1. | Begrüßung und Festlegung Protokolldienst |
Der Vorsitzende Bürgermeister Maurer begrüßt die Damen und Herren des Gemeinderats, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreter der Presse und eröffnet die öffentliche Sitzung um 19:00 Uhr.
Der Vorsitzende stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen worden ist und der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Gemeinderat Dirk Schillmöller hat sich für die Sitzung entschuldigt.
Das Protokoll von dieser Sitzung werden Gemeinderat Philipp Bentel FWG und Gemeinderat Norman Freiherr von Gaisberg FWG unterschreiben.
2. | Fragen der Zuhörer |
Herr Bürgermeister Maurer antwortet auf die entsprechenden Fragen aus der Zuhörerschaft wie folgt:
3. | Forstwirtschaftsplan 2025 und Digitalisierung |
Herr Bürgermeister Maurer begrüßt Herrn Schiz, Förster der Gemeinde Mönsheim, und Herrn Scherer von der Landesforstverwaltung und bittet sie nach vorne in den Sitzungskreis.
Herr Schiz erläutert, dass Ende 2023 extreme Niederschläge stattgefunden haben. Auf Grund, dass das Jahr 2024 seit langem eines der wärmsten Jahre war, konnte sich der Wald sehr gut erholen.
Herr Scherer stellt anhand der in der Anlage beigefügten Aufstellung den Forsthaushalt vor. Besonders ist darauf hinzuweisen, dass im Jahr 2024 hohe Kulturkosten entstanden sind, die zu roten Zahlen im Forsthaushalt führen. Weiter führt er aus, dass für das Jahr 2025 keine größeren Kulturflächen geplant sind.
Herr Schiz erklärt, dass er im Bereich Brennholzverkauf eine Digitalisierung über eine Plattform einführen möchte. 11 – 12 Gemeinden haben die Digitalisierung im Jahr 2024 bereits ausprobiert und es verlief gut. Die Möglichkeit, Herrn Schiz oder Herrn Scheytt bezüglich Brennholzverkauf zu kontaktieren, bleibt weiterhin bestehen.
Auf die Frage aus der Mitte des Gemeinderats antwortet Herr Schiz wie folgt:
Herr Schiz ergänzt auf Nachfrage von Gemeinderätin Margit Stähle weiter, dass die Örtlichkeit für einen Friedwald die Verkehrssicherheit für die nächsten 30 Jahre gewährleisten muss. Hier spielen die Art der Bäume und deren Fertigkeit eine Rolle als auch die Zugängigkeit.
Die Verwaltung schlägt vor, dem vorliegenden Forstwirtschaftsplan zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
4. | Solarthermie im Freibad – Beratung und Beschlussfassung |
Herr Bürgermeister Maurer erläutert kurz die untenstehende Sitzungsvorlage.
In der E-Mail von Mittwoch, den 16. Oktober 2024, hat die Verwaltung über den Stand der Ausschreibung alle Mitglieder des Gemeinderats per E-Mail informiert, ebenso wie über den Vorschlag der weiteren Vorgehensweise.
Bezüglich der Ertüchtigung der Solarthermie im Freibad bzw. für das Freibad in Mönsheim fand durch folgenden Dienstleister eine Ausschreibung statt:
Planungsbüro für Haustechnik
Heizung – Lüftung – Kälte – Sanitär
Dachsteinstraße 15
75449 Wurmberg
Internet: www.wolf-hls.de
Herr Ing. Wolf hat dahingehend Rückmeldung gegeben und teilte mit, dass keine Angebote eingegangen sind, weshalb die Verwaltung folgende Vorgehensweise erneut vorschlagen und in Rücksprache mit dem Planungsbüro bekräftigen will.
Der Hersteller (Fa. Roth) verfügt über eigene Monteure und würde die Anlage auch installieren. Sie dürfen der Gemeinde Mönsheim die Anlage aber nicht direkt verkaufen, weil das über den Großhandel laufen muss.
Die Idee sei nun, dass die Gemeinde Mönsheim die Anlage über einen Großhändler kauft und die Fa. Roth mit der Montage beauftragt. Die Verwaltung hält die Idee für praktikabel, allerdings muss die Verwaltung diese Vorgehensweise angesichts der prognostizierten Kosten vom Gemeinderat beschließen lassen, weshalb sich der Tagesordnungspunkt nun auf der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats wiederfindet.
