Am Montag, 31.03.2025, fand im Rathaus Remmingsheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Bürgermeister Gunter Schmid konnte zu der Sitzung neben den Damen und Herren des Gemeinderates fünf Zuhörerinnen und Zuhörer begrüßen.
zu § 1) Fragestunde für Kinder, Jugendliche und erwachsener Einwohner |
Im Rahmen der Fragestunde erkundigte sich eine Zuhörerin im Hinblick auf kommunale Zuschüsse für Tagespflegepersonen nach der Handhabung in der Gemeinde Neustetten.
BM Gunter Schmid erklärte, dass die Gemeinde Neustetten im laufenden Kindergartenjahr 2024/2025 bei der Tagespflege einen Zuschuss in Höhe von 0,50 Euro pro Betreuungsstunde und Kind gewährt. Es handelt sich um eine rein freiwillige Leistung, welche derzeit nur von 5 Kommunen im Landkreis Tübingen gewährt wird.
Das Thema wurde mehrfach mit dem Tageselternverein besprochen und wurde jetzt auch beim Landkreis Tübingen platziert.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die Elternbeiträge bei der Tagespflege vom Landkreis Tübingen seit dem Jahr 2013 nicht angepasst wurden. Dagegen sind die Elternbeiträge für die Tagesbetreuungseinrichtungen in den Kommunen in dieser Zeit immer angepasst worden. Sie haben sich in den letzten Jahren nahezu verdoppelt. Der Kreistag wird sich mit diesem Thema in der dritten Sitzungsrunde beschäftigen und es wird eine kreisweite Lösung angestrebt. Bis zur Klärung auf Kreisebene empfiehlt die Verwaltung, keine freiwilligen Zuschüsse seitens der Gemeinde Neustetten mehr zu gewähren. Hierüber hat jedoch letztendlich der Gemeinderat bei TOP 4 zu entscheiden.
zu § 2) Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse |
Die Verwaltung hat bei diesem Tagesordnungspunkt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt gegeben:
zu § 3) Bauanträge |
a) Neubau einer Montagehalle mit Büroraum auf dem Grundstück Flst. 1018/15,
Gewerbering 14 in Remmingsheim
Der Bauantrag wurde im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO eingereicht. Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Grundstück Flst.1018/15, Gewerbering 14 in Remmingsheim, den Neubau einer Montagehalle mit Büroraum. Das Grundstück befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Erweiterung Hauser Feld“.
Eine Nachbarbeteiligung wird gemäß den Vorgaben der unteren Baurechtsbehörde durchgeführt und endet am Mittwoch, den 16.04.2025.
Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt.
b) Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Flst. 382, Rötestraße 7 in Wolfenhausen
Der Bauantrag wurde im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO eingereicht. Die Antragssteller beabsichtigen auf dem Grundstück Flst.382, Rötestraße 7 in Wolfenhausen, den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und wird daher gemäß § 34 BauGB beurteilt.
Eine Nachbarbeteiligung wird gemäß den Vorgaben der unteren Baurechtsbehörde durchgeführt und endet am Montag, den 07.04.2025.
Der Gemeinderat hat das Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilt, wobei für die Flachdachgarage eine Dachbegrünung angeregt wird.
zu § 4) Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Neustetten Hier: Bestands- und Bedarfsplanung für das Jahr 2025/2026 |
Die Verwaltung hat die Bestands- und Bedarfsplanung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Neustetten zum Kindergarten-/Schuljahr 2025/2026 aufgestellt.
Bei einer Informationsveranstaltung am 13.03.2025 wurde über den Inhalt der Bestands- und Bedarfsplanung 2025/2026 im Vorfeld unterrichtet. Zu der Informationsveranstaltung waren neben den Elternbeiräten der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Grundschule auch das pädagogische Personal, die Schulleitung, Vertreter der Kirchengemeinden sowie der Ausschuss für Kinder, Jugend und Grundschule des Gemeinderates eingeladen.
In der Sitzung des Gemeinderates wurde dann die Fortschreibung der Bestands- und Bedarfsplanung für das Kindergarten-/Schuljahr 2025/2026 vorgestellt und erläutert.
Die Bestands- und Bedarfsplanung für das Jahr 2025/2026 beinhaltet u. a. folgende Themenbereiche:
Bestandsaufnahme
Die Gemeinde Neustetten ist derzeit Trägerin von insgesamt 12 Kinderbetreuungsgruppen, verteilt auf 7 Einrichtungen in den 3 Ortsteilen. Zudem hat die Gemeinde Neustetten im Jahr 2021 einen Natur- und Waldkindergarten errichtet, wobei der Betrieb dieser Einrichtung durch einen entsprechenden Vertrag der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Tübingen übertragen wurde.
