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Gemeinderat

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 16.12.2025

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, 11 Zuhörer, Herrn Mezger vom Ingenieurbüro...
Ehrung der Blutspender
Foto: M.L.

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, 11 Zuhörer, Herrn Mezger vom Ingenieurbüro M Quadrat, Herrn Maier und Herrn Dreher vom Forstamt und Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

TOP 2: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kauzengrund II“

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert Herrn Mezger vom Ingenieurbüro M Quadrat. Hiernach erklärt er, dass dem für die heutige Sitzung angedachten Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine fast achtjährige Planungsphase vorausging. Grund für diesen langen Planungszeitraum sind unter anderem Änderungen des Baugesetzbuches auf Bundesebene sowie langandauernde Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange. Ebenfalls wurden im Rahmen der verschiedenen Auslegungszeiträume immer wieder Einwendungen von privater Seite vorgebracht. Da der Inhalt der Einwendungen jeweils einzeln äußerst aufwendig abzuwägen ist, war auch dieser Verfahrensschritt sehr zeitintensiv. Nach den einleitenden Worten des Vorsitzenden übergibt er das Wort an Herrn Mezger.

Herr Mezger präsentiert dem Gremium sodann den Bebauungsplanentwurf. Hiernach geht er auf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein. Hier wurden im Rahmen der erneuten Auslegung lediglich zwei Punkte vorgebracht. So wurde vom Abfallwirtschaftsbetrieb angeregt, dass über die Einrichtung eines Sperrmüllsammelplatzes nachgedacht werden solle. Da der öffentliche Verkehrsraum eine ausreichende Breite aufweist und eine solche Sammelstelle darüber hinaus nicht üblich ist, wird die Anregung nicht aufgenommen.

Von Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart wurde des Weiteren die Berechnung der Bruttowohndichte hinterfragt. Herr Mezger erklärt hierzu, dass diese entsprechend den Zielvorgaben des Regionalplans 50 Einwohner je Hektar betragen müsse. In dem nun ausgelegten Entwurf wurde diese mit 55 Einwohnern je Hektar definitiv eingehalten. Vom Regierungspräsidium wurde nun jedoch bemängelt, dass die Grünflächen im südlichen Planbereich in der Folge der Gebietsplanung nicht von der Bruttowohndichte abgezogen werden dürfen. Entgegen der Ansicht des Regierungspräsidiums ist die Fläche jedoch nicht Folge der Gebietsplanung. Vielmehr ist die Grünfläche gemäß dem angefertigten Lärmgutachten aufgrund des nicht abwägbaren Schießlärms nicht bebaubar. Da die Grünflächen später nicht mehr landwirtschaftlich sinnvoll nutzbar wären, wurde die Fläche in das Plangebiet einbezogen und als Grünfläche festgesetzt.

Hiernach geht Herr Mezger auf die privaten Einwendungen ein. Da sich diese zum Teil inhaltlich stark ähneln und auch in gleicher oder ähnlicher Form bereits in vorherigen Auslegungsrunden vorgebracht wurden, gibt er sie lediglich sinngemäß wieder. Unter anderem wurde in mehreren privaten Einwendungen der generelle Bedarf an einem Baugebiet hinterfragt. Ebenfalls wurde auf die Aktivierung innörtlicher Potentiale nach dem Credo „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ verwiesen. Herr Mezger erklärt hierzu, dass die Gemeinde eine umfassende Bestandserhebung durchgeführt und nachgewiesen hat, dass der Bestand den Bedarf nicht decken kann. Die Potentiale der Innenentwicklung stehen dem Markt nicht zu Verfügung, da auf Privatflächen kein Zugriff möglich ist. Solange Privateigentümer Häuser leer stehen lassen und Baulücken nicht nutzen, hat die Gemeinde darauf keinen Zugriff. Daher muss festgestellt werden, dass zwar die Innenentwicklung bevorzugt wird, diese jedoch nicht umsetzbar ist.