Im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 28. November 2024, wurde ein Druckfehler im Angebot des Herstellers bezüglich der Anzahl angesprochen. Aus diesem Grund hat Herr Wolf ein aktualisiertes Angebot beim genannten Hersteller angefordert. Ferner stand zur Debatte, zwei weitere in Mönsheim ansässige Firmen anzufragen. Seitens der Verwaltung erfolgte daraufhin die Anfrage, die bis zur Erstellung der Sitzungsunterlagen unbeantwortet blieb.
Aus der Sitzungsvorlage geht die Firmenliste der aufgeforderten Firmen hervor. Wie bekannt, hat keine Firma ein Angebot abgegeben. Die erweiterte Anfrage der in o. g. Sitzung im November genannten Firmen in Mönsheim erfolgte ebenfalls.
Alle in der Sitzung vom Donnerstag, den 28. November 2024, angemerkten Punkte wurden veranlasst. Daher findet sich die Thematik auf der Tagesordnung der Sitzung im Dezember 2024 wieder.
Daher haben wir direkt beim Hersteller ein Montageangebot eingeholt. Der Gemeinderat erhielt ein Angebot über die Montage und eines über das Material als Sitzungsvorlage.
- Montageangebot Fa Roth: 21.745,00 Euro netto = 25.876,55 Euro brutto
- Materialangebot Fa Roth: 17.845,44 Euro netto = 21.236,07 Euro brutto
Gemeinderat Rösler merkt an, dass dem Angebot keine Kosten für das Planungsbüro beigefügt sind und er es grundsätzlich gut findet, wenn in Zukunft Rechnungen in den Sitzungsunterlagen vorhanden sind.
Auf die Frage von Gemeinderat Janzen antwortet Herr Bürgermeister Maurer, dass die Montage der neuen Solarthermie im Freibad bis Mai realistisch sei, da man nur noch auf den Startschluss durch den Beschluss wartet.
Die Gemeinde Mönsheim ertüchtigt die Solarthermie im Freibad der Gemeinde zu den o. g. Konditionen und beschließt dieses Verfahren. Die Verwaltung wird mit der Beauftragung der Montage und des Materials gemäß den Angeboten beauftragt.
Die Demontage der Altanlage ist der Gemeinde Mönsheim in Eigenregie und kostenlos möglich. Hausmeister sowie die DLRG-Ortsgruppe Mönsheim e. V. würden diese vornehmen.
Ferner erfolgt regulär eine Endabnahme. Nur Leistungen, die im Rahmen der Abnahme festzustellen sind, werden auch bestätigt und bezahlt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
5. | PV-Anlage im Bereich der Appenbergsporthalle |
Herr Bürgermeister Maurer erläutert folgenden Sachverhalt in der Sitzungsvorlage:
Bereits seit längeren Jahren besteht der Wunsch zur Prüfung einer PV-Anlage auf dem Dach der Appenbergsporthalle. Noch im Jahr 2022 erschien dies als machbar.
Bei einer kompletten Belegung beider Hauptdächer abzüglich der nötigen Revisions- und Wartungswege ohne Berücksichtigung eventueller Beschattungen, z. B. durch Bäume, könnten maximal ca. 450 PV-Module auf das Dach montiert werden. Das entspricht einer max. Modulleistung von ca. 200 KwP. Als Zuleitung zu der Sporthalle ist laut Leitungsauskunft der Netze BW eine 4 x 150 mm² verlegt. Über diese Leitung können maximal zwischen 170 – 200 KW bezogen bzw. abgeführt werden; das ist sehr abhängig von der tatsächlichen Leitungslänge. Das würde bedeuten, dass aus Verwaltungssicht eine Reduzierung der Anzahl der PV-Module bzw. eine Leistungsbegrenzung der Wechselrichter auf das Maximum sinnvoller gewesen wäre als eine Erhöhung des Leitungsquerschnittes.
Nach erneuter Überprüfung der Sachlage durch die Verwaltung stellte sich allerdings heraus, dass das aus statischen Gründen unzulässig ist.
Per E-Mail ist der Gemeinderat seitens der Verwaltung bereits im Rahmen der Prüfung im Oktober 2024/November 2024 informiert worden.
Anschließend schlug die Verwaltung vor, auch da sich auf die Ausschreibung niemand bewarb, für die Vordächer und die Dächer der Nebengebäude einen Solar-Anbieter mit ins Boot zu holen, damit er sich die Gemengelage ansieht. Die Verwaltung hat ein anhängiges kostenloses Angebot samt Wirtschaftlichkeitsberechnung eingeholt.
Beauftragt mit der Ausschreibung und der Leistung ist:
Planungsbüro für Haustechnik
Heizung – Lüftung – Kälte – Sanitär
Denis Wolf
Dachsteinstraße 15, 75449 Wurmberg
Der Statiker, der die Unmöglichkeit bzw. Unzulässigkeit feststellte, ist:
Ingenieurbüro für Baustatik
Herr Dipl.-Ing. Stephan Vogler
Gaisackerweg 20, 75331 Engelsbrand
Gemeinderätin Margit Stähle empfiehlt, diesen Tagesordnungspunkt auf die kommende Haushaltsklausur zu setzen, da die Kosten für die PV-Anlage auf der Appenbergsporthalle sehr hoch seien.
Gemeinderat Markus Rösler spricht sich für eine Bürgerbeteiligung aus, wie sie bei der PV-Anlage an der Appenbergschule stattgefunden hat. Er bittet die Verwaltung, sich zu erkunden, welche anderen Liegenschaften für eine PV-Anlage noch in Frage kommen würden.
Gemeinderat Joachim Baumgärtner merkt an, dass vor Jahren eine Untersuchungserhebung gemacht wurde, auf welchen Dächern von Gemeindeimmobilien eine PV-Anlage möglich wäre. Zusammengefasst ging daraus hervor, dass nichts so richtig geeignet ist. Er könne gerne diese Informationen an die Mitglieder der Mönsheimer Liste senden.
Gemeinderat Joachim Baumgärtner bittet die Verwaltung, das Ingenieurbüro zu fragen, ob betreffend Dachlast eine Teilplanung der PV-Anlage auf der Appenbergsporthalle möglich wäre. Über einen Speicher der PV-Anlage könne so wenigstens der Eigenverbrauch abgedeckt werden. Hierfür würde er gerne die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen.
Herr Bürgermeister Maurer erklärt, dass laut Herrn Dipl.-Ing. Vogler aus statischen Gründen keine Möglichkeit besteht, eine PV-Anlage auf dem Dach der Appenbergsporthalle zu errichten; er wird nochmals Rücksprache halten.
Auf Grund der beratenen Möglichkeiten wird aus der Mitte des Gemeinderats vorgeschlagen, die Angelegenheit zu vertagen.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 130.000 Euro für eine Maßnahme, die ursprünglich vorgesehen war und über die beraten wurde. Die Submission war nicht erfolgreich. Nun stellt sich die Frage, ob das Hauptorgan an der Grundsatzentscheidung festhält und die zumindest machbare Option beschließen möchte oder weitere Vorschläge in die Diskussion einbringen möchte.
Die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln wäre gegeben. Die Verwaltung empfiehlt eine Beratung und eine anschließende Beschlussfassung zugunsten des Anbieters.
Abstimmungsergebnis: Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt. Im Rahmen der Haushaltsklausur soll darüber gesprochen werden.
6. | Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für die Gemeinde Mönsheim – Vorstellung des Entwurfs – Beratung und Beschlussfassung |
Herr Bürgermeister Maurer begrüßt Frau Bentele von Kurz & Fischer GmbH und Herrn Weber von der Planungsgruppe SSW und übergibt das Wort.
Frau Bentele sowie Herr Weber erläutern vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplans.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mönsheim hat im Oktober 2015 den Beschluss zum Lärmaktionsplan der 2. Stufe gefasst. Die geforderten Maßnahmen zur Temporeduzierung der L 1134 (Pforzheimer Straße/Leonberger Straße) wurden umgesetzt; die gewünschten Maßnahmen für die Fortführung der Pforzheimer Straße in Richtung Appenberg sowie die Temporeduzierung auf 30 km/h für die Wimsheimer Straße und die Iptinger Straße wurden von der Verkehrsbehörde abgelehnt.