In den Einrichtungen stehen bis zu 255 Betreuungsplätze zur Verfügung, wobei bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres rund 224 Betreuungsplätze belegt sein dürften.
Die verfügbaren Betreuungsplätze, aufgeteilt auf die jeweiligen Altersgruppen, sehen folgendermaßen aus:
Ü3 | U3 | Gesamt | |
verfügbare Betreuungsplätze | 203–215 | 40 | 243–255 |
Geburtenzahlen
Folgende Entwicklung ist bei den Kindern über 3 Jahre im Kindergartenjahr 2025/2026 zu erwarten:
Elternbeiträge
Die Elternbeiträge in der Gemeinde Neustetten werden in Anlehnung an die Empfehlungen der Spitzenverbände jährlich moderat angepasst. Dabei gilt der Grundsatz, ein günstiges Beitragslevel in Neustetten zu halten. Dies wird gewährleistet, indem sich der Beitragssatz in der Gemeinde Neustetten für das erste Kind einer Familie i. d. R. an den reduzierten Beitragssätzen, welche die Spitzenverbände für das zweite Kind einer Familie empfehlen, orientiert. Somit kann gewährleistet werden, dass die Elternbeiträge in der Gemeinde Neustetten generell immer unter den von den Verbänden empfohlenen Sätzen liegen.
Für das Kindergartenjahr 2025/2026 wurden die monatlichen Elternbeiträge bereits im Jahr 2024 festgelegt.
Kosten-/Abmangelentwicklung
Im Haushaltsjahr 2025 sind für den Bereich „Kinderbetreuung“ Aufwendungen in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro bereitgestellt (ohne Ganztagesbetreuung an der Grundschule).
Die voraussichtlichen Erträge (Landeszuschüsse, Elternbeiträge und sonstige Erträge) wurden mit 1,33 Mio. Euro veranschlagt.
Dies ergibt für das Jahr 2025 einen Abmangel (ungedeckte Aufwendungen) im Kinderbetreuungsbereich in Höhe von rund 1,56 Mio. Euro.
Der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge bewegt sich bei ca. 13,47 %, wobei in Baden-Württemberg eine Kostendeckungsquote von 20 % angestrebt wird.
Zusammenfassung
Insgesamt kann festgehalten werden, dass der Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über 3 Jahre in der Gemeinde Neustetten im Kindergartenjahr 2025/2026 vollumfänglich gedeckt werden kann.
Auch für Kinder unter 3 Jahren dürfte mit dem vorhandenen Betreuungsangebot (40 – 45 Plätze) der allgemeine Bedarf gedeckt werden können.
In der Gesamtbetrachtung kann der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Kindergartenjahr 2025/2026 in der Gemeinde Neustetten erfüllt werden!
Folgende Hinweise wurden zudem noch ausführlich erläutert:
Kindergarten Nellingsheim:
Änderung Betriebserlaubnis (keine Altersmischung)
Voraussichtliche Vollbelegung ab April 2026 (2 Kinder)
Kindergarten Wolfenhausen:
Voraussichtliche Vollbelegung ab April 2026 (3 Kinder)
Sowohl in Wolfenhausen als auch in Nellingsheim werden jedoch aus verschiedenen Gründen keine zusätzlichen Gruppen eröffnet (geringe Anzahl Kinder, Rechtsanspruch kann in anderen Gruppen erfüllt werden, Anmeldeverhalten etc.).
Kita an der Wette:
Änderung Betriebserlaubnis (Altersmischung)
Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze im U3-Bereich
Kindergarten Wettegärtle:
Evtl. Änderung Betriebserlaubnis (Vollgruppe auf Kleingruppe)
Reduzierung des rechnerischen Personalbedarfs
Förderung der Kindertagespflege:
Wegfall der freiwilligen Bezuschussung bis zur Klärung auf Kreisebene
Ganztagesbetreuung Grundschule:
Ab Schuljahr 2026/2027 Rechtsanspruch für Klasse 1
Wegfall der Flexibilität (Ja oder Nein, keine einzelnen Tage mehr)
Der Gemeinderat hat die Bestands- und Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Neustetten für das Kindergartenjahr 2025/2026 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde zur Umsetzung bzw. weiteren Veranlassung ermächtigt.
zu § 5) Feldwege Hier: Vergabe Sanierungsarbeiten |
Im Jahr 2024 hat die Gemeinde Neustetten zwei Rad-/Wirtschaftswege gebaut. In diesem Zusammenhang wurde das gesamte Feldwegenetz kontrolliert und begutachtet.
Im Rahmen einer Befahrung hat das Ingenieurbüro Gauss den Zustand des Feldwegenetzes aufgenommen.
Das Feldwegenetz befindet sich insgesamt in einem ordentlichen Zustand, wobei einzelne Schäden festgestellt wurden, welche mittelfristig saniert werden sollten.
