Aus den Rathäusern

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am Montag, dem 13. Mai 2024

TOP 1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Untere und Obere Neckarhalde“ - Öffentlich rechtlicher Vertrag - Abwägung der während der...

TOP 1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Untere und Obere Neckarhalde“
- Öffentlich rechtlicher Vertrag

- Abwägung der während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat stimmte am 19.12.2022 der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Untere und Obere Neckarhalde“ zu (Aufstellungsbeschluss).

Der Aufstellungsbeschluss für die parallel laufende Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wurde in der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Flein-Talheim am 02.05.2023 gefasst.

In der Sitzung vom 19.02.2024 stimmte das Gremium der vorgelegten Entwurfsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Untere und Obere Neckarhalde“ zu und beauftragte die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauflage einschließlich der Beteiligung von Behörden und von sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit vom 01.03.2024 bis zum 05.04.2024.

Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen lagen der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

Der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn über die Planung und Durchführung der CEF-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Untere und Obere Neckarhalde“ war erforderlich.

Herr Prof. Dr. Michael Koch vom Büro PLANUNG+UMWELT, Planungsbüro Prof. Dr. Koch, Stuttgart, hat im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Untere und Obere Neckarhalde“ vorgestellt und ist auf die vorliegenden Stellungnahmen eingegangen und hat die Abwägungsvorschläge erläutert.

  1. Das Gremium hat dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Landratsamt Heilbronn über die Planung und Durchführung der CEF-Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Untere und Obere Neckarhalde“ in der Gemeinde Talheim mehrheitlich bei einer Gegenstimme zugestimmt.
  2. Den Abwägungen der während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend dem beiliegenden Abwägungsvorschlag wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme zugestimmt.
  3. Dem Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Untere und Obere Neckarhalde“ mit Begründung als Satzung (Satzungsbeschluss) wurde mehrheitlich bei einer Gegenstimme zugestimmt.

TOP 2

Umbau von 3 Sohlschwellen in Sohlgleiten in der Schozach
- Vorstellung der Entwurfsplanung und Genehmigung der Kostenberechnung

Auf der Grundlage der gewässerökologischen Untersuchung und der daraus folgenden Erstellung eines Gewässerentwicklungsplans für die Schozach durch Herrn Dipl.-Biologe Dr. Berthold Kappus wurde die Notwendigkeit des Umbaus von 3 Sohlschwellen in Sohlgleiten zur Durchgängigkeit für den Fischbestand in der Schozach festgestellt.

Das Ingenieurbüro Planwerk, Helmut Aichele, Gleichen, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2022 mit den Planungsleistungen für den Umbau von 3 Sohlschwellen in Sohlgleiten in der Schozach beauftragt.

Nach der Durchführung der erforderlichen Vermessungsarbeiten an den umzubauenden Sohlschwellen für die drei geplanten Maßnahmen wurden die vorliegende Entwurfsplanungen mit Kostenberechnungen erarbeitet. In den Kostenberechnungen wurden für die 3 vorgesehenen Baumaßnahmen folgende Baukosten brutto ermittelt:

  1. Sohlgleite Wehr 1 - Rauher Stich 79.135,00 €
  2. Sohlgleite Wehr 2 - Mühlenwehr am Sportplatz 121.380,00 €
  3. Sohlgleite Wehr 3 - An der Schule 88.060,00 €

Einschließlich der Nebenkosten wurden für die 3 notwendigen Maßnahmen Gesamtbaukosten in Höhe von brutto 340.518,50 € berechnet.

Herr Aichele vom Ingenieurbüro Planwerk, war in der Sitzung anwesend und hat die Planungen und die Kostenberechnungen vorgestellt.

