Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20.1.2025

TOP 1: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasste Beschlüsse Es lagen keine Beschlüsse zur Bekanntgabe vor. TOP 2: Erlass einer Satzung für die...

TOP 1: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasste Beschlüsse

Es lagen keine Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.

TOP 2: Erlass einer Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Oedheim – Feuerwehrsatzung (FWS)

Die Schaffung der Helfer-vor-Ort-Einheit in der Freiwilligen Feuerwehr Oedheim macht die Neufassung der Feuerwehrsatzung notwendig, da unter § 9 die Helfer-vor-Ort (HvO) Einheit in die Satzung aufgenommen wird. Die Helfer-vor-Ort-Einheit untersteht dem Feuerwehrkommandanten und der Leiter der HvO-Einheit ist stimmberechtigtes Mitglied im Feuerwehrausschuss. Es wird auf die jeweils gültige Verordnung des Innenministeriums über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung (Ersthelferverordnung – VOHvO) sowie die Ordnung der HvO-Einheit der Feuerwehr Oedheim verwiesen. Es wurden weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen.

In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oedheim am 21.12.2024 wurde die Satzungsänderung vorgestellt und der Neufassung einstimmig zugestimmt.

Der Gemeinderat beschloss die Feuerwehrsatzung der freiwilligen Feuerwehr.

Die Satzung ist auf der Homepage seit dem 21.1.2025 unter www.oedheim.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bereitgestellt.

Mit dem Satzungsbeschluss haben wir nun alle rechtlichen Voraussetzungen für die Helfer-vor-Ort-Einheit Oedheim geschaffen, so Bürgermeister Schmitt.

Er bedankte sich bei Herrn Dr. Geuting, dem medizinischen Leiter und Herrn Ole Behrens dem Vorsitzenden des Fördervereins sowie Herrn Kommandant Sven Kübler besonders und betonte, dass dieser Dank stellvertretend für alle gilt, die die HvO-Einheit Oedheim und den Förderverein auf den Weg gebracht haben.

Er hob das große Engagement hervor, zeigte auf, dass es gerade in der Vorbereitung und Initiierung sehr viel Aufwand und Arbeit war. Aus seiner Sicht ist die HvO-Einheit schon jetzt ein Erfolg, denn es hat sich gezeigt, dass die gesamte Bürgerschaft deutlich hinter diesem Projekt steht und so das wichtige Thema der Ersten Hilfe in unserer Gemeinde aktuell sehr präsent ist und darüber gesprochen wird.

Ab Mittwoch sind nun für Sie die Helfer-vor-Ort Oedheim in Oedheim und in Degmarn unterwegs.

Insgesamt gibt es zehn ehrenamtliche Helfer-vor-Ort, die im Einsatzdienst tätig sind. Darunter acht Ehrenamtliche, die hauptamtlich im Rettungsdienst beschäftigt sind.

Wir haben Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter und aktuell zwei Ärzte bzw. einen Notarzt. Fachlich sind wir somit perfekt aufgestellt, so BM Schmitt.

Er dankte nochmals besonders den ehrenamtlichen Helfern-vor-Ort für ihren Einsatz und wünschte allen, dass sie immer gut und gesund aus ihren Einsätzen zurückkehren mögen.

Dann unterbrach er die Sitzung für 10 Minuten, damit die Gemeinderäte und Zuhörer das neue Einsatzfahrzeug in Augenschein nehmen konnten.

TOP 3: Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Oedheim

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25. September 2017 die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Oedheim beschlossen. In dieser Satzung wurde die Homepage der Gemeinde Oedheim als maßgebendes Medium für amtliche Bekanntmachungen beschlossen.

Aufgrund von kleinen Änderungen an der Homepage der Gemeinde Oedheim wurde eine Anpassung der Angabe der Internetseite notwendig, weswegen die Satzung neu erlassen werden musste.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeine Oedheim.

Die öffentliche Bekanntmachungen der Satzung ist auf der Homepage unter www.oedheim.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bereitgestellt.