Nach einer groben Kostenschätzung belaufen sich die Schäden auf eine Gesamtsumme in Höhe von ca. 600.000 € (ohne Nebenkosten).
In Abstimmung mit dem Gemeinderat soll die Behebung der Schäden auf mehrere Jahre verteilt werden, da die Kosten nach der Doppik im Ergebnishaushalt zu veranschlagen sind. Eine Behebung der Schäden in einem Jahr ist aufgrund der Haushaltssituation nicht möglich und auch aufgrund der Verkehrssicherheit nicht erforderlich.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2025 sind für die Sanierung von Feldwegen Aufwendungen in Höhe von 150.000 Euro enthalten.
Im ersten Sanierungsabschnitt wurde im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung am 27.02.2025 ein Volumen mit rund 170.000 Euro ausgeschrieben. Es wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Submission hat am 20.03.2025 stattgefunden. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor:
Das Büro Gauss hat die eingegangenen Angebote formell, rechnerisch und wirtschaftlich mit folgendem Ergebnis geprüft.
Rangfolge | Bieter | Bruttoangebotssumme |
1 | Fa. Stumpp, Balingen | 169.959,41 € |
2 | Bieter 2 | 188.585,35 € |
3 | Bieter 3 | 189.237,75 € |
4 | Bieter 4 | 227.627,59 € |
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
Die ausgeschriebenen Feldwegsanierungsarbeiten 2025 werden zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 169.959,41 € an die Firma Gebr. Stumpp GmbH & Co. KG aus Balingen vergeben.
zu § 6) Regionalverband Neckar-Alb Teilregionalplan Solarenergie (Entwurf 2024) Hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange |
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat am 04.02.2025 den zweiten Entwurf des Teilregionalplans Solarenergie (Entwurf 2024) und den dazugehörigen Umweltbericht für die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 1 bis 3 des Raumordnungsgesetzes in Verbindung mit § 12 Abs. 2, 3 und 5 Landesplanungsgesetz beschlossen.
Die Ergebnisse der Behandlung der Stellungnahmen aus der Synopse zum Teilregionalplan Solarenergie (Entwurf 2023) sind hierbei eingeflossen.
Die Gemeinde Neustetten hat erneut die Möglichkeit, bis 21.05.2025 eine Stellungnahme zu der Fortschreibung abzugeben.
Im Teilregionalplan Solarenergie 2024 ist auf der Gemarkung Neustetten ein Vorbehaltsgebiet für FFPV-Anlagen mit rd. 20 ha festgelegt.
Dieses Gebiet war bereits im Entwurf aus dem Jahr 2023 enthalten, so dass sich bei den Festsetzungen für Freiflächen-PV-Anlagen auf der Gemarkung Neustetten keine Änderungen ergeben haben.
Daher ist nach Ansicht der Verwaltung die Abgabe einer Stellungnahme zu der Fortschreibung nicht mehr erforderlich.
Der Gemeinderat fasste folgenden Beschluss:
Die Fortschreibung des Teilregionalplans Solarenergie (Entwurf 2024) des RVNA wird zur Kenntnis genommen und es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.
zu § 7) Verschiedenes/Informationen |
Neuanschaffung Feuerwehrfahrzeug LF 10/6
BM Gunter Schmid teilt mit, dass die Gemeinde für die Anschaffung von einem neuen Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 182.000 Euro erhalten hat. Die Anschaffung des Fahrzeugs muss bis 01.12.2029 erfolgen.
Defibrillatoren
In Abstimmung mit der DRK-Bereitschaft Neustetten soll die Zugänglichkeit zu den in der Gemeinde Neustetten vorhandenen Defibrillatoren verbessert werden. Die bislang innen angebrachten Defibrillatoren werden im Rahmen des neuen Konzepts des Deutschen Roten Kreuzes nach außen verlegt. Zukünftig sollen dann folgende Standorte vorhanden sein:
Wolfenhausen Vereinsheim (Verwendung Defi aus Schule Wolfenhausen)
Nellingsheim Feuerwehrmagazin
Remmingsheim Stäblehalle (unverändert im Regieraum)
Remmingsheim Feuerwehrmagazin (Verwendung Defi aus Bürgerhaus Remmingsheim)
Zudem befindet sich beim Sportheim in Remmingsheim ein Gerät des SV Neustetten.
Einwohnerantrag auf Nutzung des Bürgerhauses in Nellingsheim
BM Gunter Schmid informiert darüber, dass am 18.03.2025 ein Einwohnerantrag gemäß § 20 b der Gemeindeordnung für die Nutzung des Bürgerhauses in Nellingsheim für private Veranstaltungen eingegangen ist.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet voraussichtlich am Montag, 28.04.2025, statt.
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats statt.