Ebenfalls wurde von mehreren Einwendenden die Angst vor einer unzumutbaren Verschattung vorgebracht. Herr Mezger erläutert hierzu, dass die Bestandsgebäude im Schützenweg im Osten und die Bestandgebäude in der Buchsteige im Süden von einer verringerten Sonneneinstrahlung betroffen sind. Letztere haben einen ausreichenden Abstand zur neuen Bebauung. Die neuen Gebäude im westlichen Bereich halten einen großzügigen Abstand zur Bestandsbebauung ein, lediglich im Bereich der kurzen Stichstraße rücken die Gebäude näher an den Bestand. Die zusätzliche Verschattung wird als verträglich angesehen, da es hier nur die Ostsonne betrifft. Die Sonneneinstrahlung vom Süden und Westen wird dort nicht beeinträchtigt. Insgesamt hält der Bebauungsplan die nachbarschützende Wirkung ein. Deshalb wird keine Notwendigkeit gesehen, den Plan zu ändern. Es muss dabei auch erwähnt werden, dass jede Neubebauung Auswirkungen auf andere Grundstücke hat. Das ist und war auch beim Neubau der Bestandsgebäude vor vielen Jahren gleichermaßen der Fall.

Ebenfalls geht Herr Mezger sinngemäß auf gleich- bzw. ähnlich lautende private Einwendungen zum Städtebau, zur Müllentsorgung, zur Verkehrsbelastung, zu etwaigen Rutschungen, zur Wasserableitung und zum Grundwasser ein. Hinsichtlich der konkreten Ergebnisse verweist er auf den äußerst detaillierten und umfangreichen Abwägungsvorschlag.

Hiernach bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Herrn Mezger für die ausführliche Vorstellung des Bebauungsplanes und des Abwägungsvorschlages.

Da der Bebauungsplan bereits in zahlreichen vorherigen Sitzungen ausführlich vom Gremium erörtert wurde, werden ohne weitere Diskussion die folgenden einstimmigen Beschlüsse gefasst:

1. Der Gemeinderat nimmt die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt diese nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend dem beigefügten Vorschlag.

2. Der Bebauungsplan „Kauzengrund II“ in der Fassung vom 16.12.2025 wird nach § 10 BauGB i.V. mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.

3. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 08.12.2025 werden nach § 74 Abs. 7 LBO i. V. m. § 10 BauGB und § 4 GemO als Satzung beschlossen.

TOP 3: Bürgerfragestunde

Ein Bürger erkundigt sich, wie viele Bauplatzanfragen der Verwaltung derzeit vorliegen.

Bürgermeister Schweikert antwortet, dass der Gemeinde fast fünfzig unverbindliche Anfragen vorliegen. Ebenfalls erklärt er, dass das Baugebiet den Gruibinger Bedarf über die nächsten Jahre decken soll. Sofern nicht sofort alle Bauplätze verkauft werden sollten, wäre dies für die Gemeinde daher auch in Ordnung.

TOP 4: Ehrung von Blutspendern

Zu diesem Tagesordnungspunkt bittet die Vorsitzende Frau Doris Rothe, Herrn Andreas Matin, Herrn Tim Hezler und Herrn Alexander Kretzschmar zu sich. Bürgermeister Schweikert bedankt sich dabei im Namen des Deutschen Roten Kreuzes und im Namen der Gemeinde bei den Blutspendern. Als Zeichen der Dankbarkeit und Anerkennung überreicht der Vorsitzende den Spendern daher eine Ehrenurkunde und eine Ehrennadel vom Deutschen Roten Kreuz sowie ein kleines Präsent der Gemeinde. Hiernach ergreift Frau Rothe, welche für insgesamt 75 Blutspenden ausgezeichnet wurde, das Wort. Sie verdeutlicht, dass die Blutspenden gerade besonders dringend benötigt werden und appelliert dazu, bei entsprechender Gesundheit, regelmäßig Blutspenden zu gehen.

TOP 5: Vorstellung des neuen Försters und Information zu forstwirtschaftlichen Themen

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert den Forstamtsleiter Herrn Thomas Maier und Herrn Mario Dreher als neuen Förster der Gemeinde Gruibingen.