Eine erste Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgte im Zuge der 3. Stufe im Jahr 2020 anhand eines vereinfachten Verfahrens ohne die Festlegung von kurzfristig umsetzbaren Lärmschutzmaßnahmen.
Nachdem im Jahr 2023 turnusgemäß die Ergebnisse der Lärmkartierung Baden-Württemberg der 4. Stufe für Hauptverkehrsstraßen durch die LUBW veröffentlicht wurden, ergibt sich nun die Notwendigkeit, den bestehenden Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2020 zu überprüfen und fortzuschreiben.
Im Rahmen der 4. Stufe des Lärmaktionsplans wurden im Dezember 2023 detaillierte Verkehrsuntersuchungen durch die Planungsgruppe SSW durchgeführt, die als Grundlage für die detaillierte Lärmanalyse und schalltechnische Wirksamkeitsprüfungen verschiedener Maßnahmen dienten.
Das vorläufige Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen, erarbeitet von dem Büro Kurz und Fischer in Kooperation mit der Planungsgruppe SSW, liegt nun dem Gemeinderat in dieser Sitzung vor.
Folgende kurzfristig umsetzbare Maßnahmen werden auf Grundlage der o. g. Untersuchungen im Maßnahmenkonzept zum Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zum Straßenverkehr der Gemeinde Mönsheim vorgeschlagen:
•M1 – Pforzheimer Straße, nördlich Wimsheimer Straße: Temporeduzierung auf 50 km/h
•M2 – Wimsheimer Straße: Temporeduzierung auf 30 km/h
•M3 – Iptinger Straße: Temporeduzierung auf 30 km/h
Alternativ zur Maßnahme M1 wird mittel/langfristig (in Richtung Jahnstraße) die Errichtung einer Lärmschutzwand von 2,5 m Höhe an der Westseite der L 1134 vorgeschlagen, außerdem der Austausch des Fahrbahnbelags für den Verlauf der L 1134 außerhalb des Bereichs Ortsmitte. Im Zuge der Fortschreibung des FNP soll geprüft werden, ob ggf. ruhige Gebiete ausgewiesen werden sollen.
Die Anordnung der geforderten Maßnahmen erfolgt bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen wie Temporeduzierungen durch die Verkehrsbehörde, die eine detaillierte Prüfung der schalltechnischen und verkehrlichen Belange vornimmt und der für die Anordnung ein Ermessensspielraum zusteht. Bei baulichen Maßnahmen erfolgt die Umsetzung durch Straßenbaulastträger. Hierbei wird insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Kosten zum schalltechnischen Nutzen geprüft.
Für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes sind folgende Verfahrensschritte notwendig:
Gemeinderätin Margit Stähle bedankt sich für den Vortrag und die sehr anschauliche Ausführung. Sie findet es schade, dass die Alte Wiernsheimer Straße nicht mitaufgenommen wurde.
Herr Bürgermeister Maurer erklärt, dass es möglich ist, die Alte Wiernsheimer Straße aufzunehmen, empfiehlt es jedoch nicht. Grund hierfür ist, dass die Baumaßnahme auf der Autobahn, die die Umgehung durch Mönsheim betrifft, abgeschlossen ist und somit weniger Autos durch Mönsheim bzw. durch die Alte Wiernsheimer Straße fahren, die zu weniger Zählungen führen.
Gemeinderat Thomas Bentel schließt sich der Meinung von Gemeinderätin Margit Stähle an. Die Verkehrsbelastung in der Alten Wiernsheimer Straße ist sehr hoch. Ortskundige Autofahrer nehmen vermehrt auch die „Abkürzung“ über die Alte Wiernsheimer Straße, um den stationären Blitzer in der Pforzheimer Straße zu umfahren.
Gemeinderat Joachim Baumgärtner erklärt, dass er den Erfolg für die Anordnung von Tempo 30 in der Wimsheimer Straße und Iptinger Straße durch die Verkehrsbehörde LRA Enzkreis über kurz oder lang optimistisch sieht. Die Alte Wiernsheimer Straße ist für Fußgänger, vor allem im Berufsverkehr, gefährlich. Die Verwaltung muss hier weiter versuchen, bei der Verkehrsbehörde die Anordnung für die Ausweisung als Anliegerstraße zu erreichen.
