohner

Es wurden keine Fragen an die Verwaltung gerichtet.

zu § 2) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Die Verwaltung hat bei diesem Tagesordnungspunkt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt gegeben:

  • Eingruppierung der Leiterin der Gemeindebücherei nach dem Ergebnis der Stellenbewertung ab 01.05.2025 in die Entgeltgruppe 9a TVöD
  • Ausschreibung der Stelle/n einer Reinigungskraft für die beiden Schulgebäude in Remmingsheim
  • Vermietung einer Wohnung in der betreuten Seniorenwohnanlage in Remmingsheim

zu § 3) Bauantrag

Anbau Kühlhaus, Trockenlager und Wintergarten im Obergeschoss auf dem Grundstück Flst. 65, Brühlstraße 8 in Remmingsheim

Der Bauantrag wurde im Baugenehmigungsverfahren nach § 49 LBO eingereicht.

Der Antragssteller beabsichtigt auf dem Grundstück Flst.65, Brühlstraße 8 in Remmingsheim ein Kühlhaus und Trockenlager anzubauen. Der Anbau im OG soll als Wintergarten genutzt werden.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, so dass sich die baurechtliche Beurteilung des Bauvorhabens nach § 34 BauGB und somit nach der vorhandenen Umgebungsbebauung richtet.

Die Baurechtsbehörde kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Baumaßnahme im Sinne von § 34 BauGB einfügt. Planungsrechtlich bestehen daher keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Nach den Vorgaben der Baurechtsbehörde wird bei diesem Bauantrag keine Nachbarbeteiligung durchgeführt.

Der Gemeinderat hat das Einvernehmen der Gemeinde zu diesem Bauantrag erteilt.

zu § 4) Wasserversorgung

zu § 5) Abwasserbeseitigung

Die Wasser- und Abwassergebühren wurden letztmalig zum Jahr 2019 geändert. Bedingt durch die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik konnten keine neuen Gebührenkalkulationen angefertigt werden.

In den letzten sechs Jahren hat es in beiden Bereichen erhebliche Kostensteigerungen gegeben, so dass die bisherigen Gebührensätze viel zu niedrig bemessen sind. Es haben sich in den letzten Jahren in beiden Bereichen erhebliche Unterdeckungen ergeben, welche zumindest teilweise ausgeglichen werden sollten. Auch die Investitionen der vergangenen Jahre wirken sich letztendlich gebührensteigernd aus.

Im Vorbericht für den Haushalt 2025 wurde bereits darauf hingewiesen, dass im Jahr 2025 eine neue Gebührenkalkulation für die Verbrauchsgebühren der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfolgen soll.

Zudem wurde der Gemeinderat in der Klausurtagung im Dezember 2024 über die Kostenentwicklungen im Wasser- und Abwasserbereich ausführlich informiert und auf die dringende Notwendigkeit zur Überprüfung und Anpassung der Gebühren hingewiesen.

Auch die Rechtsaufsichtsbehörde hat im Rahmen der Prüfung des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 folgenden Hinweis gegeben:

„Aufgrund der Vorgaben des Kommunalabgabenrechts sowie der Vorgaben des Gemeindewirtschaftsrechts ist in diesen zwei Bereichen eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen (vgl. § 14 KAG und § 78 Abs. 2 GemO). Die Gemeinde Neustetten wird hiermit aufgefordert, die Gebühren neu zu kalkulieren und den Kostendeckungsgrad der kostenrechnenden Einrichtung zu überprüfen (vgl. auch Erläuterung der Gemeinde im Vorbericht – Seite 16).“

Das Büro Heyder und Partner aus Tübingen wurde von der Gemeindeverwaltung beauftragt, eine Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren für die Jahre 2025–2027 vorzunehmen.

Bei der Wasserversorgung wurde vom Büro Heyder und Partner eine Kalkulation für die Jahre 2025–2027 erstellt.

Aus rechtlichen Gründen mussten bei der Abwasserbeseitigung für diesen Zeitraum zwei getrennte Kalkulationen vorgenommen werden. Es wurde eine Kalkulation für das Jahr 2025 und eine separate Kalkulation für die Jahre 2026–2027 angefertigt.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde bei der Abwasserbeseitigung eine Nachkalkulation der Gebühren für die Jahre 2019–2020 und eine Nachkalkulation der Gebühren für die Jahre 2021–2023 angefertigt.

Im Abwasserbeseitigungsbereich besteht für die Gemeinde die Verpflichtung, dass eine Verrechnung von Über- oder Unterdeckungen innerhalb von 5 Jahren vorgenommen werden muss.

Bei der Wasserversorgung besteht diese gesetzliche Verpflichtung nicht, so dass hier eine Nachkalkulation zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden kann.

