Gemeinderat

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband...

TOP 1: Begrüßung und Eröffnung

Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal, Herrn Bazlen vom Büro mquadrat sowie vier Zuhörer. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.

TOP 2: Bürgerfragestunde

Ein Bürger weist auf mehrere dürre Eschen im Bereich der Rufsteinhänge oberhalb der Autobahn hin. Seiner Meinung nach könnten diese eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Des Weiteren sind ihm Geröllansammlungen im Winkelbach an der Einmündung Maierhofstraße/An der Riese aufgefallen. Hier könne sich bei stärkeren Regenfällen eine Hochwassergefahr ergeben.

Der Vorsitzende erklärt hinsichtlich der dürren Eschen, dass sich die Grundstücke mit großer Wahrscheinlichkeit im Eigentum der Autobahn GmbH befinden. Er müsse sich jedoch hierzu den konkreten Standort ansehen. Bezüglich der Geröllansammlungen erklärt er, dass die Problematik bekannt sei und bereits mit der Wasserwirtschaft vom Landratsamt besprochen wurde. Aus deren Sicht wird hierin jedoch kein großes Gefahrenpotential gesehen. Nichtsdestotrotz hält der Vorsitzende eine Beseitigung des Gerölls an dieser Stelle für sinnvoll.

TOP 3: Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet Erlenbach

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Schweikert Herrn Bazlen vom Büro mquadrat und übergibt sodann das Wort an ihn. Herr Bazlen präsentiert dem Gremium in der Folge das Submissionsergebnis zur Ausschreibung der Erschließungsarbeiten. Demnach bestand an der Ausschreibung großes Interesse. So hatten insgesamt neun Firmen die Übersendung des Leistungsverzeichnisses angefragt. Zum Submissionstermin gingen insgesamt sechs Angebote fristgerecht ein. Das günstigste Angebot wurde hierbei von der Firma Georg Moll Tief- + Straßenbau aus Gruibingen mit einem Angebotspreis von 435.983,76 € brutto eingereicht. Da die Kostenberechnung von Baukosten in Höhe von 527.170 € brutto ausging und das wirtschaftlichste Angebot somit über 90.000 € unterhalb den vorab kalkulierten Kosten liegt, schlägt Herr Bazlen die Auftragsvergabe an die Firma Firm Georg Moll Tief- + Straßenbau vor. Herr Bazlen erklärt des Weiteren, dass man insgesamt mit der Ausschreibung sehr zufrieden sein könne, da insgesamt drei der sechs eingereichten Angebote unterhalb der vorab berechnete Kosten angesiedelt sind.

Im Verlauf der anschließenden Gremiumsdiskussion äußert ein Gremiumsmitglied zum wiederholten Male Kritik an der Gesamtheit des Verfahrens zur Erschließung des Gewerbegebietes. So sei seiner Meinung nach weder die Verlegung der Wasserleitung, der Bau einer Stützmauer als auch die gesamte Geländemodellierung nicht die Aufgabe der Gemeinde. Seiner Meinung nach sei dies einzig und allein Aufgabe des späteren Bauplatzkäufers. In dem nun über den Umfang einer gewöhnlichen Erschließung hinausgehenden Aufwand sieht er eine große Verschwendung von Steuergeldern. Diese hohen Kosten kamen jedoch aus seiner Sicht bei den vorherigen Gremiumsdiskussionen immer ein wenig zu kurz bzw. diese wurden eher in den Hintergrund gerückt. Aus diesem Grund könne er, wie auch bereits beim Ausschreibungsbeschluss, der nun vorgeschlagenen Vergabe nicht zustimmen. Hieran ändert auch das an sich recht gute Ausschreibungsergebnis nichts.

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass die angesprochene Geländemodellierung tatsächlich die gewöhnliche Erschließungsleistung übersteigt. Dies ist jedoch in der Historie des gesamten Bebauungsplanverfahrens begründet, da der Gemeinderat damals dem zukünftigen Grundstückserwerber ein modelliertes Grundstück verbindlich zugesagt hatte. Sicherlich könne man aus heutiger Sicht darüber streiten, ob die damalige Entscheidung richtig gewesen sei. Die Entscheidung habe sich der Gemeinderat seinerzeit jedoch alles andere als einfach gemacht und hierüber mehrfach zum Teil kontrovers diskutiert. Auch habe man bereits damals gewusst, dass bei einer Geländemodellierung finanziell mit deutlichen Mehraufwendungen zu rechnen ist. Mit dem nun erzielten Submissionsergebnis könne man jedoch wirklich sehr zufrieden sein und auch die Kosten für die Geländemodellierung fallen hier deutlich weniger drastisch ins Gewicht als anfangs angenommen.

Eine Gemeinderätin stimmt den Ausführungen des Vorsitzenden zu. Auch habe man in der Vergangenheit sehr wohl über die auf die Gemeinde zukommenden Kosten diskutiert. Sie erinnert sich dabei an zahlreiche und zum Teil auch heftige Gremiumsdiskussionen.

Ein Gremiumsmitglied erklärt, dass er als erst im Rahmen der vergangenen Kommunalwahlen gewähltes Gremiumsmitglied der nun vorgeschlagenen Vergabe lediglich zustimmen könne, weil die Geländemodellierung bereits in der Vergangenheit zugesichert wurde. Ansonsten sieht er die zusätzliche Geländemodellierung ebenfalls sehr kritisch.

Nach dem Ende der Diskussionsrunde stimmt das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Gegenstimme für eine Vergabe der Erschließungsarbeiten an die Georg Moll Tief- + Straßenbau aus Gruibingen zu einem Angebotspreis von 435.983,76 € brutto.

TOP 4: Bauvorhaben der Gemeinde Gruibingen zur Geländemodellierung des Gewerbegebiet Erlenbach

Da das Baugesuch der Gemeinde Gruibingen zur Geländemodellierung des Gewerbegebietes Erlenbachim Kenntnisgabeverfahren eingereicht wurde, ist kein Einvernehmen des Gemeinderates erforderlich. Dennoch präsentiert die Gemeinde dem Gremium kurz die Bauzeichnungen.

TOP 5: Beratung und Beschluss über den Nachtragshaushaltsplan mit Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Bürgermeister Schweikert übergibt das Wort zu diesem Tagesordnungspunkt an Frau Pehl vom Gemeindeverwaltungsverband Oberes Filstal. Sie erklärt zunächst einleitend, dass aufgrund einer Änderung des Stellenplanes als auch durch Investitionsverschiebungen der Erlass eines Nachtragshaushaltsplans mit Nachtragshaushaltssatzung notwendig ist. Hinsichtlich des Stellenplanes erklärt Frau Pehl, dass eine Mitarbeiterin der Gemeinde im Jahr 2025 ausgeschieden ist. Während das bisherige Arbeitsverhältnis auf tariflicher Basis bestand, soll die Stelle künftig als Beamtenstelle im gehobenen Dienst ausgeschrieben werden. In diesem Zuge wurden sämtliche Stellen innerhalb der Verwaltung überprüft und teilweise neu bewertet. Die Bewertung kam hierbei zu dem Ergebnis, dass die neu zu besetzende Stelle im Rahmen der Besoldungsgruppe A 12 einzugruppieren wäre. Ebenfalls wurde die Stelle der Hauptamtsleitung im Rahmen der Neubewertung in die Besoldungsgruppe A 12 eingruppiert.

Hinsichtlich der Investitionsverschiebungen erklärt Frau Pehl, dass sich die Beschaffung des MTWs für die Feuerwehr um ein Jahr in das Jahr 2026 verschoben habe. Der Zuschuss für den MTW kann hierdurch erst im Jahr 2027 abgerufen werden. Ebenfalls wird sich die Sanierung der Sickenbühlhalle um ein weiteres Jahr verschieben, da hier neben den bereits beantragten Zuschüssen aus dem Bereich der Sportstättenförderung, des Ausgleichsstocks sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nun wider Erwarten auch noch ein Zuschuss im Rahmen des Entwicklungsprogramms ländlicher Raum möglich ist.

Ebenfalls wird sich die Sanierung des Lehrschwimmbeckens noch um ein Jahr verschieben. Grund hierfür ist, dass ein vom Land angekündigtes Zuschussprogramm speziell für Lehrschwimmbecken leider noch nicht veröffentlicht wurde. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium ist man dort jedoch zuversichtlich, dass die Landesregierung das Zuschussprogramm nach der Sommerpause verabschieden werde.

Nach der Präsentation bedankt sich der Vorsitzende bei Frau Pehl für die ausführlichen Erläuterungen zum Nachtragshaushaltsplan.

Ein Gremiumsmitglied merkt zum Nachtragshaushalt an, dass Beschäftigungsanteile von unter 50 % für eine funktionierende Verwaltungsstruktur nicht zuträglich sind.

Der Gemeinderat stimmt in der Folge dem Nachtragshaushaltsplan sowie der Nachtragshaushaltssatzung in der vorgelegten Form einstimmig zu.

