Bürgermeisteramt Birenbach
73102 Birenbach
Gemeinderat

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 11.11.2024

TOP 1 Grundsteuer Anpassung der Hebsätze Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage 40/2024 sowie auf die nicht öffentliche Beratung in der Sitzung...

TOP 1 Grundsteuer Anpassung der Hebsätze

Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage 40/2024 sowie auf die nicht öffentliche Beratung in der Sitzung am 14.10.2024 hierzu.

Die Kämmerin trägt die Sitzungsvorlage vor und erläutert dem Gremium den Sachverhalt.

Der Bürgermeister fasst zusammen, dass mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenem aufkommensneutralem neuen Hebesatz von 390 v.H. für die Grundsteuer B sich die Gemeinde Birenbach im Hebesatzrahmen, der vom Transparenzregister des Bundesfinanzministeriums empfohlen wurde, befindet. Für die Gemeinde Birenbach würde sich mit dem vorgeschlagenen Hebesatz eine Mehreinnahme von rund 10.000 Euro abzeichnen. Diese wird jedoch mit dem Abgang des Steueraufkommens der Grundsteuer A mit rund 1.300 Euro reduziert. Außerdem hat sich bei der Bearbeitung der Veranlagungen ergeben, dass bei Zuzug neuer Fälle die Summe der Mehreinnahme sinkt. Da noch ca. 50 Grundsteuererklärungen beim Finanzamt und dementsprechend im Prognoseprogramm fehlen, hat die Verwaltung diesen „Puffer“ in Form der Mehreinnahme für die noch kommenden Fälle bereits eingeplant.

Der Gemeinderat stimmt der Reduzierung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von bisher 450 v. H. auf 390 v. H. zu.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A sowie für die Gewerbesteuer bleiben unverändert.

TOP 2 Jagdgenossenschaft – Zustimmung der Verwaltung

Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage 41/2024 und erläutert den Sachverhalt.

In der Sitzung am 16.09.2024 (Vorlage Nr. 31/2024) hat der Gemeinderat bereits den Bürgermeister mit der Vorbereitung der Ausschreibung der Jagdpacht sowie der Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung beauftragt.

In der im Januar 2025 geplanten nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Birenbach soll die Verwaltung der Jagdgenossenschaft wieder auf den Gemeinderat übertragen werden, wie es in der Satzung der Jagdgenossenschaft vorgesehen ist. Formal muss hier erneut ein Beschluss der Jagdgenossenschaft gefasst werden. Im Wildtiermanagementgesetz steht hier in § 15 Abs. 7 Satz 1, dass durch Beschluss der Jagdgenossenschaft die Verwaltung der Jagdgenossenschaft längstens für die Dauer der gesetzlichen Mindestpachtzeit dem Gemeinderat mit dessen Zustimmung übertragen werden kann.

Nach Rücksprache mit der unteren Jagdrechtsbehörde, ist diese Zustimmung des Gemeinderats zur Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft bereits im Vorfeld der Jagdgenossenschaftsversammlung einzuholen. BM Matzak teilte mit, dass er daher dieses Thema dem Gemeinderat vorlegt und der Gemeinderat hierzu nun aktiv seine Willenserklärung abgeben muss. Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde Birenbach gibt es nicht, da die Kosten der Geschäftsführung gemäß § 15 Abs. 7, Satz 3 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz die Jagdgenossenschaft trägt.

Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der Verwaltung der Jagdgenossenschaft zu, sollte sich die Jagdgenossenschaft in der Versammlung im Januar 2025 für die Übertragung an den Gemeinderat entscheiden.

TOP 3 Forstwirtschaftsplan

Der Bürgermeister verweist auf die Vorlage 43/2024 und erläutert den Sachverhalt.

Das staatliche Forstamt Göppingen hat den Haushaltsplan zum Forstwirtschaftsjahr 2025 vorgelegt. Der vom Forstamt erstellte Forstwirtschaftsplan sieht Ausgaben in Höhe von 1.388 Euro sowie Einnahmen von 210 Euro (Zuschuss) vor. Die Gemeinde muss daher aus dem Haushalt 1.178 Euro in den Forst investieren.

Hierin ist die Kultursicherung der neuen Bepflanzung sowie Betriebssteuern und das Entgelt für den forstlichen Revierdienst enthalten.

Die Verwaltung rät auch in diesem Jahr Geld für Ersatzpflanzungen einzustellen und schlägt vor, die vom Forstamt berechnete Summe auf volle 2.000 Euro aufzurunden und somit im Haushaltsplan 2.000 Euro für die Waldbewirtschaftung einzustellen.

Der Gemeinderat beschließt den in der Sitzung vorgelegten Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2025 und ermächtigt den Bürgermeister, die Planung anzuerkennen und im Haushalt 2025 für die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes eine Summe in Höhe von 2.000 Euro einzustellen.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 9. Dezember 2024 statt.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024

Orte

Adelberg
Birenbach
Börtlingen
Rechberghausen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto