Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 21.7.2025

TOP 1 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Es wurden in der vergangenen nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung keine Beschlüsse zur...

TOP 1 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

Es wurden in der vergangenen nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung keine Beschlüsse zur Bekanntgabe gefasst.

TOP 2 Bebauungsplan „Bahnhofsareal – 2. Änderung“

– Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Offenlegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Billigung des neuen Planentwurfs –

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und Erlass der örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO

Der Betreiber des Edeka plant eine Erweiterung des bestehenden Marktes in der Kochendorfer Straße und die Verkaufsfläche von 1.510 m² auf 1.820 m² zu erhöhen. Dadurch soll die Lebensmittelgrundversorgung in Oedheim weiterhin gesichert und verbessert werden. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofsareal – 1. Änderung“ notwendig. Der Markt soll in Richtung Osten vergrößert werden. In diesem Zuge ist die Erweiterung der Stellplatzfläche im östlichen Teil des Plangebiets auf dem ehemaligen Bahnhofsareal erforderlich.

Mit der Erstellung des Bebauungsplans sollen die erforderlichen Randbedingungen für die langfristige Nutzung als Lebensmitteleinzelhandel geschaffen werden.

In diesem Zuge soll zur Entlastung des Knotenpunkts an der Kocherbrücke die Verlegung des Säukiesweges über das Plangebiet erfolgen. Durch die Abkopplung wird der Verkehr auf die Kochendorfer Straße und von dem Knotenpunkt Kocherbrücke weggeleitet. Somit wird die verkehrliche Überlastung des Knotenpunkts an der Kocherbrücke entschärft.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Änderung des Bebauungsplans kann nach Abstimmung mit dem Landratsamt Heilbronn nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Der Gemeinderat fasste zu dem Bebauungsplanverfahren am 17.3.2025 den Aufstellungsbeschluss, billigte den Planentwurf in derselben Sitzung und gab diesen für die Offenlegung und die Behördenbeteiligung frei.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 20.3. bis 25.4.2025 digital und im Rathaus der Gemeinde Oedheim. Während der Zeit der Beteiligung ist keine Anregung von Bürgern eingegangen.

Die Benachrichtigung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Beteiligung erfolgte mit Schreiben vom 19.3.2025. Die Beteiligungsfrist umfasste dabei den Zeitraum der Offenlegung. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich Anpassungen in den Planunterlagen. Die einzelne Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen wurde in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden wurde von der Unteren Wasserbehörde des Landratsamts Heilbronn eine gesonderte Betrachtung hinsichtlich der Veränderung der Oberflächenabflüsse infolge des Bauvorhabens im Hinblick auf den § 37 Abs. 1 WHG gefordert, da sich das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück Flst. Nr. 253 und 253/5 im Überflutungsbereich der Starkregengefahrenkarten befindet. Die Betrachtung soll neben der Abschätzung der Auswirkungen auf den natürlichen Ablauf wild abfließenden Wassers auch Aussagen über die Notwendigkeit von baulichen Schutzmaßnahmen enthalten. Die Starkregengefahrenkarten sind wichtige Planungsinstrumente der Raumordnung und der Bauleitplanung.

Die Starkregengefahrenkarten wurden durch das Ingenieurbüro BIT Ingenieure AG, Heilbronn erstellt. Aus diesem Grund wurde die gesonderte Betrachtung bei BIT Ingenieure angefordert. Die Ergebnisse wurden mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt und in die Begründung übernommen. Die „Gefährdungsanalyse Starkregen“ wird ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplans.

Der Gemeinderat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen entsprechend berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt und der Bebauungsplanentwurf mitsamt den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung, dem Fachbeitrag Artenschutz, dem Nahversorgungskonzept mit Auswirkungsanalyse, dem Gutachten zur umwelttechnischen Betrachtung des Untergrunds und der Gefährdungsanalyse Starkregen gebilligt.

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung des Planentwurfs erfolgen im Planaufstellungsverfahren nun der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und der Erlass örtlicher Bauvorschriften nach § 74 LBO für den Bebauungsplanentwurf.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Satzungsbeschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf „Bahnhofsareal – 2. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung (siehe Anlage I). Maßgebend ist der Bebauungsplan „Bahnhofsareal – 2. Änderung“ mitsamt den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung, dem Fachbeitrag Artenschutz, dem Nahversorgungskonzept mit Auswirkungsanalyse, dem Gutachten zur umwelttechnischen Betrachtung des Untergrunds und der Gefährdungsanalyse Starkregen in der Fassung vom 17.3.2025/21.7.2025 (siehe Anlage II).

2. Die zusammen mit dem Bebauungsplan „Bahnhofsareal – 2. Änderung“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.3.2025/21.7.2025 (Anlage II) werden nach § 74 LBO und § 4 GemO als Satzung (Anlage I) beschlossen.