Herr Dreher stellt sich hiernach kurz dem Gremium vor. Er erklärt, dass er aus Heiningen komme und für ihn der Wechsel in den Landkreis Göppingen somit eine Rückkehr in die Heimat darstelle. Ebenfalls geht er kurz auf seine bisherigen beruflichen Stationen ein. So war er nach seinem forstwirtschaftlichen Studium unter anderem für die Stadt Ravensburg und die Gemeinde Gerstetten tätig.

Hinsichtlich des Forstjahres 2026 erklärt er, dass im Bereich „Buch“ ein größerer Holzeinschlag geplant sei. Zudem ist dort die Anpflanzung des klimaresistenten Spitzahorns geplant.

Nach der Vorstellungsrunde wird aus den Reihen des Gremiums die Frage aufgeworfen, ob im Rahmen des Holzeinschlags eine Steigerung des Überschusses möglich sei und ob dies eventuell durch die Versteigerung von stehenden Losen erreicht werden könne.

Herr Maier antwortet, dass man die Versteigerung von stehenden Losen prüfen könne. Eine immense Steigerung des Überschusses wird hierdurch jedoch definitiv nicht zu erreichen sein. Generell sei die „Sparkassenfunktion“ des Gemeindewaldes bereits seit vielen Jahren vorbei. Ebenfalls sei der geringe Überschuss auch der geringen Nachfrage in Gruibingen nach Brennholz geschuldet.

Hiernach bedankt sich Bürgermeister Schweikert herzlich bei Herrn Maier und Herrn Dreher für die Vorstellung und die aktuellen Informationen zum Gemeindewald.

TOP 6: Beschluss über den Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Zur Vorstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2026 übergibt Bürgermeister Schweikert das Wort an die Kämmerin Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal.

Einleitend gibt Frau Pehl bekannt, dass der Gemeinde Gruibingen im Rahmen des Infrastruktursondervermögens des Bundes ein Anteil in Höhe von 1.526.560 € zusteht. Die Gemeinde kann diese Summe über einen Zeitraum von zwölf Jahren für Investitionen sämtlicher Art abrufen. Bereits für das Haushaltsjahr 2026 hat sie einen anteilsmäßigen Abruf für verschiedene Investitionen vorgesehen. Hinsichtlich der weiteren Verwendung und des grundsätzlichen Umgangs mit den Mitteln aus dem Infrastruktursondervermögen in den kommenden Jahren erklärt sie, dass hier für die konkreten Verwendungszwecke Beratungen im Gemeinderat geplant sind.

Frau Pehl erklärt, dass sich im Zuge der Vorberatung einige geringfügige Änderungen wie beispielweise bei der Grundsteuer B ergeben haben.

In der Folge geht Frau Pehl näher auf den Ergebnishaushalt ein. Für das Jahr 2026 geht sie von ordentlichen Erträgen in Höhe von 6.755.505 € aus. Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 7.130.409 €. Hierdurch würde sich für das Jahr 2025 im Ergebnishaushalt ein veranschlagtes Gesamtergebnis in Höhe von -374.904 € ergeben.

Durch positive Gesamtergebnisse aus vergangenen Jahren verfügt die Gemeinde Gruibingen zum 01.01.2026 voraussichtlich über Rücklagen in Höhe von 2.759.861 €. Zum 31.12.2026 werden sich die Rücklagen voraussichtlich um fast 380.000 € verringern. Diese würden dann nach derzeitigen Planungen 2.384.957 € betragen.

Hiernach geht Frau Pehl ausführlich auf das Investitionsprogramm für das Jahr 2026 ein. Bereits im vergangenen Jahr war für die Sanierung des Lehrschwimmbeckens ein großer Ansatz im Haushaltsplan enthalten. Da jedoch ein angekündigtes Förderprogramm, speziell für Lehrschwimmbecken, erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist, konnten hier im laufenden Jahr noch keine Maßnahmen umgesetzt werden. Im Jahr 2026 ist nun zunächst die Einreichung eines Förderantrags vorgesehen. Da die Antragsfrist hierfür jedoch im Oktober enden wird, ist mit einer Förderzusage erst ab Anfang 2027 zu rechnen. Aus diesem Grund ist für das Lehrschwimmbad im Jahr 2026 lediglich ein Posten in Höhe von 10.000 € für die Vorplanungsleistungen enthalten.