  1. Das Gremium hat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Entwurfsplanungen des Ingenieurbüros Planwerk, Helmut Aichele, Alte Steige 8, 74629 Gleichen, vom 05.04.2024 zum Umbau von 3 Sohlschwellen in Sohlgleiten in der Schozach zur Kenntnis genommen und zugestimmt.
  2. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros Planwerk, Helmut Aichele, Alte Steige 8, 74629 Gleichen, vom 05.04.2024 wurde genehmigt.
  3. Die geplante Maßnahme wird dem Landratsamt Heilbronn zur fachtechnischen Prüfung der Förderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft Teil III, „Wasserbau und Gewässerökologie“ Baden-Württemberg vorgelegt.
  4. Die Verwaltung wurde ermächtigt, auf der Grundlage der anerkannten Förderfähigkeit der Maßnahmen einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.

TOP 3

Ausbau der Sirenenstandorte in der Gemeinde Talheim
- Auftragsvergabe

In der Gemeinderatssitzung am 08.11.2021 wurde erstmals der mögliche Ausbau der Sireneninfrastruktur im Gemeindegebiet Talheim beraten. In der gleichen Gemeinderatssitzung wurde der Antragsstellung zum Ausbau der Sireneninfrastruktur auf dem Gemeindegebiet nach dem „Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes“ zugestimmt. Weiter sollten Gesamtausgaben (Investitionen) mit rd. 70.000 € für den Ausbau der Sireneninfrastruktur im Haushalt 2022 berücksichtigt werden.

Auf die Antragsstellung der Gemeinde Talheim auf Förderung nach dem „Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes“ hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 21.12.2021 mitgeteilt, dass nach jetzigem Stand für eine positive Entscheidung keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Es wurde in Aussicht gestellt, dass bei Rückgabe von Bewilligungsbescheiden wieder Mittel für Bewilligungen frei werden. Das Land Baden-Württemberg hat von 40 gestellten Anträgen aus dem Landkreis Heilbronn lediglich 17 positiv beschieden. Nach der Mitteilung des Regierungs-
präsidiums Stuttgart ist die Gemeinde Talheim auf der genannten Warteliste vermerkt. 16 Anträge von Gemeinden des Landkreises Heilbronn wurden abgelehnt.

In der Gemeinderatssitzung am 21.03.2022 wurde darüber informiert, dass auf Nachfrage beim Regierungspräsidiums Stuttgart mitgeteilt wurde, wonach es förderunschädlich sei, wenn die Maßnahme zum Ausbau der Sireneninfrastruktur im Gemeindegebiet Talheim vor der endgültigen Entscheidung über den Förderantrag beauftragt und realisiert werde. Eine endgültige Entscheidung über den Förderantrag liegt bis heute noch nicht vor.

Mit Schreiben vom 28.12.2021 teilte das Landratsamt Heilbronn, Amt für Sicherheit und Ordnung, mit, dass die landkreisweite Ausschreibung zur Erneuerung der Sirenennetze mit Zuschlag an die Firma Hörmann Warnsysteme GmbH erfolgt sei. Im Ergebnis verweist das Landratsamt Heilbronn darauf, dass im Rahmen der Ausschreibung Einsparungen im Vergleich zu den ursprünglichen Richtangeboten erzielt werden konnten. So ergibt das Ausschreibungsergebnis je nach Größe der Sirene und nach jeweiliger Montage (Dachmontage, Montage auf vorhandenen Mast bzw. Errichtung mit neuem Mast) unterschiedliche Vergabepreise, die der Anlage zur Vorlage entnommen werden können.

In der Gemeinderatssitzung am 21.03.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Erneuerung der Sireneninfrastruktur im Gemeindegebiet Talheim auf der Grundlage des Rahmenvertrages aus der landkreisweiten Ausschreibung an die Firma Hörmann Warnsysteme GmbH, Kirchseeon, vergeben werden soll. In der gleichen Gemeinderatssitzung wurde der Standortfestlegung für 3 neue Sirenenanlagen sowie der Ertüchtigung der Sirenenanlage auf dem Gebäude Römerstraße 32/34 zugestimmt.