Das Büro Heyder und Partner, Herr Jared von Schmeling, hat in der Sitzung die einzelnen Nachkalkulationen und Kalkulationen vorgestellt und erläutert.

Für die Beratung und Beschlussfassung lagen dem Gemeinderat zu TOP 4 und TOP 5 folgende Unterlagen vor:

Anlage 1: Wasserversorgung Gebührenkalkulation Zeitraum 2025–2027

Anlage 2. Wasserversorgung Satzungsänderung (Entwurf)

Anlage 3: Abwasserbeseitigung Nachkalkulation Zeitraum 2019–2020

Anlage 4: Abwasserbeseitigung Gebührenkalkulation Zeitraum 2025

Anlage 5: Abwasserbeseitigung Nachkalkulation Zeitraum 2021–2023

Anlage 6: Abwasserbeseitigung Gebührenkalkulation Zeitraum 2026–2027

Anlage 7: Abwasserbeseitigung Satzungsänderung (Entwurf)

zu § 4) Wasserversorgung

a) Gebührenkalkulation für die Jahre 2025–2027

Bei der Wasserversorgung wurde vom Büro Heyder und Partner (ohne Verrechnung der Vorjahre) folgende Gebührenobergrenze errechnet:

Wassergebühr

Bisher

2,00 €/cbm

Gebührenobergrenze

(ohne Verrechnung Vorjahre

2025–2027

2,25 €/cbm

Der Gemeinderat hat beschlossen, ab 01.07.2025 eine Anpassung der Wassergebühren von 2,00 €/cbm auf 2,25 €/cbm vorzunehmen.

b) Satzungsänderung/Änderung der Gebühren zum 01.07.2025 (Beschluss)

Der Gemeinderat hat die entsprechende Satzungsänderung beschlossen.

zu § 5) Abwasserbeseitigung

a) Gebührenkalkulation 2025

b) Gebührenkalkulation 2026–2027

Bei der Abwasserbeseitigung wurden vom Büro Heyder und Partner folgende Gebührenobergrenzen errechnet:

Ohne Verrechnung der Vorjahre

Abwassergebühr

Schmutzwasser

Oberflächenwasser

Bisher

2,20 €/cbm

0,40 €/qm

Gebührenobergrenze

(ohne Verrechnung Vorjahre

2025

3,42 €/cbm

0,59 €/qm

2026-2027

3,06 €/cbm

0,51 €/qm

Mit Verrechnung der Vorjahre

Abwassergebühr

Schmutzwasser

Oberflächenwasser

Bisher

2,20 €/cbm

0,40 €/qm

Gebührenobergrenze20253,52 €/cbm0,48 €/qm
(mit Verrechnung Vorjahre)2026–20273,87 €/cbm0,61 €/qm

Der Gemeinderat hat folgende Anpassungen beschlossen:

Schmutzwasser

Anpassung ab 01.07.2025auf 3,50 €/cbm

Oberflächenwasser

Anpassung ab 01.07.2025 für das Jahr 2025auf 0,48 €/qm
Anpassung für die Jahre 2026-2027auf 0,55 €/qm

Die Gemeinde verzichtet demnach auf Gebühren im Abwasserbeseitigungsbereich in Höhe von ca. 270.000 Euro, welche sich in den vergangenen Jahren durch Unterdeckungen ergeben haben.

c) Satzungsänderung/Änderung der Gebühren (Beschluss)

Der Gemeinderat hat die entsprechende Satzungsänderung beschlossen.

zu § 6) Friedhöfe der Gemeinde Neustetten

hier: Anschaffung von weiteren Urnenstelen

Seit dem Jahr 2018 werden auf allen Friedhöfen der Gemeinde Neustetten Urnenstelen als Grabstätten mit einer Ruhezeit von 15 Jahren zur Verfügung gestellt.

Der Gemeinderat hat sich damals für die Urnenstelen der Fa. Kronimus entschieden, welche zwischenzeitlich wie folgt belegt wurden:

RH

NH

WH

Stelen

3

2

3

Kammern

10

6

9

Belegungen

2018

2

2019

2020

1

1

2021

1

2022

1

1

3

2023

1

2024

4

2

2025

1

1

Freie Kammern

4

1

1

Die Urnenstelen sind als pflegearme Grabstätten gefragt, haben einen geringen Flächenbedarf und eine nachträgliche Erweiterung ist problemlos möglich.

Nachdem in Nellingsheim und Wolfenhausen zwischenzeitlich nur noch jeweils eine Kammer zur Verfügung steht, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, über die Aufstellung weiterer Urnenstelen auf den Friedhöfen zu entscheiden.