Der mit Abstand größte Investitionsposten wird im kommenden Jahr die umfassende Sanierung der Sickenbühlhalle darstellen. Frau Pehl erklärt, dass im Jahr 2026 zunächst die Komplettsanierung der undichten Dachkonstruktion, die Erneuerung der Oberlichter und der Einbau neuer Fenster vorgesehen sind. Im Jahr 2027 wird die Sanierung dann mit der Erneuerung der Heizung und der Raumluftanlage sowie mit dem Einbau eines neuen Sportbodens fortgeführt. Für die Sanierungsleistungen im Jahr 2026 geht Frau Pehl von Ausgaben in Höhe von 1.000.000 € aus. Demgegenüber stehen jedoch auch Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 750.000 €. Diese setzen sich aus bereits beantragten bzw. noch zu beantragenden Zuschüssen aus dem ELR-Programm, der Sportstättenförderung, dem Ausgleichstock sowie aus einer KFW-Förderung für energieeffiziente Gebäude zusammen. Ebenfalls hat Frau Pehl für die Sanierung der Sickenbühlhalle im kommenden Jahr den Abruf von 150.000 € aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes eingeplant. Für das Jahr 2027 sollen weitere 150.000 € für die Sanierung der Sickenbühlhalle abgerufen werden.

Ein weiterer Investitionsposten ist der Radweg Oberes Filstal. Nach Abzügen der bereits erhaltenen Zuschüsse wären hier von der Gemeinde noch rund 157.000 € zu tragen. Ebenfalls fallen im Jahr 2026 voraussichtlich 127.000 € für das Kanalsanierungsprogramm, 112.000 € für die Beschaffung eines MTWs für die Feuerwehr sowie 70.000 € für den bereits begonnenen Anbau an das Feuerwehrhaus an. Für den Anbau an das Feuerwehrhaus plant Frau Pehl weitere 30.000 € aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes abzurufen.

Für das Jahr 2026 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 694.000 € eingeplant. Sollten der Kredit in dieser Form aufgenommen werden, so würde sich zum 31.12.2026 ein Gesamtschuldenstand in Höhe von 4.477.926 € ergeben.

Nach ihren Ausführungen bedankt sich Bürgermeister Schweikert bei Frau Pehl für die ausführliche Vorstellung des Haushaltsplans sowie für die stets mit sehr viel Arbeit verbundene Erstellung des Haushaltsplans.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt, ob die stetige Verringerung der Rücklagen zukünftig für haushaltsrechtliche Probleme sorgen werde.

Frau Pehl erklärt, dass es sich bei den Rücklagen aus ordentlichem Ergebnis nicht um tatsächliche liquide Mittel handelt, sondern quasi um den rechnerischen „Gewinn“ aus den Vorjahren handelt. Da die Rücklagen aktuell sehr hoch sind und in der Finanzplanung wieder positive Ergebnisse erwartet werden, ist nicht mit einer wesentlichen Reduzierung der Rücklagen und somit auch mit keinem haushaltsrechtlichen Problem zu rechnen.

Nach Abschluss der Diskussion stimmt das Gremium bei acht Stimmen dafür und einer Gegenstimme der Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 in der vorgelegten Form zu.

TOP 7: Beschluss Wirtschaftsplan Eigenbetrieb „Wasserversorgung Gruibingen“ für das Jahr 2026

Frau Pehl erklärt, dass im Ergebnishaushalt des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Gruibingen“ ein Jahresergebnis von + 35.700 € zu erwarten ist. Hinsichtlich benötigter Kredite erklärt sie, dass hier eine Aufnahme in Höhe von 544.000 € eingeplant ist. Es sollen im Jahr 2026 Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren als Kredit aufgenommen werden und so die Inanspruchnahme der Kassenmittel des Kernhaushalts durch den Eigenbetrieb reduziert werden. Hierdurch würde sich der voraussichtliche Schuldenstand zum 31.12.2026 auf rund 1.608.453 € belaufen.

