Bürgermeisteramt Seewald
72297 Seewald
Aus den Rathäusern

Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 19.09.2024

TOP 1: Bürgerfragestunde Einwohner aus Seewald sind mit der geplanten Änderung der Hundesteuersatzung nicht zufrieden und legen ihren Standpunkt in...

TOP 1: Bürgerfragestunde

Einwohner aus Seewald sind mit der geplanten Änderung der Hundesteuersatzung nicht zufrieden und legen ihren Standpunkt in der Gemeinderatssitzung dar.

TOP 2: Beschluss der 1. Änderung der Hundesteuersatzung

In der praktischen Anwendung der Hundesteuersatzung, welche zum 01.07.2024 in Kraft getreten ist, haben sich stellenweise Optimierungsbedarfe gezeigt. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Hundesteuersatzung vom 01.07.2024. Die Änderung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

TOP 3: Etablierung Carsharing-Standort

Im Rahmen der aktuellen Netzwerkaktion im Landkreis Freudenstadt bietet sich der Gemeinde Seewald die Möglichkeit, von einem attraktiven Angebot für e-Carsharing durch das Unternehmen deer zu profitieren. Diese Aktion ermöglicht es, die Implementierungskosten des Carsharing-Systems deutlich zu reduzieren, wenn sich mindestens drei Kommunen zusammenschließen. Bereits die Gemeinden Schopfloch, Empfingen, Bad Rippoldsau-Schappach und Seewald haben Interesse an dem Angebot bekundet oder beabsichtigen, dieses wahrzunehmen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, das Angebot der deer GmbH für die Implementierung des Carsharing Angebots anzunehmen.

TOP 4: Neuvergabe und Erstellung Bebauungsplan Zaunäcker

Der Bebauungsplan Zaunäcker wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 13b BauGB erstellt. Dies bedeutet, dass der Bebauungsplan Zaunäcker, wie andere auf § 13b BauGB basierende Vorhaben, unter Umständen rechtlich angefochten oder neu bewertet werden könnte, wenn er nach diesem beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt wurde. Nach Auskunft der Fachbehörden würde der Bebauungsplan somit nicht genehmigt werden. Das Verfahren für das Baugebiet Zaunäcker kann somit nicht abgeschlossen werden. Dies führt dazu, dass das Bauvorhaben nicht mehr auf Grundlage des § 13b BauGB fortgeführt werden kann, was bedeutet, dass eine Rückkehr zum regulären Bebauungsplanverfahren notwendig wird. Dies bringt längere Planungszeiten und umfassendere Umweltprüfungen mit sich. Die Gemeindeverwaltung möchte daher das Verfahren für das Baugebiet Zaunäcker nun auf das Regelverfahren umstellen. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, den vorliegenden Honorarvertrag zum Umweltbericht und Artenschutz und zum Regelverfahren nach BauBG für den Bebauungsplan „Zaunäcker“ abzuschließen.

TOP 5: Abschluss eines Stromkonzessionsvertrages gemäß § 46 EnWG für das Versorgungsgebiet der Gemeinde Seewald mit der Fa. Netze BW GmbH

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des Stromkonzessionsvertrages mit der Fa. Netze BW GmbH zum fortgesetzten Bau und Betrieb des Stromnetzes zur allgemeinen Versorgung auf Basis des Strommusterkonzessionsvertrages MKV 3.0 der Kommunalen Landesverbände Baden-Württemberg zu und erteilt auf das verbindliche Angebot des Unternehmens vom 12.12.2023 den Zuschlag im Konzessionsverfahren. Dem vorgenannten Unternehmen wird mit Zuschlagserteilung das hoheitliche Wegenutzungsrecht nach § 46 Abs. 2 EnWG für einen Zeitraum von 20 Jahren eingeräumt.

TOP 6: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Nutzungsänderung / Umbau einer ehemaligen Bankfiliale zu Wohnzwecken und Neubau Carport, Kniebisstraße 16/1, Flurstück 23, 72297 Seewald-Besenfeld

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu, sofern dieses aus städtebaulichen und rechtlichen Gründen, unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange, im Zuge der Gesamtabwägung und Prüfung durch die Baurechtsbehörde möglich ist.

TOP 7: Antrag auf Baugenehmigung: Nachgenehmigung Nutzungsänderung Wohnhaus zu Ferienhaus, Haldenweg 10, Flurstück 25/1, 72297 Seewald-Schernbach

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu, sofern dieses aus städtebaulichen und rechtlichen Gründen, unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange, im Zuge der Gesamtabwägung und Prüfung durch die Baurechtsbehörde möglich ist.

TOP 8: Bekanntgaben und Verschiedenes

Sitzungstermine

Der Vorsitzende gibt die Sitzungstermine des Gemeinderats im ersten Halbjahr 2025 bekannt.

GR-Termine 1. JH 2025:

Donnerstag, 23.01.25

Donnerstag, 20.02.25

Donnerstag, 20.03.25

Donnerstag, 10.04.25

Donnerstag, 15.05.25

Donnerstag, 26.06.25

Donnerstag, 24.07.25

Ortsplan
Der Vorsitzende informiert, dass derzeit der Ortsplan der Gemeinde Seewald neu aufgesetzt wird. Ein Mitarbeiter der beauftragten Firma ist derzeit für die Kundenakquise innerhalb des Gemeindegebiets unterwegs.

Friedhof Erzgrube
Beim Friedhof Erzgrube ist bisher kein barrierefreier Zugang zum Friedhof möglich. Es soll ein serpentinenartiger Weg angelegt werden, um die Zuwegung zukünftig einfacher zu gestalten.

Erscheinung
Seewald Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024

Orte

Seewald

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Seewald
27.09.2024
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