Auf Grundlage der Beschlussfassung des Gemeinderats am 21.03.2022 wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung eine konkrete Angebotsabfrage bei der Fa. Hörmann Warnsysteme GmbH, Kirchseeon, für die 4 vorgesehenen Sirenenstandorte durchgeführt. Die Angebotssumme der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH, Kirchseeon, schließt gemäß Anlage 1 zur Vorlage, mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 81.081,85 € ab. Die Angebotspreise der Fa. Hörmann Warensysteme GmbH, Kirchseeon, entsprechen den Preisen, die auch dem Landratsamt Heilbronn im Rahmen der landkreisweiten Ausschreibung vorliegen.

Als Standorte für die Sirenen wurden folgende Standorte festgelegt:

  • Römerweg 32/34 – ist der bisherige Standort
  • Heilbronner Straße 7 – Bauhof – neuer Standort
  • Hochbehälter „Unter den Haigern“ – Aktivierung eines alten Standortes
  • Geigersberg – neuer Standort

Eine Ortsbegehung der vorgesehenen Standorte mit der zu beauftragenden Fa. Hörmann Warnsysteme GmbH, Kirchseeon, muss noch durchgeführt werden. Nach Durchführung der Begehung der Standorte könnten die Herstellungskosten durch die Bereitstellung eigener Befestigungspunkte an den jeweiligen Standorten eine Reduzierung der Angebotssumme erfahren.

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wird vorgeschlagen der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH, NL Sirene Süd, Hauptstraße 45-47, 85614 Kirchseeon, den Auftrag zur Lieferung und Montage der elektronischen Sirenen auf der Grundlage des Angebotes vom 21.02.2024 mit einer Auftragssumme in Hohe von brutto 81.081,85 € zu erteilen.

Aufgrund der Auftragsauslastung der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH wird die Ausführung des Sirenenausbaus erst im Jahr 2025 erfolgen können. Der Ausgabeansatz für diese Investitionsmaßnahme ist daher im Haushaltsplan des Jahres 2025 einzuplanen.

  1. Das Gremium hat einstimmig der Auftragsvergabe zum Ausbau der Sirenenstandorte in der Gemeinde Talheim an die Fa. Hörmann Warnsysteme GmbH, NL Sirene Süd, Hauptstraße 45-47, 85614 Kirchseeon, zum Angebotspreis im Höhe von brutto 81.081,85 € zugestimmt.
  2. Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 81.081,85 € im Haushaltsplan 2024, Teilhaushalt 3, Produktgruppe 1280, Katastrophenschutz, Maßnahme 221, wurde ebenfalls zugestimmt.

TOP 4

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Talheim

Ehrenamtlich Tätige haben entsprechend der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls für Tätigkeiten, die für die Gemeinde wahrgenommen werden. Dieser Entschädigungsanspruch besteht für alle Arten ehrenamtlicher Tätigkeit, die von Bürgern in kommunalen Angelegenheiten ausgeübt werden, soweit nicht sondergesetzliche Regelungen bestehen. Die Ausgestaltung der ehrenamtlichen Entschädigung kann die Stadt durch eine Satzung regeln.

Änderung der Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Die Durchschnittsätze der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Talheim wurden zuletzt am 08.05.2000 geändert. Nach diesen Sätzen richtet sich u. a. auch die Entschädigung der Wahlhelfer bei der Durchführung von Wahlen.

Die Stundensätze sind im Vergleich mit den umliegenden Kommunen bisher sehr niedrig und werden so an den Durchschnitt entsprechend der Mustersatzung des Gemeindetags angepasst.

Das Gremium hat einstimmig der Satzung zugestimmt.

TOP 5

Verschiedenes – Bekanntgaben

Konstituierende Sitzung des Gemeinderats

Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderatsgremiums findet voraussichtlich am 24.07.2024 statt.

Technischer Ausschuss

Die Vorlagen des Technischen Ausschusses werden zukünftig auch im Ratsinformationssystem veröffentlicht, jedoch ohne Planunterlagen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Heilbronn)
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2024

Orte

Talheim

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Talheim
24.05.2024
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