Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 26.5.2025

TOP 1 Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse In der vergangenen nicht öffentlichen Sitzung lagen keine Beschlüsse zur Bekanntgabe vor....

TOP 1

Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

In der vergangenen nicht öffentlichen Sitzung lagen keine Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.

TOP 2

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Oedheim

Die Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Oedheim schließt mit einem ordentlichen Ergebnis von 718.504,16 Euro. Das Ergebnis wurde insbesondere durch in Folgejahren verschobene Unterhaltungsmaßnahmen positiv beeinflusst. Die Verschiebung wird das Folgehaushaltsjahr 2025 negativ beeinflussen, was sich auch in der Nachtragshaushaltsplanung zeigen wird. Im Bereich der Gewerbesteuer ergaben sich deutliche Verbesserungen in Höhe von 500.000 Euro im Vergleich zur Planung, während die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich niedriger ausfielen als geplant. In Kombination mit außerordentlichen Erträgen aus Grundstücksgeschäften ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von 2.422.729,22 Euro. Die finanzielle Situation der Gemeinde Oedheim kann weiterhin als solide und geordnet bezeichnet werden, allerdings ist die Abhängigkeit vom Finanzausgleich aufgrund niedriger eigener Steuererträge nach wie vor erheblich.

TOP 3

Erlass der 1. Nachtragssatzung mit Nachtragsplan für das Haushaltsjahr 2025

Der Nachtragshaushaltsplan 2025 ist geprägt durch Neuveranschlagung nicht verbrauchter Ansätze des Haushaltsplan 2024, die Veranschlagung der aktualisierten Kosten für die Baumaßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an der Kochertalschule sowie Änderungen im kommunalen Finanzausgleich. Das negative ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt verschlechtert sich von -883.932 Euro auf -1.699.332 Euro, kann jedoch aus der vorhandenen Rücklage aus Vorjahren ausgeglichen werden. Im Zuge der Investition in die Erschließung Linkenbrunnen III kann auf eine Rückführung der 2024 geplanten, aber nicht umgesetzten Kreditaufnahme verzichtet werden. Durch die entstehenden Bauplätze und in 2025 geplanten Verkaufserlöse wird die Liquidität der Gemeinde wieder auf ein solides Niveau gehoben werden. Mittel- bis langfristig bleibt abzuwarten, wie sich die gesamtwirtschaftliche Lage und damit auch die Steuereinnahmen entwickeln. Hieran wird sich ausrichten müssen, in welchem Umfang weitere Investitionen und die laufende und stetig wachsende Aufgabenvielfalt bewältigt werden können.

TOP 4:

Umbau und Erweiterung Kochertalschule

  • Weiterbeauftragung der Architektenleistung

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 23.7.2024 den Durchführungsbeschluss zum Umbau und Erweiterung der Kochertalschule und beauftragte das Architekturbüro Bognerarchitektur, Oedheim mit den Architektenleistungen für die Leistungsphase 1 bis 4.

Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden vom Architekturbüro Bognerarchitektur erbracht und die Baugenehmigung wurde eingereicht. Nach Erhalt der Baugenehmigung soll die Ausschreibung und der Beginn der Arbeiten erfolgen, sodass nun die Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 erforderlich ist.

Der Gemeinderat stimmte der Weiterbeauftragung des Architekturbüros Bognerarchitektur, Oedheim für die Leistungsphasen 5 bis 9 zu.

TOP 5

Technische Betriebsführung der Wasserversorgung

  • Betriebsführungsvertrag zwischen der Gemeinde Oedheim und den Regionalwerken Neckar-Kocher GmbH & Co. KG

Die technische Betriebsführung der Wasserversorgung Oedheim ist extern vergeben. Seit 2005 sind die Stadtwerke Bad Friedrichshall mit der Betriebsführung der Wasserversorgung Oedheim beauftragt.

Durch einen Zusammenschluss der Stadtwerke Bad Friedrichshall, der Stadtwerke Neuenstadt und der Stadtwerke Neckarsulm wurden die Regionalwerke Neckar-Kocher GmbH & Co. KG gegründet. Die Betriebsführung der Wasserversorgung Oedheim wurde mit Überleitungsvereinbarung zum 1.1.2022 ebenfalls an die Regionalwerke Neckar-Kocher übertragen. Die Regionalwerke Neckar-Kocher haben dabei den Betriebsführungsvertrag vollumfänglich übernommen. Es wurde vereinbart, dass nach einer gewissen Einarbeitungszeit eine Anpassung des Vertrags vorgenommen wird.

Die Zusammenarbeit mit den Regionalwerken Neckar-Kocher ist sehr gut, und die Betriebsführung wird sehr zuverlässig ausgeführt.

Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss des Betriebsführungsvertrages zwischen der Gemeinde Oedheim und den Regionalwerken Neckar-Kocher GmbH & Co. KG zu.

TOP 6

Annahme von Spenden

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der eingegangenen Spenden zu und bedankte sich bei den Spendern.

TOP 7

Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

Beginn der Biotopverbundplanung

Bürgermeister Schmitt informierte über die Biotopverbundsplanung. Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall, Oedheim und Offenau hat nach positivem Förderbescheid die kommunale Biotopverbundplanung an das Büro Zukunftswege aus Sinsheim beauftragt. Die Biotopverbundplanung dient der Förderung und Vernetzung von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Hierzu wird es auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Änderung der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall, Oedheim und Offenau

Für den Bebauungsplan Weitblick ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Gebiet Weitblick ist in der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall, Oedheim und Offenau als Mischgebiet enthalten. Durch die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels in dem Gebiet ist die Änderung des Bereichs von einem Mischgebiet in ein Sondergebiet erforderlich.

Das Verfahren zur 1. Änderung der 4. Fortschreibung des FNP wird nun angestoßen. Die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses für den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung findet am Dienstag, 3.6.2025 um 16.30 Uhr in Bad Friedrichshall statt.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oedheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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