TOP 6: Information über die 2. Offenlage zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

Der Vorsitzende verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Sitzungsvorlage. Demnach habe sich der Gemeinderat Ende des Jahres 2022 im Zuge der ersten Beteiligungsrunde bereits Gedanken darüber gemacht, wo in Gruibingen Windkraftanlagen grundsätzlich möglich sein könnten. Im Rahmen der damaligen Diskussionen konnte sich der Gemeinderat schließlich einigen, dass man der Region Stuttgart eine besonders windhöffige Fläche im Bereich des „Häringer Steiges“ als Windkraftvorranggebiet melden solle. Im weiteren Verfahren wurde die Gemeinde Gruibingen jedoch darüber in Kenntnis gesetzt, dass die gemeldete Fläche aufgrund des europäischen Vogelzugkorridors nicht für die weiteren Vorranggebietsplanungen in Frage komme. Auch in den Unterlagen zur zweiten Offenlage sind daher auf Gemarkung der Gemeinde Gruibingen keine Vorranggebietsflächen ausgewiesen.

In der anschließenden Diskussionsrunde bedauert ein Gremiumsmitglied, dass keine Vorranggebietsflächen auf der Gemarkung von Gruibingen vorgesehen sind. Auch trotz des bestehenden europäischen Vogelzugkorridors solle man seiner Meinung nach einen Standort einbringen, auf welchem drei Windkraftanlagen entstehen können. Neben dem regional erzeugten Strom würde sich eine Ansiedlung von Windkraftanlagen mit Sicherheit auch in einem Anstieg der Gewerbesteuer bemerkbar machen. Ebenfalls wäre eine Verpachtung von gemeindeeigenen Flächen an die Windkraftbetreiber denkbar. Hinsichtlich der notwendigen Zuwegung geht er davon aus, dass sich auch hier eine praktikable Lösung finden lasse.

Von anderer Seite wird dies gänzlich anders gesehen. So stelle die bereits angesprochene Zuwegung auf der Gemarkung von Gruibingen sehr wohl ein großes Problem dar und wäre mit einer unwiederbringlichen Zerstörung der Natur verbunden.

Ein weiteres Gremiumsmitglied gibt zu bedenken, dass die Rotorblätter der Windkraftanlagen einen großen Mikroplastikabrieb haben. Unter diesem Gesichtspunkt und der einhergehenden Zerstörung der Natur könne er Windkraftanlagen auf der Gemarkung von Gruibingen daher nicht gutheißen.

Eine Gemeinderätin äußert sich ebenfalls kritisch, da neben der Zerstörung durch die notwendige Zuwegung auch unfassbar große und tiefe Betonfundamente für die Errichtung einer Windkraftanlage notwendig sind. Hierbei wird weiterer Naturraum irreversibel zerstört.

Eine weitere Gemeinderätin erklärt, dass sie grundsätzlich für Windkraftanlagen sei. Die hierfür notwendige Zerstörung von Natur im Rahmen der Zuwegung oder durch Abrieb von Mikroplastik zeige jedoch, dass auch durch Windenergie erzeugter Strom nicht zu 100 % umweltfreundlich sei.

Bürgermeister Schweikert ist der Meinung, dass man sich Windkraft nicht komplett verschließen dürfe. Die Zuwegung in Gruibingen sieht er jedoch ebenfalls als großes Problem. So sei diese in Gruibingen beispielsweise keinesfalls mit der Zuwegung beim Windpark in Drackenstein vergleichbar, da dort auf ein bereits bestehendes Feld- und Wirtschaftswegenetz zurückgegriffen werden konnte. Trotz einer an sich hervorragenden Windhöffigkeit sind die Flächen auf der Gemarkung von Gruibingen daher für die Windkraftbetreiber weniger attraktiv. Dies würde sich auch in etwaigen Pachtzahlungen widerspiegeln. Auch habe die Region recht deutlich gemacht, dass die Aussichten auf ein Windkraftvorranggebiet im Bereich des europäischen Vogelzugkorridors quasi gen null gehen.

Nach dem Abschluss der Diskussion wird zunächst über den Antrag des Gremiumsmitgliedes hinsichtlich der Ausweisung eines Windkraftstandortes für bis zu drei Windkraftanlagen abgestimmt. Dieser Antrag wird bei drei Stimmen dafür, fünf Stimmen dagegen und zwei Enthaltungen abgelehnt.