Unter Berücksichtigung der bisherigen Belegungen, einer Ruhezeit mit 15 Jahren und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, wäre folgende Option denkbar:

Remmingsheim: 2 Stelen mit 8 Kammern

Nellingsheim: 2 Stelen mit 6 Kammern

Wolfenhausen: 3 Stelen mit 9 Kammern

Die Verwaltung hat ein entsprechendes Angebot bei der Fa. Kronimus eingeholt. Das Angebot beläuft sich auf rund 31.000 Euro, wobei die Kosten für die erforderlichen Fundamente mit rd. 6.000 Euro geschätzt werden. Die Gesamtkosten dürften somit in der Größenordnung von ca. 37.000 Euro liegen. Die Lieferzeit für die Urnenstelen wurde mit ca. 10 Wochen angegeben.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2025 sind für die Anschaffung und Aufstellung von weiteren Urnenstelen auf den Friedhöfen der Gemeinde Neustetten keine Haushaltsmittel veranschlagt, so dass die anfallenden Kosten außerplanmäßig finanziert werden müssen.

Alternativ könnte die Gemeinde die Anschaffung auch auf das Jahr 2026 schieben oder auch auf eine weitere Anschaffung von Urnenstelen verzichten.

Der Verzicht auf eine weitere Anschaffung würde bedeuten, dass diese Art von Grabstätte auf dem Friedhof in Wolfenhausen erst ab dem Jahr 2033 und auf den Friedhöfen in Remmingsheim und Nellingsheim erst ab dem Jahr 2035 wieder zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat hat die Anschaffung der Urnenstelen im Jahr 2025 beschlossen.

zu § 7) Neubau Feuerwehrmagazin

hier: Beauftragung Fachingenieurleistungen

Der Gemeinderat wurde in der Sitzung am 28.04.2025 über die Bewerberauswahl von Fachingenieuren für verschiedene Gewerke (Tragwerksplanung, HLS-Planung, Elektroplanung) im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrmagazins informiert.

Für jedes Gewerk wurden 3 Bewerber ausgewählt, mit denen am 07.05.2025 entsprechende Verhandlungsgespräche stattgefunden haben.

Alle Bewerber wurden aufgefordert bis zum 19.05.2025 ein finales Angebot abzugeben.

Die Verwaltung hat folgende Vergaben vorgeschlagen:

Tragwerksplanung

  • B+G Ingenieure Bollinger und Grohmann GmbH, Frankfurt

HLS-Planung (Heizung, Lüftung, Sanitär)

  • Ingenieurbüro Liepelt, Baiersbronn

Elektroplanung

  • Neher Butz Plus GmbH, Senden

Bei der Bewertung der Angebote wurden folgende Faktoren berücksichtigt:

- Projektorganisation

- Projekteinschätzung und Vorgehensweise (Projektleiter)

- Projektmanagement

- Honorarangebot

Der Gemeinderat hat den Vergaben zugestimmt und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung beauftragt.

zu § 8) Ehrung von langjährigen Gemeinderatsmitgliedern

hier: Ehrung von Frau Gemeinderätin Dr. Ute Bangerter für 10 Jahre

ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat

Die Gemeinde Neustetten ist Mitglied im Gemeindetag Baden-Württemberg. Der Gemeindetag Baden-Württemberg ist der Kommunale Landesverband für kreisangehörige Städte und Gemeinden unseres Landes. Er vertritt die Gemeinden in vielen Verhandlungen und Gesprächen mit der Landes- bzw. Bundesregierung.

Der Gemeindetag hat eine Ehrenordnung, nach der für langjährige aktive kommunalpolitische Tätigkeit eine entsprechende Auszeichnung des Gemeindetags Baden-Württemberg vorgenommen werden kann.

Frau Gemeinderätin Dr. Ute Bangerter ist im Mai 2015 in den Gemeinderat nachgerückt, so dass sie nunmehr im Mai 2025 seit 10 Jahren dem Gemeinderat in der Gemeinde Neustetten angehört.

Für diese 10-jährige Tätigkeit ist nach der Ehrenordnung des Gemeindetags eine Ehrung vorgesehen.

Herr BM Gunter Schmid hat Frau Gemeinderätin Dr. Bangerter als Anerkennung für ihre Tätigkeit eine entsprechende Urkunde und eine Anstecknadel ausgehändigt.

zu § 9) Verschiedenes/Informationen

Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg

BM Gunter Schmid gratulierte Herrn GR Andreas Braun nochmals recht herzlich für seine Auszeichnung mit dem Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg. Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat ihm den Verdienstorden am Freitag, 09. Mai 2025 im Rahmen einer Feierstunde auf dem Schloss in Mannheim persönlich überreicht.

Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Neustetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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