TOP 4: Kommunale Wärmeplanung

Vergabe der Arbeiten

Die Verwaltung hat einen Förderantrag für die Erstellung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung in Oedheim gestellt. Am 31.10.2024 hat die Gemeinde Oedheim den positiven Förderbescheid über 30.000 € erhalten. Die Kostenberechnung für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung liegt bei 43.000 €.

Für die Erstellung der Wärmeplanung erfolgte eine beschränkte Ausschreibung durch die Verwaltung. Insgesamt wurden sechs Fachbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 9.1.2025 ging kein Angebot ein.

Gründe lagen wahrscheinlich in der von der Förderstelle vorgegebenen Fertigstellungsfrist Ende 2025. Da die angeschriebenen Büros keine Kapazitäten mehr freihatten, um in dem angegebenen Zeitfenster die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde zu erstellen, wurden keine Angebote abgegeben.

Die Verwaltung hat daraufhin Rücksprache mit der Förderstelle gehalten und von dort das Signal erhalten, dass ein Antrag auf Verlängerung des Förderzeitraums möglich ist.

Da keine Angebote eingegangen sind, ist es nach der VergabeVwV möglich, die kommunale Wärmeplanung als Direktvergabe zu beauftragen. Vor dem Hintergrund, dass eine Verlängerung des Förderzeitraums möglich ist, hat die Verwaltung nochmals die Büros angeschrieben und um Angebote gebeten. Diese lagen noch nicht vor.

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister mit der Beauftragung eines Fachbüros zur Erstellung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung bis zu einem Angebotspreis i.H.v. 50.000 €.

TOP 5: Ausschreibung Unterhaltsreinigung kommunale Kindertagesstätten

Die Verwaltung hat die Reinigungsleistung – Unterhaltsreinigung für die kommunalen Kindertagesstätten (Kita Kochertal, Kita Neuberg, Kita Spatzennest und Kita Linkenbrunnen) neu ausgeschrieben.

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Unterhaltsreinigung der kommunalen Kindertagesstätten für den Zeitraum 1.2.2025 bis 31.1.2027 zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 63.063,36 € pro Jahr an den günstigsten Bieter, die Fa. KD Dienstleistungen, Heilbronn.

TOP 6: Tiefbauarbeiten – Vergabe des Jahresauftrags 2025

Bereits seit 2007 wurden die Arbeiten zur Beseitigung von Wasserrohrbrüchen gemeinsam mit der Stadt Bad Friedrichshall ausgeschrieben und vergeben. Hierdurch werden bessere Ausschreibungsergebnisse erzielt als mit der alleinigen Ausschreibung der Arbeiten durch die Gemeinde Oedheim.

Um einen Kostenvorteil für die Gemeinde Oedheim auch im Bereich der Tiefbauarbeiten sicherstellen zu können, werden die Arbeiten für die Jahrestiefbauarbeiten seit 2022 gemeinsam mit der Stadt Bad Friedrichshall beschränkt ausgeschrieben.

Das Gremium stimmte der Vergabe der Jahrestiefbauarbeiten an die Fa. GHT GmbH, Neckarsulm zu.

TOP 7: Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Neckarsulm, Gemarkung Dahenfeld

- Beteiligung der Behörden zum Antrag auf Vorbescheid nach § 9 BIMSchG

- Stellungnahme der Gemeinde Oedheim

Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat das Landratsamt die Gemeinde um eine Stellungnahme zu folgendem Antrag auf Vorbescheid nach § 9 des Bundesimmissionsschutzgesetzes gebeten.

Die ENERKRAFT PE GmbH beabsichtigt, auf Gemarkung Dahenfeld der Stadt Neckarsulm eine Windenergieanlage und auf Gemarkung der Gemeinde Erlenbach drei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.

Bevor ein förmlicher Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gestellt wird, möchte die Antragstellerin bestimmte rechtliche Fragestellungen vorab im Rahmen eines Vorbescheids gemäß § 9 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) abklären.

Es geht um die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB und die damit verbundene Frage, ob Festsetzungen des Flächennutzungsplans oder höherrangige Planungen (Regionalplanung, Landesplanung) entgegenstehen.

Es geht nur um die Klärung dieser Einzelfragen, wird der Antrag auf Vorbescheid erteilt, darf noch nicht mit dem Bau und dem Betrieb der Anlage begonnen werden. Hierzu ist ein separates Genehmigungsverfahren erforderlich, in dem ebenso die Möglichkeit zur Stellungnahme bzw. dem Vorbringen von Einwendungen gegeben sein wird.

Die geplanten Windenergieanlagen befinden sich in einer Entfernung von 1,9 km zum Schlossgut Lautenbach und 900 m zur im aktuellen Flächennutzungsplanverfahren eingebrachten Entwicklungsfläche im Bereich der L 1095.

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand beträgt in Baden-Württemberg 700 m zu Wohngebieten und für Anwohner im Außenbereich 400 m. Somit ist der erforderliche Abstand deutlich gewahrt. Auch nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro für den Flächennutzungsplan werden keine negativen Auswirkungen auf den Flächennutzungsplan gesehen.

Der Gemeinderat nahm die Planung zur Kenntnis und beschloss bei zwei Gegenstimmen die Abgabe folgender Stellungnahme: Seitens der Gemeinde Oedheim sehen wir aktuell keine Belange betroffen, bitten jedoch um die weitere Beteiligung am Verfahren.

TOP 8: Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der eingegangenen Spenden für die Feuerwehr und für den Kindergarten Kochertal zu und bedankte sich bei den Spendern.

TOP 9: Ersatzbeschaffung von Hybridgeräten für die Kochertalschule

Die Digitalisierung schreitet auch in den Grundschulen immer weiter voran. Die Kochertalschule hat derzeit 60 Chromebooks im Bestand, welche für den digitalen Unterricht mit den Schülern und Schülerinnen genutzt werden sollten.

Die Chromebooks der Kochertalschule sind veraltet und erhalten keinen Support mehr. Es können keine Updates auf ein neueres Betriebssystem erfolgen. Ohne Sicherheitsupdates stellen die Geräte ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar und sind anfällig für Cyberangriffe.

Zunächst soll ein Klassensatz mit 30 Geräten angeschafft werden.

Bei den Geräten handelt es sich um hybride Geräte, welche sowohl als Laptop genutzt werden, als auch durch die umklappbare Tastatur und den Touchscreen als Tablet fungieren können.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ersatzbeschaffung eines Klassensatzes hybrider Notebooks inklusive notwendiger Software, Sicherheitssoftware und der Installation und der Einbindung in das bestehende System für die Kochertalschule i.H.v. 39.669 €.

TOP 10: Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

Bürgermeister Schmitt teilt dem Gremium mit, dass er Räumlichkeiten und den Trauplatz im Schosspark auf dem Schlossgut Lautenbach für standesamtliche Trauungen gewidmet hat und es nun möglich sei, dort ab dem 1.2.2025 Trauungen abzuhalten. Für den gewünschten standesamtlichen Eheschließungstermin auf dem Schlossgut stimmt sich das Brautpaar mit dem Betreiber und der Verwaltung ab.

Weiter teilt der Vorsitzenden das Ergebnis der Bündelausschreibung zur Klärschlammentsorgung für den Stadt- und Landkreis Heilbronn mit. Die Fa. MSE Mobile Schlammentwässerungs GmbH, Karlsbad-Ittersbach wurde mit der Klärschlammentsorgung 2025 – 2034 in Stadt- und Landkreis Heilbronn beauftragt. Für die Klärschlammentsorgung ohne Entnahme des Phosphors aus dem Schlamm fallen in 2025 Kosten i.H.v. 48.856,59 € an. Ab 2029 muss dem Klärschlamm aufgrund gesetzlicher Vorgaben Phosphor entzogen werden, hier belaufen sich die Kosten dann auf 122.255,89 €.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oedheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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