Gemeinderat Wolfgang Janzen sieht es für sehr wichtig an, die im Lärmaktionsplan ausgewiesenen Temporeduzierungen baldmöglichst umzusetzen, da diese ohne bauliche Maßnahmen „nur“ durch verkehrsrechtliche Anordnung leicht umsetzbar sind.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz auf Grundlage des beigefügten Berichtes des Büros Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, in Kooperation mit der Planungsgruppe SSW, Stand 21. November 2024 (Anlage 1), wird beschlossen.
Die Alte Wiernsheimer Straße soll in den Lärmaktionsplan mitaufgenommen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Mönsheim durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange werden gehört.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
7. | Liegenschaftsertüchtigung Außenbereich Gödelmann – Beratung und Beschlussfassung |
Herr Bürgermeister Maurer bittet Gemeinderat Stephan Damm und Gemeinderätin Simone Reusch, auf Grund von Befangenheit den Sitzungskreis zu verlassen.
Anschließend erläutert er untenstehenden Sachverhalt.
Die Gemeinde Mönsheim ist Miteigentümer in der Liegenschaft „Im Gödelmann 17, 19, 21.“ Im Zusammenhang mit der damaligen Errichtung wurde minderwertiges Bodenmaterial zur Aufschüttung der Grünflächen verwendet. Der hohe Lehmgehalt war Grund dafür, dass sich keine Vegetation entwickelte und der Außenbereich durch die Miteigentümer kritisiert wurde.
Gemäß Protokollen aus den Jahren 2021 und 2022 sicherte die Gemeinde zu, sich der Angelegenheit anzunehmen. Im Juli 2022 beauftragte die Verwaltung, wie zugesichert und auch um Schadensersatzansprüche und weitere Streitigkeiten mit Hausverwaltung und Miteigentümern zu vermeiden, ein Bodengutachten.
Aus diesem Gutachten ging die Minderwertigkeit des Bodens hervor. Im Anschluss daran erfolgte, ebenfalls wie aus den Protokollen ersichtlich, die Ertüchtigung der Flächen vor den o. g. Liegenschaften vollständig.
Nach wie vor allerdings ist der sog. Innenhof zwischen den o. g. Liegenschaften Streitpunkt bzw. sorgt für Ärger zwischen der Gemeinde als Miteigentümer, allen anderen Eigentümern und der Hausverwaltung. Der Innenhof wurde zu keinem Zeitpunkt so hergestellt, wie dies ursprünglich vorgesehen war. Weder ist die Aufbringung von Erde ausreichend erfolgt, noch eine Bepflanzung u. o. Aufbringung von entsprechendem qualitativem Substrat. Wie auch im o. g. Bereich der Liegenschaften wurde hier minderwertiger Boden verwendet, sodass der Zustand kritisiert wird und man ausdrücklich und nachdrücklich eine Lösung herbeisehnt.
Nachdem es mehrmalige Ortstermine gab und Firmen angefragt wurden, war auch hier die Resonanz gleich null. Das vorliegende Angebot wurde gegenüber der Gemeinde bis zur Erstellung der Sitzungsvorlage abgegeben. Gemäß Erlass des Innenministeriums zur Vergabe von Dienstleistungsaufträgen ist dies zu berücksichtigen.
Gemeinderätin Margit Stähle empfindet es als sehr schade, dass es einen Missstand zwischen den Eigentümern und der Hausverwaltung gibt. Sie empfiehlt, wenn es möglich ist, einen Regressantrag bei der Bauleitung zu stellen.
Grundsätzlich empfindet sie, dass das abgegebene Angebot nicht ausreichend ist und bittet die Verwaltung, weitere Angebote einzuholen. Zudem sei das in der Anlage beigefügte Angebot zu hoch. Sie macht deutlich, dass für sie die Notwendigkeit der Maßnahme außer Frage steht.
Dieser Tagesordnungspunkt wird bei der Haushaltsklausur Berücksichtigung finden, um entsprechende Mittel einzuplanen. Bis dahin sollen noch ein bis zwei weitere Angebote eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis: Vertagt auf Haushaltsklausur mit der Bitte an die Verwaltung, ein bis zwei weitere vergleichbare Angebote einzuholen.
