1. Einwohnerfragestunde
Es gab keine Anfragen an den Vorsitzenden.
2. Einsetzung und Nachverpflichtung des neu gewählten Gemeinderats
Stadtrat Andreas Großkopf wurde im Rahmen der Gemeinderatssitzung von Bürgermeister Andreas Konrad nachverpflichtet und eingesetzt.
3. Wahl der Ortsvorstehenden und deren Stellvertretungen für die Teilorte Bürg, Cleversulzbach, Kochertürn und Stein a. K.
Bürgermeister Konrad wies darauf hin, dass inzwischen die konstituierenden Sitzungen in den Ortschaften stattgefunden haben. Hierbei wurden die jeweiligen Ortsvorsteher/-in und die Stellvertreter vom Ortschaftsrat gewählt. Die Wahl der Ortsvorsteher/-in und deren Stellvertreter muss vom Gemeinderat bestätigt werden. Der Gemeinderat bestätigte die vorgeschlagenen Ortsvorsteher/-in und deren Stellvertreter in den Ortschaften wie folgt:
Ortsvorsteher/-in | Stellv. Ortsvorsteher | |
Bürg | Martin Belz | Mark Mezger |
Cleversulzbach | Gabriele Gottselig | Frank Baumann |
Kochertürn | Thomas Haldenwanger | Andreas Großkopf |
Stein a. K. | Markus Kratzmüller | Hartmut Belz |
4. Polizeiliche Kriminalitäts- und Verkehrsunfallstatistik 2023
Bürgermeister Konrad führte in den Sachverhalt ein und begrüßte den Leiter des Polizeipostens Neuenstadt, Herrn Knöbel. Herr Knöbel erläuterte die Kriminalitäts- und Verkehrsunfallstatistik 2023 für den Landkreis Heilbronn, für das Polizeirevier Neckarsulm und für das Stadtgebiet Neuenstadt. Er wies darauf hin, dass die Anzahl der Straftaten im Landkreis Heilbronn zugenommen habe. Die größten Zuwächse gab es in den Bereichen Diebstahl und Betrug.
5. Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften „Altes Gaswerk“ in Neuenstadt a. K.
Bürgermeister Konrad führte in den Sachverhalt ein und begrüßte Frau Hafner vom Ingenieurbüro IFK aus Mosbach. Frau Hafner zeigte den Verfahrensverlauf auf und ging auf die eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge ein.
Der Gemeinderat fasste daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag der beigefügten Behandlungsübersicht.
2. Der Gemeinderat stellte den Bebauungsplan „Altes Gaswerk“ in Neuenstadt, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung fest.
3. Der Bebauungsplan „Altes Gaswerk“ in Neuenstadt wurde so, wie oben unter 2. festgestellt, als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften wurden so, wie sie oben unter 2. festgestellt wurden, als Satzung beschlossen.
6. Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften „Zeilbaum“ in Stein
Bürgermeister Konrad erläuterte die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren „Zeilbaum“ in Stein.
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Land Baden-Württemberg zu.
7. Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften „Zeilbaum“ in Stein
Bürgermeister Konrad führte in den Sachverhalt ein und betonte, dass die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes die Nahversorgung in Stein und Kochertürn sicherstelle. Er begrüßte Frau Hafner vom Ingenieurbüro IFK zu diesem Tagesordnungspunkt. Frau Hafner erläuterte, dass die materielle Planreife aufgrund der Fortschreibung des Flächennutzungsplans vom Landratsamt Heilbronn inzwischen bestätigt wurde. Sie zeigte den Planungsstand auf und ging auf die eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge ein.
Der Gemeinderat fasste daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschloss die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Behandlungsvorschläge.
2. Der Gemeinderat stellte den Bebauungsplan „Zeilbaum“ in Stein, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung fest.
3. Der Bebauungsplan „Zeilbaum“ wurde so, wie oben unter 2. festgestellt, als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften wurden so, wie sie oben unter 2. festgestellt wurden, als Satzung beschlossen.
