TOP 1: Begrüßung und Eröffnung
Bürgermeister Schweikert begrüßt zunächst die anwesenden Gremiumsmitglieder, Herrn Burr als Feuerwehrkommandanten und Herrn Moretti als stellvertretenden Kommandanten sowie sechs Zuhörer. Sodann stellt Bürgermeister Schweikert fest, dass die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Hiernach eröffnet er die Sitzung.
TOP 2: Bürgerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich, ob es stimme, dass bei der Asphaltmischanlage bauliche Veränderungen angedacht seien.
Bürgermeister Schweikert antwortet, dass aufgrund von neuen und deutlich strengeren immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bauliche Änderungen bei der Asphaltmischanlage durchgeführt werden müssen. Hierzu haben bereits Abstimmungsgespräche mit den jeweiligen Fachbehörden des Landratsamtes stattgefunden. Favorisiert wird derzeit ein Teilabbruch mit einer anschließenden Teilerneuerung. Eine Umsetzung erscheint derzeit ab 2027 realistisch zu sein. Insgesamt wird durch die nun strengeren Regelungen eine merkliche Verbesserung der Geruchsemissionen erwartet.
Gemeinderat Herr Dr. Hutter, welcher aufgrund seiner Expertise im chemischen Bereich ebenfalls bei dem Gespräch mit dem Landratsamt teilgenommen hatte, erwartet ebenfalls eine Verbesserung der Geruchsemissionen. Eine komplette Geruchsneutralität werde es jedoch bei einer solchen Anlage nie geben.
TOP 3: Georg Moll Weg 22: Antrag auf Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung für Therapien und Gesundheitskurse
Die Verwaltung erläutert, dass im Gebäude Georg Moll Weg 22 in den Räumlichkeiten der bisherigen Einliegerwohnung zukünftig Räume für Therapien und Gesundheitskurse entstehen sollen.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „An der Riese – Erweiterung Georg Moll Weg“. Als Gebietstyp ist in der Nutzungsschablone ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Baunutzungsverordnung sind in allgemeinen Wohngebieten unter anderem Anlagen für „gesundheitliche Zwecke“ zulässig. Nach Ansicht der Verwaltung dienen die angedachten Kurse und Therapien zur Stärkung der Beckenboden- und Rückenmuskulatur zweifelsfrei einem gesundheitlichen Zweck und wären somit in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig.
Ohne weitere Diskussion erteilt der Gemeinderat dem Baugesuch einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 4: Planungsüberlegungen zum Anbau an das Feuerwehrhaus sowie zur Installation eines Aufzuges
Zu diesem Tagesordnungsordnungspunkt bittet Bürgermeister Schweikert Herrn Burr und Herrn Moretti zu sich an den Sitzungstisch. Bürgermeister Schweikert erklärt hiernach, dass im Feuerwehrhaus im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften dringend von der Fahrzeughalle abgetrennte Umkleideräume und Duschen erstellt werden müssen. Wie bereits im Rahmen der Haushaltsvorberatungen vorgetragen, können diese durch einen Anbau auf der rückwärtigen Seite des Feuerwehrhauses realisiert werden. Auch könne man dort dann zukünftig sämtliche Uniformen unterbringen. In dem hierdurch frei werdenden Bereich der Fahrzeughalle können hohe Regale zur Unterbringung des Einsatzmaterials aufgestellt werden. Ebenfalls kann der Gerätetransportwagen hierin Platz finden.
Aus Sicht des Vorsitzenden würde dies eine schlanke und effektive Lösung darstellen, da hierdurch eine anfangs ebenfalls eingeplante zusätzliche Kalthalle entfallen würde. Auch hat die Feuerwehr bereits signalisiert, dass ein erheblicher Teil des Anbaus in Eigenleistung erbracht werden könnte. Im Haushaltsplan wird derzeit für den Anbau von Kosten in Höhe von 50.000 € ausgegangen.
Da bereits im Vorgängergremium immer wieder das Thema Barrierefreiheit des Schulungsraums und Gemeinderatssitzungssaals im Obergeschoss angesprochen wurde, sollte dies aus Sicht des Vorsitzenden in die nun sowieso anstehenden Planungen miteinbezogen werden. Daher wurde in einem ersten Entwurf ein Aufzug in der Fahrzeughalle dargestellt. Im Obergeschoss würde der Aufzug auf dem Balkon ankommen. Über eine barrierefrei herzustellende Tür vom Balkon kann der Zugang zum Saal geschaffen werden. Die Lage des Aufzuges wurde hierbei bereits vorab mit einem Bausachverständigen des Landratsamtes abgestimmt. Hinsichtlich des Aufzugmodells erklärt der Vorsitzende, dass man hierzu zwei Richtpreisangebote eingeholt habe. Seiner Meinung nach würde hier das kleinere Modell, welches eine Tragkraft von 630 kg hätte, völlig ausreichen. Inklusive Montage würde der angebotene Aufzug bei einem Gesamtpreis von rund 36.000 € brutto liegen. Aus Sicht des Vorsitzenden sollte man nun in dem einzureichenden Baugesuch sowohl den Anbau als auch den Aufzug beantragen. Über die tatsächliche Realisation des Aufzuges wäre dann nach der erfolgten baurechtlichen Genehmigung separat zu entscheiden.
Eine Gemeinderätin erkundigt sich in der anschließenden Diskussion, ob eventuell auch ein preiswerterer Treppenlift in Betracht kommen könnte.
Der Vorsitzende antwortet, dass Treppenlifte in öffentlichen Gebäuden in der Regel nicht zulässig seien.