8. | Qualifizierter Bebauungsplan der Innenentwicklung und Örtliche Bauvorschriften „Buigenrainstraße/Weissacher Straße – geänderte Neufassung“ a) Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen in Form der zusammengestellten Abwägungstabelle b) Beschlussfassung der Satzung des qualifizierten Bebauungsplans der Innenentwicklung „Buigenrainstraße/Weissacher Straße – geänderte Neufassung“ sowie der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften „Buigenrainstraße/Weissacher Straße – geänderte Neufassung“ |
Herr Bürgermeister Maurer begrüßt Frau von Kraack-Peiffer und übergibt das Wort.
zu a):
Die Stadtplanerin Frau Bettina von Kraack-Peiffer vom Büro Baldauf ist bei der Sitzung anwesend, sie erläutert die Sachverhalte der Abwägungstabelle mit Hilfe einer Präsentation in zusammenfassender Weise und steht für die Beantwortung von Fragen aus dem Gremium zur Verfügung.
Die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.09.2024 beschlossenen Entwurfsunterlagen wurden auf der Homepage der Gemeinde Mönsheim zur öffentlichen Einsichtnahme veröffentlicht und diese wurden auch in Papierform im Besprechungszimmer im Rathaus Mönsheim zur öffentlichen Einsichtnahme vom 07.10.2024 bis zum 06.11.2024 ausgelegt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 01.10.2024 elektronisch über die Entwurfsunterlagen benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 06.11.2024 gebeten. Aus der beiliegenden Abwägungstabelle geht hervor, welche Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben haben, mit den jeweiligen von Verwaltung und Büro Baldauf gemachten Abwägungsvorschlägen dazu.
Soweit erforderlich wurden die Entwurfsunterlagen entsprechend geändert bzw. ergänzt.
zu b):
Die entsprechend geänderten bzw. ergänzten Entwurfsunterlagen – wie diese als Anlagen dieser Sitzungsvorlage beiliegen – sollen so beschlossen werden.
Der Gemeinderatsbeschluss wird dann im Amtsblatt der Woche Nr. 2 am Donnerstag, den 09.01.2025, öffentlich bekanntgemacht.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung werden der Bebauungsplan und seine Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen rechtskräftig.
Gemeinderat Wolfgang Janzen bedankt sich bei Frau von Kraack-Peiffer für die erarbeiteten Vorlagen sowie die damit verbundene Arbeit.
Gemeinderätin Margit Stähle schließt sich an und fügt hinzu, dass sie empfindet, hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes alles richtig gemacht zu haben.
zu a):
Die in der Abwägungstabelle von der Verwaltung und dem Büro Baldauf gemachten Abwägungsvorschläge werden gebilligt und soweit erforderlich beschlossen.
zu b):
Die daraus hervorgegangenen überarbeiteten Entwurfsunterlagen des qualifizierten Bebauungsplans der Innenentwicklung „Buigenrainstraße/Weissacher Straße – geänderte Neufassung“ nach §§ 13a, 30 Abs. 1 BauGB bestehend aus
werden wie vorliegend beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zu a): Einstimmig beschlossen.
Zu b): Einstimmig beschlossen.
9. | Genehmigung von Spenden |
Gemeindekämmerer Herr Andreas Scheytt erläutert kurz die Sitzungsvorlage.
Am 3. Dezember 2024 ist eine Spende von 5.000,00 Euro für das Soziale Netzwerk eingegangen. Die Spenderin/der Spender möchte anonym bleiben.
Die Spende wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gemeinderats angenommen.
Der Gemeinderat entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung über die Annahme der Spende.
Abstimmungsergebnis: Verweis auf die nichtöffentliche Sitzung im Anschluss.
10. | Bekanntgaben; Anfragen; Verschiedenes |
Es liegen keine Bekanntgaben vor.
11. | Anfragen aus der Mitte des Gemeinderates |
Auf die Frage von Gemeinderat Joachim Baumgärtner antwortet Gemeindekämmerer Herr Scheytt, dass er für die Haushaltssitzung März anstrebt.
Auf die Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats antwortet Herr Bürgermeister Maurer wie folgt: