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Bericht über die letzte öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung vom 17.07.2025

Feststellung der Jahresrechnung 2024 des Gemeindeverwaltungsverbandes Waldenbuch/Steinenbronn Für den Gemeindeverwaltungsverband ist analog den...

Feststellung der Jahresrechnung 2024 des Gemeindeverwaltungsverbandes Waldenbuch/Steinenbronn

Für den Gemeindeverwaltungsverband ist analog den Bestimmungen des Haushaltsrechts der Gemeinden eine Jahresabrechnung aufzustellen. Diese wurde von der Kämmerei aufgestellt. Die Verbandsversammlung fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Jahresrechnung 2024 des Gemeindeverwaltungsverbandes Waldenbuch/Steinenbronn wird entsprechend des Rechenschaftsberichtes vom 30.06.2025 (Feststellungsbeschluss laut Seite 1 der Anlage) festgestellt.

Nachtragshaushalt 2025 des Gemeindeverwaltungsverbandes
- Einbringung und Verabschiedung

Die Verbandsversammlung hat am 22.02.2024 einen Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist nun ein Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 erforderlich, um die Planungskosten zu finanzieren. Die Verbandsversammlung fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird entsprechend den Seiten 1 und 2 der beiliegenden Nachtragsplanung beschlossen.

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch/Steinenbronn
- Auftragsvergabe an die Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH

Zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist die Beauftragung eines Planungsbüros sowie eine reduzierte artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Die Verbandsversammlung fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Baldauf Architekten und Stadtplaner GmbH wird mit der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans entsprechend dem Angebot vom 03.06.2025 mit einem Gesamtpreis in Höhe von zunächst 11.000 € netto beauftragt.
  2. Für die Zusammenstellung der artenschutzrechtlichen Ausarbeitung werden Vergleichsangebote eingeholt und ein leistungsfähiges Büro beauftragt.

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn;
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Aufgrund von planerischen Veränderungen in den beiden Verbandskommunen soll der Flächennutzungsplan 2030 fortgeschrieben werden. Die Gemeinderäte der Stadt Waldenbuch sowie der Gemeinde Steinenbronn haben jeweils in ihren öffentlichen Sitzungen am 24.06.2025 den Empfehlungsbeschluss an die Verbandsversammlung zur Einleitung des Verfahrens gefasst. Folgende Änderungen sollen hierbei umgesetzt werden:

FNP-Änderung Waldenbuch

  • Solarpark Reißhalde à Änderung Fläche für Landwirtschaft zu Sonderbaufläche Zweckbestimmung PV-Freiflächenanlage

FNP-Änderungen Steinenbronn

  • Sonnenhalde à Änderung Fläche für Landwirtschaft zu Verkehrsfläche
  • Böblinger Straße Nord à Änderung private Grünfläche zu Wohnbaufläche
  • Wohnbaufläche S9 à Herausnahme einer Teilfläche
  • Wohnbaufläche S1 à Herausnahme einer Teilfläche

Die Verbandsversammlung fasste hierzu einstimmig folgenden Beschluss:

  1. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn beschließt gem. § 2Abs.1 BauGB ein Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 für die in den Übersichtsplänen dargestellten Bereiche (Anlage 1) einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).
  2. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Waldenbuch / Steinenbronn beschließt, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

-kja-

Erscheinung
Steinenbronn Aktuell
Ausgabe 30/2025
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