TOP 3 Sportplatz Degmarn

– Neubau einer Calisthenicsanlage –

Durchführungsbeschluss

Im Rahmen der vergangenen Jugendsprechstunden mit dem Bürgermeister kamen immer zwei konkrete Wünsche von den Jugendlichen: ein Pumptrack und eine frei zugängliche Calisthenicsanlage.

Die Gemeinde Oedheim plant den Neubau einer öffentlichen Calisthenicsanlage für alle Generationen auf dem Sportgelände in Degmarn.

Eine Calisthenicsanlage ist eine speziell konzipierte Outdoor-Trainingsfläche, bestehend aus Fitnessgeräten für alle Altersgruppen und dient dem körperlichen Training. Diese Anlagen basieren auf dem Training mit dem eigenen Körpergewicht und kombinieren Elemente aus Gymnastik, Krafttraining und Akrobatik. Dadurch dient die Anlage der Steigerung und Förderung von Bewegung, Koordination und Kraft für alle Altersgruppen, um eine barrierearme Trainingsmöglichkeit zu schaffen, die gleichzeitig die Begegnung und den Austausch zwischen Generationen ermöglicht. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 130.000,00 €. Der TSV Degmarn unterstützt den Bau dieser Anlage mit Eigenleistungen. Der Gemeinderat stimmte der Errichtung der Calisthenicsanlage einstimmig zu.

TOP 4 Umbau und Erweiterung Kochertalschule

– Vergabe der Arbeiten –

Der Gemeinderat fasste am 23.7.2024 den Durchführungsbeschluss zum Umbau und der Erweiterung der Kochertalschule und beauftragte das Architekturbüro Bognerarchitektur, Oedheim mit den Architektenleistungen. Die Arbeiten haben begonnen. Nun wurde das zweite Ausschreibungspaket ausgeschrieben und nach Prüfung und Wertung aller eingegangenen Angebote durch das Büro Bognerarchitektur vom Gemeinderat einstimmig an den jeweils günstigsten Bieter vergeben.

  1. Heizung-/Sanitärarbeiten

an die Fa. Lenski, Oedheim zum Bruttoangebotspreis i. H .v. 80.412,06 €

  1. Fenster/Außentüren

an die Fa. Enderer GmbH, Oedheim zum Bruttoangebotspreis i. H. v. 191.667,30 €

  1. Innentüren

an die Fa. Enderer GmbH, Oedheim zum Bruttoangebotspreis i. H. v. 60.313,96 €

TOP 5 Erschließung „Linkenbrunnen III“

– Zustimmung zur Vergabe der Bepflanzung der Oberflächenwasserableitung und der Ausgleichsfächen –

Die Oberflächenwasserableitung zum Kocher und die verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen erfordern eine naturschutzrechtliche Bepflanzung.

Diese Bepflanzung wurde durch die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart als Erschließungsträger ausgeschrieben.

Aufgrund des Erschließungsvertrags zwischen der STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart und der Gemeinde Oedheim muss im Zuge der Vergabe der Erschließungsarbeiten durch die STEG die Zustimmung der Gemeinde Oedheim erteilt werden.

Das Gremium stimmte der Vergabe der Bepflanzung der Oberflächenwasserableitung und der Ausgleichsflächen an die Fa. Toriello Landschaftspflege GmbH, Nagold zum Bruttoangebotspreis i. H. v. 104.275,09 € durch die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart zu.

TOP 6 Erschließung „Linkenbrunnen III“

– Zustimmung zur Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Spielplatzgestaltung –

Im Rahmen der Erschließung des Baugebiets „Linkenbrunnen III“ ist der Neubau eines Spielplatzes an der Degmarner Straße vorgesehen.

Diese Landschaftsbauarbeiten zur Spielplatzgestaltung wurden durch die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart ausgeschrieben.

Auch hier erfolgt die Auftragserteilung über die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart und bedarf der Zustimmung des Gemeinderats.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Spielplatzgestaltung an die Fa. Osmanaj GmbH, Bad Friedrichshall zum Bruttoangebotspreis i. H. v. 137.305,62 € durch die STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart zu.

TOP 7 Wasserversorgungskonzeption

– Neubau Zentraler Hochbehälter Seeberg –

Vergabe der Arbeiten

Der Gemeinderat fasste 2021 den Durchführungsbeschluss für die Umsetzung der Wasserversorgungskonzeption und hat am 2.12.2023 den positiven Förderbescheid über den 1. Förderabschnitt der Wasserversorgungskonzeption erhalten. Der 1. Förderabschnitt umfasst den Neubau des Zentralen Hochbehälters (ZHB) Seeberg inklusive der Zuwegung.

Die Zuwegung wurde hergestellt und die Erd-, Beton- und Leitungsbauarbeiten für den Neubau des ZHB Seeberg sind weitestgehend abgeschlossen. Nun wurden die Zimmerer- und Holzbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote durch das Ingenieurbüro Walter beschloss der Gemeinderat einstimmig die Vergabe an den günstigsten Bieter, die Fa. Holzbau Jessel, Bad Friedrichshall zum Bruttoangebotspreis i. H. v. 372.203,44 €.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oedheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
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