Hiernach stimmt das Gremium bei fünf Stimmen dafür, drei Stimmen dagegen und zwei Enthaltungen dafür, dass die aktuellen Planungen der Region hingenommen werden sollen sowie dass von Seiten der Gemeinde Gruibingen keine Vorschläge für Windkraftvorranggebiete eingereicht werden sollen.

TOP 7: Auslegungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung „Großer Gehren“

Der Vorsitzende erklärt, dass in dem nun vorliegenden Entwurf die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen weitestgehend eingearbeitet werden konnten. So wurden nun insbesondere an allen Stellen, an welchen dies abstandsrechtlich möglich war, Flächen für Stellplätze und Garagen festgesetzt. Ebenfalls wurde ein ehemals auf den Flurstücken 448, 447 und 447/1 angedachtes oberirdisches Teilbauverbot mittlerweile verworfen.

Im Rahmen der Gremiumsdiskussion wird von einem Gemeinderat das auf dem Flurstück 480/1 eingetragene Baufenster hinterfragt. Seiner Meinung nach sollte dies unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes parallel zur Grundstücksgrenze der Flurstücke 478 und 516 verlaufen.

Bürgermeister Schweikert erklärt, dass der gewählten Form des Baufensters eine nachbarschützende Funktion zukommen solle. Gerade die Bebauung auf dem Flurstück 478 solle hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Zudem sei das Baufenster auf dem Flurstück 480/1 dennoch sehr groß, sodass hier in jedem Falle noch eine bauliche Entwicklung möglich ist.

In der Folge stimmt das Gremium zunächst über die Anpassung des Baufensters auf dem Flurstück 480/1 entsprechend der Beschreibung des Gremiumsmitgliedes ab. Dieser Vorschlag wird bei zwei Stimmen dafür, sieben Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Hiernach fasst das Gremium bei neun Stimmen dafür und einer Stimme dagegen folgende Beschlüsse:

  1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Große Gehren, 1. Änderung“ wird gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem beigefügten zeichnerischen Teil, gefertigt von VTG Straub mbH, Datum 01.07.2025, Maßstab 1:1000 zu entnehmen
  2. Die Bebauungsplanunterlagen „Große Gehren, 1. Änderung“, bestehend aus
  3. dem zeichnerischen Teil im Maßstab 1: 1000 und dem Textteil, Datum 01.07.2025, gefertigt von VTG Straub mbH,
  4. der Begründung, Datum 01.07.2025, gefertigt von VTG Straub mbH

werden als Entwurf beschlossen

  1. Der Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss gemäß §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs „Große Gehren, 1. Änderung“ wird gefasst. Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplan-Entwurf beauftragt.

TOP 8 Verschiedenes:

  • Eine Gemeinderätin bemängelt, dass derzeit die Internetprobleme wieder Überhand nehmen. Der Vorsitzende antwortet hierzu, dass dies bereits ebenfalls des Öfteren an ihn herangetragen wurde. Auch hatte das Rathaus in der vergangenen Woche ebenfalls unter den Internetausfällen zu leiden. Die Gemeindeverwaltung habe jedoch bei den Internetbetreibern auch keine direkten Ansprechpartner und müsse wie jede Privatperson auch zunächst ein Beschwerdeticket öffnen.
  • Eine Gemeinderätin erkundigt sich, wann die Bepflanzung um das Rathaus erfolge. Der Vorsitzende erklärt, dass bei den derzeitigen heißen Temperaturen keine Bepflanzung erfolgen könne. Die Bepflanzung sei daher für den Herbst angedacht.
  • Eine Gemeinderätin bittet um einen Hinweis im Mitteilungsblatt hinsichtlich der korrekten Aufstellung der Papiertonnen. Demnach werden diese teilweise so auf den Gehweg gestellt, dass man hier weder mit einem Kinderwagen noch mit einem Rollator vorbeikomme.
  • Eine Gemeinderätin bemängelt, dass die Beleuchtung in der Maierhofstraße in der Nacht in Teilen etwas spärlich sei.
  • Ein Gemeinderat erklärt, dass ihm zugetragen wurde, dass es auf einem Grundstück in der Hauptstraße ein Schadnagerproblem gebe. Die Verwaltung erklärt, dass ihr das Problem bekannt sei. Es habe daher eine Vorortbeschau mit dem Gesundheitsamt stattgefunden. In diesem Rahmen wurde dem Grundstückseigentümer eine Frist zur Einleitung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gesetzt. Sollte er diese Frist nicht einhalten, so wird der Erlass einer ordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung erfolgen.

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Bürgermeisteramt
10.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Drackenstein
Gruibingen
Hohenstadt
Mühlhausen im Täle
Wiesensteig
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto