Der Gemeinderat hatte über zwei Bauanträge zu befinden. Für beide lagen positive Empfehlungsbeschlüsse des Ortschaftsrats Aach bzw. des Ortschaftsrats Hallwangen vor.
Dementsprechend beschloss auch der Gemeinderat, zu beiden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Im ersten Bauantrag ging es um eine Balkonerweiterung und die Anlegung zweier Stellplätze beim Gebäude Hölderlinstraße 6, Aach. Hier ist eine Befreiung erforderlich, da der Bebauungsplan Bergwiese diese beiden Stellplätze im zeichnerischen Teil des Planes nicht vorsieht und Stellplätze eigentlich nur in den dort bezeichneten Flächen zulässig sind.
Der zweite Bauantrag betraf einen gewerblich genutzten Flachdachanbau an der Südseite des Gebäudes Irmgardsglück 6 (nicht überplanter Innenbereich nach § 34 BauGB) in Hallwangen. Auf dem bereits vorhandenen Pelletslager soll auf einer Fläche von 4,60 m x 2,40 m ein Aufbau entstehen, der als Friseurstudio genutzt werden soll.
Die Musik- und Kunstschule Region Freudenstadt (MuK) wird seit dem Jahre 2008 als Verein geführt, nachdem damals die Stadt Freudenstadt beschlossen hatte, die städt. Musikschule zu schließen. Um den Musikunterricht möglichst kostengünstig anbieten zu können, beschäftigte die Musikschule seither, wie viele andere Musikschulen auch, die einzelnen Musiklehrer als Honorarkräfte. Diese mussten jeweils selbst für ihre Sozialversicherung sorgen.
Einem Urteil des Bundesozialgerichts aus dem Jahre 2022 zufolge ist diese Handhabung nicht statthaft. Es wurde entschieden, dass bei der Beschäftigung der Musiklehrer in der Regel eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt und die Musiklehrer offiziell anzustellen sind. Dementsprechend entstehen der Musikschule wesentlich höhere Kosten. Diese sollen über höhere Elternbeiträge und Zuschüsse der Gemeinden, aus denen die Musikschüler stammen, wieder hereingeholt werden.
Aus Dornstetten nehmen derzeit zwischen 110 und 120 Kinder und Jugendliche Unterricht bei der MuK in Anspruch, u. a. im Rahmen der Ausbildung der Stadtkapelle und in den Bläserklassen des Gymnasiums. Der Gemeinderat der Stadt Dornstetten hatte im Dezember 2024 beschlossen, im Haushalt 2025 einen Betrag von 24.000 € einzustellen, allerdings mit der Maßgabe, dass seitens der MuK nähere Erläuterungen zu verschiedenen Fragen, insbesondere der geplanten Entwicklung in den nächsten Jahren, vorzutragen sind.
In der Sitzung erläuterten nun die neue Leiterin der MuK, Frau Mikela Becker, sowie Frau Katharina Miller und Herr Christof Ruetz vom Vereinsvorstand der MuK die Situation und die Kostenstruktur. Sie machten deutlich, man werde zum 01. April 2026 die Elternentgelte anheben. Für eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten pro Woche sollen künftig von den Eltern anstatt 117 € nun 127 € pro Monat verlangt werden. Für Schüler aus Gemeinden, die keine Zuschüsse bezahlen, steigt der Beitrag auf 180 €/Monat.
Deutlich wurde in der Diskussion, dass Musikschulen sich in einer Sondersituation befinden und allenfalls bedingt mit herkömmlichen Vereinen vergleichbar sind. Sie stellen außerschulische Bildungsstätten dar und werden deshalb vom Land bezuschusst.
Nach intensiver Diskussion beschloss der Gemeinderat, dass die 24.000 € für das Haushaltsjahr 2025 an die MuK ausbezahlt werden sollen.
Außerdem verständigte man sich darauf, dass für die drei Folgejahre, also 2026 bis 2028, jeweils 20.000 € in den Haushalt eingestellt werden sollen.
Hauptamtsleiter Oliver Zwecker erinnerte an die Beschlüsse des Gemeinderats vom Oktober 2023 und März 2024 zur künftigen Verkehrsführung in der Innenstadt. Mit dem Beschluss zur Einführung einer Einbahnstraße im Zuge der Hauptstraße zwischen der Heselwiesenstraße und dem Turnhalleplatz sei man sich auch darüber klar gewesen, dass sich dies auch auf die Parallelstraßen, also die Schießgrabenstraße und die Gartenstraße, auswirken würde. Die beauftragte Verkehrsplanerin, Frau Lüthi vom Planungsbüro Rapp aus Karlsruhe, habe sich im Folgenden dafür ausgesprochen, in den Parallelstraßen sogenanntes alternierendes Parken anordnen zu lassen, auch mit dem Ziel, den Verkehr zu verlangsamen. Außerdem seien die Schleppkurven untersucht worden, insbesondere im Hinblick auf den LKW-Verkehr, welcher ggf. über eine der beiden Straßen gelenkt werden müsste.
Mittlerweile sind nun mehrere Monate Bauzeit in der Stadtmitte ins Land gegangen. Während dieser Zeit hat sich gezeigt, dass der Verkehr trotz erschwerter Bedingungen weitgehend reibungslos verläuft. Durch das alternierende Parken und andere Maßnahmen würden, je nach Umsetzung der Maßnahmen, bis zu 25 Parkplätze verloren gehen. Dies hätte zur Folge, dass Anwohner in der Schießgrabenstraße und der Gartenstraße ihre Fahrzeuge zum Teil weiter weg als seither abstellen müssten. Deshalb beschloss der Gemeinderat, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate hatte die Verwaltung nämlich vorgeschlagen, dass nach Anordnung des Einbahnstraßenabschnitts in der Hauptstraße vorerst in den Parallelstraßen (vor allem Schießgrabenstraße) keine Änderungen vorgenommen werden sollen und auch keine LKW-Umlenkung (über Raiffeisenstraße und Schießgrabenstraße) erfolgen soll.
Große Teile des Gemeinderats folgten diesem Vorschlag. Es gab aber auch andere Stimmen, die Regelungen für notwendig erachteten, sei es, um das Parken vor allem in der Schießgrabenstraße zu regeln, oder aber für immer größer werdende LKWs das Durchkommen mittels Haltverboten zu sichern.
In Sachen LKW-Umlenkung hatte die Stadtverwaltung das Argument ins Feld geführt, dass bislang keine nennenswerten Probleme in der Innenstadt bekannt geworden seien, mit Ausnahme von solchen Situationen, in denen ein LKW wegen eines rücksichtslosen Falschparkers gar nicht mehr weiterkam.
Die kommenden Wochen und Monate werden nun zeigen, ob sich die Verkehrslage nach der Öffnung der Hauptstraße als Einbahnstraße nochmals wesentlich anders darstellt. Sollte dann Handlungsbedarf entstehen, soll die Verwaltung wieder auf den Gemeinderat zukommen.
Der Gemeinderat befasste sich mit der Anzahl der in Dornstetten und Schopfloch zulässigen Anzahl an Windenergieanlagen (WEA). In den vergangenen Monaten hatte sich das Gremium mehrfach mit dem Thema Windkraft befasst. So war beschlossen worden, dass man gemeinsam mit der Gemeinde Schopfloch ein sogenanntes Flächenpooling sowie ein Interessenbekundungsverfahren durchführt. Im Rahmen dieses Verfahrens hatten sich sechs Investoren beworben, von denen die gemeinsam mit Schopfloch gebildete Vergabegruppe zwei in die engste Auswahl genommen hatte. Diese hatten dargelegt, dass sie auf den beiden Windvorrangflächen, von denen Dornstetten betroffen ist, sechs oder sieben Anlagen errichten würden.
Im Gemeinderat waren die Ansichten durchaus sehr unterschiedlich. Einige Stadträte äußerten Bedenken und wollten eine geringere Anzahl an Windrädern durchsetzen. Stadtkämmerer Jochen Köhler machte jedoch deutlich, dass es aus einer ganzen Reihe von Gründen Sinn macht, die volle Anzahl an Anlagen auszunutzen. Mit einer Mehrheit von 9 zu 6 Stimmen beschloss der Gemeinderat, sich dem entsprechenden Vorschlag der Verwaltung anzuschließen.
Auf der Windvorrangfläche WF 5 an der Gemarkungsgrenze zu Pfalzgrafenweiler sollen zwei Anlagen entstehen, ebenso wie im nördlichen Teil der Fläche WF 8, nördlich des Gebiets Eichwald. Im südlichen Teil der WF 8 an der Gemarkungsgrenze zu Schopfloch sollen bis zu drei Anlagen gebaut werden dürfen.
Für die maximale Zahl spricht eine ganze Anzahl von Argumenten. In der WF 5 befinden sich außer städtischen Grundstücken auch solche im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Es ist bekannt, dass der landeseigene Betrieb ForstBW die Aufgabe hat, Waldflächen im Eigentum des Landes zu vermarkten. Würde die Stadt hier ihre Flächen nicht anbieten, so wäre davon auszugehen, dass Anlagen in unmittelbarer Nähe auf den Landesflächen entstünden, ohne dass die Stadt davon profitieren würde.
Generell ist die Flächenverpachtung in finanzieller Hinsicht schon deshalb sinnvoll, da pro WEA eine jährliche Pachtzahlung zwischen 100.000 € und 200.000 € zu erwarten ist.
Auch in ökologischer Hinsicht ist der Bau von WEA ratsam, da die Ersparnis an CO2 bei regenerativ erzeugtem Strom enorm ist.
Die Verwaltung machte auch darauf aufmerksam, dass es geboten ist, auch auf Gemarkung Schopfloch zwei Anlagen zu errichten. Schopfloch hatte sich am Pooling beteiligt, und alle dortigen Grundstückseigentümer hatten ihre Bereitschaft erklärt, sich einzubringen. Wollte man hier seitens der Stadt Dornstetten nicht tätig werden, könnte die Gemeinde Schopfloch eigenständig agieren, was keineswegs zu empfehlen wäre.
Die Straßen Fliederstraße, Weißdornweg, Rosenweg, Römerstraße (Teil), Holunderweg, Kreuzweg (Teil), Schlehenweg, Wacholderweg und Hermann-Hesse-Straße waren von der Stadt entsprechend dem Bebauungsplan „Kreuz II“ hergestellt und am 06.06.2023 endgültig dem Verkehr überlassen worden. Nach den Vorschriften des Straßengesetzes sind neue Straßen förmlich zu widmen. Wenn Straßen auf der Grundlage eines förmlichen Verfahrens wie einem Bebauungsplan angelegt werden, geht das Straßengesetz (StrG) von einer Widmungsfiktion aus, allerdings nur, wenn sich die Zuordnung der Straßen zu bestimmten Gruppen im Sinne des § 3 StrG aus den Festsetzungen des Bebauungsplans zweifelsfrei entnehmen lässt. Da dies weder aus dem Textteil des Bebauungsplans noch aus dem zeichnerischen Teil hervorgeht, ist es erforderlich, die Straßen offiziell zu widmen. Der Gemeinderat fasste nun den entsprechenden Beschluss und beauftragte die Verwaltung mit der entsprechenden Bekanntmachung (s. Amtsblatt KW 46 vom 14.11.2025).
Der Gemeinderat beschloss, die eingegangenen Spenden (für die Freiwillige Feuerwehr Abt. Aach sowie für den Kindergarten Brunnenberg) anzunehmen.