Ein Gemeinderat geht davon aus, dass 50.000 € für den Anbau vermutlich nicht ausreichen werden. Auch spricht er sich aufgrund der hohen Kosten gegen einen Aufzug aus. Auch dürfe man hier die jährlichen Wartungskosten sowie Kosten für die Anbindung an eine 24/7-Notfallhotline nicht außer Betracht lassen. Des Weiteren sieht in dem Feuerwehrhaus als Sitzungssaal lediglich eine Übergangslösung. Seiner Meinung gehöre ein Sitzungssaal in das Rathaus bzw. zumindest in die Nähe des Rathauses. Ebenfalls mache eine Vorbereitung für einen späteren Aufzugschacht keinen Sinn, da man in wenigen Jahren eventuell neue Bauvorschriften habe.
Bürgermeister Schweikert erklärt hierzu, dass der alte Sitzungssaal im Rathaus deutlich zu klein war und den modernen Anforderungen nicht mehr genügt hatte. Der Gemeinderat hatte sich seinerzeit im Rahmen der Sanierungsberatungen daher bewusst für den Wegfall des bisherigen Sitzungssaals und eine Auslagerung der Gemeinderatssitzungen entschieden. Eine Neuerrichtung eines Sitzungssaals außerhalb des Rathauses bzw. in der Nähe kam für den Gemeinderat nicht in Frage, da dies vor dem Hintergrund der hohen Baukosten sowie einer lediglich einmal im Monat anstehenden Nutzung nicht zu rechtfertigen ist. Sollte sich nun die Barrierefreiheit noch lösen lassen, so stellt das Feuerwehrhaus durchaus eine sehr geeignete Lösung dar. Auch wird der Saal neben den Gemeinderatssitzungen und Feuerwehrschulungen auch für Gymnastikangebote genutzt.
Von anderer Seite werden die Kosten für einen Aufzug ebenfalls als zu hoch angesehen. In der Mitaufnahme des Aufzuges in das Baugesuch sieht er jedoch kein Problem, da über die finale Realisierung, wie vom Vorsitzenden beschrieben, nach dem Erhalt des positiven Baubescheides noch separat zu entscheiden ist.
In der Folge wird der Themenpunkt von mehreren Gremiumsmitgliedern ähnlich gesehen.
Zwei Gremiumsmitglieder erklären zudem, dass man geheingeschränkten Personen nicht per se den Zutritt zu den Gemeinderatssitzungen verwehren dürfe. Daher sei es richtig, den Aufzug auch trotz der hohen Kosten in die Planungen mitaufzunehmen.
Nach Abschluss der Diskussion stimmt der Gemeinderat einstimmig für die Einreichung eines Baugesuchs zur Erstellung einer Fahrzeughalle sowie zum Einbau eines Aufzuges auf Grundlage der in der Sitzung präsentierten Pläne.
TOP 5: Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Rechbergstraße
Bürgermeister Schweikert erklärt, dass durch die nun angedachte Änderung des Bebauungsplans „Rechbergstraße“ eine direkte Anbindung der Firma Möbel Moll an die L 1217 ermöglicht werden soll. In bereits durchgeführten Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium wurde signalisiert, dass der Anbindung in Form einer Rechtsabbiegespur zugestimmt werden könne. Hierdurch könnte der Möglichkeit der Betriebserweiterung der Firma Möbel Moll einerseits als auch einer Verkehrsentlastung der Anwohner in der Rechbergstraße Rechnung getragen werden. Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang eine Erhöhung der maximal zulässigen Gebäudehöhe von 12 m auf 13,5 m angedacht.
In der anschließenden Diskussion stimmt das Gremium den Planungen grundsätzlich zu. Von mehreren Seiten wird jedoch geäußert, dass im Rahmen der Änderung auch eine Linksabbiegespur zu dem landwirtschaftlichen Weg „Breitwiesen“ (Flst. 61) eingeplant werden solle. Einerseits sei dies für den dort verkehrenden landwirtschaftlichen Verkehr notwendig. Zudem wäre dies für eine Realisation des im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebiet „Breitwiesen II“ zufahrtstechnisch sehr wichtig.
Bürgermeister Schweikert sagt zu, die geforderte Linksabbiegespur in die weiteren Planungen mitaufzunehmen.
Hiernach fasst das Gremium folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Rechbergstraße, 2. Änderung“ wird gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss, gefertigt von VTG Straub mbH, Datum 03.06.2025, Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Voranfrage bei den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
3. Die geforderte Linksabbiegespur zu dem landwirtschaftlichen Weg „Breitwiesen“ (Flst. 61) wird in die weiteren Planungen mitaufgenommen.
TOP 6: Löschung des Vorkaufsrechts für das Grundstück Talwiesen 1
Der Vorsitzende erklärt, dass der ehemalige Jagdpächter des Jagdbogen 2 seine Jagdhütte auf dem Grundstück Talwiesen 2 an den neuen Jagdpächter veräußert habe. Da im Grundbuch ein Vorkaufsrecht für das Grundstück für die Gemeinde Gruibingen eingetragen ist, bittet der neue Eigentümer um eine Löschung des Vorkaufsrechts. Aus Sicht des Vorsitzenden hat die Gemeinde weder für das Grundstück noch für die Jagdhütte eine Verwendungsmöglichkeit. Seiner Ansicht nach, könne daher der beantragten Lösung des Vorkaufsrechts zugestimmt werden.
Vom restlichen Gremium wird dies ähnlich gesehen, sodass der beantragten Löschung des Vorkaufsrechts einstimmig zugestimmt wird.