Bürgermeisteramt Oedheim
74229 Oedheim
Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 3.6.2024

TOP 1: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse BM Schmitt gab folgenden in der letzten nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschluss...

TOP 1: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse

BM Schmitt gab folgenden in der letzten nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschluss bekannt:

Unter TOP 3 Verschiedenes fasste der Gemeinderat den Beschluss, drei E-Ladepunkten auf der Wiese, links neben dem Hallenbad zu errichten und beauftragte die Verwaltung mit der Prüfung der Umsetzbarkeit und der Erstellung einer Kostenschätzung.

TOP 2: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und Verkehrsunfallgeschehen 2023

in Bezug auf die Gemeinde Oedheim

Die Polizeidirektion Heilbronn erstellt in Zusammenarbeit mit dem Polizeirevier Neckarsulm und dem Polizeiposten Bad Friedrichshall eine jährliche Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik.

Die Anzahl der registrierten Straftaten in der Kriminalstatistik ist gegenüber dem Vorjahr beim Polizeirevier Neckarsulm von 3.815 auf 4.381 (+14,84 %) gestiegen und in Oedheim von 126 auf 112 (-11,11 %) gefallen.

Dabei ist in Oedheim u.a. der schwere Diebstahl wieder deutlich gesunken.

„Einfacher“ Diebstahl hat dagegen etwas zugenommen. Unter „einfacher“ Diebstahl versteht man, wenn etwas entwendet wird, was nicht gesichert ist.

Die Aufklärungsquote in Oedheim ging von 62,7 % auf 59,8 % zurück, die des gesamten Polizeireviers Neckarsulm stieg von 62,0 % auf 65,9 % und ist wieder auf dem Niveau der letzten Jahre. Die Aufklärungsquote des Reviers Neckarsulm lag auch 2023 über der Quote des Landkreisdurchschnitts mit 63,0 %.

Insgesamt ist die Anzahl der Straftaten im Landkreis Heilbronn um 28,26 % von 10.077 in 2022 auf 12.927 in 2023 gestiegen. Dies bedeutet, dass bei 100.000 Einwohner statistisch gesehen 3.659 Straftaten begonnen werden.

Die Verkehrsunfallstatistik auf der Gemarkung Oedheim ist gegenüber dem letzten Jahr von 43 auf 38 Unfälle gefallen. Erfreulicherweise gab es wie in den letzten Jahren keine Toten.

Aus der Verkehrsunfallstatistik lässt sich kein Unfallschwerpunkt ermitteln.

Der Gemeinderat nahm die Kriminal- und Verkehrsunfallstatistik 2023 zur Kenntnis und dankte stellvertretend für die Einsatzkräfte der Polizei der Postenführerin Polizeihauptkommissarin Velemir für ihren Einsatz.

TOP 3: Sanierungsgebiet „Ortskern III“

- Fortschreibung des Neuordnungskonzepts

Das Neuordnungskonzept wurde entsprechend den Ergebnissen der „Vorbereitenden Untersuchungen“, im Zusammenhang mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern III“ am 8.5.2017 vom Gemeinderat beschlossen. In diesem „Konzept“ sind die Sanierungsziele planerisch festgeschrieben und bilden die Grundlage für die Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Realisierung der Sanierungsziele.

Aktuelle Entwicklungen erfordern eine Fortschreibung im Bereich des Grundstücks Kochendorfer Straße 4. Das Flurstück 253/5 liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets.

Aus städtebaulichen Gründen ist es sinnvoll, für das o.g. Grundstück einen Neuordnungsbereich auszuweisen. Die Neuordnung soll zur Sicherung der örtlichen Grundversorgung und Stärkung des Ortskerns beitragen.

Die Erweiterung des EDEKA-Markts ist nur möglich, wenn der Parkplatz des EDEKA erweitert werden kann. Diese Erweiterung ist nur auf dem Gelände des Bahnhofs möglich und dazu ist der Abbruch des Bahnhofsgebäudes erforderlich. Dass eine Markterweiterung notwendig und zwingend empfohlen wird, hat auch ein unabhängiges Gutachten über die Lebensmittelversorgung in Oedheim ergeben.

Zudem soll, um die Verkehrssituation an der Kocherbrücke zu entspannen, die Zufahrt des Säukieswegs verlegt und über das Grundstück auf die Kochendorder Straße geleitet werden. Des Weiteren bleibt ein Teil des Bahnhofsgeländes an der Kocherbrücke im Gemeindeeigentum zur Herstellung eines Informationsplatzes am Radweg.

Der Gemeinderat beschloss, das Neuordnungskonzept für den Bereich Kochendorfer Straße 4, fortzuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, den fortgeschriebenen Bereich öffentlich bekannt zu machen und mit EDEKA „Entwicklungsgespräche für das betroffene Grundstück“ zu führen.

TOP 4: Wasserversorgungskonzeption

- Neubau Zentraler Hochbehälter Seeberg

*Vergabe der Tiefbauarbeiten für die Zuwegung

Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 20.9.2021 den Durchführungsbeschluss für die Umsetzung der Wasserversorgungskonzeption und beauftragte das Ingenieurbüro Walter Ingenieure GmbH & Co. KG, Adelsheim, mit den Ingenieurleistungen.

Die Gemeinde Oedheim hat am 12.12.2023 den positiven Förderbescheid über den
1. Förderabschnitt der Wasserversorgungskonzeption für den Neubau des Zentralen Hochbehälters Seeberg inklusive der Zuwegung erhalten.

Im Zuge der Umsetzung des 1. Förderabschnitts wurden nun die Tiefbauarbeiten für die Zuwegung beschränkt ausgeschrieben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ingenieurbüro Walter Ingenieure GmbH & Co. KG, Adelsheim erhält der günstigste Bieter für die Tiefbauarbeiten der Zuwegung, die Fa. GHT Baugesellschaft mbH, Neckarsulm zum Bruttoangebotspreis von 157.513,80 € den Auftrag. Die Kostenberechnung belief sich auf 163.030,00 € (brutto).

TOP 5: Austausch Wasserleitung Kolpingstraße

- Durchführungsbeschluss und Vergabe der Planungsleistungen

In der Kolpingstraße sind durch das marode und veraltete Wasserversorgungsnetz viele Rohrbrüche zu verzeichnen. Aus diesem Grund sollen die Planungsleistungen zur Erneuerung der Wasserleitung in der Kolpingstraße beauftragt werden.

Der Gemeinderat hat sich in der Klausurtagung bereits dafür ausgesprochen, die Maßnahme im Standard der „Friedenstraße“ durchzuführen. Die Erneuerung der Wasserleitung umfasst somit den Austausch der Hauptleitungen, einschließlich der Hausanschlüsse und die Erneuerung der Fahrbahn ohne einen Komplettausbau des Straßenaufbaus.

Die Planung soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. Der Abschnitt 1 umfasst die Kolpingstraße von der Gentnerstraße bis zur Kurzen Hohle mit einer Länge von 270 m. Der Abschnitt 2 umfasst die Kolpingstraße von der Gentnerstraße bis zur Steige mit einer Länge von 460 m.

Die Ingenieurkosten für die Planungsleistungen belaufen sich auf 100.240,44 € für beide Bauabschnitte.

Nach Abschluss der Planung und Vorlage der Kostenberechnung wird durch das Gremium der Ausführungszeitraum festgelegt.

Der Gemeinderat beschoss die Durchführung der Erneuerung der Wasserleitung mit Erneuerung der Fahrbahn der Kolpingstraße im oben beschriebenen Umfang. Nach Vorlage der Kostenberechnung entscheidet der Gemeinderat, wann die Arbeiten durchgeführt werden.

Weiter ermächtigte das Gremium die Verwaltung, das Ingenieurbüro Walter Ingenieure GmbH & Co. KG, Adelsheim mit den Ingenieurleistungen für die Planung der Maßnahme des Austauschs der Wasserleitung in der Kolpingstraße mit den Leistungsphasen 1 bis 4 zu beauftragen.

TOP 6: Erlass der ersten Nachtragssatzung mit Nachtragsplan

für das Haushaltsjahr 2024

Der Nachtragshaushaltsplan 2024 ist geprägt durch die Neuveranschlagung nicht verbrauchter Haushaltsplanansätze 2023, die Veranschlagung der Kosten für die Erweiterung der Kita Linkenbrunnen um eine Gruppe und die Anpassung des Ansatzes für die Finanzierung der Kostenbeteiligung zukünftiger Bauflächen an den Erschließungsmaßnahmen im Gebiet Linkenbrunnen III. Die Verpflichtungsermächtigungen werden um den Anteil von 470.000 Euro vermindert. Das negative ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt verschlechtert sich von -1.006.745 Euro um -1.909.000 Euro auf -2.915.745 Euro. Das negative Ergebnis kann durch eine Entnahme aus der ordentlichen Rücklage (Stand 1.1.2024: 7.842.132,05 Euro) gedeckt werden. Insbesondere aufgrund der Zwischenfinanzierung für die Erschließungsmaßnahmen im Gebiet Linkenbrunnen III werden 2024 planmäßig Kreditaufnahmen in Höhe von 6,73 Mio. Euro notwendig, welche mit den Erlösen aus dem Verkauf der Bauplätze wieder getilgt werden, damit Oedheim zum 31.12.2025 im Allgemeinhaushalt wieder schuldenfrei ist.