In der Folge stimmt das Gremium einstimmig der Verabschiedung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Gruibingen“ für das Jahr 2026 in der vorgelegten Form zu.

TOP 8: Ermächtigung der Verwaltung zur Abgabe einer Interessenbekundung für das Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten

Die Verwaltung erklärt, dass zusätzlich zu den bereits eingereichten Förderanträgen für die umfassende Sanierung der Sickenbühlhalle nun auch noch Informationen über ein Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten bekannt geworden sind. Bei dem Bundesförderprogramm handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Dies bedeutet, dass zunächst online eine Interessenbekundung abgegeben werden muss. Nachdem sämtliche Interessenbekundungen ausgewertet worden sind, werden ausgewählte Städte und Gemeinden dann zur Stellung eines konkreten Förderantrags aufgefordert.

Der einzureichenden Interessenbekundung ist ein Gemeinderatsbeschluss beizufügen, in welchem die Verwaltung zur Einreichung der Interessenbekundung ermächtigt wird. Die Verwaltung bittet daher um die Erteilung der geforderten Ermächtigung.

Ohne weitere Diskussion ermächtigt das Gremium hiernach einstimmig die Verwaltung zur Abgabe einer Interessenbekundung für das Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten.

TOP 9: Annahme von Spenden

  • Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Gemeinde Gruibingen von der Raiffeisenbank Gruibingen eine Spende in Höhe von 1.000 € erhalten hat. Hiervon sollen 200 € auf die Feuerwehr entfallen, 400 € für den Kindergarten und 400 € für die Grundschule entfallen. Ebenfalls hat die Gemeinde von der Firma Hannes Ströhle eine Spende in Höhe von 250 € für die Jugendfeuerwehr erhalten. Da der Verwendungszweck für diese Spenden bereits von den Spendern festgelegt wurde, lässt der Vorsitzende über die Annahme gesammelt abstimmen.

In der Folge stimmt das Gremium der Annahme der Spenden einstimmig zu und bedankt sich recht herzlich bei den bei der Raiffeisenbank Gruibingen und der Firma Hannes Ströhle.

  • Bürgermeister Schweikert berichtet, dass die Gemeinde vom Alb Werk in Geislingen ebenfalls eine Spende in Höhe von 1.500 € erhalten habe. Da hier der Verwendungszweck noch nicht festgelegt wurde, wäre hierüber noch im Gremium zu beraten. Nach kurzer Diskussion einigt sich das Gremium darauf, dass die Spende wieder für das Dorffest verwendet werden solle.

In der Folge stimmt das Gremium der Annahme der Spende einstimmig zu und bedankt sich recht herzlich beim Alb Werk.

TOP 10: Bekanntgaben

  • Bürgermeister Schweikert gibt bekannt, dass aufgrund des Defektes des bisherigen Gabelstaplers von der Feuerwehr ein neuer Gabelstapler angeschafft wurde. Der ersatzbeschaffte Gabelstapler der Marke Yale kostete 14.280 € brutto. In der Folge wird die Ersatzbeschaffung von zwei Gremiumsmitgliedern als sehr teuer angesehen. Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die Feuerwehr das Angebot eingeholt habe und als durchaus marktüblich angesehen hat.

  • Ein Gemeinderat kritisiert die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Gruibingen. Mehrere Gremiumsmitglieder widersprechen dieser Aussage in der Folge vehement. So habe man sich geschlossen für den Erhalt wichtiger Infrastruktur ausgesprochen. Den Verfall öffentlicher Einrichtungen wie der Sickenbühlhalle oder des Lehrschwimmbeckens könne man jedoch unter keinen Umständen hinnehmen.

  • Ein Gemeinderat regt an, für das Sonntagsschwimmen im Lehrschwimmbecken Jahreskarten zu erstellen.

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Oberer-Fils-Bote
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Ausgabe 03/2026
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