8. Erschließung „Zeilbaum“ in Stein
Bürgermeister Konrad informierte, dass für die Erschließung eines Lebensmittelmarktes in Stein auch äußere Erschließungsarbeiten benötigt werden. In Abstimmung mit dem Vorhabensträger sollen die vorhabensbedingten Investitionskosten zulasten des Vorhabensträgers gehen. Die Stadt Neuenstadt übernehme die Investitionskosten für eine verbesserte Anbindung des Plangebiets an die bestehenden Verkehrsanlagen.
Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Kostenaufteilung für die äußere Erschließung zu.
9. Erschließung „Zeilbaum“ in Stein
Bürgermeister Konrad erläuterte, dass für eine ordnungsgemäße und leistungsfähige Erschließung an die Landesstraße L 720 zwischen Stein und Kochertürn im Bereich der Zufahrt zum geplanten Lebensmittelmarkt bauliche Maßnahmen notwendig seien. Vorgesehen und mit dem Regierungspräsidium Stuttgart als Straßenbaulastträger abgestimmt, sei eine Aufstellfläche für Linksabbieger und die Modernisierung (mit Verbreiterung) der vorhandenen Querungshilfe inklusive des Ablösebetrages für künftige Unterhaltungsmaßnahmen.
Der Gemeinderat stimmte der Kostenaufteilung für die Anlage eines Aufstellbereiches für Linksabbieger und die Modernisierung einer Querungshilfe auf der L 720 in Stein mit dem Land Baden-Württemberg zu.
10. Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften „Schlossgarten – 1. Änderung“ in Bürg
Bürgermeister Konrad führte in den Sachverhalt ein und begrüßte Frau Hafner vom Ingenieurbüro IFK. Frau Hafner zeigte den Planungsstand auf und ging auf die eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge ein.
Der Gemeinderat fasste daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat erhob die dargestellten Behandlungsvorschläge nach eingehender Beratung und Abwägung zum Beschluss.
2. Der Gemeinderat stellte den Bebauungsplan „Schlossgarten – 1. Änderung“ in Bürg, die örtlichen Bauvorschriften und die Begründung fest.
3. Der Bebauungsplan „Schlossgarten – 1. Änderung“ wurde so, wie oben unter 2. festgestellt, als Satzung beschlossen. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften wurden so, wie sie oben unter 2. festgestellt wurden, als Satzung beschlossen.
11. Bebauungsplanverfahren „Daistler III – 1. Änderung“ in Neuenstadt a. K.
Bürgermeister Konrad führte in den Sachverhalt ein und erläuterte, dass die Festsetzungen bezüglich der Stellplätze konkretisiert werden. Er begrüßte Frau Hafner vom Ingenieurbüro IFK zu diesem Tagesordnungspunkt. Frau Hafner zeigte den Planungsstand auf und ging auf die eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge ein.
Der Gemeinderat fasste daraufhin folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplans sowie dem Entwurf der Begründung, jeweils datiert mit 23.9.2024, zu.
2. Der Gemeinderat beschloss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Daistler III – 1. Änderung“ in Neuenstadt a. K. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Daistler III – 1. Änderung“ in Neuenstadt a. K. Das Bebauungsplanverfahren wird auf Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
3. Der Gemeinderat stellte den Entwurf des Bebauungsplans „Daistler III – 1. Änderung“ sowie den Entwurf der Begründung fest. Maßgebend sind der Entwurf des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans, der Entwurf des Textteils des Bebauungsplans und der Entwurf der Begründung, jeweils datiert mit 23.9.2024, und gefertigt vom Büro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach.
4. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der vorgeschlagenen Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde zugestimmt.
12. Anbindung der Nordstraße in Neuenstadt an die L 1088 sowie Anlegen von Stellplätzen
Bürgermeister Konrad führte in den Sachverhalt ein und erklärte, dass der Anschluss der Nordstraße an die Ortsumfahrung hergestellt werden sollte. Zum einen, um zukünftig die rückwärtige Erschließung des Rathauses zu verbessern und eine direkte Abfahrt von der Ortsumfahrung zu gewährleisten und zum anderen, um während der Bauphase des Rathauses den Baustellenverkehr direkt über die Ortsumfahrung zu ermöglichen.