TOP 7: Umstellung der elektronischen Zeiterfassung auf das System Zeus X

Die Gemeinde Oedheim nutzt zur elektronischen Zeiterfassung ihrer Mitarbeitenden und der Erfassung der Arbeitszeit im Bauhof und der Betriebsmeisterei seit 2012 die Software ZEUS der Firma ISGUS GmbH. Die Software hat sich bewährt und läuft stabil. Bisher können die Mitarbeitenden der Kindergärten, Kernzeit und der Mensa ihre Arbeitszeit nicht direkt erfassen und müssen weiterhin Arbeitszeitzettel ausfüllen, welche von einer Mitarbeiterin im Rathaus manuell in das System eintragen werden.

Um nun auf den aktuellen Stand der Technik zu kommen und weiteren Beschäftigten eine elektronische Zeiterfassung zu ermöglichen, möchte die Gemeinde auf die Software ZEUS eXperience, kurz ZEUS X, umstellen. Die Laufzeit des Software-Vertrags beläuft sich auf 60 Monate.

Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, das aktuelle Zeiterfassungssystem der Firma ISGUS auf die Version ZEUS eXperience umzustellen.

TOP 8: Erneuerung BHKW

  • Vergabe der Arbeiten des Technikgebäudes

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.5.2023 beschlossen, das Blockheizkraftwerk (BHKW) im Schul- und Sportzentrum zu erneuern. Aufgrund neuer technischer Spezifikationen der BHKW-Hersteller ist es nicht mehr möglich, ein BHKW mit gleichbleibender Leistung im Kellergeschoss der Turnhalle zu installieren. Die abgeschlossene Planung hat nun ergeben, dass nicht, wie ursprünglich geplant eine Doppelfertiggarage errichtete werden kann, da die Bodentragfähigkeit nicht ausreicht. Da eine Mindesthöhe von 2,8 Metern beachtet werden.

In Abstimmung mit dem Ingenieurbüro stellte sich heraus, dass eine Betonraumzelle die geeignetste Methode darstellt, um das BHKW und das Notstromaggregat unterzubringen.

Durch die erforderliche Änderung der Planung kommt es zu Mehrkosten in Höhe von 24.147,04 €

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Fa. Fuchs Fertigteilwerke Süd GmbH, Röttelbach-Mühlstetten mit der Lieferung und Montage einer Betonraumzelle zum Bruttoangebotspreis i.H.v. 61.523,00 € zu beauftragen und stimmte den überplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 24.147,04 € zu.

TOP 9: Bekanntgaben, Anträge, Anfragen

BM Schmitt bedankte sich bei Kommandant Kübler, den Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehr, dem Team des Bauhofs, den Betriebsmeistern und den Amtsleitern Frau Kübler und Herrn Ehrhard für ihren Einsatz bei der Bewältigung des Hochwassers am letzten Wochenende. Von Freitagabend bis Montagnachmittag waren sie im Einsatz und haben wesentlich Schlimmeres verhindert. Er teilte mit, dass es gelungen ist während des Hochwassers im Prinzip durchgehend vor der Lage gewesen zu sein.

Wie 2008 und 2016 wird nun auch wieder reflektiert, was in Zukunft noch besser gemacht werden kann. Wünschenswert wäre, dass sich auch alle betroffenen privaten Grundstücks- bzw. Hauseigentümer Gedanken darüber machen, wie sie sich für das nächste Hochwasserereignis noch besser selbst schützen können. Selbstschutz und Eigenvorsorge sind wesentliche Komponenten der Gefahrenabwehr bei Hochwasser, Eigentümer sind sogar über das Wasserhaushaltsgesetz dazu verpflichtet.

Weiter teilte Bürgermeister Schmitt mit, dass das Nichtbeachten von Absperrungen massiv zugenommen hat. Dabei dienen die Absperrungen dem Schutz jedes Einzelnen. Absperrungen werden nicht einfach so aufgestellt, sondern haben einen Hintergrund. Und wenn Personen Absperrungen missachten und sich dadurch selbst in Gefahr bringen, müssen sich im schlimmsten Fall die Feuerwehrleute selbst in Gefahr bringen, um die Person zu retten. Er appellierte an alle, Absperrungen wieder ernst zu nehmen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oedheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2024

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Oedheim

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Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Oedheim
05.06.2024
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