Herr Schwartz vom Bauamt stellte die Planung und Ausbaustufen für die Anbindung an die Nordstraße und die geplanten Stellplätze vor. Hierfür würden Kosten in Höhe von ca. 537.400 € brutto inklusive Baunebenkosten für die erste Ausbaustufe und weitere 146.600 € brutto inklusive Baunebenkosten für den vollständigen Ausbau anfallen.
Der Gemeinderat stimmte der Planung „Anbindung der Nordstraße in Neuenstadt an die L 1088 sowie das Anlegen von Stellplätzen“ zu und beauftragte die Verwaltung mit der Ausschreibung der Bauarbeiten.
13. Erschließung Baugebiet Wannenstraße, Stein a. K.
Bürgermeister Konrad wies darauf hin, dass für diese innerörtliche Bebauung Erschließungsanlagen erforderlich sind. Herr Schwartz stellte die Entwurfsplanung für die Erschließung des Baugebiets Wannenstraße in Stein vor.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Erschließungsarbeiten zu.
14. Bauvorhaben: Neubau Wohnheim mit Tagesstruktur für Menschen mit Teilhabeeinschränkung, Flst. 2843, Neckarsulmer Straße, Neuenstadt
Bürgermeister Konrad führte in den Sachverhalt ein und erläuterte, dass in der Neckarsulmer Straße ein Wohnheim für Menschen mit Teilhabeeinschränkung am Standort des ehemaligen Gaswerks errichtet werden soll.
Bauamtsleiterin Miene stellte die Planunterlagen des Bauvorhabens vor und wies auf den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Altes Gaswerk“ hin.
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wurde erteilt.
15. Bauvorhaben: Neubau Büro und Lagerhalle, Flst. 212/6, Heinrich-Hertz-Straße, Neuenstadt
Bürgermeister Konrad informierte, dass der Neubau eines Bürogebäudes und einer Lagerhalle im Gewerbegebiet „Halde“ beantragt wurde.
Bauamtsleiterin Miene stelle die Antragsunterlagen vor und erläuterte die Befreiungsanträge von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wurde mit zwei Befreiungen erteilt.
16. Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses, Flst. 2044, Eberstädter Straße, Cleversulzbach
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen, da noch eine Umplanung erfolgt.
17. Vergabe der Gaskonzession auf dem Gemeindegebiet
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss eines Gaskonzessionsvertrags mit den Regionalwerken Neckar-Kocher GmbH & Co. KG zu.
18. Genehmigung von Spenden nach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
Der Gemeinderat stimmte der Annahme von zwei Spenden zu.
19. Bekanntgaben und Anfragen
Unterbringung von Geflüchteten
Derzeit sind 184 Geflüchtete in Neuenstadt untergebracht.
Schulsozialarbeit an der Lindenschule
Die Schulsozialarbeit an der Lindenschule und dem SBBZ werden auf insgesamt 60 % erhöht.
Rettungswache in Neuenstadt
Das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Heilbronn, wird in Neuenstadt eine Rettungswache betreiben. An dieser Stelle dankte Bürgermeister Konrad auch allen ehrenamtlichen Ersthelfern, Helfern vor Ort und den tatkräftigen DRK-Ortsvereinen.
Teilfortschreibung Regionalplan
Bürgermeister Konrad informiert über den aktuellen Stand der Fortschreibung des Regionalplans des Regionalverbandes Heilbronn-Franken (Teilfortschreibung Wind, Ausweisung von Vorranggebieten).
Umrüstung der Straßenbeleuchtung – 4. Förderantrag
Der 4. Förderantrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung wurde inzwischen gestellt. Dieser beinhaltet die Umrüstung von 451 Straßenleuchten in allen Ortsteilen. Die Umrüstung auf LED-Beleuchtung kostet ca. 400.000 €.
Abbruch ehemaliges Gaswerk
Die Abbrucharbeiten für das ehemalige Gaswerk wurden beschränkt ausgeschrieben und inzwischen an die Firma SER vergeben.
Veranstaltungshinweise
Bürgermeister Konrad wies auf die aktuellen Veranstaltungen hin.